Christidis Prof. Dr. Aris

Profilierter Vorkämpfer gegen Kindesraub  in Deutschland, gegen Eltern-Kind-Entfremdung und ihre verheerenden Folgen

2014-09-26

Prof. Dr. Aris Christidis. Frontmann der kid - eke - pas Gegenbewegung mit Profil. Charakter. Mut.

Prof. Dr. Aris Christidis. Frontmann der kid – eke – pas Gegenbewegung mit Profil. Charakter. Mut.

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Der Fall Christidis

Die Kinder von Prof. Dr. Christidis waren bei der Trennung des Ehepaars (2005) 8 bzw. 6 Jahre alt. Wie die geschiedene Ehefrau 5 Jahre später zu Protokoll gab, hatte sie anfänglich an eine gemeinsame Betreuung, etwa nach dem Wechselmodell gedacht – doch (Zitat): „Davon sei ihr aber abgeraten worden“.

Die unbekannten Berater hatten offenbar guten Zugang zur Denkweise der zuständigen Gießener Richterin Kessler – Bechtold: Sie schloss ein Wechselmodell kategorisch aus (Zitat: „… oder wie ist es bei Ihnen, in Griechenland?“). Die Richterin wandte ihr eigenes Modell an, das sie noch in der Trennungsphase bis zur Scheidung weiter aushöhlte: Nach einer Reihe solcher mysteriöser „Beratungen“ meldete die Mutter beide Kinder in Sportvereinen an, so dass kaum noch ein Nachmittag in der Woche übrig blieb. Mit Beschluss vom 08.11.2006 kürzte Keßler – Bechtold den Umgang des Vaters um weitere 36%, (Zitat) „um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass beide Kinder zwischenzeitlich sportliche Aktivitäten aufgenommen haben“. Schon bei der Zustellung war der Beschluss Makulatur: Die Mutter hatte bereits die Kinder zu einer Reise entzogen, anstatt sie dem Vater für die Neujahrsfeiertage zu überlassen.

Nach der Scheidung spitzte sich die Lage zu: Prof. Christidis hat in fast 10 Jahren nicht ein einziges Mal einen Geburtstag, Weihnachten, Ostern, Sommer – oder Herbstferien mit seinen Kindern begehen können. Richterin Keßler-Bechtold weigerte sich mehrfach, Zwangsgeld gegen die Mutter auch nur anzudrohen.

Prof. Christidis hat zu seinen Kindern noch nie in einer anderen Sprache gesprochen außer Griechisch. Das nahm die (deutsche) Kindesmutter nach der Scheidung zum Anlass, um die Kinder aus dem sog. herkunftssprachlichen Unterricht ihrer Schule zu entfernen: aus dem „blöden Griechisch-Unterricht“ wie ihr die damalige Klassenlehrerin eines der Kinder beipflichtete. Christidis sah sich in seinem Sorgerecht übergangen und klagte …

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