Sie ähneln sich alle, die Fälle um die Durchsetzung der Elternschaft nach Trennung und Scheidung – manchen glückt die Wiederherstellung des Kontaktes zu ihren Kindern
Interview mit Matthias Engl, ein Vater auf der Suche nach seinem Sohn
2014-11-11
Kaiserslautern. Der Fall Matthias Engl und die angebliche Entführung seines Sohnes in die Karibik sorgt nun schon seit Jahren für Schlagzeilen. Nicht nur die Rheinpfalz, sondern auch die Bildzeitung, Antenne Kaiserslautern, Südwestfunk und RTL berichteten. Selbst das ZDF machte einen Fahndungsaufruf nach dem sorgeberechtigten Vater.
Einige Ungereimtheiten, die sich gerade in der Berufungsverhandlung von Matthias Engl im Landgericht Kaiserslautern unter Vorsitz von Richter Holger Beger, auftaten, möchte ARCHE nochmals aufgreifen. Dazu befragt sie den durch Justiz, Behörden und Presse verfolgten Vater, der nichts anderes tat, als seinem Sohn einen Aufenthalt im warmen Gefilde zu dessen Gesundung zu ermöglichen. Was dann aus dieser Reise wurde, schilderten unsägliche Medien aus unterschiedlicher Perspektive, die nicht selten in der Verurteilung des Vaters endeten.
Medienkrieg: „Unisono wurde behauptet ich sei der ‚Entführer‘ meines eigenen Kindes.“
Herr Engl, wie wurden Sie in den letzten Jahren in der Presse dargestellt ? Welche Medien berichteten über Sie ?
Es waren alle Arten von Medien, also Printmedien wie Bildzeitung und Rheinpfalz, TV-Sender wie ZDF und RTL, Radiosender wie der Südwestfunk und Antenne Kaiserslautern und nicht zu vergessen das Internet und die Darstellung in sozialen Netzwerken wie ‚Wer-kennt-wen‘. Die Berichterstatter äußerten fälschlicherweise unisono, ich sei ein „Entführer, der sein eigenes Kind entführt habe“. Die Berichterstattungen waren allesamt aus einseitiger Perspektive geschildert. Der tatsächliche Sachverhalt wurde erst während des Berufungsprozesses, insbesondere von Archeviva offengelegt.
„Ich wünsche mir eine vollständige Reputation.“
Wie gehen Sie mit dieser Schilderung über Sie, Ihre Absichten und über Ihre Person um ?
Es ärgert mich innerlich, dass ich verleumdet, beschuldigt und verurteilt werden soll für Begebenheiten, die ich angeblich bewusst geplant und gemacht haben soll, was sich aber als Inszenierung und auf falsche eidesstattliche Aussagen meiner Ex -Frau beruhend herausstellte, so dass meine Ex-Frau während der Verhandlung vom Richter Beger darauf aufmerksam gemacht wurde, sie müsse jetzt nichts weiter aussagen, um sich nicht selbst zu belasten. Ich wünsche mir eine vollständige Reputation.
Vollständige Wiedergutmachung fast unmöglich, aber Gegendarstellung erwünscht
Kann eine solche Darstellung in der Presse jemals wieder gut gemacht werden ?
Nein, eher nicht. Das Internet vergisst nicht und vorgefasste Meinungen lassen sich auch nur schwer ändern. Wichtig und ein kleiner Schritt zur Wiedergutmachung wäre, wenn alle Medien die seit damals einseitig, d.h. aus der ‚geschönten Sicht meiner Frau‘ über mich berichtet hatten, eine Gegendarstellung veröffentlichen würden, die mindestens in der gleichen Größe erscheint, wie die Berichte, die sie damals verfassten, als sie mich schlecht redeten. Spätestens da hätte der Beginn der Gegendarstellungen beginnen müssen, als während der Berufungsverhandlung herauskam, dass meine EX-Frau eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte. Denn damit legte sie einen falschen Grundstein, der alles Spätere ins Wanken brachte. Genauer gesagt hatte sie die Polizei, Ihre Anwältin und andere damit belogen, um sich auf diese Weise Vorteile zu verschaffen und damit die Fahndung nach mir durch die von Ihr getätigten Falschaussagen überhaupt erst zu ermöglichen und einzuleiten.
Ungeheuerlicher materieller und immaterieller Schaden
Ich habe durch diese Inszenierung einen immensen materiellen und auch immateriellen Schaden erlitten, der nicht so einfach unter den TIsch zu kehren ist. Entschädigungszahlungen werden zu gegebener Zeit gefordert werden.
Wenn Mütter und Väter das Gleiche tun, ist es immer noch nicht dasselbe
Ist man in Deutschland automatisch ein „Verbrecher“, wenn man als Vater die gleichen Rechte beansprucht wie die Mutter ?
Es ist in den Köpfen vieler Menschen nicht wirklich drinnen, dass unser Grundgesetz eine Gleichbehandlung von Männern und Frauen geregelt hat. In Fällen wie meinem wird fast immer mit zweierlei Maß gemessen: „Die armen Frauen – die bösen Männer“. Wenn beide das gleiche machen oder in der gleichen Situation sind, ist es noch lange nicht dasselbe. Hier ist es so, dass die Väter wesentlich schneller den Stempel „Verbrecher“ aufgedrückt bekommen als die Mütter.
Es gibt auch sehr viele Fälle, wo Frauen ihre Kinder von Ihrem Partner, aus welchen Gründen auch immer wegnehmen. Dabei handelt es sich in den wenigsten Fällen um die Gesundung des Kindes wie bei meinem Sohn. Es geht oft um den bewussten Entzug des Kindes vom anderen Elternteil. Von diesen Fällen hört man aber nicht, dass die Frauen verurteilt werden. Auch nicht, wenn Sie mit den Kindern ans andere Ende von Deutschland ziehen und der Vater so keine Chance mehr hat, seine Kinder zu sehen.
Wenn man(n) beispielsweise in einer grenznahen Region wohnt und mit seinen Kindern bei einem Umgang einen Ausflug über die 50 km entfernte Grenze macht, ist das Im Prinzip schon eine Straftat. Es gibt auch durch unser Gesetz eine Ungleichbehandlung, die bei der Novellierung der Paragraphen durch den Gesetzgeber nicht angeglichen wurde.
Es geht weiter im Kampf ums Kind
Gibt es nach dem letzten Urteil (ARCHE berichtete) ein Weitergehen vor Gericht und wenn ja, können Sie darüber schon sprechen ?
Es kann eine Revision geben, die bereits vorbereitet wird. Es gibt von verschiedenen Seiten Anhaltspunkte, Äußerungen und Vorgehensweisen , die diese rechtfertigen. Näheres kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausführen.
Richter Holger Beger schlug den Verteidiger aus der Kanzlei vor, die die Mutter vertrat
Könnten Sie uns sagen, warum Ihr Verteidiger die Prozesse diesen Jahres verlegt hat ? Um welchen Verteidiger hat es sich hier gehandelt ?
Es ist richtig, dass die Prozesse verlegt wurden, allerdings meines Wissens nicht oder nur indirekt von meinen Verteidigern, letztlich war es ja nur noch einer, Dr. Gorka. Advokat Plantiko wurde ja vom Gericht ab Beginn der ersten Berufungsverhandlung nicht als Verteidiger zugelassen, weil er keine deutsche Anwaltszulassung habe. Tatsächlich hat er aber eine rumänische Zulassung , die nach EU-Recht auch in Deutschland gilt, nur vielleicht nicht in Kaiserslautern.
Tatsächlich hatte Dr. Gorka zuvor wegen einer Terminverschiebung angefragt, weil er erst kurz zuvor das Mandat übernommen hatte , auf die das Gericht jedoch nicht einging. Man schlug ihm vor sich innerhalb von 14 Tagen in tausende von Aktenseiten einzuarbeiten. Der vorsitzende Richter Holger Beger äußerte, er wisse genau Bescheid über den Terminplan des Pflichtverteidigers, den er in diesem Verfahren eingesetzt hatte und der aus einer Kanzlei stammte , die ursprünglich meine Ex-Frau vertrat. Dieser könne zu anderen Terminen nicht.
Tatsächlich wurden die Termine verschoben, als ARCHEVIVA um Kamera-und Berichtserlaubnis anfragte. Erst danach und dadurch wurde auch der Ablehnung des „befangenen“ Pflichtverteidigers statt gegeben.
Zu den Interviews mit Heiderose Manthey, Claus Plantiko und Matthias Engl im ARCHE-Studio
Alle Interviews über ARCHE VIVA Youtube
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