Blaumilch und Wagner

Juristische Feinheiten zur Überwindung von kid – eke – pas¹

Deutsches Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) und Römisches Statut zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) – ECOSOC-Resolution 1503 – UN-Menschenrechtsgerichtshof (Genf) nach dem IPbürgR (UN-Zivilpakt)

2017-04-09

kid - eke - pas überwinden !

kid – eke – pas¹ überwinden: Blaumilch² und Wagner ³ im Gespräch.

Weiler. Die Menschenrechtsverbrechen um Kindesraub – Eltern-Kind-Entfremdung und drohendem Parental Alienation Syndrome (kid – eke – pas) haben immer noch keinen durchschlagenden Weg in eine stoppende nationale oder internationale Gerichtsbarkeit gefunden. Viele Gruppen sind unterwegs das Natürliche Menschenrecht der Kinder auf beide leiblichen Eltern der Gesellschaft zurückgeben zu können. Das Geschäft mit den Kindern zum Erhalt der Familiengerichte, Jugendämter, Heime, Gutachter, Behörden etc. bis hin zur Verfügungstellung der Kinder für Sexuellen Missbrauch und Pädophilie sind die Gegner dieses natürlichen Rechtes..
Blaumilch im Gespräch mit Wagner. Konstruiertes Foto.

Blaumilch im Gespräch mit Wagner. Verfremdetes Foto: Heiderose Manthey.

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Lesen Sie hier die erste Öffentliche Auseinandersetzung zu der Rechtsproblematik von Kindesraub im nationalen wie im internationalen Recht zwischen Blaumilch und Wagner.

Völkerstrafgesetzbuch: Gewaltsame Herausnahme von Kindern Entführung, Verschwindenlassen,
Kinderhandel, Weigerung der Aufenthaltsauskunft, Folterung durch Zufügung schwerer seelischer Schäden

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¹ Kindesraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome 
² und ³ sind anonymisierte Namen