Petition mitzeichnen: Überwinden von kid – eke – pas

Umgangsboykott und Missachtung der gemeinsamen Sorge muss ins Strafgesetzbuch (StGB) !

Skrupellose Elternteile dürfen ihre Kinder innerhalb Deutschlands bislang ungestraft entführen und entfremden

2016-09-05

Weiler. Der Urheber dieser Petition, Felix Wenisch, wendet sich an den Gesetzgeber. Dieser müsse klar machen, dass er Umgangsboykott und Entführung nicht duldet, solches Verhalten unter Strafe stellt und diese auch konsequent durchsetzt.

ARCHE © Umgangsboykott  Wenisch Felix Petition_00

Blind. Augenbinde der Justiz. An dieser Hand müssen unsere Kinder gehen, hat der Staat erst einmal Zugriff erlangt.

„Es klingt unglaublich, aber es ist so:

Verschleppt ein Elternteil das gemeinsame Kind gegen den Willen des anderen Elternteils an einen nicht bekannten oder weit entfernten Ort, so droht ihm keinerlei Strafe! Ausgenommen ist nur die Verbringung ins Ausland.

Der Gesetzgeber hat damit einen Freibrief für all jene skrupellosen Elternteile geschaffen, die im Falle von Trennung und Scheidung den Umgang mit dem anderen Elternteil unterbinden oder auf ein Minimum einschränken wollen.

Das gemeinsame Sorgerecht ist nichts wert

Sie können einfach wegziehen und das eigene Kind straffrei mitnehmen. Dem anderen können sie Umgang damit erschweren oder ganz verweigern. Und das auch trotz gemeinsamer Sorge! Das gemeinsame Sorgerecht kann straffrei komplett ad absurdum geführt werden, es ist nichts wert.

Umgangsboykott muss unter Strafe gestellt werden. Bitten und auf Einsicht hoffen reicht ganz offensichtlich nicht aus. Wer gegen den Willen des anderen Elternteils und ohne rechtskräftiges Verfahren (!) ein Kind verschleppt und damit das Sorgerecht aushebelt muss bestraft werden. § 235 StGB II kann nicht erst dann greifen, wenn ein Kind ins Ausland verbracht wird.

Der Gesetzgeber ist gefragt

Der Gesetzgeber muss klar machen, dass er Umgangsboykott und Entführung nicht duldet, solches Verhalten unter Strafe stellt und diese auch konsequent durchsetzt.

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Grund- und Menschenrechte bislang missachtet

Begründung:

Der Umgang der Eltern mit ihrem Kind und besonders auch der Umgang des Kindes mit seinen beiden Eltern ist ein Grund- und Menschenrecht, in Aussicht gestellt z.B. im BGB § 1626, 1627, 1684, GG Art. 6 und in den Allgemeinen Menschenrechten, Art. 1, 7, 12 und Art. 16.

Körperverletzung ist eine Straftat

Umgangsboykott fügt Kindern und dem ausgegrenzten Elternteil massivsten und irreversiblen Schaden zu. Es ist keine banale „Ordnungswidrigkeit“, über die man auch hinwegsehen kann, sondern eine Straftat!

Ein Elternteil kann, ohne Absprache mit dem anderen sorgeberechtigten Elternteil, mit dem gemeinsamen Kind völlig ungehindert innerhalb Deutschlands umziehen, den Wohnsitz des Kindes ab- und ummelden sowie die dafür relevanten Behördengänge durchführen.

Familiengericht verhinderte bislang

Dem zurückgelassenen Elternteil bleibt in der Regel nur der Gang zum Familiengericht, um den alten Status „einzuklagen“ und das Kind per Gerichtsbeschluss wieder an den alten Wohnort zu bringen. Die sehr langwierigen Prozesse beim Familiengericht verhindern dies praktisch immer, sodass ein solcher Beschluss quasi nie verfügt wird.

Helferindustrie verdient und fördert Entfremdung

Im Gegenteil. In den allermeisten Fällen wird sogar zugunsten des weggezogenen Elternteils entschieden, mit der Begründung, dass sich das Kind am aktuellen Wohnort eingelebt habe, und ein erneuter Wohnortwechsel dem Kind wiederholt seelischen Schaden zufügen würde.

Eine Änderung des Strafgesetzbuches würde Staat und Bürger entlasten, da endlose Prozesse vorm Familiengericht gar nicht erst geführt werden müssten. Der Staat hätte mehr Kapazitäten zur Verfügung, juristisch brisantere Aufgaben auszuüben, andere Beteiligte könnten ihre Ressourcen gezielter einsetzen.

Rechtsstaatliche Gesetzgebung für die Kinder gefordert

Darüberhinaus würden Ordnung und Transparenz in die Grauzone des Familienrechts, insbesondere in Bezug auf die Gleichstellung beider Elternteile, geschaffen werden. Zudem würde willkürliches Verhalten, eines nur nach den eigenen Vorteilen orientierten Elternteils, schon im Ansatz erfolgreich unterbunden werden.

Das Strafgesetzbuch hat über 350 Paragraphen, die unter anderem Schwarzfahren, Beleidigung, Kapital- und Gewaltverbrechen unter Strafe stellen. Für das Wohlergehen und den Schutz unserer Kinder hat es offenbar keinen Platz!

Verhelfen Sie Deutschland mit Ihrer Unterschrift zu einer rechtstaatlichen Gesetzgebung und einer fairen Gerichtsbarkeit, für Sie und Ihre Kinder!

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

64367, 19.06.2016 (aktiv bis 18.12.2016)

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