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VN Sonderberichterstatter für Folter (English: UN – United Nations; deutsch: VN – Vereinte Nationen) – UN Special Rapporteur on Torture

6 Eigenschaften, die Sie vielleicht noch nicht über den VN Sonderberichtserstatter für Folter wussten

veröffentlicht von Welt ohne Folter – World Without Torture

2016-09-06

VN Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche und herabsetzende Behandlungen oder Bestrafungen. Eventuell sind Sie bereits über den zungenbrecherischen Titel gestolpert oder über die etwas kürzere Version VN Sonderberichterstatter für Folter, als Sie Berichte über Folter und andere Menschenrechtsthemen gelesen haben. Aber was wissen Sie über diese Person? Da der zukünftige Sonderberichterstatter noch in diesem Monat ernannt werden wird, dachten wir, es sei Zeit, mehr über die Aufgabe des Sonderberichterstatters herauszufinden und was es heißt, diese Tätigkeit für die Vereinten Nationen wahrzunehmen.

  1. Die Aufgabe des Sonderberichterstatters für Folter

Der Sonderberichterstatter für Folter wird oft als der VN Anti-Folter Wachhund benannt und in dieser Aufgabe ist der Sonderberichterstatter für die Benachrichtigung der VN und die Anregung von entsprechenden politischen Debatten und entscheidungsbildenden Prozessen verantwortlich.

Der Sonderberichterstatter kann Missionen zur Aufdeckung von Missbräuchen in den einzelnen Ländern wahrnehmen und helfen den jeweiligen Staat eingehend zu untersuchen, die Erfüllung der Standards zu verbessern und dem VN Menschenrechtsrat über die Situation in dem Einzelstaat berichten. Gleichzeitig erhält der Sonderberichterstatter Anschuldigungen von Menschen, welche bedroht sind oder solchen, die darstellen, dass sie gefoltert wurden. Er oder sie übermittelt die Anschuldigungen in Bezug auf das Land in welchem der Sachverhalt stattgefunden hat und beginnt einen Dialog, um das Problem zu lösen.

Der Sonderberichterstatter erstellt jedes Jahr zwei thematische Berichte, die neue Vorfälle in Bezug auf Folter abdecken. Dies kann durch Entwicklung eines rechtlichen und praktischen Verständnisses für Themen im Kampf gegen Folter sein, wie die Situation von Folter und Falschbehandlung im Gesundheitssystem oder der Frage in welchem Fall Einzel- Unterbringung (Isolation) als Folter angesehen werden kann.

Statt an ein Abkommen gebunden zu sein, ist der Sonderberichterstatter frei einen thematischen oder länderspezifischen Sachverhalt im Kampf gegen Folter abzudecken. Das heißt, dass die Mandatierung für zivilgesellschaftliche Organisationen, die auf vielen verschiedenen Weisen im Kampf gegen Folter arbeiten, hilfreich sein kann. Zum Beispiel können Organisationen den Sonderberichterstatter ermutigen, das eigene Land aufzusuchen, um die globale Aufmerksamkeit auf die innerstaatliche Situation zu richten; oder in Abwesenheit von zweckmäßigen gerichtlichen Rechtsmitteln, können sie konkrete Fälle zum Sonderberichterstatter senden, in der Hoffnung, dass der Fall bearbeitet wird. Sie können ebenfalls zur Erstellung von thematischen Berichten ermuntern und diesbezüglich informieren oder den Sonderberichterstatter einladen bei einer Veranstaltung als Redner aufzutreten, Stellungnahmen zur Situation abzugeben oder an anderen öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen.

  1. Wer ist der aktuelle Sonderberichterstatter?

Der argentinischer Menschenrechtsanwalt, Professor und Folteropfer, Juan Méndez, ist der aktuelle VN Sonderberichterstatter für Folter – die Aufgabe wurde von ihm im Jahr 2010 übernommen.

Herr Méndez hat seine juristische Karriere der Verteidigung von Menschenrechten gewidmet, noch bevor er den VN beitrat, arbeitete er mit Organisationen wie Human Rights Watch (Menschenrechtsbeobachter), dem Inter-Amerikanischen Institut für Menschenrechte in Costa Rica und dem Zentrum für bürgerliche Rechte und Menschenrechte an der Universität von Notre Dame in den Vereinigten Staaten von Amerika zusammen.

Herr Méndez hat auch Internationale Menschenrechtsgesetze an der Georgetown Rechtsschule und an der John Hopkins Schule für Erweiterte Internationale Forschungen gelehrt, und unterrichtet regelmäßig an der Oxford Universität und an der Amerikanischen Universität Washington an der Hochschule für Rechtswissenschaft.

Der derzeitige Sonderberichterstatter für Folter, Mr. Juan Mendez (Unter höflicher Genehmigung von UN Office at Geneva wurden via Flickr „creative commons license“ verwendet – ein Copyright für geistiges Gedankengut von Privatpersonen)

  1. 30+ Jahre Berichterstattung

Im letzten Jahr wurde der 30. Jahrestag zum Bestehen des Mandates des Sonderberichterstatters über Folter gefeiert. Die Aufgabe wurde von den VN im Jahr 1985 begründet, nachdem die VN Kommission für Menschenrechte sich entschied, einen unabhängigen Menschenrechtsexperten zu benennen, der befähigt sein soll, Fragestellungen zu relevanten Folterereignissen oder andere Grausamkeiten, unmenschlichen oder herabwürdigenden Behandlungen oder Bestrafungen weltweit zu untersuchen.

Heute ist das Mandat des Sonderberichterstatters ein Teil des VN Menschenrechtsrates in Verfahren mit besonderen Vorgehensweisen

  1. Wie viele Berichterstatter haben wir in 30 Jahren gehabt?

Wäre das Mandat des Sonderberichterstatters für Folter eine Vereinigung, es wäre eine extrem exklusive Gesellschaft. Juan Méndez ist erst die 5. Person, welche zum Sonderberichterstatter ernannt wurde.

Herr Méndez übernahm die Aufgabe von dem österreichischen Manfred Nowak, der von 2004 bis 2010 selbst Sonderberichterstatter war und ebenso wie Herr Mendez selbst, ein Menschenrechtsanwalt ist.

Rückblick auf das Jahr 1985. Die erste Person, die zum Sonderberichterstatter ernannt wurde, war Peter Koojimans aus den Niederlanden, welcher später zum niederländischen Außenminister und Richter am Internationalen Gerichtshof wurde.

1993 übernahm der distinguierte Rechtsprofessor Sir Nigel Rodley aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland bevor dieser die Führung an Theo van Boven, einem niederländischen Jurist und emeritierten Professor für Internationales Recht, welcher von 2001 bis 2004 die Richtung vorgab.

Früherer Sonderberichterstatter für Folter, Herr Manfred Nowak (Unter höflicher Genehmigung von UN Office at Geneva wurden via Flickr „creative commons license“ verwendet – ein Copyright für geistiges Gedankengut von Privatpersonen)

  1. Wer ernennt den Sonderberichterstatter und für wie lange?

Die VN Menschenrechtsrat ist verantwortlich für die Benennung des Sonderberichterstatters für Folter.

Der Rat führt eine Liste von Beurteilungskriterien für die Auswahl und Benennung des Sonderberichterstatters, welche die Expertise des Kandidaten, Erfahrungen in dem Mandatsbereich, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, persönliche Integrität und Objektivität beinhaltet. Der Rat betrachtet darüber hinaus Ausgewogenheit in geschlechtsspezifischen Angelegenheiten, geographische Repräsentation, und die Repräsentation von verschiedenen Rechtssystemen bei der Ernennung eines neuen Sonderberichterstatters.

Schließlich: Interessenkonflikte, wie bei der Wahrnehmung einer Position innerhalb einer Regierung führen zur Disqualifizierung des einzelnen Kandidaten bei dem Auswahlverfahren.

Jede Person aus einer Regierung, Regionalgruppierungen, die innerhalb des VN Menschenrechtssystems, Internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen oder Menschenrechtskörperschaften und auch Einzelkandidaten können für die Nominierung kandidieren.

Für das aktuelle Auswahlverfahren wird von einer Prüfungsgremium des Menschenrechtsrats alle Bewerbungen durchgesehen und eine Auswahl-Kandidatenliste dem Ratspräsident vorgelegt, welcher daraufhin den neuen Sonderberichterstatter benennt.

Nach der Ernennung wird der Sonderberichterstatter gewöhnlich wenigstens einen 3 Jahreszeitraum ausüben.

Übersetzt. Olaf Meyer-Granzow. Meyer-Granzow gehört zu THE HUMANS - INTERNATIONAL ASSOCIATION of HUMAN RIGHTS DEFENDERS.

Übersetzt. Olaf Meyer-Granzow. Meyer-Granzow gehört zu THE HUMANS – INTERNATIONAL ASSOCIATION of HUMAN RIGHTS DEFENDERS.

6. Macht es einen Unterschied, ob ein Sonderberichterstatter tätig wird?

Während Staaten an sich nicht der Verpflichtung unterstehen den Empfehlungen des Sonderberichterstatters zu folgen, wie einem Staatsbesuch zu bewilligen, stellen diese Staatsbesuche einen wichtigen Teil der VN Menschenrechts-Sachverhaltsüberprüfungen und Investigationsmechanismen dar. Der Sonderberichterstatter und seine Berichte sind ein Instrument zur Erhellung von schwerwiegenden und anderen, ins Vergessen geratenen Menschenrechtsverletzungen dar.

Private Übersetzung von Olaf Meyer-Granzow, ohne Verbindlichkeit gegenüber juristischen oder inhaltlichen Irrtümern, die aufgrund einer eingeschränkten Kenntnislage entstanden sind.