Das Gerichtsprotokoll aus dem Strafgerichtsprozess gegen Manthey

Justizangestellter Karaasenov nach Antrag auf Digitale Prozessaufzeichnung: „Das Protokoll wird wörtlich sein.“

So eine Schande ! Manthey’s Plädoyer wurde absolut ungenügend wiedergegeben, immerhin sind einige Tendenzen in Ansätzen erkennbar, ansonsten nur Gestackse !

2020-12-06

Schreibt das Protokoll im Strafprozess gegen Heiderose Manthey: Justizangestellter Karaasenov. Lt. Karaasenov soll das Protokoll „wörtlich“ sein. Foto: Annelise Jakops.

.
Pforzheim/Keltern/Weiler. Im Strafgerichtsprozess am 24. September 2020 vor dem Amtsgericht in Pforzheim wird die Präsidentin der ARCHE, Heiderose Manthey (Pädagogin und Freie Journalistin), durch Martina Resch, Richterin am Amtsgericht, verurteilt, den Bürgermeister der Gemeinde Keltern, Steffen Jörg Bochinger, in drei Fällen beleidigt zu haben.

Der Bürgermeister predigt Inklusion und exkludiert ungebremst IN ALLER ÖFFENTLICHKEIT !

Manthey deckt Verbrechen im Leitbild der Gemeinde Keltern auf. Die Veröffentlichung der zur Enthüllung der Verbrechen zugehörigen Artikel sind das vorletzte Mittel, den durch Bürgermeister Bochinger und den Vorsitzenden der Fraktionen des Kelterner Gemeinderates am 22. Oktober 2019 ratifizierten Exklusions- und Diskriminierungspassus zur Aussonderung beliebig auswählbarer Menschen zum Stoppen zu bewegen.

Alle zuvor von Manthey getätigten mündlichen Mahnungen während der Ausarbeitung des Leitbildes bleiben ungehört. Die im Schriftverkehr mit den Verantwortlichen erteilten stichhaltigen Bedenken gegen den Exklusionspassus bleiben unbeantwortet.

Der Bürgermeister, die Hauptamtsleiterin und die Gruppenführer des Leitbildes der Gruppen I bis VI ignorieren Manthey mit ihren Anliegen schlichtweg. Der Frau, die einen jungen Mann zu schützen hatte, der aufgrund seiner Weltanschauung und eines Referates aus der Gemeinde ausgeschlossen wurde, bleibt nur der Weg in die Öffentlichkeit.

Der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden ratifizieren durch ihre Unterschriften den Leitbildbeschluss. Quelle: Webseite der Gemeinde Keltern www.Keltern.de. Screenshot: Heiderose Manthey.

 

Ja was jetzt: Rechts oder links ?

Bürgermeister Bochinger zeigt Manthey über seinen Rechtsanwalt Henning von Restorff an. Manthey habe ihn als Bürgermeister und auch persönlich in den Enthüllungen zum Leitbildpassus „Klare Kante“, dem Diskriminierungspassus oder der BULLE DER SCHANDE beleidigt. Manthey habe Bochinger als Nationalsozialisten beleidigt und ihn gleichzeitig des Rechtsextremismus bezichtigt. Ja, wie geht denn das ?

Manthey macht nichts anderes, als die in der Gemeinde ihr und ihrem weltweiten Netzwerk ARCHE gegenüber angewandten Methoden der Pressezensur, der Meinungszensur und des Ausschlusses von x-beliebigen Menschen aus der Gemeinde mit denen des Nationalsozialismus zu vergleichen. Und dem Bürgermeister die Frage zu stellen: Wie viel Nazi ist der Chef ?

Die ARCHE wurde eigens geschaffen, um Menschenrechtsverbrechen zu überwinden.

Ausgerechnet das Amtsgericht, dessen Direktor Oliver Weik selbst SPD-Gemeinderat in Keltern ist und über seine Fraktionsvorsitzende Susanne Nittel den Diskriminierungspassus mit zeichnet, erlässt Strafbefehl gegen Manthey.

Soll Manthey jetzt endgültig zum Schweigen gebracht werden ?

Der Blitzprozess zur Verurteilung läuft wie geschmiert. Bürgermeister Bochinger und der SPD-Mann Oliver Weik, gleichzeitig auch Direktor des Amtsgerichtes, scheinen zu gewinnen.

Aber eines ist nicht zu unterschätzen und das ist gleichzeitig auch pervers:

Das letzte Mittel die Exklusion an die Öffentlichkeit zu bringen, ist die Verurteilung Manthey’s durch Resch ! Die Pforzheimer Zeitung und der Pforzheimer Kurier helfen dabei.

Martina Resch verurteilt Manthey tatsächlich der Beleidigung, obwohl bereits die ersten beiden Ausarbeitungen, die auch beim Bundesverfassungsgericht eingegangen waren, als Beweis vorlagen, dass Manthey ausschließlich aus Abwehr und Notwehr gehandelt hatte. Die drei weiteren Ausarbeitungen wurden durch Resch – nach intimer (vertrauter und zugewandter) Absprache mit Staatsanwalt Sven Müller – als Beweismittel während des Strafgerichtsprozesses nicht angenommen.

Ob Staatsanwalt Müller überhaupt die Akten eingesehen und die Begründung gegen den Strafbefehl gelesen hat, entzieht sich der Kenntnis der Verteidigung

Richterin Resch fragte im Prozess nicht danach, ob den Parteien die Gerichtsakten bekannt sind. Somit ist noch nicht einmal gewährleistet, dass der Staatsanwalt im Besitz aller Unterlagen war, die im Amtsgericht Pforzheim eingegangen waren. Wie gesagt, während des Gerichtsprozesses wurden ja sämtliche Beweise von Manthey abgewiesen, sogar die beantragten Zeugen, der Verfahrensbeistand, die digitale Prozessaufzeichnung, ausreichend Platz für die Presse …

Steffen Jörg Bochinger und Henning von Restorff nicht zum Prozess erschienen

Der Anzeigenerstattende und dessen Rechtsanwalt erschienen erst gar nicht bei Gericht. Der Bürgermeister konnte somit noch nicht mal als Zeuge vernommen werden. In den Gerichtsakten konnte Manthey bei ihrem Einsehen nicht feststellen, dass Bochinger oder Restorff überhaupt geladen worden waren. Restorff hat allerdings die Gerichtsakte angefordert. Diese war ihm ausgehändigt worden, im Gegensatz zu Manthey.

Wenden wir uns jetzt dem Inhalt des Protokolls des Gerichtsschreibers Karaasenov zu.

WICHTIG !!! ARCHEVIVA lässt die einzelnen Inhalte des Protokolls an dieser Stelle unkommentiert ! Also auch die Falschaussagen ! Das Urteil und das Protokoll hat Manthey zurückgewiesen. Wir berichteten: Zurückweisung: REINE NOTWEHR GEGEN DAS AMTSGERICHT PFORZHEIM.

Der Name Michael Dregner, über den Sabine Schuster aussagt:

  „Ich habe von der ganzen Sache erfahren als Herr Michael Dregner erzählt hat, dass er gegen
sie vorgegangen ist.“

, und der Name von Pfeiffer müssen allerdings berichtigt werden.

Es handelt sich bei Dregner und bei Pfeiffer um

  • Michael Trägner, Polizist und Kollege von Sabine Schuster und Fraktionsvorsitzender der von Heiderose Manthey gegründeten Freien Wählervereinigung (FWG) 

und um

  • Ulrich Pfeifer, ehemaliger Bürgermeister in Keltern, Vorgänger von Steffen Jörg Bochinger.

Der Name von Rechtsanwalt Henning von Restorff ist im Protokoll als Resttorf wiedergegeben.

Weitere gravierende Fehler in der Wiedergabe des Gerichtsverlaufes im Protokoll wurden so belassen. Manche Aussagen sind aufgrund der Kürzungen schlichtweg falsch. Die Sprache Manthey’s ist sehr rudimentär und sehr retardiert wiedergegeben, allein dies ist eine komplette Verzerrung der Wirklichkeit.

Einziges Mittel der Unterbindung einer solch ungenügenden Arbeit wie im vorliegenden Protokoll ist die Digitale Prozessaufzeichnung, damit nicht auch noch beim Protokollieren unbeabsichtigte Fehler unterlaufen. Die zuvor beabsichtigten reichen bei weitem aus, um aus Unschuldigen Täter zu machen ! Der Antrag Manthey’s auf digitale Aufzeichnung des Prozesses bleibt ungehört und unbeantwortet durch Richterin Resch.

Zu den Ermittlungen der Polizeihauptkommissarin, Leiterin des Polizeiposten Remchingens, Sabine Schuster und zur im Protokoll erwähnten „Endsachbearbeiterin“ wegen des „politischen Hintergrunds“ aus dem Dezernat Staatsschutz, in persona Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz, finden Sie die Ergebnisse hier.

Vergleichen Sie die Aussagen und die Ermittlungsergebnisse miteinander !

Ermittlungen PHKin Sabine Schuster

.
Ermittlungen KHKin Ute Schoch-Wuerz

.
Den gesamten Artikel zu den „Ermittlungsergebnissen“ finden Sie im Artikel: So leicht geht „Ermittlung“ für einen Strafprozess, der darauf abzielt, ein Opfer zu bestrafen (Teil 4)

Die Präsidentin der ARCHE ist froh, dass so viele Protokollanten im Gerichtsprozess anwesend waren. Sie wird die dort angefertigten Protokolle miteinander vergleichen und dem Protokoll des Gerichts gegenüberstellen.

Jedenfalls ist in Karaasenovs Protokoll doch zumindest die Berichterstattung der Präsidentin der ARCHE über die Folteropfer der  Justiz an die UNO und an den UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer benannt.

Das vorliegende Ergebnis ist insgesamt eine Schande für den Deutschen Rechtsstaat !

Das nicht unterschriebene und angeblich wörtliche Protokoll im Original lt. Justizangestelltem Karaasenow und das so wörtlich NICHT vorgetragene Plädoyer Mantheys

.
Das Protokoll – übernommen mit Schreibfehlern und mit unverständlichen und unvollständigen Sätzen

 

Abschrift [handschriftlich hinzugefügt]
AZ: 3Cs 810 Js 3858/20 Sitzungsbeginn: 09:38 Uhr
Sitzungsende: 12:12 Uhr

[Landeswappen Baden-Württemberg]

Amtsgericht Pforzheim

Protokoll

aufgenommen in der öffentlichen Sitzung des

Amtsgerichts Pforzheim – Strafrichter –

am Donnerstag, 24.09.2020 in Pforzheim

Gegenwärtig:

Richterin Resch

als Strafrichterin

Staatsanwalt Müller

als Vertreter der Staatsanwaltschaft

Justizangestellter Karaasenov

als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

In dem Strafverfahren gegen

Heiderose Birgit Manthey, geboren am …

wegen drei Vergehen der Beleidigung

begann die Hauptverhandlung mit dem Aufruf der Sache.

Es wurde festgestellt, dass erschienen waren:

Hauptbeteiligte:

  • Angeklagte Heiderose … Manthey

Die Zeugin PHKin Schuster wurde auf 09:45 Uhr geladen.

Seite 2

Die Personalien der Angeklagten wurden erhoben wie folgt:

Heiderose … Manthey, geb. am …. in Keltern, geschieden, Pädagogin,

Staatsanhörigkeit(en): deutsch, wohnhaft : Birkigstr. 18, 75210 Keltern

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft verlas den Strafbefehl.

Die Strafrichterin stellte fest, dass gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Pforzheim form- und

fristgerecht Einspruch eingelegt wurde.

Es wurde festgestellt, dass Erörterungen gemäß §§ 202 a und 212 StPO, deren Gegenstand

die Möglichkeit einer Verständigung nach § 257 c StPO gewesen ist, nicht stattgefunden haben.

Die Angeklagte wurde darauf hingewiesen, dass es ihr freistehe, sich zur Sache und/oder sich

zu den wirtschaftlichen Verhältnissen zu äußern, oder nicht auszusagen.

Die Angeklagte erklärte:

Ich mache Angaben.

Zur Sache:

Es sind keine Beleidigungen. Ich habe den Bürgermeister nicht beleidigt, sowie es der Rechtsan-

walt Restorff beschrieben hat.

Auf Frage der Vorsitzenden

Die Texte, die zitiert wurden, habe ich geschrieben und hereingestellt.

Die Beweisaufnahme wurde eröffnet.

Die Zeugin PHKin Schuster wurde hereingerufen.

Der Zeugin PHKin Schuster wurde der Gegenstand des Verfahrens bekannt gemacht.

Die Zeugin PHKin Schuster wurde gem. § 57 StPO belehrt und darauf hingewiesen, dass sich

die Wahrheitspflicht auch auf die Angaben nach § 68 StPO bezieht.

Die Personalien wurden erhoben wie folgt:

PHKin Schuster, Alter: 41, verheiratet, zu laden über: Polizeiposten Remchingen Haupt-

str. 100, 75196 Remchingen

– mit d. Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert –


Zur Sache:

Eine Strafanzeige des Bürgermeisters über sein Rechtsanwalt ging per Post ein. In dem Schrei-

ben ging es um eine Strafanzeige gegen Frau Manthey wegen Beleidigung. Es ging um verschie-

dene Artikel auf ihrer Seite Archeviva.com, die veröffentlicht wurden. Ich habe Kontakt zum De-

zernat Staatsschutz aufgenommen. Das wurde von diesem Dezernat übernommen. Ich habe

Seite 3

die Anzeige aufgenommen und diese an das Dezernat Staatsschutz weitergeleitet.

Auf Frage der Vorsitzenden

Die Internetseite habe ich mir auf jeden Fall angeschaut, da ich gesehen habe, dass die Frau Manthey Presseverantwortliche ist. Nein, ich habe nicht mit der Frau Manthey gesprochen.

Auf Frage der Angeklagten

Ich habe in die Anzeige das geschrieben, was im Impressum hineingeschrieben ist.

Sie haben sich selbst in vergangene Strafanzeige mir gegenüber als Leiterin der Wählervereinigung ausgegeben und Strafanzeige/Strafantrag gestellt. Für mich ist das auf jeden Fall eine Mitgliedschaft, in diesem Sinne auch als Freundschaft.

Es erging folgender



Beschluss

Die Frage der Angeklagten, wer in ihrem Umkreis, den Reichsbürgern zuzuordnen wäre, ist als unzulässig abzulehnen.

Auf weitere Fragen der Angeklagten

Ich habe bisher keinerlei Wahrnehmung gemacht, dass sie die deutsche Rechtsprechung wahr-nehmen. Ich kann nicht in die Zukunft sehen, deswegen kann ich keine Aussage treffen wie es

in Zukunft aussehen wird. Es war niemals der Hintergrund, Sie in einer bestimmer Ecke zu stel-

len. Auch ihr politischer Hintergrund ist in so einem Fall zu schildern, da es sich hier um einen po-

litischen Fall handelt.

Ich habe die Erkenntnisse, die ich habe, hineingeschrieben. Eine Kollegin bei der Kriminalpolizei war die Endsachbearbeiterin.

Ich habe keinen Zugang zu den Akten der Kriminalinspektion. Das ist normal so.

Es ist mir bis heute nicht bekannt, ob Sie das Sorgerecht für ihre Kinder haben oder nicht ha-

ben. Ich habe Ihnen den Hinweis gegeben, an wen Sie sich zu wenden haben.

Ja, mir ist bekannt, dass sie ihren Mann angeschrieben haben.

In dem vorliegenden Beleidigungsverfahren hatte ich die Anzeige per Post auf den Tisch. Ich

habe die Aufnahme gemacht und habe diese dann an die Kriminalpolizeinspektion 6 weitergelei-

tet.

Ich habe von der ganzen Sache erfahren als Herr Michael Dregner erzählt hat, dass er gegen
sie vorgegangen ist.

Die Zeugin PHKin Schuster blieb gem. § 59 Abs. 1 StPO unvereidigt und wurde im allseitigen Einverständnis um 10:01 Uhr entlassen.

Der Strafantrag AS 31 wurde verlesen.

AS 1 wurde verlesen.

Die Angeklagte stellte Antrag auf Vernehmung von Zeugen, dieser wurde als Anlage 1 zum Protokoll genommen.

Seite 4

Es erging der aus der Anlage 1a ersichtliche Beschluss.

Die Angeklagte stellte den Antrag auf Übergabe von Beweismitteln an die Staatsanwaltschaft. Der Antrag wurde als Anlage 2 zum Protokoll genommen.

Es erging der aus der Anlage 2a ersichtliche Beschluss.

Die Angeklagte stellte den aus der Anlage 3 ersichtlichen Beweisantrag.

Es erging der aus der Anlage 3a ersichtliche Beschluss.

Die Verhandlung wurde um 10:18 Uhr unterbrochen und um 10:41 Uhr in gleicher Besetzung fort-geführt.

Die Angeklagte übergab die aus der Anlage 4 – 9 ersichtlichen Beweisanträge.

Es erging der aus der Anlage 10 ersichtliche Beschluss.

Auf ausdrückliche Frage der Strafrichterin wurden keine Anträge zur Beweisaufnahme (mehr) gestellt.

Die Beweisaufnahme wurde geschlossen.

Die Beweisaufnahme wurde erneut eröffnet.

Der BZR-Auszug vom 14.08.2020 bezüglich der Angeklagten wurde verlesen.

Zu den wirtschaftlichen Verhältnissen:

Ich möchte keine Angaben machen.

Die Beweisaufnahme wurde erneut geschlossen.

Die Vorschriften der §§ 240, 257 StPO wurden beachtet.

Es wurde festgestellt, dass eine Verständigung i.S.v. § 257c StPO nicht stattgefunden hat (§

273 I a 3 StPO).

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hielt seinen Vortrag und beantragte:

Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen á 30 €

Die Angeklagte wurde gefragt, ob sie noch etwas zu ihrer Verteidigung ausführen wolle.

Die Angeklagte erklärte:

Im Strafbefehl steht, dasa ich redaktionell verantwortlich auf der Homepage des Vereins bin.

Das ist nicht richtig. Ich bin Gründerin und Leiterin der Arche aus 2006. Das ist im Impressum

Seite 5

von mir vertreten. Da sind alle Wissenschaftler vertreten, die dagegen kämpfen. Wir müssen

die Beziehung zu Kindern wieder finden. Ich habe deswegen die Arche gegründet, damit die Kin-

der wieder zu ihren Eltern finden können. Wir haben auch Arche Weiler gegründet. Ich bin ja Päd-

agogin. Man muss sagen können, was man will. Ich bin mehrfach herangetreten und habe ge-

sagt, dass das nicht in Ordnung ist. Die Susanne Nittel und der Herr Weik sind auch vertreten. Reichsbürgern und Vereinigungen, die dazu gehören, müssen wir die klare Kante zeigen. Anast-asia auch. Ich fragte wer derjenige ist, der entscheidet, wer aus der Gemeinde ausscheidet. Wir

haben einen Jungen in der Arche aufgenommen. Ich möchte wissen, wer dieses Passus hinein-

geschmuggelt hat. Diese Mechanismen, die in Keltern heran gegriffen haben. Es ist mir unter-

stellt worden, dass ich nach Aufmerksamkeit suche. Ich suche nach Aufmerksamkeit zu die-

sem Thema. Ich habe nie gesagt, dass Herr Bochinger ein Nationalsozialist ist. In der Pforzheimer Zeitung steht es auch drin, meine Aussage wurde aber nicht aufgenommen. Ich möchte

dass es aufgeklärt wird, diese furchtbare Geschichte mit diesem jungen Mann.

Es sind mehrere Sachen in Keltern aufgefallen. Ich habe ganz viele Gruppierungen gemacht,

um das Leid der Kinder zu mindern. Mir wurde nach vier Jahre die Pressezensur verhängt.

Ich konnte in Keltern nicht mehr zu diesem Thema etwas sagen. Der Herr Pfeiffer hat damals gesagt, dass es ein Mann nicht will. Ich möchte dazu sagen, dass ich damals für die Pforzheimer Zeitung auch ehrenamtlich gearbeitet habe. Ich durfte aber nicht mal unsere Events veröffent-lichen. Wir durften nichts mehr veröffentlichen. Ich habe diese neue Zeitschrift für Familienrecht

dem Herrn Bochinger übergeben. Das ist nicht nur eine Sache der Kinder. Es ist auch eine Sa-

che der Eltern. Ich habe in Brüssel in 2014 am Pensionsausschuss teilgenommen. Ich bin für die Koordination der Menschen bei Arche Viva zuständig. Ich war im deutschen Bundestag. Der

eine Presseausweis ist vom deutschen Presseverband. Ich komme aber damit nicht mehr herein. Ich habe aber zwei Presseausweise. Ich berichte aus dem deutschen Bundestag. Ich habe

alle von diesem Prozess heute informiert. Ich habe die Annonce in der Pforzheimer Zeitung auf-

gegeben. Sie wollten meinen Ausweis haben. Ich habe den aber nicht geschickt. Ich habe mein Presseausweis geschickt. Es hieß aber, dass er nicht gültig ist. Mir wurde mit der Arche der

Mund totgemacht.

Ich habe an die Oberlandesgerichte zwei Notklagen geschickt. Ich habe alles attestiert und doku-

mentiert. Das Ganze ging so weit, wir durften nicht mehr veröffentlichen. Ich habe Plakate ge-

macht. Das endete im Kelterner Gemeindeblatt. Mein Auto ist vom Bürgermeister Bochinger abgehängt worden. Meine Plakatwände werden ständig zerrissen. Mein Nachbargrundstück hat den Aufdruck „Manthey Sau“. Mein Auto wurde mit schwarzer Folie eingehüllt. Ich habe netten Gruß mit „Sau“ vor meinem Grundstück. Ich habe die Sachen an die Polizei gegeben. Es ist al-

les eingestellt, niemand findet was. Die Staatsanwaltschaft stellt die Sachen ein, obwohl die Tä-

ter bekannt sind. Da läuft was total schief. Aber der Pfarrer Wacker und Bürgermeister Bochin-

ger legen die Krone. Ich habe vor wenigen Wochen dieses Gemeindeblatt gelesen. Meine Kin-

der wurden mir weggenommen. Ich habe von der Richterin Richter einen Maulkorb bekommen.

Das war ein Hilferuf. Diese Tatsache, was hier passiert ist und dann kam die Frau Micol, sie hat behauptet, es gäbe ein rechtskräftiges Urteil, womit mein Mann die elterliche Sorge bekommen

hat. Ich solle meinen Mann fragen, ob er das Urteil hat. Ich habe Sorgerecht für meine Kinder. Die

Staatsanwaltschaft behauptet ich hätte kein Sorgerecht. Dann hat die Polizei das Landratsamt

aktiviert. Ich sollte zu einem Gespräch vorbeikommen. Ich bin zitternd dahin. Ich bin im Prinzip

die Hauptleidtragende. Der Bürgermeister schreibt dann, „amtliche Nachrichten auf Seite 6. Stel-

lungnahme der Gemeinden. Der Strafprozess gegen Heiderose Manthey.“ Es hat damit ange-fangen, dass ich polizeibekannt sei. Ich habe dann geschrieben was ich so gemacht habe, nach meinen Kindern. Ich bin die erste Vorsitzende der Arche e.V. Ich habe angefangen an die UN Be-

richte zu erstatten. Ich habe Juni diesen Jahres Berichte von Folteropfern bekommen. Ich habe

sie mir durchgelesen. Ich konnte vor dem Prozess 2-3 Stunden schlafen. Ich wurde aus der

Schule heraus gemobbt. Ich bin Erstellerin der Liste Bündnis 90. Ich bin die Gründerin der freien Wählergemeinschaft Keltern. Vor wenigen Wochen, hat der Bürgermeister zugegeben, dass

Seite 6

ich es bin. Ich bin weder bei der WIW, noch bei den Grünen und Wählergemeinschaft Mitglied.

Ich bin Gründerin der Arche TV Studios. Wir haben Interviews mit vielen Opfern gemacht.

Ein Italiener hat mir sein Unterarm gezeigt. Er hat den Namen und das Geburtsdatum seiner

Tochter tätowieren lassen. Eine Mutter ist vor dem Europa Parlament zusammengebrochen,

ich war dabei. Sie wurde nach draußen begleitet und sie sagte zu ihr „wir wissen wie es in

Deutschland läuft“. Ich bin deutschlandweit herumgefahren. Die UNO weiß, dass Deutschland

die Menschenrechte nicht beachtet. Ich habe für den heutigen Tag, die beiden Geburtstage von meinen Söhnen auf meinen Arm mit Kuli aufgeschrieben. Ich habe das alles aus meiner kleinen Tasche der pensionierten Lehrkraft bezahlt. Ich schicke nur meine Berichte an den Herrn Profes-

sor Melzer. Ich kriege keine Antwort. Die erste Berichterstattung kam in März heraus. Ich habe al-

le meine Fälle erkannt. Sie dürfen natürlich nicht namentlich erwähnt werden.

Ich habe den Menschenrechtsrat selber angeschrieben. Alles was ich im Moment tue geht an

die UNO. Diese Ausarbeitungen wurden auf Englisch übersetzt und an alle Botschaften weiterge-

schickt. Jeder weiß, dass ein Gericht ein familiäres Problem nicht lösen kann. Ich habe hier eine geheime Akte für den Präsidenten der USA. Das ist ein „Call for Help“. Ich möchte, dass er weiß

was hier in Deutschland abgeht. Ich agiere nicht politisch, ich agiere um Probleme zu lösen. Die

Gründung der freien Wähler und der Grünen war nur um für Demokratie in der Gemeinde Kel-

tern zu sorgen. Das ist ein kleiner Hintergrund meiner Arbeit.

Ich habe den Herrn Resttorf gebeten, er möge mir doch bitte sagen, wer mich wann angezeigt

hat. Ich habe noch nichts bekommen. Er behauptet weiter. Den gleichen Satz finden wir bei der Frau Schuster und bei der Frau Würtz. Es steht drin, dass ich das tue, um fremde Äußerungen

zu kritisieren.

Sie haben geschrieben, dass ich von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht

habe. Mein Anwalt hat gesagt, ich solle mich nicht äußern. Es wird etwas behauptet und nichts widerlegt. Ich schaffe bis zu 22 Stunden, ich mache das nicht um Aufmerksamkeit zu erzeugen. Dann schreibt er, ich hätte den Mandanten als Nazi bezeichnet in Kombination mit Judenstern.

Ich habe das als Kunst aufgenommen, um zu zeigen, was in Keltern abläuft. Das ist Pressezen-

sur. Dann geht’s weiter zum Leitbild. Ich decke auf. Ich frage. Ich habe Fragezeichen dahinter ge-

stellt. Entnazifizieren Sie sich heißt nicht, dass ich ihn Nazi nenne. Wir haben eine Anzeige ge-

gen Erzieherin gestellt. Wir haben wochenlang recherchiert und diese Beweise der Staatsanwalt-

schaft zur Verfügung gestellt, dass diese Frau ihre Kinder zu früh in der Öffentlichkeit sexuali-

siert. In dieser Zeit wurde mein Auto mit Müllbeutel überdeckt. Wir haben uns an die SSI ge-

wandt. Das ist auch eine geheime Akte.Wir haben alle Schreiben gegen Einschreiben ge-

schickt. Es ist ein Hilferuf, wir haben keine Rechtsanwälte, die uns vor dem Europäischen Ge-

richtshof vertreten können. Wir haben dokumentiert wie viele Väter kaputt gemacht wurden. Ich

habe viele Kollegen, die sich umgebracht haben. Das Verhalten unseres Mandanten wird mit dem Verhalten des Nationalsozialisten gleichgestellt.

Im Bundestag streite man sich lieber über das richtige Modell. Die Anträge liegen schon lange

dem Bundestag vor. Europa mäßig ist es bekannt, dass die Staatsanwaltschaft in Deutschland nicht unabhängig ist und nicht ein Strafbefehl in Europa beantragen können.

Ich habe mit dem Herrn Bochinger gar nichts zu tun. Persönlich ist er mir nicht bekannt. Ich grei-

fe ihn nur in einer Richtung an. Es kann nicht sein, dass Menschen in Keltern diskreditiert wer-

den. Es ist alles dokumentiert und wird zur Anzeige gebracht. Das hier ist die Anzeige gegen den Gemeinderat. Wenn hier ein junger Mann ein Referat hält und sagt, dass er eine Frau aus Russland namens Anastasia mag, wird er aus der Gemeinde rausgeschmissen. Ich wollte den

Mann nur schützen.

Nein, ich habe den Herrn Bochinger nicht als Nationalsozialist bezeichnet.

Das Aufklärungsauto stand an vielen Orte mit vielen Dokumenten. Ich habe beim Bundestag Pla-

kate aufgehängt. Das Auto ist mir abgeklebt worden. Die ganzen Angriffe sind auf meinem Gelän-

de passiert, da wo ich plakatiert habe. Und der Bürgermeister hat sie abgeklebt. Irgendwas hat

er nicht ertragen. Ich frage mich warum der Bürgermeister und der Pfarrer diese Erzieherin be-

Seite 7

schützen.

Es wäre mir ja erlaubt, dass ich mein Auto an öffentlichen Stellen parken würde, aber doch

nicht mit solchen Sprüchen. Er hat bei mir geschrieben, dass er gehört hat, was mir passiert ist

und es täte ihm auch Leid, was interessiert ihn das, was mir passiert ist ?

Der Bürgermeister bittet mich davon abzusehen mein Auto mit solchen Sprüchen abzustellen.

Er hat noch nicht mal veröffentlicht als ich den Bauerdruck geschrieben habe. Er musste von

der Verwaltung aufgefordert werden zu veröffentlichen.

Ich lese jetzt mal vor, was damals geschrieben wurde. Wir haben in der Anzeige bewiesen,

dass es der Fall war und das ist bei der Staatsanwaltschaft. Die eigenen Kinder dieser Erziehe-

rin sind früh in Facebook sexualisiert worden. Die Gemeindeleitung hat es persönlich unterschrie-

ben. Das Arche-Mobil ist eine fahrende Liefersäule. Das ist mein Ausdruck.

Wenn das jemand von der Presse will, das kann ich ihm in kopierter Form übergeben. Die eine

Erzieherin sei umgekippt, ich frage mich warum.

Die Verfassungsbeschwerde hat 3099 Seiten, das sind die Vorgänge in Keltern. Diese liegen

dem UNO-Hauptquartier in New York vor.

Die Pforzheimer Zeitung hat sich damals erlaubt, den Jungen Mann den wir aufgenommen haben. Der junge Mann hatte seine Ansichten von der Welt im Internet aufgestellt. Dieser Artikel erschien aus dem All im Gemeindeblatt. Die Facebook-Gruppe hat den Jungen ausgelacht. Ich ha-

be dem Jungen gesagt, dass wir den Sven Bernhagen aufsuchen werden. Ich weiß nicht wer

von der Gemeinde Keltern der Pforzheimer Zeitung den Tipp gegeben hat.

Wir haben den Artikel „himmlisches Wahlprogramm für Keltern“ gemacht. Wir haben auch ge-

sagt, dass wir beim nächsten Mal Herrn Bernhagen einladen werden.

Die Kinder haben nur einen Vater. Seit dem 01.10.1997, das war der schmerzeste Tag meines

Lebens, ich bin selbst auf dem Boden in meiner Wohnung gelegen. Obwohl ich Sorgerecht hat-

te, habe ich heute keinen Zugang zu meinen Kindern. Wenn sie die Kinder nicht ändern können,

dann versuchen sie die Welt für die Kinder zu ändern. Ich bete zu Gott, dass meine Kinder die-

se Arche Viva lesen, um zu erfahren was mit ihnen passiert ist.

Die Angeklagte hatte das letzte Wort.

Die Verhandlung wurde um 12:08 Uhr zur Urteilsberatung unterbrochen und um 12:09 Uhr in glei-

cher Besetzung fortgeführt.

Die Strafrichterin verkündete durch Verlesen der Urteilsformel und mündliche Mitteilung des we-

sentlichen Inhalts der Urteilsgründe

IM NAMEN DES VOLKES

folgendes

URTEIL

Die Angeklagte ist der Beleidigung in drei Fällen schuldig.

Sie wird deshalb zu einer

Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 30,00 Euro

Seite 8

verurteilt.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Rechtsmittelbelehrung wurde erteilt.

Protokoll wurde geschrieben am: 24.09.20

Protokoll wurde fertiggestellt am:

Resch Justizangestellter Karaasenov

Richterin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle