Sommer Torsten

Kein familienpolitisches Forum im digitalen Programmkonvent der Freien Demokraten

Der Eltern-Kind-Entfremdung entgegenwirken

2020-08-16

Torsten H. Sommer. Kämpft gegen Eltern-Kind-Entfremdung. Foto: Heiderose Manthey.

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Nürnberg/Keltern-Weiler. Torsten H. Sommer MA ist ein rühriger Kämpfer gegen Kindesentzug und Eltern-Kind-Entfremdung. In zahllosen Leserbriefen wendet er sich an namhafte Zeitungen und klärt dort über Parental Alienation und seine Folgen für Kinder und Eltern auf. Heute wendet er sich an Unterstützer seines Antrages. Er moniert, dass es ausgerechnet im digitalen Programmkonvent der FDP kein familienpolitisches Forum gegeben hat.

Lesen Sie seine Briefe, die er an Unterstützer und an die FDP gerichtet hat

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Parteifreunde, 

beim heutigen digitalen Programmkonvent der FDP gab es leider kein familienpolitisches Forum, weshalb ich beigefügten Antrag an die Programmkommission auf diese Weise sende.

Wenn Sie diesen Antrag unterstützen wollen, senden Sie ihn einfach Ihrerseits weiter an die FDP-Programmkommission via info[ät]fdp.de mit dem Hinweis “Ich unterstütze diesen Antrag.”!

Bitte auch an andere Parteifreunde weiterleiten!

Mit liberalen Grüßen
Torsten Sommer

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An die Programmkommission
der Freien Demokraten

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Parteifreunde,

heute, am 16. August 2020, fand der digitale Programmkonvent der Freien Demokraten statt.

Bedauerlicherweise gab es unter den neun Programmforen kein familienpolitisches, und somit keinen Raum, das wachsende Problem der Eltern-Kind-Entfremdung in Deutschland anzusprechen.

Zur Eltern-Kind-Entfremdung kommt es, wenn nach einer Trennung der Eltern ein Elternteil nicht fähig oder willens ist, die Bindung des Kindes zum anderen Elternteil zu tolerieren und zu unterstützen, und dem Kind seine Abneigung gegen dessen Liebe zum anderen Elternteil immer wieder signalisiert. 

Kinder sind traumatisiert, leben in Angst, auch noch den verbliebenen Elternteil zu verlieren

Kinder sind durch eine Trennung der Eltern meist schon erheblich traumatisiert, und haben durch die räumliche Trennung vom anderen Elternteil bereits die Erfahrung gemacht, einen Elternteil aus ihrem Leben weitgehend verloren zu haben. Daran ändert auch die immer noch übliche gerichtliche Praxis nichts, den ständigen Aufenthalt des Kindes bei einem Elternteil, fast immer bei der Mutter, festzulegen und dem Kind kurze Zeiten des „Umgangs“ mit dem anderen Elternteil zu erlauben.

Das Kind lebt von nun an kontinuierlich in der Angst, auch den ihm noch verbliebenen Elternteil zu verlieren, und ist daher bereit, das zu tun, wovon es sich verspricht, den ihnen noch verbliebenen Elternteil an sich zu binden – bis hin zur geäußerten Ablehnung des anderen Elternteils, die dann von Jugendhilfe und Gerichten meist als freier Kindeswille missinterpretiert wird, um weitere und letzten Endes dauerhafte Ausgrenzung des entfremdeten Elternteils zu rechtfertigen.

Nicht warten, bis noch mehr Kinder nicht wiedergutzumachende Schäden davontragen !

Die von den Freien Demokraten in ihrem Programm zur Bundestagswahl 2017 geforderte Paritätische Doppelresidenz (das Wechselmodell) als die gesetzlich standardmäßige Betreuungsform für Trennungskinder war in dieser Hinsicht ein sehr wichtiger Schritt, um der Eltern-Kind-Entfremdung entgegenzuwirken.

Aber wir können nicht warten bis sich dafür eine Mehrheit im Bundestag findet, denn bis dahin werden Tausende von weiteren Kindern von einem ihrer Elternteile entfremdet, mit nicht wiedergutzumachenden psychischen und gesundheitlichen Folgen für die Kinder und für die ausgegrenzten Elternteile, und mit dem dadurch entstehenden finanziellen Schaden für die Volkswirtschaft.

Deshalb fordern die Unterzeichner die Programmkommission auf, die folgenden Ziele in das Programm der Freien Demokraten zur Bundestagswahl 2021 aufzunehmen:

  1. Die Freien Demokraten fordern auch weiterhin, die Paritätische Doppelresidenz (das Wechselmodell) zur gesetzlich standardmäßigen Betreuungsform für Trennungskinder zu machen – nicht wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht, sondern weil dies grundsätzlich dem Kindeswohl am besten entspricht. Dabei orientieren sich die Freien Demokraten an der Resolution 2079 des Europarates zur gemeinsamen elterlichen Verantwortung und der Rolle der Väter.

  2. Die Freien Demokraten fordern, klare und nicht beliebig interpretierbare gesetzliche Grundlagen zur Regelung der Arbeit von Jugendämtern und Familiengerichten zu schaffen, welche die Beachtung der Rechte von Kindern und Eltern nach den Artikeln 5 und 9 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen und nach Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in familiengerichtlichen Verfahren garantiert. Es kann nicht länger toleriert werden, dass Jugendämter und Gerichte mit dem lapidaren Hinweis auf das Kindeswohl als „unbestimmtem Rechtsbegriff“ elementare Grundrechte aushebeln können. Auch darf nicht länger toleriert werden, dass bindungsintolerante Elternteile in ihrem Bemühen, den anderen Elternteil aus dem Leben ihres Kindes auszugrenzen, in Mitarbeitern der Jugendhilfe und in Richtern auch noch willige Helfer finden. Die Unabhängigkeit der Gerichte darf nicht zur Entrechtung von Eltern führen, da auch diese Unabhängigkeit ihre Grenze findet in der verfassungsmäßigen Pflicht der Gerichte, sich dem Gesetz zu unterwerfen.

  3. Die Freien Demokraten fordern, Umgangsboykott und Eltern-Kind-Entfremdung per Gesetz zu Straftaten zu machen. Es darf nicht länger darüber hinweggesehen werden, dass bindungsintolerante Elternteile die Rechte des Kindes und des anderen Elternteils verletzen und dadurch die Psyche des Kindes dauerhaft massiv schädigen. Umgangsboykott und Eltern-Kind-Entfremdung sind als Formen von Kindesmisshandlung zu betrachten und müssen entsprechend sanktioniert werden.

  4. Die Freien Demokraten fordern die ersatzlose Streichung des Paragrafen 1671 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Durch diesen Paragrafen wird der weniger bindungstolerante Elternteil regelrecht dazu ermuntert, für Konflikte mit dem anderen Elternteil zu sorgen, damit das Gericht das Verhältnis zwischen den Eltern als „hochstrittig“ einstuft, auf dieser Grundlage die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge als nicht dem Kindeswohl dienlich betrachtet, und mit dieser Begründung dem anderen Elternteil das Sorgerecht entzieht. Dieses Gesetz eröffnet somit gerade dem weniger bindungstoleranten und daher weniger erziehungsgeeigneten Elternteil die Möglichkeit, den anderen Elternteil praktisch völlig und endgültig aus dem Leben des Kindes auszuschließen. Paragraf 1671 BGB führt somit zu Gerichtsbeschlüssen, welche die Umkehrung des biblischen Salomonischen Urteils darstellen: Es bekommt derjenige Elternteil das alleinige Erziehungsrecht, der auf das Wohl, die Gefühle und die Rechte des Kindes weniger Rücksicht nimmt. Durch die Abschaffung dieses Paragrafen könnten Gerichtsverfahren um die elterliche Sorge, welche für das Kind massiv belastend sind und es in Befragungen durch Verfahrensbeistände und Gericht tief in Loyalitätskonflikte treiben, gänzlich überflüssig werden.

  5. Die Freien Demokraten fordern eine grundlegende Reform des Unterhaltsrechts. Der grundsätzlichen Pflicht beider Elternteile, zum Unterhalt ihrer Kinder, sowohl in der Form von Bar- als auch von Naturalunterhalt, wie auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, muss im Unterhaltsrecht Rechnung getragen werden. Das Unterhaltsrecht darf sich nicht länger dahingehend auswirken, dass ein Elternteil aus dem Leben eines Kindes ausgegrenzt und durch dessen Geld ersetzt wird, denn Kinder brauchen in erster Linie beide Eltern. Auch darf Kindesbarunterhalt und Betreuungsunterhalt keinen finanziellen Anreiz für die Ausgrenzung eines Elternteil mehr darstellen. Genauso wie die Pflicht zu Kindesunterhalt gilt auch die Erwerbsobliegenheit für beide Eltern entsprechend ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit.

Eltern-Kind-Entfremdung ist zum Massenphänomen geworden !

Derzeit ist nahezu jede fünfte Familie in Deutschland eine sog. Einelternfamilie, mit seit Jahren steigender Tendenz. Zwar gibt es unter den getrennt lebenden Eltern auch solche, die bemüht sind, die Bindung ihres Kindes zu beiden Eltern aufrechtzuerhalten, aber dennoch ist die Eltern-Kind-Entfremdung zu einem Massenphänomen geworden, welches bei den Betroffenen kaum heilbare psychische Verletzungen hervorruft, die in Form einer beeinträchtigten Bindungsfähigkeit in künftige Generationen weitergetragen und dadurch auf nicht absehbare Zeit erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden entstehen lassen wird. Das Problem der Eltern-Kind-Entfremdung darf daher nicht mehr ausgeblendet werden und muss im Programm der Freien Demokraten zur Wahl des Deutschen Bundestages 2021 angemessenen Raum einnehmen!

Nürnberg, den 16. August 2020

In Vertretung für die Unterzeichner:
Torsten H. Sommer MA