Neues Erklärvideo: Verfassungsbeschwerde selbst einlegen

Verfassungsbeschwerde verständlich gemacht !

Mit Beispiel !

2018-12-06

Das neue Erklärvideo: Wie lege ich Verfassungsbescherde ein – und das OHNE Anwalt ?


Berlin/Gustrow/Weiler. Bobby Vander Pan, Horst Schmeil und Heiderose Manthey haben ein neues Erklärvideo für Betroffene auf die Beine gestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, dieses Wissen aufzunehmen.

I Eine Verfassungsbeschwerde kann jeder einreichen – auch ohne Anwalt

Dieses Erklär-Video soll dich befähigen, dass auch du, selbst wenn du keinen juristischen Hintergrund besitzt, eine Verfassungsbeschwerde so verfassen kannst, dass sie mit Aussicht auf Erfolg geschrieben wird.

Eine Verfassungsbeschwerde ist kein Antrag auf eine weitere Tatsachenermittlung, sondern ein Verfahren zur Feststellung, ob Grundrechte, die im Grundgesetz als Abwehrrechte gegenüber dem Staat aufgeführt sind, von einem seiner Organe verletzt wurden.

Hierzu gehören vor allem die Art.1 bis Art. 20 sowie auch die Art. 97 und 103 GG, so z.B. die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, das Recht auf Entfaltung und Unversehrtheit, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Gleichbehandlung von Menschen, die Meinungsfreiheit, die Unabhängigkeit der Richter unter Bezug auf die Gesetze, das Recht auf rechtliches Gehör usw.

Fühlst du dich in einem oder in mehreren grundgesetzlich verankerten Rechte durch die Urteil-Sprechung beschnitten oder missachtet, dann greift die Verfassungsbeschwerde.

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Wie schreibe ich eine Verfassungsbeschwerde ?

https://www.youtube.com/watch?v=NExJaR8Vyxg&feature=youtu.be&fbclid=IwA           1. Wer kann eine Verfassungsbeschwerde einreichen ?

Einreichen kann sie jedermann, der am Ende des normalen Instanzenweges, also nach Urteil-Verkündung durch das Oberlandesgericht oder durch den Bundesgerichtshof seine Grundrechte verletzt sieht.

2. Wo lege ich die Verfassungsbeschwerde ein ?

Am Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe.

3. Wie lege ich Verfassungsbeschwerde ein ?

Die Verfassungsbeschwerde muss die verletzten Grundrechte begründet enthalten.

So z.B.: Bei dem Prozess am Amtsgericht in soundso mit dem Aktenzeichen xyz oder beim Oberlandesgericht in soundso oder gegebenenfalls beim Bundesgerichtshof wurde meine Menschenwürde massiv verletzt.

Schriftlich und in der Anlage müssen alle Entscheidungen und weitere wichtige Unterlagen wie z.B. Urteile, Gutachten, Berichte von Experten, Schreiben von eingebundenen Behörden etc. beigefügt werden.

Aufgrund des Rechtes Gerichtsakten einzusehen, ist selbst dann eine Verfassungsklage machbar, wenn du selbst nicht alles ordentlich abgeheftet hast. Du kannst sozusagen einfach die Gerichtsakte kopieren und deiner Verfassungsbeschwerde beifügen.

4. Was kostet eine Verfassungsbeschwerde ?

Die Verfassungsbeschwerde ist kostenlos und kann auch ohne Anwalt eingereicht werden.

Bei Missbrauch des Einreichens müssen bis 2600.- € bezahlt werden, wenn sie also mutwillig gestellt wurde, d.h. wenn wissentlich eine Verfassungsbeschwerde eingereicht wird, von der der Beschwerdeführer wissen muss, dass sie abgelehnt werden wird.

Die Kosten beschränken sich somit auf die Ausgaben für Kopien der notwendigen Schriftsätze und Porto. Der teuerste Faktor ist somit deine Zeit.

5. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen ?

a) Es muss eine Grundrechtsverletzung vorliegen, die im gesamten Prozess benannt werden sollte

Eine Grundrechtsverletzung kann sich nur aus der Verfassung, also aus dem Grundgesetz ergeben. Angenommen ein Beschluss oder Urteil ergeht aufgrund eines Gesetzes, welches gegen den Wesensgehalt der Verfassung verstößt, so wären damit deine Grundrechte als berechtigt verletzt empfunden und angezeigt.

Bereits beim Antrag bei Gericht und/oder in jeder Begründung, ob schriftlich oder in einer mündlichen Verhandlung, sollte die behauptete Grundrechtsverletzung mit Hinweis auf den entsprechenden Artikel des Grundgesetzes benannt werden.

b) Du musst unmittelbar betroffen sein.

Es genügt also nicht, wenn du z.B. Geschwisterkind bist und dein Elternteil durch ein Gerichtsbeschluss keinen Kontakt mehr zum Bruder oder Schwester unterhalten darf. Hier bist Du lediglich mittelbar betroffen und damit nicht unmittelbar, also direkt betroffen.

c) Die Verfassungsbeschwerde muss innerhalb eines Monats nach Zugang der letzten richterlichen Entscheidung dem BVerfG vorliegen.

Nach dem letzten Beschluss, meistens des OLG ist innerhalb eines Monats die Verfassungsbeschwerde so rechtzeitig mit allen Unterlagen einzureichen, dass die Monatsfrist ab der Zustellung des Beschlusses nicht überschritten wird. Nach Ende der Monatsfrist werden keine weiteren Schriftsätze angenommen.

d) Parallel dazu ist eine Gehörs-/Anhörungsrüge und/oder eine Gegendarstellung innerhalb von zwei Wochen an die letzte Instanz zu senden und dieses dem BVerfG mitzuteilen.

Bis zur Entscheidung wird sie im Allgemeinen Register eingetragen, bis die Entscheidung zur Gehörsrüge/Gegendarstellung entschieden und keine Abhilfe geschaffen wurde. Dann wird darüber entschieden, ob die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen wird oder im Allgemeinen Register verbleibt.

6. Wann ergibt eine Verfassungsbeschwerde keinen Sinn ?

Wenn das Bundesverfassungsgericht bereits ein vergleichbares Urteil gefällt hat. Die Datenbank der Bundesverfassungsgerichtsurteile findest Du in der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts. Link in der Youtube Videobeschreibung.

7. Was kann eine Verfassungsbeschwerde bewirken ?

Eine Verfassungsbeschwerde kann bis zu einer teilweisen oder ganzen Nichtigkeit eines Gesetzes unterhalb der Wertigkeit des Grundgesetzes führen. Über deinen Einzelfall urteilt das Bundesverfassungsgericht in der Form, dass damit eine grundsätzliche Regelung erfolgt. Sollte aber z.B. ein Gesetz in Teilen oder ganz nichtig sein, führt dies dazu, dass ein vorheriges Gericht eine neue Instanz unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage treffen muss.

8. Welche Erfolgsaussichten gibt es ?

Die Erfolgsaussichten liegen bei gerade einmal etwa 2%. Bedenken wir jedoch, dass die meisten Verfassungsbeschwerden die Inhalte dieses Videos nicht berücksichtigen, wird schnell klar, dass die Wahrscheinlichkeit, dass über deine Verfassungsbeschwerde entschieden wird, deutlich höher ist, wenn es zur Entscheidung angenommen wurde. Aktuell werden ca. 10 % der Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung angenommen.

9. Welche Alternativen gibt es ?

Alternativ ist es möglich ein sogenanntes Normenkontrollverfahren anzustreben. Der Richter ist berechtigt selbst eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht einzuleiten. Mit freundlichem Nachdruck insbesondere bei Unsicherheit des Richters könnte somit auch das erfolgreich sein! Hier hat das Bundesverfassungsgericht Stellung zu beziehen.

10. Welche Möglichkeiten gibt es trotz Ablehnung durch das Bundesverfassungsgericht ?

Als nächsten Schritt kannst du dich an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden.

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Bevor Ihr am Ende des Videos noch ein paar Hinweise und Kontakte an die Hand bekommt, geben wir hier

II Ein konkretes Beispiel: Verletzung des Art. 6 des Grundgesetzes

Art. 6 GG heißt abgekürzt: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht. …

Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

Ein Urteil nach einem Verfahren aufgrund von Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB wäre eine Möglichkeit, dass ein Kind von einem oder beiden Eltern getrennt werden kann, wenn alle möglichen Mittel nach § 1666a BGB ausgeschöpft sind, um der Familie zu helfen. Das wird vielfach nicht geprüft.

Dieses Gesetz verstößt vom Wesensgehalt somit gegen das Grundgesetz, weil den Eltern das natürliche Recht auf Pflege und Erziehung der eigenen Kinder die ihnen damit besonders auferlegte Pflicht nicht entzogen werden kann. Mit dem ungerechtfertigten Entzug des elterlichen Sorgerechts ist korrespondierend auch das natürliche Recht des Kindes betroffen, wie auch weitere Grundrechte, insbesondere die Art. 1, 2, 3 und 5.

Ein Kind kann sein natürliches Recht nicht verwirken, also kann das elterliche Sorgerecht nicht entzogen werden, sondern nur aufgrund der §§ 1673, 1674 und 1678 BGB zum Ruhen gebracht werden (vgl. Art. 6 Abs.3 GG).

Das Bundesverfassungsgericht prüft nicht, ob die Entscheidung selbst rechtswidrig ist, sondern nur, ob sie gegen den Wesensgehalt eines Grundrechtes verstößt, dessen Verstoß explizit benannt werden muss.

Den Verlust oder das nicht Erhalten von Sorgerecht nach §§ 1626a, 1666 und 1671 BGB, nur weil es dem Kindeswohl am besten zu entsprechen erscheint, gilt ebenso. Folglich kann hier eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil resultierend aus diesem § 1671 BGB Sinn ergeben. Im Übrigen ist ein natürliches Recht sogar höherrangig als das Grundgesetz und wurde bewusst gewählt, wenn der Staat durch einfache Normierung sich nicht einmischen soll oder es eben nicht kann.

Kindeswohl ist mit den bisher verwendeten Methoden wissenschaftlich nicht prognostizierbar.

III Schluss

In der Youtube Videobeschreibung findest du eine sehr ausführliche Anlage: Merkblatt des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsbeschwerde.

Wenn dir dieses Video gefallen hat, werden wir als Dank für unsere Abonnenten vielleicht ein weiteres Video erstellen, welches diesen oder auch andere Sachverhalte wieder einfach erklären. Vielleicht magst du dich auch mit einem Thema an uns wenden ?

Horst Schmeil und Heiderose Manthey.

Besonderer Dank gilt an die Mitwirkenden dieses Erklärvideos, nämlich an Horst Schmeil von Gleichmaß Nordost e.V. und an die Freie Journalistin Heiderose Manthey vom ARCHE e.V., zu erreichen über www.ARCHEVIVA.com.

Wer im Bereich des Familienrechtes Unterstützung benötigt oder sich aktiv einsetzen möchte, darf sich gerne persönlich an Horst Schmeil vom Gleichmaß Nordost e.V. wenden. Die Kontaktdaten befinden sich in der Youtube Videobeschreibung.

Wir hoffen, Euch hat das Video geholfen und wir freuen uns, wenn Ihr es weiter empfehlt!


Erfolge haben, was beispielsweise Art. 6 des Grundgesetzes anbelangt, bereits einige Menschen erzielt:

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) betreffend Verletzungen der europäischen Menschenrechtskonvention im deutschen Familienrecht

Urteile des EGMR