So leicht geht „Ermittlung“ für einen Strafprozess, der darauf abzielt, ein Opfer zu bestrafen (Teil 4)

Rechtsanwalt Henning von Restorff macht Steilvorlage

Polizeihauptkommissarin (PHK) Sabine Schuster und Kriminalhauptkommissarin (KHK) Ute Schoch-Wuerz folgen willig ?

2020-11-17
(wegen hoher Wichtigkeit auch nochmalige Hervorhebung aus 2020-11-15)
aktualisiert 2024-01-17

ENDE DER MENSCHENJAGD – LUST AUF GESETZE. Foto: Heiderose Manthey.

.
Pforzheim/Remchingen/Keltern/Weiler. Im Ermittlungsverfahren gegen Heiderose Manthey wird von Seiten der Staatsanwaltschaft – beauftragt zur Ausführung der Ermittlung wurde der Polizeiposten Remchingen und die Kriminalpolizei Calw – ausschließlich GEGEN die Beschuldigte ermittelt.

Diese Ermittlung verstößt eindeutig gegen § 160 Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung


(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.

(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

(3) 1Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. 2Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.

(4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.


Quelle: dejure.org

Es geht einzig um die BULLE DER SCHANDE !

Am 30. März 2020 verfasst Henning von Restorff die umfangreiche Strafanzeige  gegen Heiderose Manthey. Der Rechtsanwalt aus der Kanzlei Ladenburger wirft der Präsidentin der ARCHE vor, seinen Mandanten Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, beleidigt zu haben. Restorff führt die Lesenden der Strafanzeige auf einen irrigen Weg. Er schreibt, dass Heiderose Manthey davon ausginge, Bürgermeister Bochinger, also „… unser Mandant bestimmten Personen („Bernd Schöpfle“) in der Gemeinde nicht das ihrer Ansicht nach gebotene Gehör verschafft …“ habe.

Restorff verschweigt aber, dass Bernd Schöpfle (Name geändert) durch den Diskriminierungspassus des Leitbildes der Gemeinde Keltern, ratifiziert durch Gemeinderatsbeschluss vom 20. Oktober 2019, ÖFFENTLICH die „Klare Kante“ gezeigt bekommt und damit aus der Gemeinde ausgeschlossen wird durch Diskriminierung und Tatandrohung.

Lesen Sie hierzu: Verfolgungsjagd im Gemeinderatsbeschluss hat psychiatrische Folgen für Betroffene im Artikel Lust auf Menschenjagd in Keltern und ihre Folgen

Der Sachverhalt der Diskriminierung und Tatandrohung ist ganz klar den Veröffentlichungen auf ARCHEVIVA zu entnehmen !

Gegen diese Angst einflößende und Leben bedrohende Maßnahme des Bürgermeisters, der Gemeinderäte und schlussendlich – mit seiner Zugehörigkeit zur SPD Keltern als Gemeinderat – auch der Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, geht Manthey vor. Sie wehrt mit ihren Veröffentlichungen den Angriff einer ganzen Gemeinde gegenüber einem jungen Mann und weiterer Unschuldiger ab.

Restorff verschweigt also in seiner Strafanzeige diese – EINZIG AUSSCHLAG GEBENDE – Exklusionsandrohung für das Tätigwerden der Präsidentin der ARCHE, deren Pflicht zum Handeln durch die Satzung des ARCHE e.V. ganz klar definiert ist: Menschen zu schützen, die Aufnahme in der ARCHE gefunden haben.

Manthey hätte sich schuldig gemacht, wenn sie nicht mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln den nach Veröffentlichung der BULLE DER SCHANDE, wie Manthey den Diskriminierungspassus weltweit durch Informieren der UNO, des Menschenrechtsrates u.a. benennt, tätig geworden wäre. Der Hilferuf des jungen Mannes blieb von Seiten des Hauptamtsleiters der Gemeinde Keltern, Steffen Riegsinger, unbeantwortet und somit ungehört, selbst nach beigefügtem Schreiben der ARCHE zur Unterstützung des jungen Mannes. 

Wie das Verhalten von Restorff in seiner getätigten Strafanzeige schlussendlich zu bewerten sein wird, das muss in andere Hände gelegt werden, um dies zur Entscheidung zu bringen.

Mit Schreiben vom 24. April 2020 verfügt Amtsanwältin Bossert (Bossert ist bekannt durch die Verfolgung der Präsidentin der ARCHE in den Mühlenprozessen, siehe Artikel Bedient die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim das Mainstream-Medium „Pforzheimer Zeitung“ zuvorderst ?) an das Polizeirevier Neuenbürg die Aufnahme der Ermittlung, Vernehmung der Beschuldigten zum Tatvorwurf und Vorlage einer Formblattanzeige.

Das Ergebnis der Ermittlung von Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster

Polizeihauptkommissarin (PHK) Sabine Schuster verfasst am 14. Mai 2020 eine Strafanzeige vom Polizeiposten Remchingen, Hauptstr. 100, 75196 Remchingen, mit dem Delikt „Beleidigung gemäß § 185 StGB“.

Schuster orientiert sich ersichtlich an der Strafanzeige von Rechtsanwalt Henning von Restorff. Im Strafgerichtsprozess sagt sie aber als einzige von Richterin am Amtsgericht Martina Resch zugelassene Zeugin, befragt von der sich selbst verteidigenden Präsidentin der ARCHE, dass sie selbständig ermittelt habe.

Ähnlichkeiten zwischen der Strafanzeige des Henning von Restorff (vergleiche hierzu die Veröffentlichungen im Film LUST AUF MENSCHENJAGD IN KELTERN DER PROZESS oder VERSUCHTES VERTUSCHEN VON VERBRECHEN) aus der Kanzlei Ladenburger aus Pforzheim und der Strafanzeige von Schuster, nach deren Aussage im Zeugenstand selbständig erstellt von der Leiterin des Polizeiposten Remchingen, sind verblüffend.

.
Fast wortgleich ist die Aussage von Restorff und Schuster zu den Impressum-Angaben

Restorff schreibt in seiner Strafanzeige vom 30. März 2020: „Die Angezeigte ist Gründerin und Vorstand des Vereins „Arche e.V.“. Außerdem gemäß eigener Angabe und entsprechender Impressumangabe die gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag redaktionell Verantwortliche für die Inhalte der Website http://www.archeviva.com/.“

Schuster schreibt in ihrer Strafanzeige vom 14. Mai 2020: „Die Beschuldigte ist Gründerin und Vorstand des Vereins „Arche e.V. sowie gemäß Impressumangabe die gemäß §55 Rundfunkstaatsvertrag redaktionell Verantwortliche für die Inhalte der Website http://www.archeviva.com/.“

Lediglich drei Begriffe wurden ausgetauscht, sogar der Schreibfehler bei Arche wurde beibehalten. Richtig ist: ARCHE !

Vorauseilender Gehorsam durch Verurteilung Unschuldiger, um von den wahren Tätern abzulenken ?

Schuster schreibt weiter: „Des Weiteren ist sie Mitglied der Wählervereinigung „WIW – Wir in Weiler (wiw.world). Wie aus vergangenen Anzeigeerstattungen durch die Geschädigte bekannt wurde, gehören oder gehörten dieser Wählervereinigung u.a. Personen an, welche der Reichsbürgerbewegung zuzuordnen bzw. zumindest in deren Nähe einzuordnen sind.“

Und: „Entsprechende Neigungen der Beschuldigten selbst wurden“, so Schuster, „von hiesiger Seite noch nicht festgestellt. Sie selbst trat in der Vergangenheit jedoch mehrfach durch provozierende Aushänge sowie eigene umfangreiche Anzeigenerstattungen polizeilich in Erscheinung.“

Der Vorlage von Restorff folgt nach Schuster auch noch die Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz. Ob Schuster und Schoch-Wuerz jemals auf der Impressumseite nachgeschaut haben, was zur ARCHE und ARCHEVIVA gehört, dieses Wissen bleibt im Moment noch verschlossen. Jedenfalls sieht es an dieser Stelle mehr nach Abschreiben aus als nach eigenständiger Recherche.

Trotz unglaublicher und abstruser Anschuldigungen durch Polizeiposten, Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft keine Vernehmung der Zeugen der Präsidentin der ARCHE !

Trotz dieser Anschuldigungen bewilligt Martina Resch, Richterin am Amtsgericht Pforzheim, der Beschuldigten nicht, sämtliche Kandidaten, die der Wählervereinigung angehörten, zu deren Zugehörigkeit oder Reichsbürgernähe im Zeugenstand zu befragen. Manthey gab die Liste der Adressen sämtlicher Kandidaten zur Vernehmung als Antrag vor dem Gerichtsprozess ein. Dieser wurde nicht bewilligt, ebenso wenig die Zeugenvernehmung der zum Strafgerichtsprozess direkt mitgebrachten Zeugen der Organisationsleiterin der WIW.

Selbst schriftlich formulierte Zeugenaussagen nahm das Gericht am Prozesstag nicht an. Martina Resch besprach sich zu allen Anträgen von Manthey dem Staatsanwalt Sven Müller zugeneigt und winkte danach ab.

Schriftliche Aussagen zu sechs der Kandidaten der WIW und zu deren Nicht-Zugehörigkeit

Manthey ist nicht bekannt, dass einer der Kandidaten der Wählergemeinschaft WIR-IN-WEILER (WIW) der Reichsbürgerbewegung angehören würde. Der Präsidentin der ARCHE ist aber sehr wohl bekannt, dass mit einer solchen ideologischen Verunglimpfung schnell von anderen wichtigen Dingen abgelenkt werden kann und diese wäre hier die Aufklärung des Verursachers des Exklusionspassus im Leitbild der Gemeinde Keltern gewesen, die Unterschrift und damit Bewilligung des Bürgermeisters und des SPD-Gemeinderates Oliver Weik, der gleichzeitig Direktor des Amtsgerichtes in Pforzheim ist ! 

Gezielt wird die Aufklärung dieser unglaublichen Anklage gegen Manthey von Seiten der Polizeihauptkommissarin beschuldigend vor Gericht stehen gelassen. Manthey ist weder Mitglied der Wählervereinigung WIR-IN-WEILER (WIW), noch gehört sie der Reichsbürgerbewegung an, noch hat sie „gewisse Neigungen“ in dieser Richtung.

Die umfangreichen Anzeigen von Manthey zum Raub ihrer Söhne werden bis heute von der Polizei nicht gewürdigt oder von der Staatsanwaltschaft nach angeblichem Auftreten eines bislang nicht vorweisbaren „Rechtskräftigen Urteils“ wieder aufgenommen.

Auffallend in der Strafanzeige von Schuster ist auch, dass das Geburtsdatum des Anzeige erstattenden Bürgermeisters nicht angegeben ist, wohingegen das Geburtsdatum der Beschuldigten in die Akten eingefügt ist. Warum dies ? Zwei-Klassen-Ideologie von Seiten Schusters ?

Das Ergebnis der Ermittlung von Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz – fast wortgleich zu Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, Leiterin des Polizeiposten Remchingen

Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz verfasst am 17. Juni 2020 eine Strafanzeige vom Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalinspektion 6 in der Ostenendstraße 3 in 75175 Pforzheim, mit dem Delikt „Beleidigung gemäß § 185 StGB“.

.
Schoch-Wuerz übernimmt den nachfolgenden Satz buchstabengetreu von PHK Sabine Schuster: „Die Beschuldigte ist Gründerin und Vorstand des Vereins „Arche e.V. sowie gemäß Impressumangabe die gemäß §55 Rundfunkstaatsvertrag redaktionell Verantwortliche für die Inhalte der Website http://www.archeviva.com/.“

Von der Vorgängerin abschreiben, soll das eine eigenständige Ermittlung sein ?

Auch nachfolgenden Satz übernimmt Schoch-Wuerz buchstabengetreu von Schuster: „Des Weiteren ist sie Mitglied der Wählervereinigung „WIW – Wir in Weiler (wiw.world). Wie aus vergangenen Anzeigeerstattungen durch die Geschädigte bekannt wurde, gehören oder gehörten dieser Wählervereinigung u.a. Personen an, welche der Reichsbürgerbewegung zuzuordnen bzw. zumindest in deren Nähe einzuordnen sind.“

Und auch der dritte Satz von Schuster einfach nur kopiert: „Entsprechende Neigungen der Beschuldigten selbst wurden“, so Schuster, „von hiesiger Seite noch nicht festgestellt. Sie selbst trat in der Vergangenheit jedoch mehrfach durch provozierende Aushänge sowie eigene umfangreiche Anzeigenerstattungen polizeilich in Erscheinung.“

Lediglich der Satz: „Die Beschuldigte, Frau Manthey macht von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Artikel sind weiterhin auf ihrer Internetseite einsehbar.“ wird von KHK Schoch-Wuerz selbständig formuliert eingefügt, wobei Teil 1 dieser Aussage nicht stimmt, denn nicht Frau Manthey machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht keinen Gebrauch, nein, deren Anwalt sagte zu, Kontakt zu der Kriminalpolizei aufzunehmen in dieser Angelegenheit, was er jedoch – aus bisher ungeklärten Gründen – nicht tat.

Auch da muss von einer anderen Stelle aus gesondert hingeschaut werden !

.
ARCHEVIVA veröffentlicht zu diesen Vorgängen im Artikel Der Fehler im System: Gibt es in Deutschland überhaupt „Recht“ oder ist die „Justiz“ nichts anderes als ein Apparat der Interessen der dort Tätigen und der Interessen ihrer Machthaber¹ ?.

Weder die Polizeihauptkommissarin (PHK) Sabine Schuster, noch die Kriminalhauptkommissarin (KHK) Ute Schoch-Wuerz, noch der Staatsanwalt Sven Müller von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim decken die Menschenrechtsverbrechen und die Verletzungen gegen das Grundgesetz Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 4, Art. 5 und Art. 6 durch den Exklusionspassus des Leitbildes der Gemeinde Keltern, ratifiziert am 20. Oktober 2019, auf.

⇒ Wäre das nicht ihre Pflicht gewesen ?

Stattdessen wird die Präsidentin der ARCHE in einem Blitzverfahren mit BLITZ-ABURTEILUNG, eingeleitet durch Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger über dessen Anwalt Henning von Restorff mit den ihnen folgenden Staatsdienern Schuster und Schoch-Wuerz in einem von  Martina Resch, Richterin am Amtsgericht Pforzheim, „scharf“ geführten Prozess wegen „B E L E I D I G U N G !“ abgewatscht.

⇒ Kann man so die Augen verschließen wollen vor den Vorgängen in Keltern und wenn ja, warum ?

Oliver Weik, Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim und gleichzeitig als Gemeinderat der SPD in Keltern Mitverursacher der BULLE DER SCHANDE, wurde aufgefordert, das Urteil PERSÖNLICH und mit SIEGEL zu unterschreiben ! Bislang ist das Urteil lediglich von Justizangestelltem Karaasenov unterschrieben.

ARCHEVIVA berichtete Unterschreiben Sie dieses Urteil persönlich, Oliver Weik !

Wäre nach jetzigem Stand der Justizangestellte Karaasenov verantwortlich für das Urteil und müsste der Justizangestellte zur Rechenschaft gezogen werden, wenn es sich herausstellen würde, dass das Urteil annulliert werden muss ?

.

.

DAS IST EIN ABGEKARTETES SPIEL !
UND WER DIE „GLOBAL PLAYER“ UND DIE STRIPPENZIEHER DAHINTER SIND,
DAS WIRD SICH NOCH ZEIGEN !“,
so Manthey mehrfach bereits während des Prozesses.

 


 

GENERALSTAATSANWALTSCHAFT STUTTGART IST INFORMIERT

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Foto: ARCHE.

.
Zwischenzeitlich ist eine Fahrt zur Generalstaatsanwaltschaft nach Stuttgart erfolgt.

Die Generalstaatsanwaltschaft der baden-württembergischen Metropole ist nun von dem Strafgerichtsprozess und von den dort stattgefundenen Rechtsbrüchen informiert !

.

.
Der nächste Film ist in der Mache

Wie ARCHE TV heute Vormittag berichtet, ist der nächste Film in Vorbereitung. Er wird in einem Interview – mit dem von der Präsidentin der ARCHE beantragten und vom Gericht abgelehnten Rechtsbeistand – die Rechtsbrüche, vorgenommen am Amtsgericht Pforzheim beim Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey, angezeigt von Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger durch dessen Anwalt Henning von Restorff, verurteilt durch Martina Resch, Richterin am Amtsgericht Pforzheim, aufzeigen.

Lesen Sie hier (in Höhe der Textmitte des Artikels), was die Präsidentin der ARCHE unternimmt, dass der Diskriminierungs- und Exklusionspassus des Leitbildes der Gemeinde Keltern NICHT in das Leitbild aufgenommen werden soll:

Manthey hat in ihrer Funktion als 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. und als Leiterin der ARCHE

  • zahlreiche Emails bezüglich der Aufnahme des Diskriminierungspassus an die Leitbild-Verantwortlichen, nämlich an Bürgermeister Bochinger und an Hauptamtsleiterin Karla Arp geschrieben und sich dagegen gewehrt,

  • recherchiert, wer die Eingabe der widerlichen und unkontrollierbaren Exklusion in den Leitbildpassus gemacht hat,
    .
  • den vermutlich Verantwortlichen per Einschreiben/Rückschein angeschrieben, …

So leicht geht „Ermittlung“ für einen Strafprozess, der darauf abzielt, ein Opfer zu bestrafen (Teil 3)

Zu den Vorfällen in Keltern, am Amtsgericht Pforzheim, bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe -Zweigstelle Pforzheim, beim Polizeiposten Remchingen und bei der Kriminalpolizei Calw sei hingewiesen auf die Aussagen der UNO:

Das Ziel von Weißer Folter ist das Brechen des Verstandes der Opfer !

UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer: „DAS WESEN DER FOLTER BESTEHT GRUNDSÄTZLICH DARIN, DEN VERSTAND EINES MENSCHEN ZU BRECHEN.“

Berichterstattung der ARCHE und der IAoHRD auf Beweisbasis an die UNO: Deutschlands Justiz und Verwaltungen wenden diese Psycho-Foltermethoden an

Holger Söder: Deutsche Foltermethoden werden endlich geächtet ! Psychologische Folter ist die schlimmste Art von Folter !

Melzer: „Das Wesen der Folter besteht grundsätzlich darin, den Verstand eines Menschen zu brechen.“

Bleiben SIE online. WIR berichten.