Scharfe Polizeikontrollen in Münchner Gerichten: Kriminalisierung von entsorgten Vätern ?

Ein „ungewollter“ Vater kämpft sich durch Münchners Gerichte auf der Suche nach seinem Kind

2015-05-30

Strafgericht München. Polizeibarriere. Die Kontroll-Stelle selbst durfte laut Geheiß der anwesenden Polizisten nicht fotografiert werden. Ausweiskontrolle mit Kopieanfertigung. Gepäckkontrolle. Kameraabnahme. Körperabtasten. Vor Saal B 277 ca. 10 Polizeibedienstete.

Strafgericht München. Polizeibarriere. Die Kontroll-Stelle selbst durfte laut Geheiß der anwesenden Polizisten nicht fotografiert werden. Ausweiskontrolle mit Kopieanfertigung. Gepäckkontrolle. Kameraabnahme. Körperabtasten. Vor Saal B 277 ca. 10 Polizeibedienstete.

München. Inzwischen ist es an Münchner Gerichtsgebäuden üblich, dass alle Besucher durch eine Sicherheitsschleuse müssen und „gefährliche Gegenstände“, zu denen auch Deosprays etc. gehören, abzugeben haben. (1)

Zur Verhandlung Strasser gegen Wiederer am Vormittag des 23. April 2014 wurde der direkte Bereich vor dem Gerichtssaal B 277 zusätzlich abgesperrt und sämtliche Besucher mussten sich einer zweiten verschärften Kontrolle unterziehen, wobei in einer eingerichteten Einzelkabine Körperkontrollen durchgeführt wurden, auch mit Abtasten der Intimzonen.

Auch Presse schärfstens kontrolliert

Handys und Rucksäcke wurden abgenommen, einem Fernsehteam mit Drehgenehmigung sogar eine Kamera. (2) Die Ausweise wurden kontrolliert und kopiert – auch die der akkreditierten Presse – sowie mit Uhrzeit des Erscheinens in einer Liste festgehalten. Getränke waren im Gerichtssaal verboten. Das Rückfordern der Kopien seitens eines Prozessbeobachters nach dem Prozess wurde geflissentlich überhört und somit reaktionslos übergangen.

Ist ein Vater im Kampf um sein Kind ein Schwerkrimineller ?

Mehrere Prozessbeobachter wurden aufgrund dieser scharfen Kontrolle davon abgehalten an dieser „öffentlichen Verhandlung“ teilzunehmen. Auf Nachfrage erklärten diese, dass sie kein Interesse hätten an einer Verhandlung gegen einen „Schwerkriminellen“ beizuwohnen.

Der angeklagte Vater S. stellte während der Verhandlung klar, dass es ihm aufgrund der jahrelangen Repressalien und Diskreditierungen seitens staatlicher Stellen unmöglich sei „Das Recht des Kindes auf regelmässigen, persönlichen und unmittelbaren Kontakt !“ umzusetzen. Die Mutter des gemeinsamen 4jährigen Wunschkindes und Sohnes Monika S. habe ihn zum unerwünschten Vater gemacht und alle am Verfahren Beteiligten folgten dem Wunsch der Mutter, berücksichtigten aber mit keinem Wimpernschlag die Interessen und Belange des Kindes. Er habe derzeit keinen Kontakt zu seinem Kind, was ein Verstoß gegen das „Recht des Kindes“ sei und somit ein Verstoß gegen ein Menschenrecht darstelle.

Siehe hierzu Video Aussage der österreichischen EU-Abgeordneten Angelika Werthmann im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments vom 01. April 2014.

 

Wiederer-Prozesse als Schauprozesse gegen einen Vater, der zu seinem Kind will ?

In der Sache nun erklärte der Angeklagte, der, wie vom Gericht festgestellt wurde, bisher keine Eintragungen im Bundeszentralregister habe, dass er bisher ein makelloses Führungszeugnis vorlegen könne. Schon deshalb sei dieser Prozess, dessen Anklage von Prozessbeobachtern als „Schauprozess“ bezeichnet wurde, in seiner Gesamtheit unredlich.

Keine Relation mehr in unserem Lande ?
Menschenrechtsverletzung wiegt weniger als Veröffentlichung eines Pressefotos

Selbst wenn sich der Angeklagte einer Urheberrechtsverletzung durch die Veröffentlichung eines Bildes einer Person der Öffentlichkeit schuldig gemacht hätte, so sei dies weit niedriger anzusetzen als der Aufruf derselben Person zur Menschenrechtsverletzung.

Nach Meinung von Prozessbeobachtern sei schon die Anklage nicht nachvollziehbar, da ein „Verstoß gegen das Urheberrecht“ nur vom Urheber selbst angemahnt werden könne. Die Antragstellerin und Zeugin Strasser sowie auch Friedl seien jedoch keine Künstlerinnen. Mit den Fotos eines selbst veröffentlichten Bildes machten beide Werbung in eigener Sache.

Dazu § 22 Kunsturheberrechtsgesetz „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.“

Durch das eigene Bewerben und folgende Auftragserteilung mittels eines Mandats sei diese Entlohnung gegeben, meinte ein Zuschauer.

Der Weg gegen „ungewollte“ Väter: Finanzielle Ruinierung und anschließende Kriminalisierung

Der Angeklagte selbst sieht in diesem Prozess eine Fortführung der gängigen Praxis, dass Eltern, die sich für das Menschen-„Recht des Kindes auf beide Eltern“ aussprechen, erst finanziell ruiniert und, falls dies nicht gelinge, im Anschluss kriminalisiert werden würden.

Zu einem heftigen Eklat kam es, als in einer kurzen Verhandlungspause eine Frau aus der ersten Reihe der Zuhörer auf den Flur hinaus ging, um mit der Zeugin Strasser, die „Strafantragstellerin“ bei der Staatsanwaltschaft ist, über den Prozessverlauf zu sprechen und einige Aufzeichnungen an die Zeugin übergab. Mehrere Personen, die ebenfalls den Verhandlungssaal verlassen hatten, haben dies beobachtet. (3)

Verteidiger Kaiser unmissverständlich: „Hohes Gericht, es geht um Wahrheit und um Unwahrheit !“

ARCHE erlebte einen sehr engagierten und argumentativ durchsetzungsstarken Verteidiger. Maximilian Kaiser aus Landshut. Eine rühmliche Ausnahme ! Es geht um kid - eke - pas. Kindesraub in Deutschland - Eltern-Kind-Entfremdung - Parental Alienation Syndrome.

ARCHE erlebte einen sehr engagierten und argumentativ durchsetzungsstarken Verteidiger. Maximilian Kaiser aus Landshut. Eine rühmliche Ausnahme ! Es geht um kid – eke – pas. Kindesraub in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome.

Als der engagierte Rechtsanwalt des Angeklagten im Anschluss an eine Zeugenbefragung dem Gericht mit Nachdruck und Unnachgiebigkeit erklärte, es gehe um Wahrheit und Unwahrheit„, brandete zahlreicher Applaus aus dem Zuschauerraum auf.

Ein Prozessbeobachter wurde sodann aus dem Saal geführt. Da es sich bei dem Prozessbeobachter um dieselbe Person handelte, die zuvor den Vorfall in der Verhandlungspause mitgeteilt hatte, erklärte dieser, dass es dem Gericht „scheinbar“ eben nicht um Wahrheit ginge, sondern um die legale Durchsetzung „unrechtmässigen Verhaltens“, notfalls auch mit ‚juristischen Zaubertricks‘ gegen alle Personen vorzugehen, die Menschenrechtsverstöße in der Bundesrepublik publik machten.

Verbrechen gegen die Menschenrechte in der BRD: „Und niemand solle sagen, er habe nichts davon gewusst !“

Da es sich hierbei um keine Einzelfälle handle, sondern um ein massenhaftes Phänomen, sei dies „in der Summe als Menschenrechtsverbrechen zu sehen. Und niemand solle sagen, er habe davon nichts gewusst !“

Der Prozess dauerte ca. 2,5 Stunden.

Am gleichen Tag. Landgericht I München. Ein weiterer Gerichtsprozess gegen den um sein Kind kämpfenden Vater S.

Am gleichen Tag. Landgericht I München. Ein weiterer Gerichtsprozess gegen den um sein Kind kämpfenden Vater S.

Da am Nachmittag in gleicher Sache der Zivilprozess stattfand, bei dem die „Strafantragstellerin“ Strasser die Klägerin gegen Wiederer war, musste das Strafverfahren unterbrochen und ausgesetzt werden. Mit einem Urteil wird nicht vor Mitte Mai gerechnet.

Wie wird in Deutschland gegen Väter vorgegangen ?

Im Anschluss an die Strafsache erzürnten sich mehrere Zuschauer über das Vorgehen der Justiz und die Kontrollen. Einige mutmaßten, man wolle Väter als Eltern terrorisieren. Auch im Prozess gegen Wiederer im Amtsgericht wenige Wochen zuvor, nämlich am ‎Donnerstag, den 03. ‎April ‎2014, sprachen die im Eingang angeforderten und kontrollierenden Polizisten von „Trennungsvätern“, die zu „Hunderten“ kommen sollten. Ja, welches wäre denn der Grund, warum die Trennungsväter zu Hunderten an diesem Prozess teilnehmen wollten ?

Andere rechneten im „zufälligen“ Aufeinandertreffen dieser beiden Termine an einem Tag mit telefonischen Absprachen zwischen den beiden „unabhängigen“ Gerichten und schlossen nicht aus, dass man den väterlichen Elternteil Stefan Wiederer „zermürben“ wolle.

Thomas Lechner

 

ARCHE TV Die Interviews nach dem Prozess mit dem Beklagten, seinem Verteidiger und Prozessbeobachtern dienen bislang der Dokumentation und werden eventuell in ARCHE VIVA Youtube veröffentlicht.

 

(1) Anmerkung von ARCHE

Selbst im Amtsgericht in München waren die Polizei-Kontrollen im Prozess Friedl./.Wiederer wegen Unterlassung extrem scharf. Die Freie Journalistin und Leiterin der ARCHE musste neben ihren Taschen, die durch Sichtungsgeräte durchgeschleust wurden – obwohl Presseausweis vorgezeigt und Foto- und Drehgenehmigung eingeholt – auch immer wieder ihren Körper durchchecken lassen. Aus Gemüse- und Obstsaftflaschen musste sie je einen Schluck trinken, sonst hätte sie nicht weitergehen dürfen.


Während des Prozesses im Amtsgericht München befanden sich im 8. Stockwerk mehrere Polizisten im Raum. Andere liefen im Gang vor dem Gerichtsraum und auf der freien Terrasse Patrouille. Als Heiderose Manthey ein Foto von dem Polizeiaufgebot machen wollte, sprangen die Polizisten im Bruchteil von Sekunden auseinander und versteckten ihre Gesichter an den Wänden oder huschten in den Gerichtssaal zurück. Ein Polizist bat die Freie Journalistin ein Foto von ihm nicht zu veröffentlichen.

Als Heiderose Manthey zum Ausgang des Gerichtes zurückkehren wollte, öffnete sich der Fahrstuhl, in dem bereits drei Polizisten standen. Nachdem die Prozessbeobachterin den Fahrstuhl betreten hatten, kamen nochmals zwei Polizisten hinzu. Die Presse wurde von Polizisten eskortiert.

Von den Sicherheitskräften im Eingangsbereich vor dem Gerichtsprozess im Strafgericht in München durfte die Journalistin keine Fotos machen.

Das Landgericht I in München bot für den am Nachmittag stattfindenden Prozess im Hauptsacheverfahren der Einstweiligen Verfügung Wiederer./.Strasser keine Polizeikontrolle auf, obwohl der gleiche um den Kontakt kämpfende und entfremdete Vater Stefan Wiederer, die gleichen Zeugen und auch die anderen Prozessbeteiligten und -beobachter zugegen waren.

(2) Dem Kamerateam von ARCHE wurde vor dem Gerichtsprozess eine Kameratasche abgenommen. Kamerafrau Imke Wrage musste die Tasche bei der Polizeikontrolle stehen lassen.

(3) Mehrere Aussagen bestätigten im Gerichtssaal, dass es sich bei der beschriebenen Frau um eine Kollegin der dpa gehandelt haben solle. Heiderose Manthey nutzte die Prozessunterbrechung – Staatsanwalt, Verteidiger und Richter hatten sich im Richterzimmer zur Beratung zurückgezogen -, um die Namen von insgesamt fünf Zeugen zu notieren, die ihr den Vorfall der Kontaktaufnahme und Inhaltsübetragung des Gerichtsprozesses an die Zeugin Strasser genauestens schilderten. Die Zeugen des Vorgangs gaben an den Austausch der hageren, dem Gerichtsprozess beiwohnenden angeblichen Journalistin mit der Zeugin Strasser beobachtet und sogar wortwörtlich gehört zu haben. Dies teilte die Freie Jouralistin Manthey dem Richter nach dessen Rückkehr in den Gerichtssaal mit. Die angebliche Pressekollegin der dpa betrat hernach den Sitzungssaal nicht mehr und war auch an diesem Tag von den Prozessbeobachtern nicht mehr gesehen.

Der Verteidiger indes formulierte den Vorfall laut vor Gericht und übergab diese Angelegenheit unverzüglich in die Hände des Staatsanwaltes.