Transparenz in der Justiz durch Digitale Prozessbeobachtung

Mit dem Hammer für Gerechtigkeit

… so fordert Arne Fellner symbolisch die Transparenz in der Justiz: Er fordert Digitale Prozessbeobachtung.

2014-02-02

Vor Prozessbeginn. Im Saal 2 des Landgerichtes in Darmstadt, ganz links der Angeklagte Arne Fellner, rechts außen der Sachverständige.  Foto: Heiderose Manthey

Vor Prozessbeginn. Im Saal 2 des Landgerichtes in Darmstadt, ganz links der Angeklagte Arne Fellner, rechts außen der Sachverständige. Foto: Heiderose Manthey

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Darmstadt. Vor dem Landgericht in Darmstadt fand am 27. Januar 2014 die Gerichtsverhandlung gegen Arne Fellner statt. Der gelernte Maurer und beruflich als Lastwagenfahrer, Sicherheitsmann und Privatdetektiv Tätige hatte am Sonntagmorgen des 2. Oktober 2011 mit einem Vorschlaghammer, den er sich eigens für sein Vorhaben gekauft hatte, auf die Kacheln und Fenster der Fassade des Amtsgerichtes Offenbach eingeschlagen, um ein Zeichen zu setzen – ein Zeichen für sein Ziel, dass nämlich in Deutschland die digitale Prozessbeobachtung eingeführt werden solle. So lautete nämlich sein Entschluss aus den Erfahrungen, die er in Deutschland mit der Justiz und den Behörden gemacht hatte.

Arne Fellner vor dem Prozess befragt, warum er denn diese Methode eingeführt wissen wolle, erklärte, dass mit einer solchen Technik der Prozessverlauf genau dokumentiert und somit nachweisbar gemacht werden könne. Und über diese Art der Prozessbeobachtung solle in Zukunft verhindert werden, dass in den Gerichtsverfahren Unrecht durch die Justiz selbst und durch an den Verfahren Beteiligte geschehen würde.  Die gemachten Aufzeichnungen könnten jederzeit zum Aufdecken von Verfahrensfehlern herangezogen werden oder auch bei vorsätzlichen Taten, die von Richtern, Rechtsanwälten, Staatsanwälten und hinzugezogenen Sachverständigen und Zeugen begangen würden. …

Im Laufe der Verhandlung wurden mit Hilfe des Angeklagten, mehrerer Zeugen und eines sachverständigen Gutachters versucht die Hintergründe aufzuzeigen, die zum Setzen des Zeichens geführt haben sollen.

Arne Fellner berichtete während des Prozesses, der um 15:15 Uhr am Nachmittag beendet wurde, von verschiedenen Begebenheiten auf seinem Lebensweg, die zu den Prozessen gegen ihn geführt hatten und die seines Erachtens gegen ihn konstruiert, auch fehlerhaft recherchiert und daher falsch beurteilt worden seien. Aus diesen Jahre andauernden Fakten versuchte er im Prozess den Richter und die zwei vereidigten Schöffen davon zu überzeugen, dass er die Tat am Amtsgericht in Offenbach begangen hatte und zwar geplant und berechnend mit einer Zielvorgabe, er aber die Gründe, die ihn dazu veranlasst haben, auch die Öffentlichkeit über ein derartiges Zeichen zu mahnen, aufführen müsse, damit auch sein Antrag an die gesamte Gerichtsbarkeit in Deutschland – nämlich Einführung der digitalen Prozessbeobachtung – detailliert nachvollzogen werden könne.

Vom anwesenden sachverständigen Gutachter wurde Herr Fellner als paranoid bezeichnet.

Der Sachverständige versuchte glaubhaft zu machen, dass Arne Fellner fast ausschließlich in der Öffentlichkeit agieren müsse. Als Herr Fellner dann selbst gegen diese Behauptung kontern musste, war ein nervöses und anhaltendes Fußzucken beim Gutachter deutlich wahrzunehmen. Fellner überzeugte mit seiner Darstellung. Er attestierte nämlich, dass er eben nicht die Öffentlichkeit für seine Vorhaben brauche, denn über die unzähligen Transporte von Hilfsgütern, die er alleine nach Rußland gebracht hatte, um Menschen dort zu unterstützen, darüber wurde nie berichtet und das hätte er auch nicht gewollt.

Nachdem der Gutachter seine Ausführungen beendet hatte, war eine Veränderung in der Art der Befragung des Richters gegenüber dem Angeklagten festzustellen. Während der Richter zuvor noch sachlich suchend und neutral, durchaus fachmännisch vorsichtig in der Forumulierung seiner Fragen war, nahmen diese nun zunehmend einen auffallend belustigenden und ironischen Charakter gegenüber dem Angeklagten Fellner an.

Auf Fehler und Unterlassungen, die der Beklagte nicht nur in den Schreiben der Gerichte beim Richter monierte wie bspw. die falsche Darstellung und Konstruktion des Waffenbesitzes gegen ihn oder auch das Benennen eines Gutachters, den es gar nicht gab, äußerte sich der Richter der fehlerhaften Arbeit der Justiz und den Sacharbeitern gegenüber sehr großzügig: Es könne ja jedem einmal ein Fehler unterlaufen, meinte er.

Hängt in den Arkaden der Grundrechte: Artikel 20. Recht auf Widerstand.

Hängt in den Arkaden der Grundrechte: Artikel 20. Recht auf Widerstand. Foto: Heiderose Manthey.

Nach der Verhandlung hatte die freie Journalistin Heiderose Manthey die Gelegenheit mit dem Gutachter persönlich zu sprechen. Der Gutachter gab deutlich im Beisein von weiteren Prozessbeobachtern zu verstehen, dass es Herrn Fellners immer wiederkehrende Absicht wäre, seine Sache ständig erneut auf den Tisch zu bringen, die ihn zum Querulanten machen würde.

Die Journalistin schilderte dem Sachverständigen die Handlung  eines älteren Herren, der vor dem Mauerfall zwischen Ost- und Westdeutschland ganz gezielt und berechnend immer wieder mit der Leiter auf die Mauer – also auf nichts geringeres als auf die hochbewachte staatliche Grenzsicherung zwischen der DDR und der BRD – gestiegen wäre und hätte, oben angekommen, mit einem Hammer auf dieses Bollwerk eingeschlagen, mit der Absicht es zu vernichten. Der Mann sei von den wachhabenden Beamten gesehen und sodann festgesetzt worden. Der ‚Täter‘ agierte ebenso wie Arne Fellner bewusst und sehr zielgerichtet. Es ging rein um die Zerstörung der Mauer, um das Beseitigen dessen, was das Leben in Freiheit behinderte.

Nach Freisetzen des Mannes an der Mauer ist dieser wieder auf die Grenzbefestigung gestiegen und hatte sein Tun notorisch fortgesetzt, eben so lange bis das Hindernis tatsächlich mit dem Mauerfall beseitigt war.

Der sachverständige Gutachter folgte aufmerksam und zugewandt der Geschichte.

Auf die Frage der Journalistin jedoch, ob er als Gutachter denn auch die Menschen aus der damaligen DDR, die ja auch ein ganz klares Ziel verfolgten und eben nicht damit aufhörten, die Mauer bezwingen zu wollen – ebenso wie den Hammerklopfer – als paranoid bezeichnen würde, kanzelte der Gutachter mit einem die Frage verachtenden Kopfschütteln die Journalistin ab und wandte sich ersichtlich nervös ab.

Im Gerichtssaal hatte aber der Richter kurze Zeit zuvor während der Verhandlung die Aussage eines Zeugen verlesen, der Arne Fellner direkt nach der Tat befragt hatte, warum er dies getan habe. Der Zeuge sagte aus, so der Richter, dass Fellner angegeben hatte, dass er ein ZEICHEN setzen wolle. Und bei dieser Aussage sei Fellner sachlich gewesen.

Mehrfach monierte Arne Fellner im Prozess, dass ihm „wahnhafte Vorstellungen“ diagnostiziert worden seien durch Gutachter, die nach Aktenlage Gutachten über ihn erstellt hätten.

Arne Fellner zeigt auf Absatz 4 des Artikel 20 - das Recht auf Widerstand. Fellner hat ein Ziel vor Augen: Einführung der digitalen Prozessbeobachtung.

Arne Fellner zeigt auf Absatz 4 des Artikel 20 – das Recht auf Widerstand. Fellner hat ein Ziel vor Augen: Einführung der digitalen Prozessbeobachtung. Foto: Heiderose Manthey.

Bei dem Weiterbetreiben seiner Prozesse hatte er sich lediglich um die Richtigstellung der Fehler in seinen Verfahren bemüht. Keiner habe ihn ausreichend gehört und die Richtigstellungen vorgenommen.

Fellner wird sein Ziel, die digitale Prozessbeobachtung in Deutschland einführen zu wollen, auch in den Folgeprozessen zum Inhalt der Verhandlungen machen und sein Ziel – genauso wie der Mauerklopfer an der Grenzmauer – nicht aus den Augen verlieren.

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In den Darmstädter Arkaden hängen direkt vor dem Justizgebäude die Gesetzestexte der Grundrechte.

Unmittelbar nach dem Prozess unterhielt sich der Richter noch mit dem Angeklagten neben diesen Säulen. Angefragt, ob er sich denn gemeinsam mit Herrn Arne Fellner vor Artikel 20, Absatz 4 für ein Foto posieren wolle, lehnte der Richter diese Aufforderung leider ab.

ARTIKEL 20
Verfassungsgrundsätze – Widerstandsrecht
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. …
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Weiterführende Veröffentlichungen

Gerichtsverfahren – Bericht in Behördenstress

Justizopfer formieren sich

Grundlos im Irrenhaus

Das Eis kann dünner sein als man denkt

Die Irrenhaus-Macher

Gutachterin Hanna Ziegert, nach Kritik bei Beckmann kaltgestellt: “Ich weiß nicht, ob ich mich jemals begutachten lassen würde.”

Deutschland bekanntester Gutachter, Prof. Dr. Norbert Nedopil: “Qualität der Gutachten oft ungenügend.”

 

Kommentar:

Sollte die Justiz mit ihrem ganzen Apparat Unrecht in Deutschland schaffen, dann stellt sich zwingend die Frage nach der Nützlichkeit dieser Gewalt.
Wenigstens die nachweisbare Kontrolle wäre dann das geeignete Mittel als Gegenwehr dafür noch weitere Täter zu erschaffen.
Und daran müsste doch die Justiz in allererster Linie interessiert sein, nämlich Recht und Ordnung im eigenen Lande zu schaffen und aufrecht zu erhalten.  

Wer weiß, ob Arne Fellner eines Tages für seine Art von Mahnmal-Erstellung zum Friedensnobelpreis „VORGESCHLAGEN“ werden wird ?

Heiderose Manthey
Pädagogin, Freie Journalistin, Leiterin der ARCHE Weiler

Der Fall Harry Wörz – Justizirrtum aufgrund Manipulation und Korruption

Herta Däubler-Gmelin: Video-Aufnahmen sind hilfreich !
Anne Will Unschuldig hinter Gittern – Sind Justizirrtümer wirklich Ausnahmen?