Spontanapplaus für Dr. Andrea Christidis oder für Richterin am Amtsgericht Gießen Fouladfar aufgrund Freispruch ?

Die unendliche Geschichte oder: Wer wird am Schluss als Sieger hervorgehen ?

Erneut Gerichtsverfahren wegen „Titelmissbrauch“

2023-11-22
von Justus Liebknecht¹

Drei verschiedene Pressemedien waren in Gießen im Einsatz. Hier Rechtsanwalt Manfred Müller und Dr. Andrea Christidis im Interview nach dem Prozess mit MWGFD. Foto: Heiderose Manthey.



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von ARCHE die Organisationen mit ihren Sitzen in den aufgeführten Städten an, die zur Aufklärung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern – Kind – Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, beitragen müssten.

Lt. Meinung des Online-Fachmagazins müssten die benannten und aufgerufenen nationalen und internationalen Organisation zur Überwindung des Verbrechens tätig werden.

Skurriles – Nachdenkenswertes – Aufklärendes – Ärgerliches – zum Schmunzeln Anregendes aus dem neuesten Gerichtsverfahren in Gießen 

Dr. Andrea Christidis hat es inzwischen unbeabsichtigt zu einer Berühmtheit im gesamten deutschsprachigen Raum gebracht. In den letzten anderthalb Dekaden hat die Psychologin viele hundert eigene psychologische Gutachten geschrieben und fremde überprüft. In den meisten Fällen ging es um „Inobhutnahmen“ von Kindern, die durch das jeweils zuständige Jugendamt aus ihren Familien gerissen wurden, um einer anderen „Bestimmung“ zugeführt zu werden – ob einem privatisierten Kinderheim, einer wohlhabenden Adoptivfamilie (bestehend aus welchen Geschlechtern auch immer) oder einer in Bereitschaft wartenden Pflegefamilie, bis die langfristigen Interessenten gefunden werden. Stets ging es dabei ums „Kindeswohl“, das unter der mangelnden (dem NS-Vokabular entliehenen) „Erziehungsfähigkeit“ der Eltern zu leiden hatte. Die Vermutung wurde häufig anonym geäußert und durch „erfahrene“ Sozialarbeiter bestätigt, meist ohne jedwede Kriterien, geschweige denn psychologische Tests, deren Auswertung (schon aufgrund der bewusst unüberschaubaren Fragebogenstruktur) Teil eines akademischen Studiums sind.

Christidis wurde in diesen Hunderten von Fällen gerufen, weil die betroffenen Eltern in ihrem Leid noch realisieren konnten, dass sich das ihnen hinterlassene Papierwerk nicht plausibel las. Und fast immer konnte sie nachweisen, dass nicht das Kindeswohl das Motiv hinter den Kindesentnahmen sein konnte. Und tatsächlich ging es um viel Geld: jenes, was die Eltern (alternativ: die Kinder nach Erlangung der Volljährigkeit) für die Unterbringung zu entrichten hatten. Aber auch jenes, was die „Pflege“ der Kleinen an Ertrag erbrachte: Denn das Trauma der Trennung von zuhause führte zu Konzentrationsmängeln, Appetit- und Schlaflosigkeit, wofür Big Pharma jeweils neue Mittel vorbereitet und bis zur Zulassung nach Versuchspersonen gesucht hatte. Für die Erprobung ihrer Präparate an ihren kleinen Klienten unter regelmäßiger Kontrolle waren die selbstlosen Hersteller bereit viel Geld hinzulegen. Spendabel zeigten sich auch wohlhabende, graumelierte Herrschaften, die manchmal zu später Stunde die tief schlafenden Kinder besuchen durften. Christidis störte die Lieferketten, unterbrach die Kreisläufe; sie sprach und schrieb gar öffentlich von „Kinderhandel“, der von Amtspersonen betrieben wurde. Mit Erlaubnis der Betroffenen nannte sie in ihren Auftritten[1] und Publikationen[2] (vornehmlich hessische) Politiker, Beamte, Staatsanwälte und Richter, die dem „Geschäft mit dem Kindeswohl“ Vorschub leisteten. So etwas hat Konsequenzen; doch fachlich war Christidis nicht beizukommen, die Psychologin ist bislang in ihrem Fach unschlagbar gewesen.

Man versuchte, sie zu kriminalisieren: Verurteilungen über zwei Instanzen mit der Begründung, sie hätte bei Kindesentführungen Beihilfe geleistet, scheiterten (erst in der 3. Instanz!) daran, dass die ihr zur Last gelegten Entführungen nie stattgefunden hatten. Die Beschuldigung, sie hätte in einer Dokumentation das Briefpapier des Landkreises Gießen offengelegt und damit Urheberrechte verletzt, konnten die damit beauftragten Staatsanwälte dem Gericht nicht erklären; Christidis hatte es schließlich nicht als ihr eigenes verwendet. Also musste etwas mit ihrer Qualifikation nicht stimmen – formal, versteht sich, denn inhaltlich war nichts zu beanstanden. Es folgten Anklagen mit dem Tenor, Christidis habe nie studiert / nicht Psychologie studiert / nicht zu Ende studiert / es nicht zum Titel „Psychologin“, sondern zum englischsprachigen „Psychologist“ gebracht / ihren Doktortitel nicht an einer von der Stadtverwaltung vermuteten (sondern an der von Christidis angegebenen) Uni erworben. Das beschäftigte knapp ein Dutzend Richter; denn nach Lektüre der Anklageschrift wurde immer klar: Würde Recht gesprochen, so wäre „EDEKA“ (Ende der Karriere) für die Richter zu erwarten. So hätte plötzlich die Gießener Justiz, wie vernommen, mit vielen Krankmeldungen zu kämpfen gehabt. Noch über 80 (i.W.: achtzig) Anzeigen gegen Christidis sind weder vollständig abgearbeitet noch eingestellt worden.

Am Freitag, dem 10. November 2023 ging es um den Vorwurf, Dr. Andrea Christidis habe in Wirklichkeit nicht zwei Master-Abschlüsse in Psychologie (von zwei unterschiedlichen Universitäten mit unterschiedlichen Schwerpunkten), sondern nur einen. Denn einige Jahre nach Christidis‘ Abschluss habe eine der beiden Universitäten an einer ihrer Auslandsniederlassungen Unregelmäßigkeiten festgestellt und den dortigen Betrieb bis heute einstweilig eingestellt. Also (so die Staatsanwaltschaft Gießen) habe Christidis gewusst, dass sie nicht (sinngemäß) „Doppel-Psychologin“ sei, weil ihr sicherlich (so die Staatsanwaltschaft Gießen) bewusst sei, dass wahrscheinlich der eine ihrer Abschlüsse inzwischen ungültig sei.

Für ihre Auftraggeber, die von zwei Abschlüssen in derselben Wissenschaft ausgingen, sei es ein Betrug, wenn der eine von ihnen nachträglich aberkannt worden sein sollte. Daran änderte die Gültigkeit des anderen Abschlusses und der Promotion nichts: Titelmissbrauch bleibt Titelmissbrauch.

In diesem Kontext wurde jahrelang auch die (für Terrorismus zuständige) Interpol (unter der Führung (Vizedirektor) des Gießeners Jürgen Stock) eingespannt.[3] Sie konnte zwar nichts zu den Abschlüssen von Christidis von 2008 herausfinden; aber sie bestätigte, dass Unregelmäßigkeiten in Zweigstellen der einen Uni im Ausland ab dem Wintersemester 2009/2010 zur Aberkennung der Akkreditierung der Universtität, geführt hatten. Diese Mitteilung von Interpol erfolgte auf Englisch („2009-2010 and beyond“) und bot auch keine Grundlage für eine strafrechtliche Verfolgung. Aber für die deutsche Gerichtsbarkeit musste sie zunächst übersetzt werden. Also fand sich in Christidis‘ Akte ein nicht unterschriebenes Blatt mit der Behauptung, Abschlüsse wie ihrer seien ungültig, sofern sie „außerhalb des Zeitraums 2009-2010“ erworben worden waren. Damit war Christidis mit ihrem Abschluss von 2008 eine mutmaßliche Titelmissbraucherin, die nicht zugeben wollte, eine hundsordinäre Einfach-Akademikerin zu sein. Da ihre bedenkliche Behauptung auf ihrem Briefpapier zu lesen war, stellte jedes berufliche Schreiben eine neue Straftat dar. Christidis rechnete (je nach Besetzung des Gerichts) mit einer Haftstrafe; denn, anders als ihre fingierten Kindesentführungen, waren ihre Briefbögen real.

Der Prozess war ursprünglich für den 18.02.2022 angesetzt und mehrmals verschoben worden. Zeugen der Anklage waren zuhauf mobilisiert worden: Wer hatte den Briefbogen gesehen, wer mit Interpol kommuniziert, wer die Meldung (mit dem „beyond“) entgegengenommen. Entlastungszeugen waren für überflüssig erklärt worden: Die alten Professoren von Christidis würden entweder sich nicht mehr erinnern können oder (ob der Rechtswidrigkeit ihre Handlungen) nichts beitragen können, weil sie sich selbst belasten könnten. Die beabsichtigte Prozessführung ohne Entlastungszeugen (mitnichten eine neue Erfindung) provozierte die Ablehnung der Richterin Fouladfar wegen der Besorgnis der Befangenheit. Doch sie wurde vom Amtsgerichtspräsidenten bestätigt; und, da sie lt. Vernehmen im Begriff war, in den Ruhestand zu treten, habe sie sogar eine Verlängerung ihrer Dienstzeit erhalten, um das Verfahren abschließen zu können.

Am 10.11.2023 eröffnete die Richterin das Verfahren im gut gefüllten Gerichtssaal des Gießener Amtsgerichts, stellte die Anwesenheit der Anklage und der Verteidigung fest und ließ den Staatsanwalt Ullrich die Anklage verlesen. Dieser schilderte die o.a. Umstände aus staatsanwaltschaftlicher Sicht und machte sogar keinen Hehl daraus, dass die Angeklagte bereits einmal (2018) über zwei Instanzen freigesprochen wurde, weil sie ihre Titel korrekt führte. Dies hätte sie jedoch (so der Staatsanwalt) als Ermahnung verstehen sollen, einzusehen, dass sie ihre Titel in Zukunft nicht weiterhin so führen sollte. Also müsste nun eine exemplarische Bestrafung erfolgen, damit Christidis lerne, dass sie eigentlich schuldig sei. Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach man nach einem Freispruch nicht erneut aufgrund neuer Ermittlungsergebnisse angeklagt werden dürfe, sei hier nicht maßgeblich. In der Tat, ging es vorliegend weder um Mord, noch um neue Erkenntnisse. Als geniales Beispiel brachte Ullrich vor, der Freispruch in einem Diebstahlprozess könnte nicht dazu führen, dass ein Seriendieb nun sein Gewerbe unbehelligt weiterführen dürfe. Hier gehe es auch nicht um eine Wiederaufnahme des alten Verfahrens, das zum Freispruch geführt hatte, sondern um die Folge-„Delikte“: Wenn Christidis den einmal zuerkannten Titel jahrelang weiterführe, dann müsse doch die Staatsgewalt von Vorsatz ausgehen!

Der Verteidiger RA Manfred Müller widersprach energisch dieser Denkweise und der Prozessführung, die keine Entlastungszeugen zuließ, worauf Richterin F.  klarstellte, dass es ihr erstmal um Klärung der Angelegenheit ging.

Müller sah sich gezwungen, das System indischer Universitäten (an denen Christidis studierte) zu erklären und darauf hinzuweisen, dass die Gleichwertigkeit mit dem deutschen schon seit Jahrzehnten festgestellt wurde – was schließlich die gezielte Anwerbung indischer Wissenschaftler durch Europa erklärt. Er betonte, dass diese Zusammenhänge vielfach in diesem wie in den vorherigen Verfahren geschildert und mehrmals behördlich (durch die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen, ZAB) wie gerichtlich bestätigt worden seien und fragte sich, ob die Staatsanwaltschaft jeden angeworbenen Akademiker zunächst anklagen wollte, um nach dem Freispruch die Beschäftigung in seinem Fach zuzulassen. Die zitierten „Unregelmäßigkeiten“ würden weder den Studienort noch die Studienzeit der Angeklagten betreffen; zudem sei das (in Indien geführte) Verfahren noch gar nicht abgeschlossen. Man versuche Dr. Christidis Vorwürfe anzuhängen, von denen seit Jahren unklar sei, ob sie überhaupt gerechtfertigt sind – und falls ja, dass sie Orte und Zeiten betreffen, mit denen die Angeklagte nichts zu tun hat. Zudem hätten die Angeklagte und ihre Verteidigung Aktenteile bis heute nicht einsehen dürfen – so z.B. die Korrespondenz mit der (ohnehin korruptionsverdächtigen und hessisch geführten) Interpol und die Identität des ominösen „Übersetzers“, der durch die Falschübersetzung des Wörtchens „beyond“ einen Kriminalfall konstruierte. Hinzu komme, dass Christidis seit fast einem Jahrzehnt jährlich mit Neuauflagen solcher ersonnenen Anklagen konfrontiert werde, was manchmal „durchsickere“, wenn Christidis bundesweit als gerichtliche Gutachterin auftrete, um Korruptionsfälle aufzudecken – sehr zur Erleichterung mutmaßlich korrupter Amtsinhaber. Müller erinnerte auch daran, dass es das Delikt „Verfolgung Unschuldiger“ gibt und nicht zuletzt die Forderung an den Rechtsstaat, Rechtssicherheit zu schaffen.

Die Richterin schloss die Beweisaufnahme ab, nicht ohne zuvor die dubiose Falschmeldung des anonymen „Englisch-Übersetzers“ sich zu eigen zu machen, hier gehe es um Abschlüsse (ohne Nennung des Studienortes), die ungültig seien (so wörtlich) „außerhalb der Zeit 2009-2010“ (statt „jenseits von“ bzw. „nach“ 2009/10). Die eingelegte Pause konnte die Spannung im Auditorium nicht mäßigen.

In ihren Endplädoyers wiederholte Ullrich seine eingangs geschilderte Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit, die nach staatsanwaltschaftlicher Auslegung mindestens ein Strafmaß von 50 Tagessätzen zu je 60 € rechtfertigen würde, während Müller nochmal darauf hinwies, dass nach dem Freispruch im letzten Verfahren zur selben Beschuldigung und dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts dem Gericht nur noch übrig bliebe, entweder das Verfahren als gegenstandslos einzustellen (wobei sich die Frage ergäbe, wozu es überhaupt eröffnet wurde), oder freizusprechen.

Als Angeklagte erhielt Dr. Christidis das letzte Wort. Sie erinnerte daran, dass sie über Jahre, in mehreren Verfahren, angeboten hatte, die Originale ihrer Abschlüsse (statt den beglaubigten Kopien) vorzulegen, was als unnötig abgelehnt worden sei. Doch auf die Freisprüche folgten immer neue Verdächtigungen, Ermittlungen und Anklagen. Bis zum Abschluss des letzten längeren Strafverfahrens gegen sie, 2018, seien 5 Jahre der Prozessführung vergeudet und 6 Richter verschlissen worden. Es folgte ein Freispruch „erster Klasse“ (also nicht etwa aus Mangel an Beweisen, sondern weil sie ihre Titel korrekt führte) und darauf die Wiederholung derselben Beschuldigung. Die Frage bleibe offen, ob die Justiz eher das Gefühl von Rechtssicherheit oder jenes von Ohnmacht beim Bürger erzeugen wolle, wenn weder Beweise noch Freisprüche vor Verfolgung schützten.

Das Gericht zog sich zur Beratung zurück. Als Richterin F. wieder den Raum betrat, hätte man eine Stecknadel fallen hören. In ruhigem Ton verkündete sie einen Freispruch: Die akademischen Titel von Christidis seien rechtmäßig erworben worden, wie schon andere Gerichte festgestellt hatten, bei einer regulären Universität, der man es überlassen müsse, wenn nötig, selbst die Gültigkeit von Zeugnissen zu widerrufen, was bisher nicht geschehen sei. Die Staatsanwaltschaft habe zudem ausschließlich formale Gründe beanstandet, eine Gefährdung von Menschen (wie etwa bei unkundiger Behandlung) sei weder behauptet noch zu befürchten gewesen. Schließlich brauche die Angeklagte die Rechtssicherheit, wie sie nun ihre Titel zu führen habe; diese bekomme sie nun durch diesen Freispruch.

Der Prozess war zu Ende. Freispruch. Die Richterin und die anderen Prozessbeteiligten blieben ebenso sitzen wie die ca. 20 Zuschauer und die drei angereisten Journalisten-Teams. In dieser eisigen Stille ertönte plötzlich ein Geräusch; vermutlich hatte jemand einmal in die Hände geklatscht. Das löste einen tobenden Applaus aus, den man, verfolgte man die Blicke der Anwesenden, nicht eindeutig der Angeklagten oder der Richterin zuordnen konnte. Unbekannte gingen auf Andrea Christidis zu, um ihr zu gratulieren und sich vorzustellen; sie kannten sie von ihren Texten und Videos über Korruption und Kindesmissbrauch durch Amtsträger aller Art. Stehende Ovationen. Ende der Vorstellung?

Nach Erkundigung beim Amtsgericht Gießen hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

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¹ Pseudonym
[1] MWGFD-Symposion
[2] PD Dr. Wilhelm Körner, Prof. Dr. Georg Hörmann (Hrsg.): „Staatliche Kindeswohlgefährdung?“ Beltz Juventa 2019  
PD Dr. Wilhelm Körner, Prof. Dr. Georg Hörmann (Hrsg.): „Familienrechtliche Gutachten und Verfahren auf dem Prüfstand“ LIT Verlag 2023
[3] Über mutmaßliche Korruptionsfälle bei Interpol schreibt u.a. Wikipedia – ein Medium, dem man beileibe nicht vorwerfen kann, übertrieben systemkritisch zu sein.

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Tätig auf internationalem Gebiet zur Überwindung von kid – eke – pas

Im Zuge Ihrer Berichterstattung an NATO, UNO, Alliierte, Deutsche Bundeswehr, Deutschen Bundestag, EU u.a. trägt die Präsidentin der ARCHE, Heiderose Manthey, die Causa Dr. Andrea Christidis auch der UNO vor. Dr. Christidis, ehemals Andrea Jacob, trägt ihrerseits die Rede zur Aufdeckung von Folter in Deutschland vor dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes vor.

DIE JAGD – Familienschützerin D. Andrea Christidis unter Beschuss staatlicher Verfolgung
Historischer Abriss zur staatlichen Verfolgung von Dr. Andrea Christidis im Video ab Zeitleiste 12:15 bis 15:25

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