Mail 2 an Hauptamtsleiter Steffen Riegsinger und Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger jetzt veröffentlicht

Demokratie vorgegaukelt ? Ist das BETRUG AM BÜRGER, wenn gemeinnützige Vereine nicht im Sprachrohr der Bürger veröffentlichen dürfen ?

ARCHE sucht den Weg raus aus dem Sumpf: Gemeinde Keltern, NATO, UNO Genf und Bundesverfassungsgericht Karlsruhe gleichzeitig in der Sache angeschrieben

2021-10-07

Wiederholend: Wenn das Bürgerschaftliche Engagement Weiler nicht in den Gemeindenachrichten von Keltern veröffentlichen darf und weitere gemeinnützige Vereine auch nicht, können wir dann noch von Demokratie in Keltern sprechen oder sind wir hier in einem abgrundtief antidemokratischen Gedankengut ausgehend vom Bürgermeisteramt angekommen ? Klare Kante für Bochinger und Riegsinger ? Foto: Heiderose Manthey/OttoTeebaum. Layout: Birgit Sommerschmied.

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Moskau / New York / Washington / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Karlsdorf-Neuthard / Dettenheim / Graben-Neudorf / Remchingen / Keltern / Weiler. ARCHE veröffentlicht ihr Antwortschreiben auf den gewagten und dreisten Vorschlag aus dem Rathaus von Ellmendingen bzgl. Veröffentlichungserlaubnis am Tag der „Deutschen Einheit“ – nach vorausgegangener willkürlich vorgenommener Pressezensur durch Bürgermeister Ulrich Pfeifer.

Hierzu nun das zweite Anschreiben per Mail vom 01. Oktober 2021 an den Hauptamtsleiter Steffen Riegsinger und Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Freitag, 1. Oktober 2021 10:28
An: ‚gemeinde keltern hauptamt riegsinger steffen‘; ‚bochinger steffen jörg bürgermeister‘
Cc: […]
Betreff: Weiterhin Verweigerung der Veröffentlichungserlaubnis im Amtsblatt „Gemeindenachrichten“ in Keltern – hier: Finanzgericht Baden-Württemberg

Sehr geehrter Herr Riegsinger, sehr geehrter Herr Bochinger,

– in Cc zur Kenntnis und mit der Bitte um dringende Überprüfung der Sicherung und Gewährung der Demokratie in Deutschland, in Gefahr durch Pressezensur und weiterhin Nicht-Erteilen der Veröffentlichungserlaubnis für Kelterner Bürger in den Gemeindenachrichten Keltern an NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte Büro der Vereinten Nationen in Genf, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Zentrale Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments und Generalbundesanwalt, Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH) –

– in Bcc zur Kenntnis 1. und 2. Vorsitzende des ARCHE e.V. Weiler i.Gr. –

ARCHE sendet Ihnen zur Kenntnis die Publikation

 

Hat das Finanzgericht Baden-Württemberg Angst vor dem ARCHE e.V. i.Gr. Weiler ?

DER HINTERGRUND DER VERWEIGERUNG DER GEMEINNÜTZIGKEIT

Ist das Vorgehen des Finanzamtes und des Gerichts politisch motiviert, weil das „Futter für die Perversen“ bald fehlen könnte ?

2021-09-21

Quelle: http://www.archeviva.com/hat-das-finanzgericht-baden-wuerttemberg-angst-vor-dem-arche-e-v-i-gr-weiler/

Der Artikel befindet sich als PDF im Anhang.

ARCHE weist Sie auf Ihre Remonstrationspflicht hin und macht Sie vollumfänglich verantwortlich und persönlich haftbar für alle Schäden, die durch die  Verweigerung der Veröffentlichungsgenehmigung entstehen.

 

Remonstrationspflicht

Hierunter wird die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ist diese in § 63 BBG geregelt.

Grundsätzlich trägt der Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlung. Von dieser Verantwortung wird er freigestellt, wenn er seiner Remonstrationspflicht nachkommt und Bedenken zum Beispiel gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen geltend macht. Die Remonstrationspflicht besteht bereits dann, wenn der Beamte die Weisung als möglicherweise rechtswidrig ansieht.

Die Remonstration verläuft in drei Stufen. Zunächst muss der Beamte Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer amtlichen Weisung beim unmittelbaren Vorgesetzten erheben. Bleibt dieser bei seiner Anordnung, hat er sich an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Weisung auch von diesem bestätigt, muss der Beamte diese ausführen. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die dienstliche Anordnung auf ein erkennbar strafbares oder ordnungswidriges Verhalten abzielt, die Menschenwürde verletzt oder sonst die Grenzen des Weisungsrechts überschreitet.

Die Remonstrationspflicht hat eine Doppelfunktion – einerseits dient sie der behördeninternen Selbstkontrolle, andererseits dient sie zugleich der haftungs- und disziplinarrechtlichen Entlastung des Beamten bei rechtswidrigen Weisungen.

Mehr zum Thema

Beamte

Weisungsrecht

Disziplinarrecht

Quelle: https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/r/remonstrationspflicht.html

⇒  Die NATO u.a. bitten wir dringend um Untersuchung des gesamten Vorgangs bzgl. Pressezensur und Verweigerung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit des ARCHE e.V. Weiler i.Gr., um damit die Veröffentlichungserlaubnis in den Gemeindenachrichen Keltern zur 

AUFKLÄRUNG DER BEVÖLKERUNG ÜBER DAS MENSCHENRECHTSVERBRECHEN kid – eke – pas 

zu verzögern, schlimmstenfalls zu verhindern: 

Es muss eruiert werden, wer der    W A H R E    A U F T R A G G E B E R   zur Erstellung des Redaktionsstatuts für die Gemeinden in Deutschland ist und welcher (staatlichen) Ideologie sich hier der Bürgermeister und der Leiter des Hauptamtes hingeben/beugen/unterwerfen – höchstwahrscheinlich ohne Remonstranz, da sich der Hauptamtsleiter immer noch auf das Redaktionsstatut beruft.

Mit freundlichen Grüßen
– im Auftrag von Frau Heiderose Manthey –
[…]

Die Veröffentlichung des Faxberichtes an die

          Gemeinde Keltern
          NATO
          UNO Genf
          Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

finden Sie hier.

Die Veröffentlichung der ersten Mail finden Sie hier:

Mail an Hauptamtsleiter Steffen Riegsinger und Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger jetzt veröffentlicht
ARCHE sucht den Weg raus aus dem Sumpf: Gemeinde Keltern, NATO, UNO Genf und Bundesverfassungsgericht Karlsruhe gleichzeitig in der Sache angeschrieben

Mail an Hauptamtsleiter Steffen Riegsinger und Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger jetzt veröffentlicht


Und der Vorgängerartikel kann hier aufgerufen werden:

ARCHE zeigt Bürgermeister Bochinger die Klare Kante: Schluss mit den „Spielchen“ !
Menschenleben opfern, weil die Bürger nicht informiert sind ?
ARCHE antwortet auf das Schreiben von Steffen Riegsinger, Hauptamtsleiter der Gemeinde Keltern

ARCHE zeigt Bürgermeister Bochinger die Klare Kante: Schluss mit den „Spielchen“ !

 

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