So leicht geht „Ermittlung“ für einen Strafprozess, der darauf abzielt, ein Opfer zu bestrafen (Teil 3)

Rechtsanwalt Henning von Restorff macht Steilvorlage

Polizeihauptkommissarin (PHK) Sabine Schuster und Kriminalhauptkommissarin (KHK) Ute Schoch-Wuerz folgen willig ?

2020-11-15
aktualisiert 2024-01-17

ENDE DER MENSCHENJAGD – LUST AUF GESETZE. Foto: Heiderose Manthey.

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Pforzheim/Remchingen/Keltern/Weiler. Im Ermittlungsverfahren gegen Heiderose Manthey wird von Seiten der Staatsanwaltschaft – beauftragt zur Ausführung der Ermittlung wurde der Polizeiposten Remchingen und die Kriminalpolizei Calw – ausschließlich GEGEN die Beschuldigte ermittelt.

Diese Ermittlung verstößt eindeutig gegen § 160 Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung


(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.

(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

(3) 1Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. 2Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.

(4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.


Quelle: dejure.org

Es geht einzig um die BULLE DER SCHANDE !

Am 30. März 2020 verfasst Henning von Restorff die umfangreiche Strafanzeige  gegen Heiderose Manthey. Der Rechtsanwalt aus der Kanzlei Ladenburger wirft der Präsidentin der ARCHE vor, seinen Mandanten Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, beleidigt zu haben. Restorff führt die Lesenden der Strafanzeige auf einen irrigen Weg. Er schreibt, dass Heiderose Manthey davon ausginge, Bürgermeister Bochinger, also „… unser Mandant bestimmten Personen („Bernd Schöpfle“) in der Gemeinde nicht das ihrer Ansicht nach gebotene Gehör verschafft …“ habe.

Restorff verschweigt aber, dass Bernd Schöpfle (Name geändert) durch den Diskriminierungspassus des Leitbildes der Gemeinde Keltern, ratifiziert durch Gemeinderatsbeschluss vom 20. Oktober 2019, ÖFFENTLICH die „Klare Kante“ gezeigt bekommt und damit aus der Gemeinde ausgeschlossen wird durch Diskriminierung und Tatandrohung.

Lesen Sie hierzu: Verfolgungsjagd im Gemeinderatsbeschluss hat psychiatrische Folgen für Betroffene im Artikel Lust auf Menschenjagd in Keltern und ihre Folgen

Der Sachverhalt der Diskriminierung und Tatandrohung ist ganz klar den Veröffentlichungen auf ARCHEVIVA zu entnehmen !

Gegen diese Angst einflößende und Leben bedrohende Maßnahme des Bürgermeisters, der Gemeinderäte und schlussendlich – mit seiner Zugehörigkeit zur SPD Keltern als Gemeinderat – auch der Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, geht Manthey vor. Sie wehrt mit ihren Veröffentlichungen den Angriff einer ganzen Gemeinde gegenüber einem jungen Mann und weiterer Unschuldiger ab.

Restorff verschweigt also in seiner Strafanzeige diese – EINZIG AUSSCHLAG GEBENDE – Exklusionsandrohung für das Tätigwerden der Präsidentin der ARCHE, deren Pflicht zum Handeln durch die Satzung des ARCHE e.V. ganz klar definiert ist: Menschen zu schützen, die Aufnahme in der ARCHE gefunden haben.

Manthey hätte sich schuldig gemacht, wenn sie nicht mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln den nach Veröffentlichung der BULLE DER SCHANDE, wie Manthey den Diskriminierungspassus weltweit durch Informieren der UNO, des Menschenrechtsrates u.a. benennt, tätig geworden wäre. Der Hilferuf des jungen Mannes blieb von Seiten des Hauptamtsleiters der Gemeinde Keltern, Steffen Riegsinger, unbeantwortet und somit ungehört, selbst nach beigefügtem Schreiben der ARCHE zur Unterstützung des jungen Mannes. 

Wie das Verhalten von Restorff in seiner getätigten Strafanzeige schlussendlich zu bewerten sein wird, das muss in andere Hände gelegt werden, um dies zur Entscheidung zu bringen.

Mit Schreiben vom 24. April 2020 verfügt Amtsanwältin Bossert (Bossert ist bekannt durch die Verfolgung der Präsidentin der ARCHE in den Mühlenprozessen, siehe Artikel Bedient die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim das Mainstream-Medium „Pforzheimer Zeitung“ zuvorderst ?) an das Polizeirevier Neuenbürg die Aufnahme der Ermittlung, Vernehmung der Beschuldigten zum Tatvorwurf und Vorlage einer Formblattanzeige.

Das Ergebnis der Ermittlung von Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster

Polizeihauptkommissarin (PHK) Sabine Schuster verfasst am 14. Mai 2020 eine Strafanzeige vom Polizeiposten Remchingen, Hauptstr. 100, 75196 Remchingen, mit dem Delikt „Beleidigung gemäß § 185 StGB“.

Schuster orientiert sich ersichtlich an der Strafanzeige von Rechtsanwalt Henning von Restorff. Im Strafgerichtsprozess sagt sie aber als einzige von Richterin am Amtsgericht Martina Resch zugelassene Zeugin, befragt von der sich selbst verteidigenden Präsidentin der ARCHE, dass sie selbständig ermittelt habe.

Ähnlichkeiten zwischen der Strafanzeige des Henning von Restorff (vergleiche hierzu die Veröffentlichungen im Film LUST AUF MENSCHENJAGD IN KELTERN DER PROZESS oder VERSUCHTES VERTUSCHEN VON VERBRECHEN) aus der Kanzlei Ladenburger aus Pforzheim und der Strafanzeige von Schuster, nach deren Aussage im Zeugenstand selbständig erstellt von der Leiterin des Polizeiposten Remchingen, sind verblüffend.

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Fast wortgleich ist die Aussage von Restorff und Schuster zu den Impressum-Angaben

Restorff schreibt in seiner Strafanzeige vom 30. März 2020: „Die Angezeigte ist Gründerin und Vorstand des Vereins „Arche e.V.“. Außerdem gemäß eigener Angabe und entsprechender Impressumangabe die gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag redaktionell Verantwortliche für die Inhalte der Website http://www.archeviva.com/.“

Schuster schreibt in ihrer Strafanzeige vom 14. Mai 2020: „Die Beschuldigte ist Gründerin und Vorstand des Vereins „Arche e.V. sowie gemäß Impressumangabe die gemäß §55 Rundfunkstaatsvertrag redaktionell Verantwortliche für die Inhalte der Website http://www.archeviva.com/.“

Lediglich drei Begriffe wurden ausgetauscht, sogar der Schreibfehler bei Arche wurde beibehalten. Richtig ist: ARCHE !

Der Vorlage von Restorff folgt nach Schuster auch noch die Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz. Ob Schuster und Schoch-Wuerz jemals auf der Impressumseite nachgeschaut haben, was zur ARCHE und ARCHEVIVA gehört, dieses Wissen bleibt im Moment noch verschlossen. Jedenfalls sieht es an dieser Stelle mehr nach Abschreiben aus als nach eigenständiger Recherche.

Schuster schreibt weiter: „Des Weiteren ist sie Mitglied der Wählervereinigung „WIW – Wir in Weiler (wiw.world). Wie aus vergangenen Anzeigeerstattungen durch die Geschädigte bekannt wurde, gehören oder gehörten dieser Wählervereinigung u.a. Personen an, welche der Reichsbürgerbewegung zuzuordnen bzw. zumindest in deren Nähe einzuordnen sind.“

Vorauseilender Gehorsam durch Verurteilung Unschuldiger, um von den wahren Tätern abzulenken ?

„Entsprechende Neigungen der Beschuldigten selbst wurden“, so Schuster, „von hiesiger Seite noch nicht festgestellt. Sie selbst trat in der Vergangenheit jedoch mehrfach durch provozierende Aushänge sowie eigene umfangreiche Anzeigenerstattungen polizeilich in Erscheinung.“

Trotz dieser Anschuldigungen bewilligt Martina Resch, Richterin am Amtsgericht Pforzheim, der Beschuldigten nicht, sämtliche Kandidaten, die der Wählervereinigung angehörten, zu deren Zugehörigkeit oder Reichsbürgernähe im Zeugenstand zu befragen. Manthey gab die Liste der Adressen sämtlicher Kandidaten zur Vernehmung als Antrag vor dem Gerichtsprozess ein. Dieser wurde nicht bewilligt, ebenso wenig die Zeugenvernehmung der zum Strafgerichtsprozess direkt mitgebrachten Zeugen der Organisationsleiterin der WIW.

Selbst schriftlich formulierte Zeugenaussagen nahm das Gericht am Prozesstag nicht an. Martina Resch besprach sich zu allen Anträgen von Manthey dem Staatsanwalt Sven Müller zugeneigt und winkte danach ab.

Schriftliche Aussagen zu sechs der Kandidaten der WIW und zu deren Nicht-Zugehörigkeit

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Manthey ist nicht bekannt, dass einer der Kandidaten der Wählergemeinschaft WIR-IN-WEILER (WIW) der Reichsbürgerbewegung angehören würde. Der Präsidentin der ARCHE ist aber sehr wohl bekannt, dass mit einer solchen ideologischen Verunglimpfung schnell von anderen wichtigen Dingen abgelenkt werden kann und diese wäre hier die Aufklärung des Verursachers des Exklusionspassus im Leitbild der Gemeinde Keltern gewesen, die Unterschrift und damit Bewilligung des Bürgermeisters und des SPD-Gemeinderates Oliver Weik, der gleichzeitig Direktor des Amtsgerichtes in Pforzheim ist ! 

Gezielt wird die Aufklärung dieser unglaublichen Anklage gegen Manthey von Seiten der Polizeihauptkommissarin beschuldigend vor Gericht stehen gelassen. Manthey ist weder Mitglied der Wählervereinigung WIR-IN-WEILER (WIW), noch gehört sie der Reichsbürgerbewegung an, noch hat sie „gewisse Neigungen“ in dieser Richtung.

Die umfangreichen Anzeigen von Manthey zum Raub ihrer Söhne werden bis heute von der Polizei nicht gewürdigt oder von der Staatsanwaltschaft nach angeblichem Auftreten eines bislang nicht vorweisbaren „Rechtskräftigen Urteils“ wieder aufgenommen.

Auffallend in der Strafanzeige von Schuster ist auch, dass das Geburtsdatum des Anzeige erstattenden Bürgermeisters nicht angegeben ist, wohingegen das Geburtsdatum der Beschuldigten in die Akten eingefügt ist. Warum dies ? Zwei-Klassen-Ideologie von Seiten Schusters ?

Das Ergebnis der Ermittlung von Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz

Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz verfasst am 17. Juni 2020 eine Strafanzeige vom Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalinspektion 6 in der Ostenendstraße 3 in 75175 Pforzheim, mit dem Delikt „Beleidigung gemäß § 185 StGB“.

Schoch-Wuerz übernimmt den nachfolgenden Satz buchstabengetreu von PHK Sabine Schuster: „Die Beschuldigte ist Gründerin und Vorstand des Vereins „Arche e.V. sowie gemäß Impressumangabe die gemäß §55 Rundfunkstaatsvertrag redaktionell Verantwortliche für die Inhalte der Website http://www.archeviva.com/.“

Von der Vorgängerin abschreiben, soll das eine eigenständige Ermittlung sein ?

Auch nachfolgenden Satz übernimmt Schoch-Wuerz buchstabengetreu von Schuster: „Des Weiteren ist sie Mitglied der Wählervereinigung „WIW – Wir in Weiler (wiw.world). Wie aus vergangenen Anzeigeerstattungen durch die Geschädigte bekannt wurde, gehören oder gehörten dieser Wählervereinigung u.a. Personen an, welche der Reichsbürgerbewegung zuzuordnen bzw. zumindest in deren Nähe einzuordnen sind.“

Und auch der dritte Satz von Schuster einfach nur kopiert: „Entsprechende Neigungen der Beschuldigten selbst wurden“, so Schuster, „von hiesiger Seite noch nicht festgestellt. Sie selbst trat in der Vergangenheit jedoch mehrfach durch provozierende Aushänge sowie eigene umfangreiche Anzeigenerstattungen polizeilich in Erscheinung.“

Lediglich der Satz: „Die Beschuldigte, Frau Manthey macht von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Artikel sind weiterhin auf ihrer Internetseite einsehbar.“ wird von KHK Schoch-Wuerz selbständig formuliert eingefügt, wobei Teil 1 dieser Aussage nicht stimmt, denn nicht Frau Manthey machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht keinen Gebrauch, nein, deren Anwalt sagte zu, Kontakt zu der Kriminalpolizei aufzunehmen in dieser Angelegenheit, was er jedoch – aus bisher ungeklärten Gründen – nicht tat.

Auch da muss von einer anderen Stelle aus gesondert hingeschaut werden !

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ARCHEVIVA veröffentlicht zu diesen Vorgängen im Artikel Der Fehler im System: Gibt es in Deutschland überhaupt „Recht“ oder ist die „Justiz“ nichts anderes als ein Apparat der Interessen der dort Tätigen und der Interessen ihrer Machthaber¹ ?.

Weder die Polizeihauptkommissarin (PHK) Sabine Schuster, noch die Kriminalhauptkommissarin (KHK) Ute Schoch-Wuerz, noch der Staatsanwalt Sven Müller von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim decken die Menschenrechtsverbrechen und die Verletzungen gegen das Grundgesetz Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 4, Art. 5 und Art. 6 durch den Exklusionspassus des Leitbildes der Gemeinde Keltern, ratifiziert am 20. Oktober 2019, auf.

Wäre das nicht ihre Pflicht gewesen ?

Stattdessen wird die Präsidentin der ARCHE in einem Blitzverfahren mit BLITZ-ABURTEILUNG, eingeleitet durch Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger über dessen Anwalt Henning von Restorff mit den ihnen folgenden Staatsdienern Schuster und Schoch-Wuerz in einem von Martina Resch „scharf“ geführten Prozess wegen „B E L E I D I G U N G !“ abgewatscht.

Kann man so die Augen verschließen wollen vor den Vorgängen in Keltern und wenn ja, warum ?

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DAS IST EIN ABGEKARTETES SPIEL !
UND WER DIE „GLOBAL PLAYER“ UND DIE STRIPPENZIEHER DAHINTER SIND,
DAS WIRD SICH NOCH ZEIGEN !“,
so Manthey mehrfach bereits während des Prozesses.


WICHTIG !!! Nachtrag um 09:13 Uhr

Hatte Staatsanwalt Sven Müller überhaupt Kenntnis von Manthey’s Eingabe der Widerspruchsbegründung gegen den Strafbefehl ?

Ob Staatsanwalt Sven Müller die Eingaben und Beweise der beschuldigten Präsidentin der ARCHE zu den Menschenrechtsverbrechen in Keltern überhaupt gelesen hat, bleibt in Frage gestellt. Jedenfalls fragt Richterin am Amtsgericht Martina Resch zu Beginn des Strafprozesses am 24. September 2020 weder die Beschuldigte noch den Staatsanwalt, also keine der beiden Parteien, ob die Akten diesen bekannt sind.

Der Hauptverursacher des Prozesses, Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger, war nicht als Zeuge geladen

Den Anzeige erstattenden Henning von Restorff bzw. Steffen Jörg Bochinger kann und darf Manthey ja nicht befragen, denn beide sind zum Prozess ja nicht erschienen. Bochinger wird auch nicht als Zeuge in den Zeugenstand gerufen, wo er hätte vernommen werden können zu der ihm angeblich zugefügten Beleidigung. Somit bleibt der Beschuldigten das Recht verwehrt, dem Strafanzeige erstattenden Bürgermeister Bochinger präzise Fragen nach ihrem VOR der Berichterstattung erfolgten Handeln, mit dem sie gegen die Aufnahme des Exklusionspassus der Gemeinde Keltern vorgegangen war.

Manthey hat in ihrer Funktion als 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. und als Leiterin der ARCHE

  • zahlreiche Emails bezüglich der Aufnahme des Diskriminierungspassus an die Leitbild-Verantwortlichen, nämlich an Bürgermeister Bochinger und an Hauptamtsleiterin Karla Arp geschrieben und sich dagegen gewehrt,

  • recherchiert, wer die Eingabe der widerlichen und unkontrollierbaren Exklusion in den Leitbildpassus gemacht hat,
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  • den vermutlich Verantwortlichen per Einschreiben/Rückschein angeschrieben,

  • sich mehrfach mit Schreiben an die Führer der einzelnen Gruppen des Leitbildes gerichtet,

  • mehrfach Herrn Prof. Rudolf Jourdan, der die inhaltliche Leitung des Leitbildes inne hatte, angeschrieben (Jourdan antwortet Manthey per Mail und Brief.) und

  • sich per Einschreiben/Rückschein von dem Exklusionspassus beim verantwortlichen Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger deutlich abgegrenzt und um die Herausnahme ihres Namens bei der Erstellung dieses Passus gebeten.

  • Manthey richtet schließlich zum Schutz des jungen Mannes ein Schreiben an die UNO wegen klar erkennbarer und nachweisbarer Menschenrechtsverletzung, ebenso richtet sie dieses Schreiben an den UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer.

SCHWERER RECHTSBRUCH ?

Beweis: Das Schreiben der Präsidentin der ARCHE, Heiderose Manthey, an Prof. Nils Melzer „Versendung der im Leitbild der Gemeinde Keltern Misantropie und Menschenhass indizierenden und nachweisenden Mail“ Berichterstattung der ARCHE und der IAoHRD vom 11. Januar 2020

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Der jungen Mann selbst wendet sich mit einem Schreiben unter Abgabe von Zeugen gegen den ihn diskriminierenden, vom Gemeinderat am 20. Oktober 2019 ratifizierten ihn ausgrenzenden und Konsequenzen androhenden Passus im Leitbild der Gemeinde.

Dass Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger zu diesen Fakten im Gerichtsprozess nicht befragt werden konnte, stellt für die Beschuldigte einen schweren Rechtsbruch dar.

Zusätzlich im Strafgerichtsprozess: Ungleicher Ausgangspunkt der Prozessbeteiligten

Hinzu kommt, dass sich Manthey – auf Anweisungen von Justizangestelltem Karaasenow – noch nicht einmal ihre eigenen zu dem Strafbefehl gemachten Eingaben, versehen mit den durch die Angestellten hinzugefügten fortlaufenden Aktennummern im Amtsgericht Pforzheim kopieren lassen durfte, so dass sie lediglich eine sehr abgeschlankte Form der Akte im Prozess vor sich liegen hatte, deren Seiten eben nicht durchnummeriert waren.
Diese abgeschlankte Akte zeigte sie auch den Pressevertretern von Pforzheimer Kurier und Pforzheimer Zeitung, dem Kollegen Sebastian Kapp und der Kollegin Nadine Schmid, wie ganz deutlich im Film über den Prozess LUST AUF MENSCHENJAGD – DER PROZESS oder VERSUCHTES VERTUSCHEN VON VERBRECHEN zu erkennen ist.


Zeugen der Beschuldigten nicht zugelassen

Die Zeugen der Beschuldigten werden nicht zugelassen, weder nach erfolgtem schriftlichen Antrag VOR der Verhandlung, noch IN der Verhandlung selbst. Der Justizangestellte Karaassenov meint noch auf Anfrage von Manthey während deren Akteneinsicht, dass Manthey ja die Zeugen direkt in die Verhandlung mitnehmen kann. Einige der Zeugen sind am Gerichtstag anwesend, zur Zeugenaussage zugelassen werden sie jedoch nicht, ebenso wenig also wie alle anderen Beweise. Einzige zugelassene Zeugin ist die Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, die nicht nach § 160 StPO ermittelt hatte.

Durch das Urteil wird Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verletzt:


 

Artikel 19 – Meinungs- und Informationsfreiheit

«Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.»

Erläuterung zu Artikel 19

Das Recht, sich eine Meinung zu bilden und diese zu äussern und das Recht, unangefochten Informationen zu suchen und zu bekommen, gehört nach wie vor zu den häufig verletzten Menschenrechten. Staatliche Zensur der Presse, das Verbot der Veröffentlichung von Büchern, die Verfolgung von Schriftstellern/-innen und Medienschaffenden ist leider immer noch an der Tagesordnung. Viele Machthabende fürchten um ihre Position, wenn sich die Menschen gut informieren können und ihre abweichenden Ansichten kundtun. Der Schutz dieser Rechte stellt daher ein wichtiges Element für eine funktionierende Demokratie dar und ist eine wichtige Voraussetzung, um andere Menschenrechte ausüben zu können.

Allerdings darf das Recht der Meinungsäusserung nicht absolut verstanden werden und seine Ausübung unterliegt einer besonderen Verantwortung: Eine Schranke findet das Recht etwa bei der Achtung des Rufes anderer Personen, bei der rassistischen Hetze oder beim Aufruf zu Gewalthandlungen.

Quelle: Human Rights

Beim Aufdecken von weiteren Menschenrechtsverbrechen und Verbrechen gegen das Grundgesetz Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 4, Art. 5 und Art. 6 in der Gemeinde Keltern sind zur Abwehr dieser Verbrechen die Artikel Notwehr, Nothilfe und Notstand des Strafgesetzbuches heranzuziehen. Diese haben in Kraft zu treten.


Die im Strafgerichtsprozess nicht zugelassenen Zeugenaussagen von vier Kandidaten der Wählergemeinschaft WIR-IN-WEILER (WIW) zu deren Zugehörigkeit zu „Reichsbürgern“ sind auf dem Dokument abgebildet. Weitere zwei Aussagen von Kandidaten wiesen eine Zugehörigkeit zu „Reichbürgern“ zurück. Die dem Gericht mit Adressen benannten Kandidaten der WIW wurden als Zeugen nicht zugelassen. Manthey selbst weiß von keinem einzigen der gelisteten Kandidaten, dass er eine Zugehörigkeit zu den „Reichsbürgern“ aufweist.


Auffallend ist aber, dass sowohl Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster als auch Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz sich nicht wirklich ernsthaft mit der ARCHE beschäftigen (wollten), sonst hätten sie erkennen müssen, dass ARCHEVIVA nicht nur aus dem ARCHE e.V. mit Sitz in Waldbronn besteht, sondern dass ARCHE aufgrund seiner weltweiten Plattform für Betroffene gemeinsam mit Wissenschaftlern, Experten, Juristen, Journalisten, Leiter von Selbsthilfeorganisationen etc. zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas benannt, eine Organisation allein mit über 50 Experten aufgebaut hat und mit unzähligen Selbsthilfegruppen, deren Direktorin Heiderose Manthey innerhalb der ARCHE ist.

Die versuchte Degradierung der Präsidentin der ARCHE durch Rechtsanwalt Restorff

Muss Henning von Restorff, Rechtsanwalt des Strafanzeige erstattenden Steffen Jörg Bochinger deswegen zum Sachverhalt in der Strafanzeige folgendermaßen begründen: „Der Anzeigeerstatter ist seit 2013 Bürgermeister der Gemeinde Keltern und Kreisrat im Kreistag des Enzkreises. Die Angezeigte ist bereits polizeibekannt. So wurde sie bereits im Jahr 2017 von mehreren Bürgern der Gemeinde Keltern-Weiler, darunter auch von unserem Mandant, wegen vergleichbarer Vorwürfe angezeigt.“, weil der Bürgermeister nicht den Rang und Namen von Manthey hat ?

Muss Restorff deswegen die Bezeichnung „Kreisrat“ anführen und Manthey als „polizeibekannt“ titulieren, um seinen Mandanten in dessen Bedeutung anzuheben ?

Nach dem Raub ihrer Kinder: Alle werden benachrichtigt !

Vorgänge mit dem Polizeiposten Remchingen und dem Kindergarten in Weiler

Am 13. Oktober 2012 schreibt Heiderose Manthey einen Brief an die Fraktionen des Gemeinderates in Keltern, Bündnis 90/Grüne, CDU, Freie Wähler, SPD, adressiert an das Rathaus Keltern, Weinbergstr. 9 in 75210 Ellmendingen.

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Die Präsidentin der ARCHE spricht die Themenfelder „Kindergarten Weiler“, „Kindesentfremdung“ und „Veröffentlichung“ an.

 



Am 31. Oktober 2012 erreicht Heiderose Manthey ein Schreiben vom Polizeiposten in Remchingen: Manthey wird wegen „Fällen von Bäumen u.a.“ von Tanja Balke angezeigt, nachdem Manthey zuvor bereits vom „Kindergarten in Weiler“ wegen Aufhängen eines Plakates an dem Fenster der ARCHE angezeigt worden war.

 


Zeugenaussage von D. zum Telefonat mit Polizistin Rettkowski vom Polizeiposten Remchingen im Beisein von M. am 31. Oktober 2012 um 12:28 Uhr wegen Ermittlungsverfahren „Fällen von Bäumen u.a.“


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In Kürze werden weitere Beweise von Hilferufen der von Kinderraub betroffenen Präsidentin der ARCHE an die Gemeinde Keltern, an die Kirchengemeinde Keltern, an den Evangelischen Kindergarten in Weiler und an den Kirchengemeinderat in Weiler veröffentlicht.

Das Interview  von ARCHE TV zu den Vorgängen bei dem Strafgerichtsprozess mit dem von Heiderose Manthey im Amtsgericht Pforzheim beantragten Verfahrensbeistand wird erwartet.

 

Der Verfahrensbeistand wird von dem Justizangestellten Karaasenov nicht zugelassen, da er nicht mit der Beschuldigten „verheiratet“ sei. 

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