Zusammenstellung von Urteilen des EGMR ./. Deutschland von Jochen Wagner¹
Ergebnisse ab 2000 – inclusive zwei Klageabweisungen
2018-01-17
1. Elsholz
13.07.2000 Egbert Elsholz Hamburg; unverheirateter Vater durch Mutter Kinder entfremdet und ohne Gutachten Umgang abgelehnt; 35,000,- DM + 12500,- DM Auslagen erstattet, RA Peter Koeppel, München
13/07/00 – Fall E. gegen DEUTSCHLAND (Beschwerde Nr. 25735/94)
2. Hoffmann
11.10.2001 Friedhelm Hoffmann: Kontakt zu nichtehelicher Tochter verhindert durch entfremdende Mutter PAS: Art. 6,8+14 beklagt; Urteil auf Art.6 und 8mit14, Art. 8 allein nicht verletzt; 25.000,-DM +2500,-DM Auslagen
11/10/01 – Rechtssache H. gegen DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 34045/96)
3. Kutzner
26.02.2002 Fall Ingo Kutzner und Annette Kutzner gegen DEUTSCHLAND
(Beschwerde Nr. 46544/99), sind von H. Brückner aus Osnabrück und Herrn V. Laubert von
dem Verein Aktion Rechte für Kinder e.V. vertreten worden: 1997 Aufhebung des
elterlichen Sorgerechts wegen fehlender „notwendiger geistiger Befähigung“ der
Eltern, ihre Kinder (Töchter Geb. ´91+´93) großzuziehen.
http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/dokumente_auf_deutsch/volltext/urteile/2
0020226_K.asp ; http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-139165; Art. 8 EMRK wurde verletzt:
15.000,- für immateriellen Schaden, 8000,- für Anwaltskosten
4. Niederböster
27.02.2003 Heinrich Niederböster RA Rixe; Umgang als nichtehelicher Vater
diskriminiert aber nicht beklagt/anerkannt, überlanges Verfahren anerkannt, kein
Schmerzensgeld http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-139220
5. Nekvedavicius
19.06.2003 Christian Nekvedavicius, is a German and Lithuanian national, born in 1946,
Münster .
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-23277
6. Sahin
08.07.2003 Asim Sahin uneheliches Kind- Kontakt von Mutter 1990 blockiert;
„65. Welcher Ermessensspielraum den zuständigen nationalen Behörden dabei einzuräumen ist, hängt von der Art der streitigen Fragen und der Bedeutung der betroffenen Interessen ab. So hat der Gerichtshof anerkannt, dass die Behörden bei der Regelung des Sorgerechts einen großen Ermessensspielraum haben. Einer genaueren Kontrolle bedarf es jedoch bei weitergehenden Beschränkungen, wie beispielsweise bei Einschränkungen des Umgangsrechts der Eltern durch diese Behörden, sowie bei gesetzlichen Maßnahmen, die den wirksamen Schutz des Rechts von Eltern und Kindern auf Achtung ihres Familienlebens gewährleisten sollen. Solche weitergehenden Beschränkungen bergen die Gefahr, dass die
Familienbeziehungen zwischen einem kleinen Kind und einem oder beiden Elternteilen endgültig abgeschnitten werden (siehe Elsholz ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 25735/94, Nr. 49, ECHR 2000-VIII, sowie Kutzner, a.a.O., Nr. 67).“ Art 8mit14 verletzt, da Kind weder vom Gericht angehört wurde noch von der Sachverständigen zu seiner Beziehung zum Vater befragt wurde, Ersatz 24500,- http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-139232
7. Sommerfeld
08.07.2003 Manfred Sommerfeld RÄ S. Hierstetter, München (Art. 6,8,14) als
nichtehelicher Vater kein Umgang; 22500,- Entschädigung; wegen Verletzung 8 +8mit14)
Diskriminierung http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-139238
8. Görgülü
26.02.2004 Kazim Görgülü RÄ Ms A. Zeycan, Bochum. After admissibility he was also
represented by Mr P. Koeppel, a lawyer practising in Munich; der gesamte Fall ist in
Wikipedia nachzulesen http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-114933
EGMR NJW 2004, 3401 (Haase/Deutschland)
9. Haase
08.04.2004 Haase gegen Deutschland eine Erleuterung zu dem Fall Hase ist in der
Fachzeitschrift Jugendamt erschienen. (JAmt 2004, Seite 551), Beschwerde Nr.: J1057/02
www.menschenrechte.ac.at/docs/04_2/04_2_09: Sorgerechtsentzug für vier eheliche und
drei unehelicheKinder, Ausschluss des Umgangsrechts mit den leiblichen Eltern- Urteil
BVerfG: Verletzung von Artikel 6 Abs. 2Satz 1 GG in Verbindung mit Abs. 3- Urteil EuGH:
Verletzung von Artikel 8
10. Wimmer
24.02.2005 Josef Wimmer RA Rixe Kontakt zu Kindern verloren, weil Frau es so
wollte; überlanges Verfahren, weil BverfG von ´94- ´98 nicht handelte
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-139256
11. Süß
13.10.2005 Süß http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-138746
habe zu Recht keinen Kontakt zum Kind, daher keine Verletzung von Art. 8 und auch keine
anderen Verletzungen – d.h. NIX anerkannt bekommen.
12. Sürmeli
Urteil v. 8.6.2006 – Beschwerde Nr. 75529/01 : Sürmeli/Deutschland, Mr O. Wegner, a lawyer
practising in Lübeck, überlanges Verfahren, deshalb Art. 6 und Art. 13 verletzt; 10.000,- immaterieller
Schadenersatz, 4700,- Kostenerstattung;
http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-75689
13. Wildgruber
16.10.2006 E. Wildgruber. aus Harmstorf, Rixe; darf nicht im Namen seiner Kinder rügen
weil er kein Sorgerecht hat. Wollte mehr Zeit mit seinen Kindern (Gutachten wurde nicht erstellt); Jugendamt hat die Kinder nicht angehört – kein Verfahrenspfleger eingesetzt; „Die Gerichte befanden, dass bei der bereits bestehenden Umgangsregelung keine Gefahr der Entfremdung zwischen dem Beschwerdeführer und seinen Kindern bestehe. Im Hinblick auf die außergewöhnlich großen Spannungen zwischen dem Beschwerdeführer und Frau W.-L. würde eine Ausweitung des Umgangsrechts ihre Söhne jedoch verunsichern und sie an ihrem Lebensmittelpunkt bei der Kindesmutter destabilisieren.
Stabilität sei jedoch für das Wohl der Kinder erforderlich, nicht zuletzt weil der Beschwerdeführer J.-M. und P. einmal entführt habe und mit ihnen über mehrere Monate durch die Lande gezogen sei.“; „In diesem Zusammenhang hält der Gerichtshof es für besonders bedeutsam, dass das Verfahren vor den nationalen Gerichten nicht den völligen Ausschluss des Umgangsrechts des Beschwerdeführers betraf. Es ging lediglich um den Antrag des Beschwerdeführers auf Ausweitung seines bestehenden Rechts auf Umgang mit seinen Kindern, das bereits recht weit gefasst war, weil es nicht nur Kontakte an jedem zweiten Wochenende sondern insbesondere auch Umgang während der Hälfte der Schulferien umfasste. Von daher haben die Entscheidungen das Recht eines Vaters auf Achtung seines Familienlebens mit seinen Kindern nicht grundlegend erschüttert, sondern betrafen lediglich Aspekte seines bereits bestehenden persönlichen Umgangs mit seinen Söhnen. Da insbesondere das Amtsgericht den Vorteil des unmittelbaren Kontakts zu den Kindern und ihren Eltern gehabt hatte, erscheint es nicht unangemessen, wenn die Gerichte sich auf eigene Sachkunde stützen, anstatt auch einen psychologischen Sachverständigen und / oder einen Verfahrenspfleger beizuziehen, um das Kindeswohl im Hinblick auf weiteren Umgang mit dem Vater zu prüfen.“. „Der Gerichtshof stellt daher fest, dass insgesamt davon ausgegangen werden kann, dass die nationalen Gerichte unter den Umständen der vorliegenden Rechtssache ihre Entscheidungen auf einer hinreichenden Beweisgrundlage getroffen haben. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen und des Ermessensspielraums des beklagten Staates ist der Gerichtshof deshalb überzeugt, dass die Verfahrensweise der deutschen Gerichte unter den Umständen angemessen war und genügend Material erbracht hat, um zu einer begründeten Entscheidung in der Frage des Umgangs in dem betreffenden Fall zu gelangen.“
http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/dokumente_auf_deutsch/volltext/entscheidungen/20061016-EW.asp
14. Skugor
10.05.2007 Alexander Skugor RÄ R. Giebenrath Offenburg; Weigerung, der Kindsmutter
das Sorgerecht zu entziehen – zeitlich begrenzter Ausschluss des Umgangsrechts – gerechter
Interessenausgleich – Kindeswohl – Art. 6 Abs. 1 EMRK – überlange Verfahrensdauer
anerkannt. http://www.bmjv.de/SharedDocs/EGMR/DE/20070510_76680-01.html?
nn=2363088; http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-139429 1000,-
immateriell, 1000,- von 7000,- für Auslagen.
15. Glesmann
10.01.2008 Glesmann, Berlin RA Herrn T. Kochanowski, Berlin: Kind wg. Scheidungsstreit
„vorübergehend“ ins Pflegeheim bis Gutachten erstellt sei – 2 J. kein Kontakt zum Kind,
weil Unterbringungsort geheim gehalten wurde. Art. 6,8,9 nicht verletzt
http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-84329
16. Luck
15.05.2008 Luck RA Rixe biolog. Vater ohne Sorgerecht will Umgang behalten, die
Mutter und der rechtliche Vater unterbinden dies ab dem 2. Lj. mit Erfolg
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-139513 überlanges Verfahren
blieb nur übrig, sei kein Opfer mehr von Diskriminierung
17. Abduvalieva
6.11.08 Abduvalieva 54215/08 Mr I.-J. Tegebauer, a lawyer practising in Trier, Das 1996
geb. Kind lebte gerichtl. festgelegt bei der Mutter. Nach einem 3wö. Urlaub beim Vater
wollte es nicht zur Mutter. Das Jugendamt nahm das Kind deshalb in Obhut. Art. 6 EMRK
wird beklagt. Der Gerichtshof sieht Art. 6 als verletzt an, billigt aber KEIN Geld für
immateriellen Schaden zu und auch nicht für die Kosten der Verfassungsbeschwerde. Nur
2000,- Euro Kosten vor dem EGMR werden erstattet.
http://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-139530%22]}
18. Adam
04.12.2008 Mr Eberhard Adam, Mrs Hiltrud Adam and Mr Henri Adam vertreten von
anfangs RA C. Rummel, später RA I. Alberti, Munich and Delbrück
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-139522 Überlanges Verfahren
19. Zaunegger
13.12.2009 Zaunegger Art. 8mit14 verletzt; 7000,- Kostenerstattung
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-139529 (Diskriminierung nach
Geschlecht, wenn Vater kein Sorgerecht bekommen kann) RA Rixe, zuvor F. Wieland,
Bonn
LTO vom 3.8.2010 ,
20. Wildgruber
21.01.2010 Erwin Wildgruber – http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?
i=001-139502 (RA Rixe) Rüge wg. überlangem Verfahren (7J.) und dadurch aus
„Kontinuitätsgründen Verbleib der Kinder bei der Mutter“
21. Afflerbach
24.06.2010 Reinhard Afflerbach RA Rixe FamRZ 2010, 1721 nichteheliches Kind ab 2.
Lj. weggezogen, von Mutter sex. Mißbrauch vorgeworfen, Mutter lehnt Verfahrenspfleger
und 2. Gutacher ab; Umgangsausschluss für 4 Jahre! weil gegen den Willen der Mutter
Umgang sei schädlich; Entzug des Gutachten-Teilnahme-Bestimmungsrechts gegen Mutter
und Übertragung auf Jugendamt; dieses blockiert Vorführung beim Gutachter; schließlich
doch Gutachten: PAS; Gutachter lehnt Kontakte ab, da sie das Kind erst recht verunsichern
würden. 7000,- Schadenersatz, 3400,- Kostenerstattung , Art. 6, Art. 13 verletzt
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-139475
22. Döring
08.07.2010 Döring – http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-139472
(Rüge wegen Dauer des Verfahrens) RA Rixe
23. Rumpf
2.9.10 Rüdiger Rumpf, Ingelheim, *1951, Leiter eines Personenschutzunternehmens, Mr S.
Schill, a lawyer practising in Wetzlar. Verletzung Art. 6 + 13; überlanges
Verwaltungsverfahren zur Ablehnung von Waffenkonzessionen; 10.000,- für immateriellen
Schaden, 4000,- für (Anwalts-) Kosten;
http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-100307
http://www.bmjv.de/SharedDocs/EGMR/DE/20100902_46344-06.html
(Zusammenfassung zu diesem Verf. s. am Anfang des Kapitels EGMR-Urteile)
24. Anayo
21.12.2010 Anayo (EGMR-Urteil in FamRZ 2011, 269) (von Rainer Schmid,
Rechtsanwalt in Nagold vertreten– der auch im Fall Mollath befaßt gewesen ist)
biologischer Vater bekommt Kontakt zu seinen Zwillingen verweigert (die von der Mutter
in anderer Ehe aufgezogen werden) weil er nicht der rechtliche Vater ist.
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-139454
Art. 8 EMRK verletzt; 5000,- Entschädigung für immateriellen „Schaden“ sowie 4031,-
Euro für Antwaltskosten.
Folgeentscheidungen hierzu sind weiter unten zu finden: Link: insbes. BGH vom 5.10.16
hebt OLG-KA-Beschluß auf, der weiterhin den Kontakt verweigert-> Neuverhandlung.
25. Heidemann
17.5.2011 Jürgen Heidemann/Deutschland 9732/10; RÄ S. Beyer aus Köln; 7 Jahre gemeinsames Leben mit Frau und Sohn; nach Auszug (wohl) kein Kontakt mehr. Gutachter lehnt Kontakte strikt ab (dass die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes weiterhin gefährdet sei. Jeglicher Umgang und jede Art der Vorbereitung von Umgangskontakten zwischen dem Kind und seinem Vater würden diese positive Entwicklung aufgrund der unmittelbar drohenden Gefahr einer Retraumatisierung aufs Spiel setzen. Es sei notwendig, dem Kind eine Erholungsphase von mindestens drei Jahren einzuräumen, damit es sich weiter stabilisieren und seine positive Entwicklung fortsetzen könne. ) aber es liege kein PAS vor! Kontaktstop von 3 Jahren verhängt! und GH bestätigt den Ausschluß, (verweist auf: „Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass die Gründe für die Aussetzung von Umgangsrechten in der Regel nicht als dauerhaft angesehen werden können und grundsätzlich in regelmäßigen Abständen von längstens einem Jahr überprüft werden sollten“) der gerecht wg. Gutacheraussage gerechtfertigt ist; KEINE Verletzung festgestellt!
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-109120.
26. Tsikakis
10.02.2011 Tsikakis FamRZ 2011, 1125 (RA aus Griechenland) überlange
Verfahrensdauer (http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-139443
27. Kuppinger
21.04.2011 Bernd Kuppinger FamRZ 2011, 1283 RA Rixe
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-139439
28. Schneider
15.09.2011 Michael Schneider (Heidelberg, Fulda) vom BF schwangere Frau zieht nach
England zum Ehemann und verhindert Kontakt zum Kind (ohne Vaterschaftsanerkennung
ihrerseits); weil nicht rechtlicher Vater, drum kein Umgang! Art. 8 verletzt; 5000,- Euro
immateriell, 10,000,- für Auslagen; RA Rixe FamRZ 2011, 1715 (5. Sektion, Urteil v. 15.9.2011 –
Beschwerde Nr. 17080/07 http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-106171,
29. Döring
21.02.2012 Peter Döring aus Berlin http://
hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-113092 (anfängliches parität.
Wechselmodell v. Mutter durch Wegzug 650km eigenmächtig beendet, Kinderschutzbund
Schifferstadt involviert; Umgangsprozess war nicht zu langsam, Sorgerechtsprozess sehr
wohl 8.7.10), -vermutl. weil sich das BVerfG 2 Jahre Zeit ließ, bevor es ohne Begründung
die Klage ablehnte. u.a. §1626a)
30. Enke
09.10.2012 Jens Enke FamRZ 2013, 431 RÄ B. Barbe-Becker, Bremerhaven; nach
Trennung ´98 Wechselmodell ¾ für 2 Jahre. Mutter beantragt alleinige Sorge und bekommt
sie (wegen Spannung zwi. den Eltern). Antrag auf Aufhebung der Alleinsorge mißlingt.
Beklagt wird Verletzung von Art. 8 und 8mit14. Beides wird abgelehnt vom EuGHMR
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-116557
31. BB + FB
19.2.13 o. 14.3.13(?) BB + FB (türkischer Herkunft, Österreicher Ehepaar) gegen
Deutschland: RÄ S. Thomas in Duisburg: Raub und Verschleppung der zwei Kinder durchs
Jugendamt für 497 Tage (weil die Kinder in der Schule -vermutlich wegen hohem
Leistungsdruck seitens der Eltern) angegeben hatten, geschlagen zu werden: Entschädigung
immateriell für jeden Elternteil 25.000,- Euro + ca. 2100,- Auslagen. Art. 8 beklagt und
verletzt. http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-121280
32. I.S.
5.6.14 Fr. I.S. RA Rixe: neben Ehe mit 2 Kindern außerehelich Zwillinge gezeugt: Ehemann
fordert Abtreibung oder Weggabe; „Jugendamt“ habe halboffene Adoption mit
Kontakterhalt zu den Kindern versprochen – aber nicht eingehalten; Klägerin hat
Adoptionseinwilligungserklärung angefochten. Mit der Unterzeichnung der
Einwilligungserklärung habe sie nur auf ihre Rechte als gesetzlicher Elternteil verzichtet,
nicht jedoch auf ihre Rechte als leibliche Mutter. Art. 8 EMRK und 8+14 beklagt aber in
allen Punkten unterlegen.
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-146785
33. Kuppinger
15.01.15 Bernd Kuppinger: RA Rixe kein effektives Rechtsmittel um angeordneten Umgang
durchzusetzen gegen gerichtliche Blockade; Art8 und Art.8mit13 15.000,- +6500,-Auslagen;
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-152975
LTO vom 16.1.2015
34. Buchleither
28.4.16 Mr Lucian Buchleither RA Rixe; Aktenzeichen 20106/13 kurz nach Geb. (2003) der
Tochter Trennung, Sorgerecht bei der Mutter weil nicht verheiratet. Art. 8 nicht verletzt
http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-162219
35. Moog
6.10.16 Hr. Claus Moog (Eingabe vom 30.4.08 und 24.12.09), two applications (nos.
23280/08 and 2334/10), RÄ Ms Eva Danuta Kieromin, a lawyer practising in Hamburg,
Mr Claus Moog, was born in 1972 and lives in Cologne.; Art. 8 verletzt wegen 3 Jahren
Kontaktausschluß zum Sohn, dafür 10.000,- Schmerzensgeld und 6700,- Anwaltskosten.
Ignoriert wurden die vorgetragenen Schmerzen des Vaters und sein Arbeitsplatzverlust mit
Einkommenseinbußen.
Am 6. Oktober 2016 entschied der EGMR in der Sache Moog ./. Deutschland (23280/08 und
2334/10), dass ein mehrjähriger Umgangsausschluss nicht gerechtfertigt war, zumal nicht
alle notwendigen Maßnahmen unternommen wurden, den Kontakt zwischen Vater und Sohn
wieder anzubahnen.
http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-166950
http://www.archeviva.com/arche-viva/offener-bereich/gonzalez-dr-iur-jorge-guerra/
Seit 1999 hatte die Mutter fast durchgängig den Kontakt zwischen Vater und Sohn
verweigert. Auch Geldstrafen konnten sie davon nicht abhalten, obwohl mehrfach vom
Gericht und Sachverständigen betont wurde, dass der Kontakt zwischen Vater und Sohn
wichtig für das Kind ist. Aufgrund der Weigerung der Mutter reduzierten die Gerichte nach
und nach den Umgang zwischen Vater und Sohn, bis sie diesen schließlich, aufgrund der
auch gerichtlich festgestellten negativen Beeinflussung des Kindes durch die Mutter,
ausschlossen. Dies stellte so aber einen Verstoß gegen die Menschenrechte dar, stellte der
EGMR nun fest und sprach dem Vater eine Entschädigung in Höhe von 10.000 EUR zu. Der
Fall erinnert an den Fall Kuppinger ./. Deutschland (62198/11), worauf der EGMR auch
hinwies.
3) Der dritte Aspekt, der vom EGMR überprüft wurde, bezieht sich auf eine mögliche
Verletzung von Art. 8 EMRK. Der Gerichtshof stellt grundsätzlich fest, dass der Herr Moog
während des ganzen Verfahrens seinen Sohn mehr als vier Jahre nicht gesehen hat (92), und
zwar selbst dann nicht, wenn Beschlüsse vorgelegen hätten, mit denen solche Kontakte
angeordnet worden seien (91). Für den Gerichtshof impliziert Art. 8 EMRK nicht nur eine
staatliche Pflicht der Nichteinmischung des Staates in das Familienleben seiner Bürger,
sondern auch eine positive Pflicht zur Sicherstellung dieses Familienlebens. Diese Pflicht
werde eindeutig verletzt, wenn es dazu komme, dass der Antragsteller seinen Sohn mehr als
vier Jahre nicht sehen könne, da dies auch objektiv beträchtliche Auswirkungen auf sein
Familienleben habe (92). Insofern stellt der Gerichtshof auch hier eine Verletzung von Art. 8
EMRK durch die fehlende Umsetzung des Umgangs fest.
36. Mitzinger
Verfahren „Mitzinger vs. BRD“ , EGMR Az. 29762/10 vom 9.2.2017 , Rechtsverstöße bzw. Menschenrechtsverletzungen und ebenso Kinderrechtsverletzungen durch das OLG
München und durch das BVerfG (1 BvR 2021/09) , LTO vom 9.2.2017 , (Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland erneut wegen einer
Diskriminierung von nichtehelichen Kindern im Erbrecht verurteilt. Die Straßburger Richter
gaben am Donnerstag einer Frau Recht, der Ansprüche am Erbe ihres Vaters verwehrt
worden waren (Urt. v. 09.02.2017, Az. 29762/10).
In Deutschland haben nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren worden sind und deren Vater vor dem 29. Mai 2009 gestorben ist, keine
Rechte am Erbe des Verstorbenen. Die Klägerin wurde 1940 als nichteheliches Kind geboren. Sie lebte zunächst in der DDR, später in Bayern. Ihr
Vater, der seine Tochter anerkannt hatte, starb im Januar 2009, also kurz vor dem Stichtag. Die beiden waren regelmäßig in Kontakt. Nach seinem Tod
verwehrten die Gerichte der Frau wegen der geltenden Rechtslage eine Stellung als Erbin.
Bis 1970 galten ein nichteheliches Kind und sein Vater als nicht verwandt. Auch nach einer Gesetzesänderung blieb es für Kinder, die vor dem 1. Juli
1949 geboren wurden, bei einer Benachteiligung im Erbrecht. Nach einer früheren Verurteilung durch den EGMR im Jahr 2009 hob Deutschland
diese Stichtagsregelung teilweise auf – für Fälle, in denen der Vater nach dem 29. Mai 2009 gestorben war.
¹Pseudonym – siehe auch Blaumilch und Wagner
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Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) betreffend Verletzungen der europäischen Menschenrechtskonvention im deutschen Familienrecht
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URTEIL: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
DER FALL SIOUD ./. DEUTSCHLAND
STRASBURG, 24. Oktober 2023