Fachanwältin für Familienrecht klagt gegen den Herausgeber von PAPA-YA

Welche Realität schaffen wir für unsere Kinder ?

Gibt es die untergärige und verschworene Vaterentsorgung von männerfeindlich geprägten politischen Trendsettern und in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten involvierten Professionen ?

2014-02-27
aktualisiert 2024-01-11 

Bei Beginn der Verhandlung voll besetzt mit ca. 60 Prozessbeobachtern.

Gerichtsprozess vor dem Landgericht I in München am 03. Februar 2014 vor ca. 60 Zuschauern. Fachanwältin für Familienrecht klagt gegen den Herausgeber von PAPA-YA. Foto: Heiderose Manthey.

München. Der Prozess der Münchner Fachanwältin für Familienrecht Cornelia Strasser gegen PAPA-YA sorgte schon im Vorfeld innerhalb der von Eltern-Kind-Entfremdung Betroffenen für Aufsehen. Dementsprechend fand der Gerichtsprozess vor dem Landgericht I in München am 03. Februar 2014 vor ca. 60 Zuschauern statt. Deutschlandweit reisten Vorkämpfer in Sachen ‚Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome‘ an, um den Prozess der Anwältin gegen Jörg Mathieu, Herausgeber des Fachmagazins für kindgerechte Familienpolitik, vor Ort mitzuerleben.

Mit dem Blick in den Zuschauerraum kommentierte der Richter gleich eingangs das zahlreiche Erscheinen der Zuhörerschaft und der anwesenden Presse: „Mir ist bewusst, wenn ich so um mich schaue, dass eine gewisse Erwartungshaltung“ in diesen Prozess gelegt wird. Die Frage wäre: „Wie kriegen wir die Kuh vom Eis?“.

Unmissverständlich äußerte er sich zum Recht der Meinungsäußerung in der Presse laut Art. 5 GG und brachte klar zum Ausdruck: „Die Presse darf eine Meinung haben, auch eine, die man nicht nachvollziehen kann.“ Darüber könne man sich trefflich streiten.

Presserecht hängt sehr hoch in unserem Land

Die Presse habe ein sehr hohes Privileg. Schmerzensgeld könne nur bei erheblicher Beeinträchtigung und bei Verletzung des Persönlichkeitsrechtes gewährt werden.

Die Frage, ob die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt worden sei, müsse geklärt werden.

Schon lange hatten die von der Trennungs- und Scheidungsindustrie entsorgten Väter nicht nur vermutet, dass die Abspaltung von ihren Kindern durch die Familiengerichte und der an dieser Instanz mitwirkenden Institutionen mit einer untergärigen Ideologie des bewussten oder unbewussten Hasses auf Männer und einem unausgegorenen gesellschaftlichen und politischen Feminismus zusammenhinge.

Ins Wespennest der Vaterentsorgung gestochen ?

Liest man den Artikel des Autors Marcel Offermann in der Fachzeitschrift PAPA-YA, so könne man den Beweis als erbracht ansehen, dass nun das Wespennest der Ursachen für Familienzerstörung gefunden worden sei. Standort: München, Kanzlei und Wirken einer Rechtsanwältin in Sachen Familienrecht.

Stein des Anstoßes ist der Artikel VAM (V) – DIE REALITÄT SIEHT ANDERS AUS oder DER BAYERISCHE SUMPF DER VÄTERENTSORGUNG im Fachmagazin PAPA-YA.

Stein des Anstoßes ist der Artikel VAM (V) – DIE REALITÄT SIEHT ANDERS AUS oder DER BAYERISCHE SUMPF DER VÄTERENTSORGUNG im Fachmagazin PAPA-YA. Foto: Heiderose Manthey.

Das Fachmagazin für KIND – gerechte Familienpolitik PAPA-YA berichtete in seiner Ausgabe Nr. 24 vom März/April 2013 unter der Rubrik „Investigativ“ auf Seiten 36 – 38 vom VAM (V), dem Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter, und dessen angeblichen Machenschaften unter der Überschrift „DER BAYRISCHE SUMPF DER VÄTERENTSORGUNG“.

Der Herausgeber Jörg Mathieu veröffentlichte neben dem Text des Autors Marcel Offermann ein Foto der Münchner Rechtsanwältin Cornelia Strasser, der sowohl die inhaltlichen Äußerungen als auch die bildliche Darstellung ihrer Person im Magazin nicht nur missfielen, sondern diese zur Klage gegen den Chefredakteur Jörg Mathieu veranlassten und aufs prozessuale Feld direkt in die bayerische Landeshauptstadt führten.

Im Artikel angegriffen wurden aber nicht nur die Münchner Fachanwältin für Familienrecht, sondern auch die Vorsitzende des VAMV, Frau Edith Schwab.

Gegen das Gesetz der gemeinsamen Sorge vorgegangen

Frau Schwab solle lt. PAPA-YA mit einer Online-Petition gegen das Gesetz zur gemeinsamen Sorge unverheirateter Väter vorgegangen sein und habe – als Trägerin des Bundesverdienstkreuzes, überreicht durch Kurt Beck, und als SPD-Mitglied – im Anschluss an ihre Anhörung im Sachverständigenausschuss des Bundestages medienwirksam an Burkhard Lischka (SPD) 3000 Unterschriften überreicht.

Bereits im Vorfeld wirbelte also der Offermann-Bericht einiges auf, was den Vätern in der Beziehung zu ihren Kindern am meisten zu schaffen macht: Sperrung oder zeitliche Regulierung des Zuganges zu ihren eigenen Kindern per Politik und per Gesetz, oftmals sogar unter Aufsicht.

Mathieu und Klage-vertreterin Gieseking.

Herausgeber Mathieu und Klagevertreterin Gieseking. Foto: Heiderose Manthey.

Im Gerichtssaal in München nun saß aber nicht der Autor des aufdeckenden und anschuldigenden Berichts, Marcel Offermann, auf der Beklagtenbank, sondern Jörg Mathieu, der Herausgeber selbst, der verantwortlich zeichnet für den Inhalt seines Magazins.

Die Anklage lautete auf Verurteilung des Herausgebers zu Unterlassung, Widerruf, Schmerzensgeld, Übernahme der Rechtsanwaltskosten und der Kosten des Verfahrens, bei Zuwiderhandlung Ordnungsgeld bis zu € 250.000 oder ersatzweise Ordnungshaft von sechs Monaten.

Die Klägerin selbst wurde durch eine Kollegin unterstützt, deren Namen nicht genannt werden solle.

Der Inhalt der Klage war wie folgt ausgewiesen: Der Beklagte solle es unterlassen zu behaupten und zu verbreiten, dass die Klägerin auf einer Veranstaltung des VAMV in München behauptet hätte, dass sie Müttern systematische Anleitungen regelrecht vorgeben würde, wie sie die Väter ihrer Kinder künftig nicht nur vom gemeinsamen Sorgerecht fernhalten könnten, sondern darüber hinaus diese auch noch komplett aus dem Leben des Kindes verbannen könnten und dass sie Müttern mit einem schon perfide anmutenden System erklären würde, wie sie sich verhalten sollten, damit der Vater des gemeinsamen Kindes in dessen Leben keine Rolle oder möglichst keine Rolle mehr spiele.

Illegal angefertigter Mitschnitt blockiert inhaltlich den eigentlichen Sachverhalt der Verhandlung

Den größten Anteil des Gerichtsprozesses nahm die Existenz eines Mitschnittes des Vortrags der Rechtsanwältin auf der Veranstaltung ein, die unrechtens aufgenommen und ohne Genehmigung auf die Webseite www.familiengerichts-schan.de eingestellt worden sei. Dieser Mitschnitt lag dem Gericht in Form eines Dokumentes vor und daraus zitierten sowohl der Richter als auch die Klägerin immer wieder.

Der Bericht in PAPA-YA bezog sich allerdings nicht auf diesen Mitschnitt, dessen Herkunft ungeklärt blieb, sondern auf eine eidesstattliche Versicherung. Der Mitschnitt sei auch nicht Bestandteil der Recherche gewesen.

Zum eingangs vom Richter gemachten Vorschlag, dass PAPA-YA sich verpflichten solle eine Gegendarstellung zu veröffentlichen, wobei der Klägerin an dieser Stelle entfuhr. „Das Ganze ohne Geld? Habe ich das richtig verstanden?“, erklärte der Beklagte: „Widerrufen tun wir nicht.“, und der Beklagte zur Klägerin: „Wir geben Ihnen die Möglichkeit der Gegendarstellung! Wir beziehen uns auf eine eidesstattliche Versicherung.“

Der vorsitzende Richter versuchte nun über die Vernehmung von drei Zeugen der Wahrheit Schritt für Schritt näher zu kommen und prüfte minutiös die Zeugenaussagen bei deren Vernehmungen. Er versuchte herauszufinden, ob die von Autor Offermann zitierten Äußerungen ganz konkrete Aussagen, also wortwörtliche Zitate der Klägerin gewesen oder ob sie dem Sinne nach getätigt worden waren.

Vorwurf männerfeindlicher Äußerungen

Die Vernehmung zweier am Abend des Vortrages anwesender Frauen – im Prozess nun als Zeuginnen geladen – deckten sich insofern mit dem Tenor des Artikels, dass der Vortrag und die Beantwortung von Fragen der beim Vortrag zugegen gewesenen Frauen, sehr männerfeindlich gewesen wären. Die eidesstattliche Versicherung der zweiten Zeugin prangerte das Gebaren der Rechtsanwältin an. Die Zeugin hatte den Vortrag mitgeschrieben. Diese Mitschrift wurde dem Gericht überreicht.

Wehrt sich mit allen Kräften gegen den Vorwurf männer- und väterfeindlicher Aussagen, die sie als Vortragende bei einer Veranstaltung des VAM (V) getätigt haben solle: Fachanwältin für Familienrecht aus München, Cornelia Strasser.

Wehrt sich mit allen Kräften gegen den Vorwurf männer- und väterfeindlicher Aussagen, die sie als Vortragende bei einer Veranstaltung des VAMV getätigt haben solle: Fachanwältin für Familienrecht aus München, Cornelia Strasser. Foto: Heiderose Manthey.

Vorgeworfen wurde der Anwältin durch die ersten beiden Zeuginnen, dass die Anwältin wie erwähnt männerfeindliche Aussagen getätigt habe und an während und nach dem Vortrag fragende Mütter ganz konkrete Anweisungen gegeben hätte, wie sich ‚Frau’ eines Mannes entledigen könne.

Ganz speziell solle der Rat von der Anwältin an eine Mutter gegeben worden sein, vor Gericht zu behaupten, der Vater ‚schüttle’ das Kind oder sie solle einer Mutter geraten haben so rasch als möglich umzuziehen, damit sie auf diese Weise den Vater los bekäme. Darüber hinaus wurde auch ausgesagt, dass von Seiten der Anwältin behauptet worden wäre, Väter hätten eine ‚sadistische’ Art.

Recherche des Autors: „… für die Erstellung dieses Artikels mit ca. 80 Menschen gesprochen.“

Als dritter Zeuge sagte der Autor selbst aus. Er habe während der Recherche zu seinem Artikel versucht telefonisch Kontakt zu der Anwältin aufzunehmen. Der Kontakt hätte aber nicht hergestellt werden können.

Da die Autorin dieses Berichts zu Beginn der Aussage des dritten Zeugen, der auf Anfrage der Redaktion mit Namen benannt werden darf, sich nicht im Gerichtssaal befand, holte sich die Autorin zu diesem Punkt der Vernehmung die direkte Stellungnahme des Zeugen Marcel Offermann ein, die hier nun wörtlich abgedruckt wird.

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Nachträgliches Interview mit Marcel Offermann zu dessen Zeugenaussage

PAPA-YA. Herausgeber Jörg Mathieu und der Autor des angeprangerten Artikels, Marcel Offermann (rechts), Zeuge vor Gericht.

PAPA-YA. Herausgeber Jörg Mathieu und der Autor des angeprangerten Artikels, Marcel Offermann (rechts), Zeuge vor Gericht. Foto: Heiderose Manthey.

Herr Offermann, Sie kamen als letzter von drei Zeugen in den Zeugenstand. Da ich selbst zu Beginn Ihrer Aussage nicht im Saal war, möchte ich an dieser Stelle Ihre persönliche Stellungnahme zu Ihrer Aussage einholen.

1. Wozu wurden Sie vom Richter befragt ?

„Der Vorsitzende wollte von mir wissen, wie sich die Recherche dargestellt hat, wie wir auf dieses Thema gekommen sind.

Dieses habe ich dargelegt. Ich habe gesagt, dass wir von jemandem kontaktiert worden sind. Den Informanten habe ich unbenannt gelassen, mich auf mein Informantenschutzrecht berufen und dann gesagt, nachdem wir die Rohversion hatten, dass wir an die weitere Recherche gegangen sind.

Die Recherche zum VAM (V) läuft bei uns im Grunde genommen permanent mit.

Was allerdings neu war, war Frau Strasser als absolutes Novum.

Ich habe beschrieben, dass ich den Namen der Klägerin gegoogelt habe. Dort habe ich einen Artikel aus der Süddeutschen Zeitung gefunden und diverse Foreneinträge von beteiligten Müttern als auch Vätern, die in eindeutiger Form von Frau Strasser mit dem gleichen Tenor gesprochen haben, wie es geschildert wurde.

Dann habe ich grob umrissen, wie unsere Recherche abgelaufen ist. Ich habe beim VAM (V) dreimal angerufen, bei Frau Strasser einmal. Da lief zwar der Anrufbeantworter, es hieße auch, dass ich die Möglichkeit zum Hinterlassen einer Nachricht hätte. Aber diese hatte ich endeffektlich nicht.

Ich sagte zum Richter ich hätte mich sehr über eine Reaktion von Frau Strasser gefreut. Aber diese Möglichkeit hatte ich wie gesagt nicht.

Auch vom VAM (V) hätte ich mir etwas anderes erwartet als das bloße Abwiegeln.“

2. Hatte der Kläger bzw. der Klägervertreter auch Fragen an Sie ?

Der Autor. Marcel Offermann. Zeuge vor dem Landgericht.

Der Autor. Marcel Offermann. Zeuge vor dem Landgericht. Foto: Heiderose Manthey.

„Ich wurde gefragt nach dem Jahr der Recherche und wann das Heft in Druck gegangen sei. 

Und: ‚Sind Sie sicher, dass Sie bei Frau Strasser angerufen haben?‘

Mit diesen und ähnlichen Fragen hatte ich den Eindruck, dass die Klägerseite nur irgendwelche Fragen stellte, um mich mürbe zu machen. 

Nach der dritten oder vierten Frage habe ich zurückgefragt, ob noch Fragen kämen, die der Wahrheitsfindung dienen würden.

Daraufhin kamen unverständige Blicke.  

Ich wurde nur noch gefragt, ob ich denn die richtige Telefonnummer gewählt hätte.

Über diese Frage war ich eher amüsiert und antwortete, dass ich wohl in der Lage wäre, wenn ich die Homepage gerade offen hätte, die entsprechende Telefonnummer zu entnehmen und diese auch zu wählen.“

3. Stellte der Beklagte bzw. Beklagtenvertreter noch Fragen ?

 „Nein, gar nicht. Von dieser Seite kamen keine Fragen.“

4. Möchten Sie noch zusätzliche Anmerkungen machen ?

„Ja. Ich fragte vor meiner Entlassung aus dem Zeugenstand den Vorsitzenden, ob ich noch etwas hinzufügen dürfe, was der Vorsitzende bejaht hatte.

Ich habe gesagt, dass ich weder mit Frau Strasser noch mit dem VAM (V) irgendeinen Berührungspunkt in der Vergangenheit gehabt hätte. Die haben mir also nichts getan.

Ich habe keinerlei persönliche Interessen hier irgend jemandem schaden zu wollen.

Ich habe nochmals ausgeführt, dass unsere Recherche mit der notwendigen Sorgfalt und Objektivität erfolgt ist und ich mir wirklich sehr sehr viel Mühe gegeben habe, auch von der Zeit her, die der gesamte Artikel beansprucht hat.“

Aus dem Gedächtnis erklärt Marcel Offermann zum Schluss, dass der Richter ihn gefragt habe, ob diese Informationen für den Artikel ausschließlich von Herrn W. oder von Frau M. gekommen wären. „Dazu sagte ich eindeutig ‚Nein!‘, denn ich habe für die Erstellung dieses Artikels mit ca. 80 Menschen gesprochen.“

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Der Richter beendete den Prozess mit Wiedervorlage auf März 2014. Bei diesem anberaumten Prozess gelte es nun die Zitate des Mitschnittes, der jedoch nicht Grundlage des Artikels gewesen sein solle, einzeln zu überprüfen.

Heiderose Manthey, Pädagogin, Freie Journalistin, Leiterin der ARCHE & Peter Hoodwinked, Mitautor

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Nach dem Prozess. Heiderose Manthesy interviewt die Fachanwältin für Familienrecht, Cornelia Strasser.

Nach dem Prozess. Heiderose Manthey interviewt die Fachanwältin für Familienrecht, Cornelia Strasser. Foto: ARCHE.

Unmittelbar nach dem Prozess äußerte sich die Klägerin innerhalb eines Interviews zum Ablauf des Prozesses aus ihrer Sicht. Sie beurteilte die Wahrhaftigkeit der Aussage der 2. Zeugin und teilte sich zu einem anderen Gerichtsverfahren mit.

Der Interviewerin beantwortete sie Fragen zu ihrer ureigenen Einstellung zur Situation von Trennungs- und Scheidungskindern. Auf die Frage, ob denn streitende Ehepaare überhaupt vor Gericht gehörten, äußerte sie sich zur familienpolitischen Ausrichtung von Trennung und Scheidung Betroffenen bezüglich Mediation und der Möglichkeit im kommunikativen Rahmen eine Schlichtung anzugehen.

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Zu den Interviews

Der PAPA-YA-Prozess in München

Annette Gieseking Beklagtenvertreterin

Marcel Offermann I Autor

Marcel Offermann II Autor

Jörg Matthieu  PAPA-YA, Herausgeber und Angeklagter

Franz Zittel VAfK – Kreisgruppe Karlsruhe

Thomas Wiechert EfKiR

Franz Kohl VAfK – Kreisgruppe München

Roland Bernhard Vater aus Hanau

Dorette Kühn Entsorgte Eltern und Großeltern Lüneburg, Braunschweig, Meitingen

ARCHE VIVA Youtube

Alle Fotos: Heiderose Manthey.

Süddeutsche Zeitung „Väterentsorgung“

Artikel zum Prozess von Ekkehard Müller-Jentsch war mit freundlicher Genehmigung von Süddeutsche Zeitung Content, eingestellt bis 2014-05-31.

Foto 11, 12, 13 der Galerie © ISUV/Axel Fischer
Foto 8 der Galerie © Tom Todd
Fotos © Heiderose Manthey

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Heiderose bedankt sich bei einem Freund, der die Interviews ermöglichte.