DIE LINKE

DIGITALE PROZESSORDNUNG GEFORDERT

Gefahr der Rechtsbeugungen und Nötigungen erkannt !

2019-10-23

Es spricht Katrin Werner. DIE LINKE. Thema: „Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen ‒ Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell„. Deutscher Bundestag am 15. März 2018. Foto: Heiderose Manthey

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Berlin/Erfurt/Keltern-Weiler. Pressesprecherin Diana Glöckner von der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag gibt am 06. August 2019 eine Presseinformation über „Neue Regelmodelle für Kinder bei Trennung und Scheidung“ heraus. Sie zitiert den Hintergrund mit dem im Familienrecht „festgeschriebenen“ Residenzmodell als Regel. Eine Reformdiskussion verstärke sich, die versuche, das „Wechselmodell als Regelfall“ ins Familienrecht des BGB aufzunehmen.

Anträge der FDP-Fraktion und der LINKE-Fraktion

Katrin Werner zum „Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen ‒ Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell“. Foto: Heiderose Manthey.

„Aktuell läuft die Reformdiskussion auch im Bundestag. Ein Antrag der FDP-Fraktion sieht vor, das Wechselmodell im Familienrecht als Regelfall einzuführen. Dem steht ein Antrag der LINKE-Fraktion gegenüber, der bei entsprechender Berücksichtigung des Kindeswohls auch das Wechselmodell vorsieht, aber nicht als Regelfall und vor allem dann nicht, wenn das Kind das Wechselmodell nicht will und/oder ein Elternteil seine Nichteignung z.B. durch Gewaltanwendung „belegt“ hat. Darüber hinaus sollen auch das Unterhaltsrecht und weitere sozialrechtliche Regelungen so angepasst werden, dass es für die Betroffenen bei Anwendung des Wechselmodells keine finanziellen Benachteiligungen gibt. Mitte Februar fand zu beiden Anträgen im Bundestag eine Anhörung statt. Eine Reihe von Anzuhörenden äußerten ernsthafte Zweifel an der Eignung des Wechselmodells als familienrechtlichen Regelfall. Ähnliche Ergebnisse hat auch schon die Anhörung im Landtag von Rheinland-Pfalz im Juni 2018 erbracht.“

Residenzmodell contra Wechselmodell ?

Als mögliche weitere Schritte spricht sich Glöckner gegen die Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall Getrennt leben – gemeinsam erziehen, wie es die FDP vorschlug aus. „Es sollte keine Anwendung finden in Konfliktfällen und Fällen von Gewaltproblematik oder bei logistischen Problemlagen, wie weit auseinanderliegende Wohnsitze der Elternteile.“

Der Antrag der Abgeordneten Katrin Werner, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Susanne Ferschl, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Amira Mohamed Ali,Cornelia Möhring, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 19/1172 vom 13. März 2018 lautet „Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen ‒ Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell“.

Zugunsten Betroffener werden, so die Pressesprecherin der thüringischen LINKE, verstärkte und verpflichtende Qualifizierung und Spezialisierung der Familienrichter und der Gutachter benannt. Ausstehen würden auch die soziale Gestaltung der Gutachterkosten für mehr Rechtssicherheit.

Sensationell: Änderung der Zivilprozessordnung (ZPO)

Über die Streitigkeiten zwischen einem Hin und Her der Kinder nach zerbrochener Partnerschaft oder Ehe geht DIE LINKE einen maßgeblichen Schritt zur Demokratisierung in unserem Land. Auf dem Positionspapier von Pressesprecherin Diana Glöckner befindet sich die entscheidende Forderung zu den Folgen und Risiken einer nicht transparenten und menschenverachtenden Gerichtsbarkeit:

„Familiengerichtliche Verfahren müssen aufgezeichnet werden
(Video-oder Tonaufnahmen),
um Rechtsbeugungen, Nötigungen etc.
überhaupt nachweisen zu können.“

Mit dieser Forderung schließt sich Pressesprecherin Diana Glöckner den Forderungen von Dipl.- Med. Wilfried Meißner, Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D. aus Saalfeld an. Meißner fordert Transparenz in Justiz und Psychiatrie, ebenso Arne Fellner, der mit einer „Hammermethode“ als Betroffener auf die Missstände in der deutschen Justiz aufmerksam machte. Fellner spricht sich mit Taten für die Transparenz in der Justiz durch Digitale Prozessbeobachtung aus: Mit dem Hammer für Gerechtigkeit, so fordert Arne Fellner symbolisch die Transparenz in der Justiz. Indirekt greift Glöckner zurecht die Frage auf: Sind Richter unfehlbar ?

Dazu im Artikel Jura-Professor wirft Göttinger Landgericht richterliche Willkür vor: „Viele Richter sind offenbar nicht in der Lage, Fehler einzugestehen. Zu diesem Urteil kommt der Jura-Professor Prof. Dr. Martin Schwab von der Universität Bielefeld. Schwab hat im Rahmen seines Forschungsprojektes an der Freien Universität Berlin zahlreiche vermutete Fehlurteile unter die Lupe genommen.“

Neben vielen weiteren Beispielen finden wir vom 17. August 2017 Jens Gnisa: Ein Richter schlägt Alarm: Das Ende der Gerechtigkeit: Ein Richter schlägt Alarm und ganz aktuell die Aussagen von Richter Thorsten Schleif mit seinem Buch „Urteil: ungerecht: Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt„.

DIE LINKE zeigt den Weg raus aus dem Dschungel von Amtswillkür

DIE LINKE zeigt den Weg raus aus dem Dschungel der jahrelangen zermürbenden Prozesse für Mütter und Väter, so, wie ihn Holger M. Fritz gerade in Rastatt erlebt. Am 30. Oktober 2019 steht sein 14. Verhandlungstag im Strafprozess gegen ihn an, der als zugrundeliegende Ursache eine Trennung, also kid – eke – pas hatte.

All animals are equal, but some are more equal than others oder: Manche Menschen sind halt gleicher als die anderen !

Zeugen aus der Justiz werden am Amtsgericht Rastatt anders behandelt als andere Zeugen !

Warum darf ein Zeuge ohne Einlasskontrolle in den Gerichtssaal ?

Ein hochinteressanter 13. Verhandlungstag im Strafprozess gegen den Vater Holger M. Fritz „Kuriositäten“ am Amtsgericht Rastatt ?

 

 

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