PRESSESYMPOSIUM „Zielscheibe Kind und Bindung“

Institutionell organisierte Kriminalität

Dr. Andrea Christidis, Edgar Siemund, Uwe Kranz, Manfred Müller, Heribert Kohlen und Markus Matuschzyk

2024-04-24

Einladung zum Presse-Symposium „Zielscheibe Kind und Bindung“. Einzelfotos: AXIONResist und ARCHE. Layout: Heiderose Manthey.




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Wetzlar. Das Neue Medien Portal gibt in seiner Pressemitteilung von Mittwoch, den 17. April 2024 um 13:57 Uhr die geplante Aufklärungs-Veranstaltung der kürzlich gegründeten gemeinnützigen Unternehmergesellschaft Axion Resist bekannt.


Am 03. Mai 2024 findet in Wetzlar das Pressesymposium Zielscheibe Kind und Bindung statt.

Das MWGFD-Mitglied Dr. Andrea Christidis hat diese UG ins Leben gerufen, um die schwerwiegenden Folgen aufzuzeigen, die der Bindungsabbruch mit Kindern anrichtet. „Jedes Jahr gibt es in Deutschland im Schnitt 60.000 behördliche Kindesherausnahmen, die bei Kindern unsäglichen Schaden anrichten.“

Kurzinformation an die Pressevertreter und Akkreditierung

Axion resist lädt Sie herzlich zum PressesymposiumZielscheibe Kind und Bindung” am 3. Mai 2024 in Wetzlar ein.

 
•        Wussten Sie, dass in Deutschland pro Jahr 80-90.000 Kinder ihren Eltern entzogen werden, oft unwiderruflich ?

•        Wussten Sie, dass Kinder der ukrainischen Flüchtlinge ein beliebtes Ziel der Jugendämter geworden sind, während ihre Eltern ohne Sprach- und Gesetzeskenntnisse hilflos zusehen ?

•        Wussten Sie, dass die deutsche Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) zusammen mit der WHO Standards für die Sexualaufklärung der Kinder in Europa entwickelt hat ?

•        Wussten Sie, dass Kentler’s Plädoyer für die Pädophilie dadurch wieder Einzug in die staatliche Erziehung von Kindern hält ?

•        Wussten Sie, dass Masturbation bereits im Alter von 0 bis 4 Jahre empfohlen wird ?

•        Wussten Sie, dass Kindern ab 12 der Umgang mit Peitschen, Handschellen und Liebeskugeln beigebracht werden soll ?

•        Wissen Sie, warum die Sexualpädagogik der Vielfalt alles andere als harmlos ist ?

Die Antworten auf diese verstörenden Fragen geben Ihnen Psychologen, Kriminologen, Anwälte und Wissenschaftler auf unserem ersetn Pressesymposium am 03. Mai 2024 in Wetzlar.

Fragen Sie und hinterfragen Sie, doch bleiben Sie auf keinen Fall gleichgültig.

Presse, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen können sich unter folgendem Formular akkreditieren.“

Der Videotext unter dem Trailer lautet wörtlich: „Herzlich willkommen zum Pressesymposium Zielscheibe Kind und Bindung. In diesem Symposium werden wir uns mit der Bedeutung von Bindung in der Kindheit und den Herausforderungen für Kinder in der modernen Welt beschäftigen.

Insbesondere werden wir wissenschaftlich herausarbeiten, was ein Bindungsabbruch mit Kindern anrichtet. Jedes Jahr gibt es in Deutschland im Schnitt 60.000 behördliche Kindesherausnahmen, die bei Kindern unsäglichen Schaden anrichten.

Geht es tatsächlich um institutionell organisierte Kriminalität ?

Oft geht es dabei um institutionell organisierte Kriminalität, wie wir es an Fallbeispielen aufzeigen werden. Experten aus verschiedenen Bereichen werden ihre Erkenntnisse und Erfahrungen zu diesem wichtigen Thema teilen.

Wir werden diskutieren, wie eine sichere Bindung die Entwicklung von Kindern beeinflusst und wie wir als Gesellschaft dazu beitragen können, die Bindung zwischen Eltern und Kindern zu stärken. Darüber hinaus werden wir Beispiele für Missbrauchsfälle im rechtlichen System sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern beleuchten.

Auswirkung von Traumata auf die Entwicklung von Kindern

Die Diskussion wird auch die Auswirkungen von Traumata auf die Entwicklung von Kindern behandeln und Wege aufzeigen, wie wir als Gesellschaft Kinder besser unterstützen können, die traumatische Erfahrungen gemacht haben.


Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=81vtHnVFpvQ

Neue Medien Portal

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Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt über Konsumcannabisgesetz

Der BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für Tetrahydrocannabinol (THC) auf 7,5 g fest

Urteil im Strafausspruch aufgehoben und zur erneuten Strafbemessung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen

2024-04-22

Bundesgerichtshof. „Das Landgericht Ulm hatte die Angeklagten A. und M. wegen Betäubungsmitteldelikten im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Marihuanaplantage nach der bisher geltenden Rechtslage jeweils zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.“. – Zum ganzen Procedere eine abschließende Frage: „Was wird in der Bundesrepublik unternommen, um Menschen in ihrer Persönlichkeit zu stärken ?“ Foto: Otto Teebaum. Layout: Heiderose Manthey.



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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 093/2024 vom 22. April 2024 den Beschluss vom 18. April 2024 – unter Aktenzeichen 1 StR 106/24  geführt – der Öffentlichkeit mit.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es zu „Konsumcannabisgesetz – Bundesgerichtshof setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für Tetrahydrocannabinol (THC) auf 7,5 g fest“ wörtlich: „Das Landgericht Ulm hatte die Angeklagten A. und M. wegen Betäubungsmitteldelikten im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Marihuanaplantage nach der bisher geltenden Rechtslage jeweils zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. 

Auf der Grundlage der vom Landgericht getroffenen Feststellungen hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil im Verfahren über die Revisionen der beiden Angeklagten entsprechend den zum 1. April 2024 in Kraft getretenen Bestimmungen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) im Schuldspruch jeweils neu gefasst. Zudem hat er den Grenzwert der nicht geringen Menge i.S. von § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG auf 7,5 g Tetrahydrocannabinol (THC) festgesetzt.

Infolge des gegenüber der bisherigen Rechtslage niedrigeren Strafrahmens des § 34 Abs. 3 Satz 1 KCanG hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil im Strafausspruch aufgehoben und insoweit zur erneuten Strafbemessung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Ulm mit Urteil vom 18. Dezember 2023 unter Aktenzeichen 2 KLs 73 Js 9434/23.

„Die maßgeblichen Vorschriften des KCanG lauten: 

  • 34 Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 1
    a)…
    b)….

  2. c) mehr als drei lebende Cannabispflanzen besitzt,

  1. a)….
    b)….
  1. ….
  1. entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 4 mit Cannabis Handel treibt,
    ….

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. eine Straftat nach Absatz 1 begeht und sich die Handlung auf eine nicht geringe Menge bezieht.
  • 2 Umgang mit Cannabis

(1) Es ist verboten,

  1. Cannabis zu besitzen,
  1. Cannabis anzubauen,
  1. Cannabis herzustellen,
  1. mit Cannabis Handel zu treiben, …



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Bundesgerichtshof verhandelt Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Ermordung ihres vierjährigen Sohnes im Jahr 1988
Revisionshauptverhandlung am 24. April 2024 um 10:30 Uhr im Verfahren 2 StR 218/23
Kind habe in dem aus Betttüchern zusammengenähten Sack das Bewusstsein verloren und sei an Erbrochenem erstickt

Bundesgerichtshof: Sieben Jahre Freiheitsstrafe wegen Schuss in die geschlossene Wohnungstür pakistanischer Nachbarn
BGH sagt, niemand sei verletzt worden, weil sich die Nachbarn zufällig in einem anderen Raum der Wohnung aufgehalten hätten
Verurteilt wegen versuchten Mordes: Der Täter habeaus fremdenfeindlichen Motiven durch die geschlossene Wohnungstür geschossen

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Schaden in Millionenhöhe: Landwirtschaftliche Lagerhallen mit eingelagerten Heuballen, landtechnischen Geräten, Maschinen und Fahrzeugen vollständig abgebrannt

Brandursache ist derzeit noch unklar

Mehrere hundert Einsatzkräfte verschiedener Hilfsorganisationen nach Weiler beordert

2024-04-20

Nach dem Großbrand in Weiler ein verheerendes Gräuelbild der Verwüstung. Foto: Otto Teebaum / ARCHE.











Weiler/Keltern. Der Großbrand in dem 1300 Einwohner zählenden Dorf Weiler
– ein Ort am Rande des Nordschwarzwaldes zwischen Pforzheim und Karlsruhe gelegen – ist mittels eines Großeinsatzes gelöscht worden.

Die riesige Feuerbrunst ist der zweite Brand in dem kleinen Ort innerhalb von knappen fünf Jahren, bei dem die aus den umliegenden Ortschaften herbeigerufenen Feuerwehren und Hilfskräfte ihr ganzes Können unter Beweis stellen müssen. Wieder einmal ist ein schnelles Zusammenspiel mit höchster Konzentration, mutigem Einsatz und kühlem Kopf verlangt, sodass ein noch größerer Schaden verhindert werden kann.

Zwei große Hallen eines Landwirtes, der am östlichen Rand von Weiler seine Niederlassung hat, sind vollständig abgebrannt. Die Löscharbeit dauert zwei Tage.

Ein Bild des Schreckens bäumt sich am Dienstagnachmittag vor der eintreffenden Feuerwehr auf: Hunderte von gelagerten Heuballen brennen lichterloh. ARCHEVIVA berichtete. Zwischenzeitlich ist das verbliebene Heu zu einem hohen Berg umgeschichtet. Die vom Dach unter dem Druck des Feuers und der entstandenen Hitze heruntergebrochene Solaranlage, Schrott und Eisenteile sind mittlerweile erkaltet und grob sortiert, die einstige Halle mit ausgebrannten Fahrzeugen per Sperrband abgesichert.  

Weiler ist während der Löscharbeiten zwei Tage lang komplett abgeriegelt.

Bilderserie: Nach dem Brand


Alle Fotos: Otto Teebaum / ARCHE.

Brandursache ist derzeit noch unklar

Lt. Angaben in SWR-Aktuell ist die Brandursache derzeit noch unklar. „Laut Polizei kann Brandstiftung weder bestätigt noch ausgeschlossen werden. Verletzt wurde bei dem Brand niemand. Das Löschwasser lief teilweise in den angrenzenden Fluss Pfinz.“¹


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¹Marathon-Einsatz beendet – Millionenschaden nach Brand von Lagerhallen in Keltern
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/lagerhallenbrand-in-keltern-100.html

Kurzvideo auf Facebook: PZ – News.de – Folgen öffentlich

„Noch immer steht eine dicke Rauchsäule über Kelterns Ortsteil Weiler. Das Dorf ist komplett abgeriegelt, weil bis zu 400 Einsatzkräfte von Feuerwehr…“
https://www.facebook.com/reel/410325631950015

Pforzheimer Zeitung

Brand in Keltern: Löscharbeiten werden bis in die Nacht andauern
https://www.pz-news.de/region_artikel,-Brand-in-Keltern-Loescharbeiten-werden-bis-in-die-Nacht-andauern-_arid,2036217.html

Badische Neueste Nachrichten
Löscharbeiten laufen noch
Millionenschaden in Keltern – Lagerhallen mit Heuballen und Wohnmobilen brennen aus
https://bnn.de/pforzheim/enzkreis/in-keltern-weiler-brennt-eine-scheune

Lagerhalle in Weiler brennt
Heuballen unter Solardach stehen in Flammen
Auch abgestellte Fahrzeuge fallen dem Raub der Feuerzunge zum Opfer
http://www.archeviva.com/lagerhalle-in-weiler-brennt/

Jahrhundertbrand in Keltern-Weiler ?
Hilfskräfte immer noch im Einsatz: Bürgermeister Steffen Bochinger besucht den Brandherd
Feuerwehr Remchingen und Eisingen wurden zusätzlich angefordert
http://www.archeviva.com/jahrhundertbrand-in-keltern-weiler/

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PRESSESYMPOSIUM „Zielscheibe Kind und Bindung“

Institutionell organisierte Kriminalität

Dr. Andrea Christidis, Edgar Siemund, Uwe Kranz, Manfred Müller, Heribert Kohlen und Markus Matuschzyk

2024-04-19

Einladung zum Presse-Symposium „Zielscheibe Kind und Bindung“. Einzelfotos: AXIONResist und ARCHE. Layout: Heiderose Manthey.




Wetzlar. Das Neue Medien Portal gibt in seiner Pressemitteilung von Mittwoch, den 17. April 2024 um 13:57 Uhr die geplante Aufklärungs-Veranstaltung der kürzlich gegründeten gemeinnützigen Unternehmergesellschaft Axion Resist bekannt.

Am 03. Mai 2024 findet in Wetzlar das Pressesymposium Zielscheibe Kind und Bindung statt.

Das MWGFD-Mitglied Dr. Andrea Christidis hat diese UG ins Leben gerufen, um die schwerwiegenden Folgen aufzuzeigen, die der Bindungsabbruch mit Kindern anrichtet. „Jedes Jahr gibt es in Deutschland im Schnitt 60.000 behördliche Kindesherausnahmen, die bei Kindern unsäglichen Schaden anrichten.“

Der Videotext unter dem Trailer lautet wörtlich: „Herzlich willkommen zum Pressesymposium Zielscheibe Kind und Bindung. In diesem Symposium werden wir uns mit der Bedeutung von Bindung in der Kindheit und den Herausforderungen für Kinder in der modernen Welt beschäftigen.

Insbesondere werden wir wissenschaftlich herausarbeiten, was ein Bindungsabbruch mit Kindern anrichtet. Jedes Jahr gibt es in Deutschland im Schnitt 60.000 behördliche Kindesherausnahmen, die bei Kindern unsäglichen Schaden anrichten.

Geht es tatsächlich um institutionell organisierte Kriminalität ?

Oft geht es dabei um institutionell organisierte Kriminalität, wie wir es an Fallbeispielen aufzeigen werden. Experten aus verschiedenen Bereichen werden ihre Erkenntnisse und Erfahrungen zu diesem wichtigen Thema teilen.

Wir werden diskutieren, wie eine sichere Bindung die Entwicklung von Kindern beeinflusst und wie wir als Gesellschaft dazu beitragen können, die Bindung zwischen Eltern und Kindern zu stärken. Darüber hinaus werden wir Beispiele für Missbrauchsfälle im rechtlichen System sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern beleuchten.

Auswirkung von Traumata auf die Entwicklung von Kindern

Die Diskussion wird auch die Auswirkungen von Traumata auf die Entwicklung von Kindern behandeln und Wege aufzeigen, wie wir als Gesellschaft Kinder besser unterstützen können, die traumatische Erfahrungen gemacht haben.


Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=81vtHnVFpvQ

Neue Medien Portal

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Bundesgerichtshof verhandelt Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Ermordung ihres vierjährigen Sohnes im Jahr 1988

Revisionshauptverhandlung am 24. April 2024 um 10.30 Uhr im Verfahren 2 StR 218/23

Kind habe in dem aus Betttüchern zusammengenähten Sack das Bewusstsein verloren und sei an Erbrochenem erstickt

2024-04-19

Bundesgerichtshof . „Die Angeklagte soll ihren Sohn in einen aus Betttüchern zusammengenähten Sack gesteckt, den Sack über dem Kopf des Kindes verschnürt und es so in der alleinigen Obhut von D. zurückgelassen haben, die dem Jungen nach dem Leben getrachtet habe.“. – Zum ganzen Procedere zwei abschließende Fragen: „Sind kranke Bindungen und eine gestörte Beziehung von Mutter zum Kind heilbar ? Und wenn ja, wie ?“ Foto: Otto Teebaum. Layout: Heiderose Manthey.



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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 091/2024 vom 17. April 2024 die Revisionshauptverhandlung am 24. April 2024 um 10.30 Uhr im Verfahren 2 StR 218/23 mit.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 24. April 2024 über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das am 4. Oktober 2022 ergangene Urteil des Landgerichts Hanau.

Der Angeklagten wird durch die Anklageschrift vom 2. März 2021 zur Last gelegt, am 17. August 1988 ihren vierjährigen Sohn gemeinschaftlich mit der gesondert verfolgten D. aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. D. soll Anführerin einer Glaubensgemeinschaft gewesen sein, der die Angeklagte angehört habe. Die Angeklagte soll ihren Sohn in einen aus Betttüchern zusammengenähten Sack gesteckt, den Sack über dem Kopf des Kindes verschnürt und es so in der alleinigen Obhut von D. zurückgelassen haben, die dem Jungen nach dem Leben getrachtet habe. Das Kind habe in dem Sack das Bewusstsein verloren und sei an Erbrochenem erstickt. 

Das Landgericht Hanau hat die Angeklagte nach etwas mehr als einjähriger Verhandlungsdauer von diesem Vorwurf freigesprochen. Die Revision der Staatsanwaltschaft, der der Generalbundesanwalt beigetreten ist, greift das Urteil mit einer gegen die Behandlung eines Beweisantrags gerichteten Verfahrensrüge und mit der näher begründeten Sachrüge an.

Die Revisionshauptverhandlung findet um 10:30 Uhr in der Rintheimer Querallee 11, Sitzungssaal, 76131 Karlsruhe statt.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Hanau mit Urteil vom 04. Oktober 2022 unter Aktenzeichen 1 Ks 3315 Js 16030/20.



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Bundesgerichtshof: Sieben Jahre Freiheitsstrafe wegen Schuss in die geschlossene Wohnungstür pakistanischer Nachbarn
BGH sagt, niemand sei verletzt worden, weil sich die Nachbarn zufällig in einem anderen Raum der Wohnung aufgehalten hätten
Verurteilt wegen versuchten Mordes: Der Täter habe aus fremdenfeindlichen Motiven durch die geschlossene Wohnungstür geschossen

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Antworten auf Fragen zum Familienrecht

Konflikt mit dem Jugendamt ?

Coaching-Angebot von Heiner Creydt

2024-04-18

Können schwere Familientraumata durch frühe Intervention vermieden werden ? Online-Coaching – ein Angebot. Foto: © Heiner Creydt. Layout: Heiderose Manthey.


Delmenhorst. Heiner Creydt macht in einem Rundbrief auf sein neues Online-Angebot aufmerksam.

Wörtlich heißt es in dem Einladungsbrief:

„Liebe Leserin, lieber Leser,

ich freue mich Ihnen mitteilen zu dürfen, dass ich ab kommenden Montag jeden Abend von Montag bis Freitag eine Frage zum Thema Familienrecht beantworten werde.

Seit vielen Jahren coache und berate ich Trennungseltern 

  • im Rahmen familienrechtlicher Auseinandersetzungen

  • bei Konflikten mit dem Jugendamt

  • bei Konflikten mit dem / der Ex Partner/in.“

Zur Debatte steht der Weg, wie sich Interessierte und Betroffene auf Gutachten im Familienrecht vorbereiten können und wie diese die Herausforderungen rund um eine Trennung meistern können.

„Viele Mütter und Väter profitieren dabei von meiner persönlichen Betreuung in meiner Funktion als Mentor. Ich habe in den letzten Jahren zahlreiche Begutachtungen vorbereitet, Konflikte zwischen Trennungseltern gelöst und etliche Begutachtungen begleitet. 

Als ich vor mehr als 10 Jahren damit angefangen hatte, startete ich meinen ersten Blog im Internet um die wichtigen Informationen rund um das Familienrecht zu veröffentlichen. Ich habe jedoch so viele Informationen gesammelt, dass diese leider nicht alle schriftlich auf einer Internetseite veröffentlicht werden können. …

In den Videos werde ich die häufigsten Fragen zum Thema Familienrecht beantworten, so dass Betroffene einer Sorgerechtsauseinandersetzung die Möglichkeit haben, sich grundlegend zu informieren.“

Abonnement der Kanäle bei Youtube und bei Tiktok

ViSdP: Heiner Creydt
Gutachterdatenbank
Kontakt Initiative Väter und Mütter für Kinder
Kind im Mittelpunkt
Heiner Creydt
www.vaterlos.eu 

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Bundesgerichtshof: Sieben Jahre Freiheitsstrafe wegen Schuss in die geschlossene Wohnungstür pakistanischer Nachbarn

BGH sagt, niemand sei verletzt worden, weil sich die Nachbarn zufällig in einem anderen Raum der Wohnung aufgehalten hätten

Verurteilt wegen versuchten Mordes: Der Täter habe aus fremdenfeindlichen Motiven durch die geschlossene Wohnungstür geschossen

2024-04-17

Bundesgerichtshof Karlsruhe. „Nach den Feststellungen des Landgerichts schoss der Angeklagte aus fremdenfeindlichen Motiven mit bedingtem Tötungsvorsatz durch die geschlossene Tür einer von pakistanischen Nachbarn bewohnten Wohnung.“. – Zum ganzen Procedere eine Frage zum Schluss: „ Wie kann man erfolgreich gegen die Umsetzung ideologischer Gesinnungen vorgehen, die zu Verbrechen führen ?“ Foto: Otto Teebaum. Layout: Heiderose Manthey.



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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 090/2024 vom 17. April 2024 den Beschluss vom 09. April 2024 – unter Aktenzeichen 5 StR 128/24 geführt – mit.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg verworfen. Dieses hat den Angeklagten am 14. Dezember 2023 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Waffendelikten und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. 

Nach den Feststellungen des Landgerichts schoss der Angeklagte aus fremdenfeindlichen Motiven mit bedingtem Tötungsvorsatz durch die geschlossene Tür einer von pakistanischen Nachbarn bewohnten Wohnung. Weil sich diese zufällig in einem anderen Raum der Wohnung aufhielten, wurde niemand verletzt. Seit seiner Jugend hatte sich in dem Angeklagten eine tiefsitzende rechtsradikale Grundeinstellung mit fremdenfeindlichen, rassistischen und den Nationalsozialismus verherrlichenden Ideologieelementen verankert. Über seine als freundlich und ruhig beschriebenen pakistanischen Nachbarn hatte er sich zuvor in schikanöser Weise wegen angeblicher Lärmbelästigung beschwert. Nach der Tat äußerte der Angeklagte gegenüber einer Polizeibeamtin, dass er es bereue, niemanden getroffen zu haben. Das Landgericht hat das Handeln des Angeklagten insbesondere als versuchten Mord gewertet und dabei die Mordmerkmale der Heimtücke und eines Handelns aus niedrigen Beweggründen angenommen.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Hamburg mit Urteil vom 14. Dezember 2023 unter Aktenzeichen 621 Ks 12/23.

„Die maßgebliche Vorschrift des StGB lautet:

  • 211 Mord

(1) ….
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“

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Verhandlungstermin in Sachen III ZR 134/22 für morgen, Donnerstag, den 11. April 2024 um 10 Uhr anberaumt
Hotelbetreiber: Während der COVID-19-Pandemie durch die in Allgemeinverfügungen und Corona-Verordnungen der Freien Hansestadt Bremen angeordneten Beschränkungen und Verbote Einbußen erlitten

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Lagerhalle in Weiler brennt

Heuballen unter Solardach stehen in Flammen

Auch abgestellte Fahrzeuge fallen dem Raub der Feuerzunge zum Opfer

2024-04-16 17:19 Uhr
aktualisiert 2024-04-16 19:35 Uhr und 21:20 Uhr
aktualisiert 2024-04-17 10:17 Uhr und 12:23 Uhr
aktualisiert 2024-04-18 08:03 Uhr und um 12:28 Uhr

Es brennt. Lagerhalle eines Großbauern steht in Flammen. Foto: Otto Teebaum / ARCHE.

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Weiler.
Soeben meldet ein Freier Journalist eine Brandstelle in Keltern-Weiler. Am östlichen Ortsausgang brennt die Lagerhalle eines Großbauern. Die schwarze Rauchwolke ist bis ins Dorf hinein zu sehen. Diese wird um 17:56 Uhr von einem Bewohner wahrgenommen.

Was Ursache des Brandherdes ist, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgemacht werden.

Bildstrecke: Brandstelle Lagerhalle


Alle Fotos: Otto Teebaum und Amélie Nussgarten / ARCHE.

Bildstrecke: Löschaktionen aller eingebundenen Feuerwehren, neben Keltern auch Birkenfeld, Remchingen u.a. vor Ort


Nach dem Löschen des Jahrhundertbrands in Weiler an Silvester 2019/2020 erneut ein gut eingeübtes Zusammenwirken der Feuerwehren des westlichen Enzkreises !

Alle Fotos: Otto Teebaum / ARCHE.

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aktualisiert 2024-04-17

Rauchschwade über Weiler um 07:18 Uhr

Abbrennen der Lagerhallen unter Kontrolle der Feuerwehr. Foto: Amélie Nussgarten / ARCHE.


Foto: Amélie Nussgarten / ARCHE

Löscharbeiten dauern an – Aufnahmen am 17. April 2024 um 10:24 Uhr

Die Zufahrtsstraßen nach Weiler sind für den Durchfahrtsverkehr gesperrt.


Alle Fotos: Otto Teebaum / ARCHE

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aktualisiert 2024-04-18 um 08:03 Uhr und um 12:28 Uhr

Weiler ist für den Durchgangsverkehr um 08:03 Uhr immer noch gesperrt.

Auf Facebook: PZ – News.de – Folgen öffentlich
„Noch immer steht eine dicke Rauchsäule über Kelterns Ortsteil Weiler. Das Dorf ist komplett abgeriegelt, weil bis zu 400 Einsatzkräfte von Feuerwehr…“


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Pforzheimer Zeitung
Brand in Keltern: Löscharbeiten werden bis in die Nacht andauern
https://www.pz-news.de/region_artikel,-Brand-in-Keltern-Loescharbeiten-werden-bis-in-die-Nacht-andauern-_arid,2036217.html

Badische Neueste Nachrichten
Löscharbeiten laufen noch
Millionenschaden in Keltern – Lagerhallen mit Heuballen und Wohnmobilen brennen aus
https://bnn.de/pforzheim/enzkreis/in-keltern-weiler-brennt-eine-scheune

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Bundesverfassungsgericht Karlsruhe: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Journalisten gegen die gerichtliche Untersagung einer kritischen Äußerung über die Bundesregierung

Journalist veröffentlicht: „Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!“

BVerfG beschließt: „Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten.“

2024-04-16

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe beschließt: Kurznachricht „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus …“ ist eine zulässige Meinungsäußerung ! Foto: Otto Teebaum / Renate Kern. Layout: Heiderose Manthey.






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Karlsruhe.
 Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Karlsruhe teilt in seiner
Pressemitteilung Nr. 37/2024 vom 16. April 2024 das Beschluss vom 09. April 2024 der Öffentlichkeit mit.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichtes heißt es im Kurztext wörtlich: „Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde eines Journalisten stattgeben. Dieser wendet sich gegen eine einstweilige Verfügung, durch die ihm eine kritische Äußerung gegenüber der Bundesregierung untersagt wurde.

Im August 2023 veröffentlichte der Beschwerdeführer auf der Kommunikationsplattform „X“ die Kurznachricht „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!“.

In der Kurznachricht verlinkt war der Artikel eines Online-Nachrichtenmagazins mit der Überschrift „Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan“. Das Kammergericht untersagte dem Beschwerdeführer auf Antrag der Bundesregierung die Äußerung „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!).“

Die Äußerung sei eine unwahre Tatsachenbehauptung, die geeignet sei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Tätigkeit der Bundesregierung zu gefährden. Hiergegen wendet sich dieser mit seiner Verfassungsbeschwerde.

Die Entscheidung des Kammergerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Sie verfehlt erkennbar den Sinn der angegriffenen Äußerung und deren Charakter einer Meinungsäußerung. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten. Indem das Kammergericht für seine Beurteilung die in der Kurznachricht wiedergegebene Schlagzeile ausblendet, verharrt seine Sinndeutung auf einer isolierten Betrachtung des Kurznachrichtentextes.“

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Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Karlsruhe: Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind mit dem Elterngrundrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) unvereinbar
Das BVerfG sagt: Zugunsten des leiblichen Vaters muss ein hinreichend effektives Verfahren zur Verfügung stehen, das ihm ermöglicht, anstelle des bisherigen rechtlichen Vaters selbst rechtlicher Vater seines Kindes zu werden

MEDIENANFRAGE: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
Haben biologische Väter kein Recht Vaterschaften anzufechten, wenn laut Familiengericht zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht ?
Wegen Vaterschaftsanfechtung: Väteraufbruch für Kinder (VAfK) sucht Interviewpartner

Pressemitteilung: Befangenheitsantrag gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) Karlsruhe
Aktuell: Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby veröffentlicht den Befangenheitsantrag gegen Prof. Dr. Harbarth vom 15. November 2023

Olaf Scholz und Mitglieder der Bundesregierung zu Besuch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Deutschland, wohin wirst du gesteuert ?
Die Themen des Treffens der beiden Verfassungsorgane: Die Krise als Motor der Staatsmodernisierung und Generationengerechtigkeit: Politisches Leitbild und Verfassungsprinzip

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Bundesgerichtshof: Entschädigung für coronabedingte Einnahmeausfälle von zwei zu einer Hotelgruppe gehörenden Hotels ?

Verhandlungstermin in Sachen III ZR 134/22 für morgen, Donnerstag, den 11. April 2024 um 10 Uhr anberaumt

Hotelbetreiber: Während der COVID-19-Pandemie durch die in Allgemeinverfügungen und Corona-Verordnungen der Freien Hansestadt Bremen angeordneten Beschränkungen und Verbote Einbußen erlitten

2024-04-10

Bundesgerichtshof Karlsruhe. Coronabedingt. Klägerinnen begehren beim BGH „die Feststellung, dass die Beklagte ihnen die Kosten und Gewinneinbußen zu ersetzen hat …“. Foto: Heiderose Manthey.



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Karlsruhe. Der ursprünglich für Donnerstag, den 01. Februar 2024 vorgesehene Termin ist auf morgen, Donnerstag, den 11. April 2024 um 10 Uhr verlegt worden.
Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 212/2023 vom 22. Dezember 2023 den auf den 01. Februar angesetzten Verhandlungstermin in Sachen III ZR 134/22 mit.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes vom 01. Februar 2024 heißt es wörtlich: „Der u.a. für das Amts- und Staatshaftungsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird am 1. Februar 2024 über Entschädigungsansprüche zweier Hotelbetreiber verhandeln, deren Hotels während der COVID-19-Pandemie durch die in Allgemeinverfügungen und Corona-Verordnungen der Freien Hansestadt Bremen angeordneten Beschränkungen und Verbote Einbußen erlitten haben.

Sachverhalt

Die Klägerinnen betreiben jeweils ein Hotel in Bremen mit einem eigenen Restaurant und sind Teil einer bundesweit tätigen Hotelgruppe. Sie begehren die Feststellung, dass die Beklagte ihnen die Kosten und Gewinneinbußen zu ersetzen hat, die ihnen von März bis Mai 2020 („erster Lockdown“) und von November 2020 bis Juni 2021 („zweiter Lockdown“) dadurch entstanden sind, dass durch die von der Beklagten erlassenen Verordnungen und Allgemeinverfügungen den Betreibern von Beherbergungsstätten die Unterbringung von Gästen zu touristischen Zwecken untersagt wurde sowie die Schließung von Gaststätten und Veranstaltungsverbote angeordnet wurden.

Die Klägerinnen haben geltend gemacht, die angeordneten Corona-Schutzmaßnahmen seien rechtswidrig gewesen, zumal von ihnen ein eigenes Hygienekonzept erarbeitet und umgesetzt worden sei. Mittlerweile sei ihre vor der Pandemie unproblematische wirtschaftliche Lage auch unter Berücksichtigung der gewährten, allerdings unzureichenden staatlichen Hilfen insgesamt existenzbedrohend.

Bisheriger Prozessverlauf

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerinnen ist vor dem Oberlandesgericht erfolglos geblieben. Mit der vom erkennenden Senat zugelassenen Revision verfolgen sie ihre Ansprüche weiter.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Bremen mit Urteil vom 28. Juli 2021 unter Aktenzeichen 1 O 1326/20 und das Hanseatisches Oberlandesgericht (OLG) in Bremen unter Aktenzeichen 1 U 61/21 mit Beschluss vom 21. Juni 2022.

Die maßgeblichen Vorschriften lauten

„Art. 14 GG – Eigentum, Erbrecht und Enteignung

1 Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. 2Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

  • 28 IfSG – Schutzmaßnahmen

(1) 1 Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 28a, 28b und 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. 2Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen.

  • 32 IfSG – Erlass von Rechtsverordnungen

1 Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 28b und 29 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. 2Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen.

  • 117 BremPolG – Zum Schadensausgleich verpflichtende Tatbestände

(1) 1 Erleidet jemand infolge einer rechtmäßigen Inanspruchnahme nach § 7 einen Schaden, so ist ihm ein angemessener Ausgleich zu gewähren. 2Das gleiche gilt, wenn jemand durch eine rechtswidrige Maßnahme der Polizei einen Schaden erleidet.“

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