Dr. Andrea Christidis ./. Berufsverband Deutscher Psychologen

OLG Düsseldorf: Freie Meinungsäußerung auch für „Holocaust“ – Leugner ?

Will der Vorsitzende Richter die gezielte Verunglimpfung mit Vernichtungstendenz nicht erkennen ?

2018-04-17

Verunglimpfung – eine Frage nach freier Meinungsäußerung, Kritik oder gezielte Schmähung mit Vernichtungsabsicht ? Der 16. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) in Düsseldorf hat die Aufgabe zu klären. Fotos: Heiderose Manthey.

Verunglimpfung – eine Frage nach freier Meinungsäußerung, Kritik oder gezielte Schmähung mit Vernichtungsabsicht ? Der 16. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) in Düsseldorf hat die Aufgabe zu klären. – Auf der Richterbank: 1. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Ulrich Drossart (Mitte) als Vorsitzender, 2. Richterin am Oberlandesgericht Dr. Fee Schumacher und 3. Richter am Oberlandesgericht Dr. Jürgen Weith als beisitzende Richter. Fotos © Heiderose Manthey.

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Düsseldorf. Vor dem Berufungsgericht des Oberlandesgerichts (OLG) in Düsseldorf fand am 13. April 2018 das Unterlassungsverfahren der Psychologin Dr. Andrea Christidis gegen den Berufsverband Deutscher Psychologen e. V. (BDP) statt.

Landgericht Wuppertal sieht die strategische Verunglimpfung für gegeben

Nach einer Serie von (bis heute andauernden) öffentlichen Verunglimpfungen hatte Frau Dr. Christidis den BDP auf Unterlassung verklagt und damit am 02. März 2017 vom Landgericht Wuppertal Recht bekommen. Richterin Haberstroh äußerte zwar, dass Anfeindungen im Internet leider schon Usus seien; dennoch musste sie akzeptieren, dass die ständigen, stets von denselben BDP-Lobbyisten ausgehenden Angriffe die Klägerin bei ihrer beruflichen Tätigkeit stark beeinträchtigten. Die Richterin fasste damals zusammen: Es sei also die Zielsetzung der Klägerin, ihren Ruf dauerhaft wiederherzustellen. Sie bestätigte per Urteil den Antrag der Klägerin.

Berufsverband Deutscher Psychologen bleibt über Kannegießer in Denunziationshaltung gegenüber Christidis – mit Unterstützung des OLG ?

ARCHE OLG Düsseldorf Deutscher Psychologen Verband (BDP) Christidis_14a

BDP e.V. ./. Dr. Andrea Christidis. Redeker/Sellner/Dahs ./. Manfred Müller

Hintergrund der Auseinandersetzung war ein Interview von Dr. Christidis in der ARD (04. November 2015) über Gefälligkeitsgutachten von Mitgliedern des BDP, mit deren Hilfe politische Kritiker hierzulande als „verrückt“ in Psychiatrien eingesperrt werden oder als „erziehungsunfähig“ das Sorgerecht für ihre Kinder verlieren, die daraufhin (kostenpflichtig !) Pflegefamilien oder privatisierten Kinderheimen überlassen werden. Anja Kannegießer, Vorsitzende der Sektion Rechtspsychologie im BDP, warf in einem offenen Brief der zuständigen Redaktion vor, nicht sorgfältig genug recherchiert zu haben und behauptet seither auf der BDP-Homepage wahrheitswidrig, Dr. Christidis verfüge nicht (Zitat) „über die spezifische, rechtspsychologische Weiterbildung“.

Die ‚beeindruckende‘ Bezeichnung „Rechtspsychologe“ – oder wie genügend recherchierte denn das OLG ?

Der Redaktion ARCHEVIVA wurde mitgeteilt, dass Frau Kannegießer in einschlägigen Kreisen einen hohen Bekanntheitsgrad genieße – dies jedoch eher als Lobbyistin denn als Psychologin und Juristin. Möglicherweise hängt damit zusammen, dass am 13. April 2018 der Vorsitzende Richter des angerufenen 16. OLG-Senats viel Verständnis für die seit bald drei Jahren laufende Diffamierung zeigte, obwohl er den Behauptungen der Denunziantin zweierlei Fehler nachwies:

Der Begriff „Rechts“psychologe – klingt für Betroffene und von Gutachten Abhängige gefährlich. Gibt es aber nicht.

Der Begriff „Rechts“psychologe – klingt für Betroffene und von Gutachten Abhängige gefährlich. Gibt es aber nicht.

1. „Den Rechtspsychologen“ gibt es in Deutschland nicht: Es gibt keine akademische Ausbildung und keinen diesbezüglichen akademischen Titel. Dementsprechend ist der Begriff „Rechtspsychologe“ nicht geschützt. (Demnach könnten weder Frau Kannegießer noch ihre Kollegen diesen Titel für sich beanspruchen.)

2. Wollte man für Deutschland den Titel des Rechtspsychologen einführen, so würde man Studien in den Fächern Forensik und Kriminalistik voraussetzen.

Aber gerade solche Universitätsstudien habe laut Recherchen Dr. Christidis erfolgreich im Ausland absolviert. Eine Anerkennung in Deutschland sei nicht möglich gewesen, weil es hier diese Spezialisierung nicht gibt. Die BDP-Lobbyistin versuche somit seit Jahren, der Klägerin eine Qualifikation streitig zu machen, über die sie nicht selbst – wohl aber Frau Dr. Christidis verfüge.

„In Deutschland zertifizierter Rechtspsychologe“ – ein Etikettenschwindel ?

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der BDP laut Mitteilungen als Verein, seinen Mitgliedern zu horrenden Preisen „Gutachter-Kurse“ anbiete und dazu Zertifikate ausstelle, die einen als „Rechtspsychologen“ auswiesen. Diese „Abschlüsse“ seien jedoch nirgends anerkannt und nur in Deutschland überhaupt bekannt. Sie seien (zumal international) kaum wertvoller als die Bescheinigung eines ländlichen Turnvereins, der jemanden zum „Trainer“ der Dorfjugend ernenne. Hier geht es also um einen (Studien-) Markt, der vom öffentlichen Bildungssystem nicht abgedeckt werde, und der von einem Verein (dem BDP) dem äußeren Schein nach für viel Geld bedient werde.

Siegt das Recht ?

Siegt das Recht ?

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Mutmaßungen zufolge „erkaufe“ sich Frau Kannegießer im Inland die fehlende internationale Anerkennung ihrer Kurse durch das Wohlverhalten ihrer „Absolventen“ gegenüber der sie duldenden politischen Klasse – sinngemäß:

„Erklärt ihr politisch Andersdenkende für verrückt, so erkennen wir Euch als staatlich qualifiziert an.“

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OLG: Qualifikationen von Dr. Christidis NICHT in Frage gestellt !

Der Vorsitzende des Berufungsgerichts bezweifelte weder die Qualifikation von Andrea Christidis, noch die fehlenden Qualifizierungsmöglichkeiten in Deutschland, die auch der BDP nicht zu decken vermag. Er war jedoch der Auffassung, dass die Kritik von Frau Kannegießer nicht der Klägerin Christidis, sondern der Recherche der zuständigen ARD-Redaktion galt; von dieser hatte sich die Sektionsvorsitzende „weiter und sorgfältiger“ gefasste Recherchen gefordert. Es sei (sinngemäß) die „persönliche“ Meinung eines Vereins, wenn in seinem Namen wahrheitswidrig behauptet wird, jemand habe keine adäquaten akademischen Abschlüsse.

Gratwanderung mit Absturzgefahr: Richterliches Verständnis für Denunziation zur Ehrenrettung „schwarzer Schafe“ ?

Persönlichkeitsschutz bei gezielter Denunziation ?

Persönlichkeitsschutz bei gezielter Denunziation ?

Der Senat erkenne zwar durchaus, dass hier das Persönlichkeitsrecht und die Sozialsphäre der Klägerin betroffen waren – und weiterhin sind. Gleichwohl solle die mit dieser Falschmeldung dokumentierte Redefreiheit Vorrang vor dem Anspruch der Klägerin Christidis haben, die auf der BDP-Website manifestierten „alternativen Fakten“ löschen zu lassen. Es gehe schließlich lediglich um die Forderung nach „weiter und sorgfältiger“ gefassten Recherchen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Was solche „weiter und sorgfältiger“ gefassten Recherchen im Falle Christidis und ihrer universitären und damit international anerkannten Qualifikation ergeben könnten, verriet der Senat ebenso wenig wie Frau Kannegießer, (noch der ein Interview verweigernde BDP-Anwalt). – die diese Qualifikation verleihe, ohne selbst über eine universitäre rechtspsychologische Qualifikation zu verfügen.

Warnung vor den Folgen eines intendierten Blindseins

Die Äußerung, der BDP-Vorstand sei käuflich, oder der OLG-Senat sei korrupt, könne als Meinung gelten – schon deshalb, weil hierzu auch Aussagen entgegengesetzten Inhalts vorstellbar seien (die Vorgenannten seien nicht käuflich / nicht korrupt). Die Behauptung dagegen, „weiter und sorgfältiger“ gefasste Recherchen bzw. Kassenprüfungen würden ergeben, dass im Zuge dieses Verfahrens Geld vom BDP an namentlich genannte Richter geflossen sei, wäre nach diesseitiger Auffassung keine Meinung, sondern eine überprüfbare Nachricht.

Schmackhafte Einladung für „Holocaust“- Leugner, Denunzianten und Lügner

Dürfen „Holocaust“ – Leugner ihre Meinung frei sagen ?

Dürfen „Holocaust“ – Leugner ihre Meinung frei sagen ?

Sollte rechtskräftig entschieden werden, dass nachweislich falsche Behauptungen von dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind, dann wäre das im Umkehrschluss eine Einladung an „Holocaust“ – Leugner, gerade in Deutschland, ihre der geschichtlichen Wahrheit entgegen gerichtete „Meinung“ beliebig zu publizieren, vorausgesetzt, sie behaupten, die sogenannte „Auschwitz-Lüge“ würde erst durch „weiter und sorgfältiger“ gefasste Recherchen erkennbar.

Dürfen Kritik und das Recht der freien Meinungsäußerung in einer Demokratie dazu führen, Einzelnen das Recht einzuräumen, bereits feststehende, ungestraft nachweislich unwahre (und zudem schädigende) Nachrichten zu verbreiten ?

Dazu gehörten die falschen Behauptungen von Frau Kannegießer,

  • man brauche angeblich in Deutschland für die Bezeichnung „Rechtpsychologe“ eine formale Qualifikation,
  • Frau Christidis (die einzige, die sich immerhin im Ausland qualifizierte) verfüge angeblich über keine adäquate Qualifikation,
  • „weiter und sorgfältiger“ gefasste Recherchen hätten angeblich die ARD-Redakteure zu anderen Ergebnissen geführt.

Der 16. Senat vom Oberlandesgericht Düsseldorf und die Europäische Menschenrechts-Konvention

Beide Parteien vor der Tür: Wie wird das Urteil ausgehen ?

Beide Parteien vor der Tür: Wie wird das Urteil ausgehen ?

Bevor der Senat am 17.05.2018 sein Urteil verkündet, werde er, (so der Vorsitzende) die Angelegenheit (Zitat) „noch zwei-, dreimal“ mit Rücksicht auf die Europäische Menschenrechts-Konvention (EMRK) besprechen. Das ist gut so: Der hier betroffene EMRK-Artikel 10 besagt: „1 Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. (…) Die Ausübung dieser Freiheiten (…) kann (…) Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die (…) notwendig sind (…) zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer (…) oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.“ Und es ist kaum anzunehmen, dass das OLG Düsseldorf es auf sich nimmt, die eigene „Autorität und (…) Unparteilichkeit“ zu untergraben, indem es „fake news“ als angebliche „alternative Fakten“ verbrämt und legitimiert.

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Keine Kritik, sondern gezielte und massive Verletzung bis hin zur Vernichtung !

In seiner gegen die Auffassung des Richters scharf gesetzten Rede betonte Rechtsanwalt Müller, dass Dr. Christidis gezielt als Einzelperson herausgegriffen worden sei. Es handle sich keineswegs um eine Kritik vom Berufsverband, sondern um ein massives Verbreiten von Unwahrheiten, das auf eine massive Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Dr. Christidis abziele. Da die Angriffe heute noch im Netz stünden, sei die weiterführende Verunglimpfung von Christidis auch nicht auf eine fehlende Recherche des Fernsehens zurückzuführen; das Gebaren lasse vielmehr die Absicht des Berufsverbandes erkennen, eine ungeliebte Expertin zu schädigen, die mit ihrer Qualifikation imstande ist, Falsch-Gutachten¹ zu zerpflücken und somit schwarze Schafe unschädlich zu machen, die evtl. katastrophal über das Leben und die Gesundheit ganzer Familien herfallen können.

Hoffen und warten auf die weise Entscheidung

Am 17. Mai öffnen sich erneut die Pforten – zur Verkündung des Rechts

Am 17. Mai öffnen sich erneut die Pforten – zur Verkündung des Rechts

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Der Vorsitzende Richter führte gegen Ende des Prozesses nochmals aus, dass Gegenstand des Vortrages die Frage gewesen sei: Wo ziehen wir die Grenzen ?

Er wiederholt die Worte von Rechtsanwalt Müller:

Eine „Person wird verunglimpft“, sie wurde „massiv geschädigt“.

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Warten wir auf den 17. Mai und auf die weise Entscheidung des Richters.


¹ Familienzerstörung durch lukrative Geschäfte und richterliche Fehlentscheidungen
(Leider wurde der Beitrag von Frontal 21 schon aus dem Netz genommen.)

Zum Interview von Heiderose Manthey mit Dr. Andrea Christidis  MAIKÄFER FLIEG … Der Weg vom Kinderschutz zur Kinderpornografie-Mafia

Anmerkungen der Redaktion

ARCHE verfolgt seit Jahren die politisch motivierten Prozesse gegen die Psychologin Dr. Andrea Christidis. Christidis ist eine der ganz wenigen, die Falsch-Gutachten gekonnt auseinandernehmen kann. Laut Frontal 21 sind 75 % der Familiengutachten mangelhaft ! Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Studien vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.

» Herzlichen Dank an Pressesprecher Dr. Mihael Pohar, Richter am Amtsgericht, und an Dr. Schütz für den freundlichen Empfang am Oberlandesgericht und für die Begleitung vor, während und nach dem Prozess.