VAfK Köln schult zur Überwindung von kid – eke – pas

Familiengerichtliches Verfahren zur Vorbereitung einer Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde und Ausbildung zum Beistand

2018-11-13

Klären auf über Familiengerichtliche Verfahren, über Möglichkeiten um gegen kid – eke – pas Menschenrechtsverbrechen vorzugehen und bilden zum Beistand aus: Hartmut Wolters und Franzjörg Krieg.

 

Köln. Der VAfK Köln bietet zwei Ausbildungsmodule für Betroffene und engagierte Helfer an, die von Kindesraub, Eltern-Kind-Entfremdung und von Parental Alienation Syndrome betroffen sind. Anmeldungen zu diesen Workshops und Ausbildungen bitte rasch an den VAfK.

Workshop VIII ist ein 2-tägiger Intensiv-Workshop

Familiengerichtliches Verfahren zur Vorbereitung einer Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde

Samstag, 17. November 2018 09:00 Uhr – Sonntag, 18. November 2018 18:00 Uhr

Ort : Alfried Krupp Krankenhaus Steele, Hellweg 100, 45276 Essen

In diesem Workshop werden wir die Kenntnisse erarbeiten, wie man entweder Amtsgerichte und Oberlandesgerichte dazu bringt, tatsächlich Recht zu sprechen, oder aber die Rechtsverstöße nachweist, die die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde, oder einer Menschenrechtsbeschwerde überhaupt erst ermöglichen.

Trennung ist nicht nur mit viel persönlichem Leid verbunden; oftmals gerät man auch in die Mühlen der (Familien-)Gerichtsbarkeit. Und oft wundert man sich dann, daß das, was da geschieht, was man da erlebt, so gar nichts mit dem zu tun hat, was man als Recht empfindet.

Das mag daran liegen, daß man aufgrund eigener starker emotionaler Betroffenheit selbst den klaren Blick dafür verloren hat, was objektiv Recht ist. Oftmals kommt man aber auch zu dem Ergebnis, daß tatsächlich objektiv Unrecht gesprochen wird.

Wie kann man erkennen, ob man selbst „blind“ ist, oder ob tatsächlich Unrecht gesprochen wird ?

Man muß die eigenen Emotionen zurückdrängen, um wieder einen klaren Blick zu bekommen, sich ggf. durch andere wieder die Augen öffnen lassen für das objektive Recht. Und man muß sich schlau machen über die „Spielregeln“ – hier das familiengerichtliche Verfahrensrecht sowie das des Verfahrens der Verfassungs- und der Menschrechtsbeschwerde – und über das „Spiel“ – hier Anwendung des Familienrechts sowie der Grund- und Menschenrechte –.

Und was kann man in der Sache selbst machen?

Man muß das „Spiel selbst aktiv spielen“, auch wenn man einen Anwalt mandatiert hat. Man muß – in guter Kenntnis der „Spielregeln“ – „als Kreisklassenmannschaft im DFB-Pokal“ das „erste Spiel“ so aufbauen und spielen, daß man „in das Endspiel um den DFB-Pokal – als Kreisklassenmannschaft – einzieht, und dann auch den FC Bayern schlägt“, getreu dem Motto „Nichts ist unmöglich!“

Oder anders gesagt: Man muß selbst das erste Verfahren vor dem Amtsgericht schon so führen, daß das Amtsgericht, und später das OLG – nachweisbar – die Rechtsfehler begeht, die – mit berechtigter Hoffnung – vor dem BVerfG, oder vor dem EGMR zum Erfolg führen (können).

Dieser Workshop „Strategie und Taktik der Verfahrensführung – Führung eines familiengerichtlichen Verfahrens zur Vorbereitung einer Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde“ behandelt

  • die Grundlagen des Verfahrens der Verfassungsbeschwerde sowie die des Verfahrens der Menschenrechtsbeschwerde, sowie
  • die Grundlagen über die relevanten Grund- und Menschenrechtsverletzungen.

Auf dieser Grundlage wird anhand eines Fallbeispiels zum Thema „Entsorgung gem. § 1671 BGB“ eine Verfahrensführung für Familiengericht und OLG erarbeitet, die tatsächlich die Chance auf eine erfolgreiche Verfassungs- bzw. Menschenrechtsbeschwerde bietet.

Zur ANMELDUNG für den Workshop VIII geht es hier.

Das Ausbildungsseminar lautet intern Beistandsseminar

Ausbildung zum Beistand

Samstag, 1. Dezember 2018 09:00 Uhr – 18:00 Uhr

Ort : Alte Feuerwache, Melchiorstr. 3, 50670 Köln

Engagiert und erfolgreich im Rahmen des Fallmanagements tätige Beratende des VAfK, die Interesse daran haben, an der Schnittstelle von Betroffenen und den Professionen unter professionellen Bedingungen wirksam zu sein, können sich zum “Beistand des VAfK” weiter bilden lassen. Damit diese Bezeichnung ein nachhaltiges Qualitätssiegel darstellen kann, ist neben Eignung und überdurchschnittlichem Engagement eine Haltung gefordert, die Akzeptanz unter den Professionen ermöglicht.

Referent: Franzjörg Krieg. langjähriger Berater, Beistand und Vorstand im VAFK Karlsruhe und Vorsitzender des VAFK Landesverband Baden-Württemberg

Zielgruppe: In der Selbsthilfe Tätige als Grundlage für deren Beratungsarbeit, die sich zum Beistand weiterbilden wollen

Ausführliche Beschreibung

Seminar für Beistände des VAfK – Konzeptioneller Rahmen

Der Beistand des VAfK im familiengerichtlichen Verfahren

  • Kritischer Gegenspieler oder Partner bei der Lösungsfindung ?
  • Die Rolle des VAfK als Vermittler
  • Rechtliche Grundlagen des Auftretens mit Beistand, gerichtlich und außergerichtlich
  • Rechtliche Grundlagen des Familienrechts, GG, FamFG, ZPO, BGB
  • Die Institutionen der familialen Intervention
  • Verhaltensanleitungen für die Kooperation
  • Rollenteilung
  • Haltungen als Leitbild
  • Praxis der Gerichte im Umgang mit §12 FamFG
  • Dateien

Eine Teilnahme von Mitarbeitern von Beratungsstellen und Institutionen ist möglich.

Zur ANMELDUNG für den Workshop Beistand geht es hier.