EUROPÄISCHE UNION

Agentur für Grundrechte: Zivilgesellschaft in Gefahr

Hier werden unsere Probleme beim Namen genannt: Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

2018-01-23

Angriffe auf Leib und Seele, auf Haus und Umgebung: Whistleblower leben gefährlich. Die EUROPEAN UNION AGENCY FOR FUNDAMENTAL RIGHTS, kurz FRA, schafft Statuten zur Abhilfe.

Angriffe auf Leib und Seele, auf Haus und Hof: Whistleblower leben gefährlich. Die EUROPEAN UNION AGENCY FOR FUNDAMENTAL RIGHTS, kurz FRA, schafft Statuten zur Abhilfe.

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Brüssel.
Ein neuer Bericht der Europäischen Agentur für Grundrechte (FRA) vom 18. Januar 2018 kommt zu dem Ergebnis, dass die Zivilgesellschaft in vielen Teilen der EU gefährdet ist. Dabei spiele die Zivilgesellschaft eine entscheidende Rolle für demokratische Prozesse und die Förderung von Menschenrechten. Deshalb müssten Entscheidungstragende sicherstellen, dass diese wichtige Arbeit der Zivilgesellschaft nicht durch politische und rechtliche Änderungen oder Ausgabenkürzungen untergraben wird.

Zivilgesellschaft ist Bedrohungten und Druck ausgesetzt

„Eine lebendige Demokratie braucht eine funktionierende Zivilgesellschaft. Leider ist die Zivilgesellschaft der EU in vielen Teilen der Union musterhaft Bedrohungen und Druck ausgesetzt. Dieser inakzeptablen Situation abzuhelfen sollte hohe Priorität für politische Entscheidungstragende haben – auf EU- wie auf nationaler Ebene“, erklärt der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty.

„Der Bericht zu den Herausforderungen für zivilgesellschaftliche Organisationen im Bereich Menschenrechte in der EU („Challenges facing civil society organisations working on human rights in the EU“) beleuchtet etwa:

  • Drohungen, körperliche und verbale Angriffe gegen Aktivistinnen und Aktivisten sowie Verleumdungskampagnen;
  • rechtliche Änderungen mit negativen Auswirkungen auf die Zivilgesellschaft, etwa Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, häufig im Geleit von Gesetzen zur Terrorismusbekämpfung;
  • Mittelkürzungen und zunehmende Finanzierungsschwierigkeiten;
  • fehlende Einbeziehung der Zivilgesellschaft in Rechtsetzung und Politikgestaltung.“

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