In den Mühlen der (Familien-)Gerichtsbarkeit

Fiese Tricks von Anwälten und Richtern

Essen: 04.03.2017 Workshop VII

2017-02-10

Workshop des VafK Köln in der Alten Feuerwache

Workshop des VafK Köln in der Alten Feuerwache. Foto: blickpunktx.de

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Köln. Trennung ist nicht nur mit viel persönlichem Leid verbunden; oftmals gerät man auch in die Mühlen der (Familien-)Gerichtsbarkeit. Und oft wundert man sich dann, daß das, was da geschieht, was man da erlebt, so gar nichts mit dem zu tun hat, was man als Recht empfindet.

Das mag daran liegen, daß man aufgrund eigener starker emotionaler Betroffenheit selbst den klaren Blick dafür verloren hat, was objektiv Recht ist. Vielleicht liegt es aber auch daran, daß man im Rahmen des Trennungskonflikts sich das erste Mal veranlaßt sieht, eine/n Rechtsanwalt/–anwältin aufzusuchen, ihn/sie zu beauftragen, und/oder das erste Mal mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert wird. Aber auch derjenige, der schon eigene Erfahrungen mit z.B. „allgemeinen zivilrechtlichen Gerichtsverfahren“ oder mit verwaltungs-, sozial- oder finanzgerichtlichen Verfahren hat, wird sich oftmals ungläubig die Augen reiben, wenn er sein erstes familiengerichtliches Verfahren erlebt.

Ursache für diese – oftmals – sehr negativen Überraschungen ist nicht nur, ja nur zu einem geringen Teil das spezielle Verfahrensrecht des familiengerichtlichen Verfahrensrecht, das FamFG. Hauptursache ist, wie man – meistens viel zu spät – realisiert, daß

  • der Ex-Partner, also der Gegner des Rosenkrieges, und damit im familiengerichtlichen Verfahren, oftmals gegenüber Jugendamt und auch Familiengericht, und häufig auf ausdrücklichen Rat seines/r Rechtsanwalts/-anwältin,
  • die schlimmsten Schauermärchen „ins Blaue hinein“ behauptet, also z.B. den ungeheuerlichen Vorwurf erhebt, man habe sein eigenes Kind sexuell mißbraucht, obwohl es für eines solche Tatsachenbehauptung keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte gibt,
  • und solche schlimmen Beschuldigungen über Jahrzehnte sogar auch dann immer wieder neu gegenüber Jugendamt, Familiengericht und ansonsten wiederholt, obwohl durch gerichtlich beauftragte Sachverständigenhutachten festgestellt wurde, daß es für die solchermaßen aufgestellten Tatsachenbehauptungen (z.B. Beschuldigung, das eigene Kind sexuell mißbraucht zu haben) keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte gibt;
  • der/die Familienrichter/in selbst in der mündlichen Gerichtsverhandlung nicht gegen das Erheben solch ungeheuerlicher Falschbeschuldigungen einschreitet, sondern sogar das ständige Wiederholen solcher –sogar nachgewiesen wahrheitswidriger – Behauptungen in seinem/ihrem Gerichtsbeschluß zur „Begründung“ heranzieht, demjenigen, der schon Opfer dieser Falschbeschuldigungen geworden ist, auch noch (sogar ausdrücklich gegen das Gesetz) zu Lasten legt (z.B. Verurteilung zum Unterhalt, obwohl Verwirkung vorliegt) und/oder Sanktionen (z.B. Umgangsausschluß; Verhängung einer Bannmeile) auferlegt,
  • der/die eigene Rechtsanwalt/-anwältin weder in seinen Schriftsätzen zum gerichtlichen Verfahren, noch in der mündlichen Verhandlung solchen ständig wiederholten ungeheuerlichen Falschbeschuldigungen entgegenstritt, sondern einfach schweigt.

Oftmals erlebt man, daß

  • der/die eigene Rechtsanwalt/-anwältin es unterläßt, wichtige Sachverhalte vorzutragen, und wichtige Rügen betreffend die Verfahrensführung zu erheben (die spätestens für das ggf. folgende Rechtsmittelverfahren wichtig wären), und
  • der/die Familienrichter/in die Dinge, die einem selbst – und auch tatsächlich für die zu treffende gerichtliche Entscheidung – wichtig sind, einfach ignoriert.

Wie kann man solchem Verhalten von Prozeßgegner/in, gegnerischen/r Rechtsanwalt/-anwältin, Familienrichter/in, und eigenem/r Rechtsanwalt/-anwältin begegnen?

Man muß sich – in Kenntnis der Tatsache, daß Rechtsanwälte in familiengerichtlichen Verfahren (leider) oftmals den eigenen Mandanten wie ein unmündiges Kind behandeln, seine tatsächlichen Interessen überhaupt nicht zur Kenntnis nehmen und es unterlassen, das Mandanten-Interesse im familiengerichtlichen Verfahren umfassend zu vertreten – den/die eigene/n Rechtsanwalt/-anwältin sehr sorgfältig aussuchen, und selbst den eigenen familiengerichtlichen Prozeß umfassend (d.h. auch in Bezug auf die materiellrechtlichen sowie verfahrensrechtlichen Fragen hin) vorbereiten und immer wieder auch und gerade dem/r eigenen Rechtsanwalt/-anwältin deutlich machen,

  • was das eigene Ziel ist,
  • aufgrund welcher Rechtsgrundlagen und welcher Rechtsprechung dieses erreicht werden kann und soll,
  • wie die mündliche Verhandlung geführt wird, und
  • welche Verfahrensrügen schon in der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung und in der mündlichen Verhandlung selbst aufgrund welchen Verhaltens der Gegenseite oder des/s Richters/-in zu erheben sind.

Man muß weitgehend das „Spiel selbst aktiv spielen“, auch wenn man einen Anwalt mandatiert hat. Man muß – in guter Kenntnis der „Spielregeln“ – „als Kreisklassenmannschaft im DFB-Pokal“ das „erste Spiel“ so aufbauen und spielen, daß man „in das Endspiel um den DFB-Pokal – als Kreisklassenmannschaft – einzieht, und dann auch den FC Bayern schlägt“, getreu dem Motto „Nichts ist unmöglich!“ Oder anders gesagt: Da es erfahrungsgemäß ein außergewöhnlicher Glückfall ist, einen Anwalt zu haben, der tatsächlich die Mandanten-Interessen im familiengerichtlichen Verfahren auch so vertritt, wie man – als Mandant – das auch erwarten darf und erwartet, muß man größte Sorgfalt bei der Auswahl eines Rechtsanwalts walten lassen, und im Verfahren selbst mit diesem immer wieder den Vortrag zum Verfahren, die zu erhebenden Rügen, und die einzulegenden Rechtsmittel verbindlich absprechen. Und man sollte wissen, was man machen kann, wenn es zum Äußersten kommt, wenn der Anwalt im Verfahren – insbesondere in einem Verfahren mit Anwaltszwang – das Mandat niederlegt.

In diesem Workshop werden wir die Kenntnisse erarbeiten, wie man

  • den/die Prozeßgegner/in und seine/n / ihre/n Rechtsanwalt/-anwältin bei rechtswidrigem Verhalten in die Schranken weist,
  • mit parteiischen und/oder unwilligen Familienrichtern umgeht, und
  • den/die eigene/n Rechtsanwalt/-anwältin in die Pflicht nimmt, tatsächlich das Mandanten-Interesse im Gerichtsverfahren umfassend wahrzunehmen.

Die Veranstaltungen dieser Workshop-Reihe geben konkrete Impulse zum eigenen, selbstbestimmten Handeln, zur Eigeninitiative in den eigenen Angelegenheiten, hier speziell im Themenkomplex „fiese Tricks von Anwälten und Richtern“.

Klicken sie hier für einen Überblick zu den Themen aller Workshop der Reihe „Strategie und Taktik der Verfahrensführung“.

Nach intensiver und selbständiger Beschäftigung mit den Themen dieses Workshops sowie der intensiven Nachbearbeitung, sollten die Teilnehmer in der Lage sein, sich u.a. folgende Fragen zu beantworten:

  • Was ist mein Problem?
  • Was ist mein Ziel?
  • Wie baue ich zusammen mit meinem/r Rechtsanwalt/-anwältin – mit Blick auf den angestrebten Erfolg – meine Strategie für das familiengerichtliche Verfahren auf?
  • Wie gehe ich mit fiesen Tricks des/r Prozeßgegners/-in und dessen/deren Rechtsanwalt/-anwältin, des/der Familienrichters/-in, und des/r eigenen Rechtsanwalts/-anwältin um?

Hier geht es zur Anmeldung

Der VafK Köln e.V. setzt die Veranstaltungsreihe „Strategie und Taktik der Verfahrensführung“ mit Manfred Herrmann fort. In eintägigen Workshops erarbeiten wir einen Kontext des aktuellen Familienrechts und die Ausgestaltung im aktuellen Verfahrensrecht..
Die Workshops werden von Dipl.-Jur. Manfred Hermann als Gruppenarbeit durchgeführt.
Die Teilnehmerzahl ist auf je 25 Personen begrenzt.

Ort : Die Boje Elisenstr. 64 45139 Essen

ÖPNVBus-Linien 154/155 (Haltestelle: Elisenstr.), 160/161/166 (Haltestelle: Burggrafenstr.)

Arbeitsmaterial

Alle Teilnehmer sollen sich das Buch „Familienrecht“ aus der Reihe „Beck-Texte im dtv“ (ISBN 978-3-423-05577-2) besorgen und mitbringen.

Kosten

inklusive Tagesverpflegung 50€ pro Person. Für VafK/EfKiR Mitglieder und Geringverdiener / Arbeitslose 30€ pro Person und Veranstaltung.

Nach Ihrer Anmeldung per Mail an koeln@vafk.de und unserer Rückbestätigung gilt Ihre Teilnahme erst mit Überweisung des Beitrags als von uns verbindlich gebucht und reserviert. Überweisen Sie bitte den Betrag an folgendes Konto:

VafK Köln e.V.
Sparkasse KölnBonn
BIC COLSDE33
IBAN DE95 3705 0198 1931 8812 60
Hier geht es zur Anmeldung

Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl werden Anmeldungen nach Zahlungseingang berücksichtigt.

 

Datum: Samstag, 4. März 2017 – 09:0018:00 

Veranstalter: VAfK Kreisverein Köln