Image der Gießener Justiz durch die Christidis–Prozesse schwer angekratzt

Raus aus dem Sumpf beeinflussbarer Seilschaften

Schafft Richterin Katharina Kassel diesen Sprung ?

2019-11-20

Volker Hoffmann ist akkreditiert. Er nutzt wie schon so oft die wenigen Minuten vor und nach dem Gerichtsprozess für die Dokumentation der Gießener Sumpf-Prozesse gegen Dr. Andrea Christidis. Auf der Beklagtenseite sitzen für die Stadt Gießen Rechtsanwalt Gerhard Pflästerer und für den Landkreis Gießen Oliver Persch. Foto: Heiderose Manthey.

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Gießen/Rastatt/Keltern. Der neue Rechtsstreit ‚Dr. Andrea Christidis gegen die Stadt Gießen u.a.‘ vor dem Landgericht in Gießen wird die gesamten Umstände noch einmal von vorne aufrollen und damit offen legen, wie es zu der schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung der Psychologin gekommen ist ! Christidis, Ph.D. (Bundelkhand University) 
ist  Psychologin für klinische, pädagogische, neuropsychologische kriminalistische und forensische Psychologie, Verhaltenstherapeutin und Systemische Familientherapeutin (DGSF).

Diese Tatsache wurde unumstößlich nach sechs (!) Prozessen durch das Landgericht bestätigt.

Was geschah ?

Die Expertin wurde von Eltern in einem Missbrauchsfall im Zusammenhang mit Pro Familia zu Hilfe gerufen. Der 9jährige Schüler M. war in seiner Schule von einem Mitarbeiter der Pro Familia aufgesucht und von seiner Klasse isoliert worden. Ohne die Eltern zuvor zu kontaktieren wurde der Schüler in ein intimes Gespräch mit sexuellem Inhalt gedrängt, sodass sich der Junge bedroht fühlte und nur noch fliehen konnte.

Wer kennt schon die Rolle von „Pro Familia“ ?

Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis äußert sich auf Anfrage am 21. April 2017 dazu: „Die Handreichung zur Sexualerziehung an Schulen in Hessen aus dem Jahr 2010 sieht u.a. entsprechende Fachkräfte von Pro Familia als in Betracht kommende Kooperationspartner vor.“ Begründet wird die gezielte Nichtzulassung der Klassenlehrer damit, dass die Anwesenheit ihrer Lehrkräfte die Schüler „hemmen kann“ beim offenen Sprechen und „Agieren“. Die erfolgte Veranstaltung sei „rechtlich“ grundsätzlich nicht zu beanstanden.

Der Sachbearbeiter des Staatlichen Schulamtes, Martin Siewert, ist der Meinung, dass das Gespräch zwischen dem Mitarbeiter von Pro Familia und dem Jungen „in dieser Form“ nicht hätte erfolgen dürfen. Eine Wiederholung eines solchen Falles sei ausgeschlossen, da die Schule von einer weiteren Zusammenarbeit mit Pro Familia abgesehen hätte. Die „Aufarbeitung“ des „bedauerlichen“ Vorfalls habe durchaus stattgefunden und „Konsequenzen“ seien gezogen worden. Welche das waren, teilt Siewert in seinem Schreiben nicht mit. Für weitere Maßnahmen habe er keine Handhabe.

Aber: Falsche Handhabung des Sexualunterrichts schädigt Jungen und Gutachterin extrem

„Die Tatsache, dass Pro Familia ohne die Eltern zu kontaktieren und ohne Lehrer einzuweisen, den Jungen M. in der Schule aufsucht, ihn isoliert und das Kind mit intimen sexuell inhaltlichen Fragen bedrängt, so dass es sich bedroht fühlte und dass im Landkreisjugendamt Unterschriften gefälscht wurden, das ist der Beginn einer unglaublichen juristischen Verfolgung meiner Person.“, so Christidis. In den Prozessen vor dem Landgericht in Gießen, Dr. Andrea Christidis ./. Stadt Gießen, werden nun all die Fehler auf den Tisch gelegt, die von der Stadt und dem Landkreis Gießen gegen die Psychologin und Verhaltenstherapeutin begangen wurden.

Die Gießener Staatsanwaltschaft mischt gehörig mit: Es hagelt Strafanzeigen gegen Christidis wegen angeblichen Titelmissbrauchs

Sexualisierte Gewalt an Schutzbefohlenen kennt sie und deckt sie gnadenlos auf. Ist das ihr „Fehler“ ? Dr. Andrea Christidis. Foto: Heiderose Manthey.

Aufgrund des von der Psychologin angefertigten Gutachtens über den Vorwurf „Sexueller Missbrauch am Bruder“ wurde Strafanzeige gegen Dr. Christidis erstattet, weil diese angeblich nie studiert hätte. Just dieses Gutachten war Anlass für die Klage wegen Titelmissbrauchs unter Hinzuziehung von Kripo Mittelhessen, Hessisches Landeskriminalamt, Bundeskriminalamt, Interpol etc..

Dem Jungen (damals 13) habe man vorgeworfen, er soll seinen Bruder sexuell missbraucht haben, weil der damals 9jährige kleinere Bruder ihn beim Onanieren erwischt haben soll, was der Kleine glaubhaft abgestritten hat. Dazu wurde ein Glaubhaftigkeitsgutachten erstellt.

Wer musste denn durch das festgebissene Verhalten der Staatsanwaltschaft geschützt werden ?

Über ein Rechtshilfeersuchen sind die Staatsanwaltschaft Gießen, das Bundesamt für Justiz, das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft in Neu-Delhi und von dort aus das Außenministerium in Neu-Delhi samt den dortigen zuständigen Behörden involviert worden. Das Ergebnis hat erbracht, dass die Gutachterin Christidis ihre akademischen Grade alle rechtmäßig erworben hat und ihr auch keine Titel aberkannt worden sind.

Die Klägerin musste die Stadt und den Landkreis Gießen schon im Jahr 2011 wegen massiven Datenmissbrauchs verklagen. Sie obsiegte in der Sache vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel im Jahr 2014.

Auch wissentlich unwahre Behauptungen, Dr. Christidis verfüge nicht über eine Promotion in Psychologie, führten im Jahr 2016 erneut zu Strafanzeigen gegen Christidis.

Aus dem Antrag auf Digitale Prozessaufzeichnung

„Jede missliebige Enthüllung der Klägerin betreffend die Gießener Institutionen führt regelmäßig zu Strafanzeigen gegen sie, die von der Staatsanwaltschaft Gießen mit unbändigem Belastungseifer verfolgt werden, um Straftaten der Gießener Behörden zu vertuschen.“

Am 13. November 2019 fand vor dem Landgericht in Gießen der Rechtsstreit Christidis ./. Stadt Gießen u.a. statt.

Im nachfolgenden Film von Volker Hoffmann sehen und hören Sie die Reaktionen der Klägerin und deren Anwalt Manfred Müller zum Prozessverlauf.

Erstmalig in den Christidis-Prozessen wurde eine digitale Tonaufzeichnung auf begründeten Antrag der Klägerin zugelassen. Diese Entscheidung der Richterin Katharina Kassel, Einzelrichterin am Landgericht Gießen, fiel gegen den Einwand der Beklagtenseite und stellt eine Sensation bei den Justiz-Irrfahrten in Gießen dar.

Zum Film Dr. Andrea Christidis … Sensation im Landgericht: 1. DIGITALE PROZESSBEOBACHTUNG

 

Auch bei der Staatsanwaltschaft sumpft es gewaltig weiter

Während die Klägerin Strafanzeige gegen Landrätin Schneider erstattet hat, wartet die Staatsanwaltschaft Gießen vermutlich bis Ende des Jahres die Straftat verjährt. Die Staatsanwaltschaft hat bislang die Strafverfolgung verweigert.

Rechtsanwalt Manfred Müller und Dr. Andrea Christidis nach dem unerwarteten Prozessverlauf. Foto: Heiderose Manthey.

Diese Reaktionen der Gießener Staatsanwaltschaften kennt Christidis und ihr Anwalt Müller – nicht nur von den Christidis-Prozessen – in der Zwischenzeit zuhauf:  „Der Berufsverband Deutscher Psychologen hat die Klägerin schriftlich darüber informiert, dass der Landkreis Gießen im Jahr 2016 weitere (falsche) Daten über die Klägerin mit ihm ausgetauscht hat. Die Staatsanwaltschaft Gießen ermittelt nicht. … Nicht nur der Landkreis und die Staatsanwaltschaft Gießen stützen sich gegenseitig, indem sie beide die Klägerin kriminalisieren und sie wissentlich falscher Taten bezichtigen. Auch der zuvor eingesetzte Richter Dr. Gödicke hat die Ermittlungsbehörden nachweislich belogen, indem er dort behauptet hat, die in diesem Verfahren am 05.12.2018 anwesenden Journalisten hätten während der Verhandlungen Aufzeichnungen gefertigt, wohlwissend dass die Verhandlung nicht stattgefunden hat.“, heißt es weiter im Antrag auf Prozessbeobachtung.

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Lesen Sie auch den Bericht vom 13. November 2019: Sprechen wir von einer Sensation im Landgericht Gießen ! Digitale Ton-Aufzeichnung während des Rechtsstreits erlaubt
Richterin Kassel führt den Prozess Christidis ./. Stadt Gießen u.a. souverän ! – und bleiben Sie online !