Bundesverfassungsgericht Karlsruhe und Amtsgericht Pforzheim

Dokumentation Nr. 05c der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit den Vorgängen rund um Bürgermeister Bochinger und um seinen Gemeinderat

Amtsgerichts-Direktor Oliver Weik auch in den menschenverachtenden Ausgrenzungs-Passus des Leitbildes als SPD-Gemeinderat von Keltern involviert durch die Unterschrift seiner Fraktionsvorsitzenden ?

2020-09-25

Die Dokumente und Beweise zum Strafprozess gegen Heiderose Manthey, angestrengt durch Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister, vertreten durch Henning von Restorff, Rechtsanwalt der Kanzlei Ladenburger in Pforzheim, mit Strafbefehl vom Amtsgericht Pforzheim, Strafantrag von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, vertreten durch Staatsanwalt Sven Müller, mit Strafanzeige nach Ermittlungsverfahren ohne Einhalten des § 160 StPO durch Polizeihauptkommissarin und Leiterin des Polizeipostens Remchingen, Sabine Schuster, weitergeleitet an Kriminalpolizeidirektion Calw, Polizeikommissarin Ute Schoch-Wuerz, liegt fast komplett im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. Es fehlen noch einige Mails aus dem elektronischen Mailverkehr während des Leitbildprozesses der Gemeinde Keltern. Foto: Heiderose Manthey, ARCHE.

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Karlsruhe/Pforzheim/Keltern/Weiler. Heiderose Manthey gibt am 22. September 2020 Teil 3 der Dokumentation Nr. 05c beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Dokumentiert sind dort die Vorgänge um die Pressezensur der ARCHE, eingeleitet durch Theodor Ossmann, zuständig u.a. für die Gemeindenachrichten von Keltern, vollzogen durch Ulrich Pfeifer, Bürgermeister, fortgeführt durch dessen Nachfolger Steffen Jörg Bochinger. Dokumentiert sind die nach vorausgegangenem Raub ihrer Kinder auf Heiderose Manthey ausgeübten Verfolgungsjagden, die Anschläge auf ihr eigenes Grundstück, die Anschläge auf ihr Eigentum und ihr Leben.

Dokumentiert sind die Vorfälle während des Leitbildprozesses der Gemeinde Keltern mit dem Ausgrenzungspassus „Klare Kante“.

In drei Dokumentationen Teil I mit 136 Seiten, Teil II mit 114 Seiten und Teil III mit 233 Seiten wurden alleine die Beweismittel der Dokumentation Nr. 05c vorgelegt, bestehend aus Teil 1 mit 142 Seiten und Teil 2 mit 77 Seiten. Die Vorgänge in Keltern, im Rathaus und in der Gemeinde, die Kreise zogen bis nach Pforzheim in die Gerichte, Staatsanwaltschaften, Solidarregion etc. wurden in den nachfolgenden Dokumentationen aufgeführt:

Nr. 05a „Bochinger Steffen Jörg – Strafbefehl gegen Heiderose Manthey – Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHK S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen -“ mit 36 Seiten 
Empfangsbestätigung durch das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe am 06. August 2020 um 23:55 Uhr

Nr. 05b „Bochinger Steffen Jörg – Strafbefehl gegen Heiderose Manthey – Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHK S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen -“ mit 324 Seiten 
Empfangsbestätigung durch das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe am 22. August 2020 um 18:28 Uhr

Nr. 05c „Bochinger Steffen Jörg – Strafbefehl gegen Heiderose Manthey – Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHK S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen -“ insgesamt 702 Seiten vorgelegt.
Empfangsbestätigung durch das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe am 21. und am 23. September 2020 um 18:19 Uhr


Wir werden sehen, wie das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT in Karlsruhe mit den Verletzungen nachfolgender Artikel des Grundgesetzes umgehen wird: 

Artikel 1 [Menschenwürde – Menschenrechte – Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte]

Artikel 2 [Persönliche Freiheitsrechte]

Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz]

Artikel 5 [Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft]

Artikel 6 [Ehe – Familie – Kinder]

Artikel 19 [Einschränkung von Grundrechten – Rechtsweg]

„In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“ (Art.19,2)

Quelle: Hrsg: Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Platz der Republik 1, 11011 Berlin 2017, © Deutscher Bundestag, Berlin 2017. Alle Rechte vorbehalten.

Vorsitzende Richterin Martina Resch lehnt die Aufnahme von Beweismitteln während des Prozesses ab

Das Amtsgericht Pforzheim, vertreten durch Richterin Martina Resch, lehnt die Aufnahme von Beweismitteln im gestrigen Strafprozess gegen Heiderose Manthey ab.

Lesen Sie demnächst den Strafantrag gegen Heiderose Manthey von Steffen Jörg Bochinger, vertreten durch Henning von Restorff aus der Kanzlei Ladenburger in Pforzheim.

Zur Verfassungsbeschwerde geht es hier.

Übersicht über die Beiträge zur Verfassungsbeschwerde