Stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung ?

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe: Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung

Verfassungsbeschwerde eingereicht: Vater sieht sein Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt

2023-09-19

Mündliche Verhandlung im Bundesverfassungsgericht Karlsruhe zu Ehe und Familie. Foto: Heiderose Manthey.

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Karlsruhe. In seiner
 Pressemitteilung Nr. 72/2023 vom 02. August 2023 gibt die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichtes Karlsruhe den nachstehenden Termin zur mündlichen Verhandlung in Sachen „Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung“ bekannt.

Die Sitzung findet am Dienstag, den 26. September 2023, um 10.00 Uhr statt.

Kurztext des BVerfG zur Verhandlung

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Dienstag, den 26. September 2023, um 10.00 Uhr im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe über eine Verfassungsbeschwerde, mit der sich der Beschwerdeführer gegen die Regelungen zur Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft nach § 1600 Abs. 2 und Abs. 3 BGB (BGBl. I S. 2780) wendet, durch die er sich in seinem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt sieht.

Mehr Informationen

Zum Text im Internet auf der Seite des BVerfG geht es hier.

Die Gliederung als PDF Regelungen_zur_Vaterschaftsanfechtung_mV oder der Link zur Gliederung für die mündliche Verhandlung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 26. September 2023 können nach Anklicken der jeweils unterlegten Begriffe aufgerufen werden.

Hinweise für interessierte Bürgerinnen und Bürger, Akkreditierungsbedingungen für Journalistinnen und Journalisten, das Akkreditierungsformular, die Anzahl verfügbarer Sitzplätze und die Regelung zur Sitzplatzvergabe, Anordnungen zu Foto- und Fernsehaufnahmen; Pool-Bildung etc., Hinweise für Parken der Fahrzeuge der Radio- und Fernsehteams sowie Techniker und Vorschriften zum Aufbau von Studios sind ebenso auf der Seite des BVerfG vorzufinden.

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