Die Antwort von Oberamtsanwältin Sigrid Micol, Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, wird erwartet

Nach Einstellen der Ermittlung gegen den die Kinder entziehenden und entfremdenden Vater wird die Mutter wegen „Vortäuschen einer Straftat“ polizeilich verfolgt

Ist das ominöse „Rechtskräftige Urteil“ überhaupt aufzufinden ?

2020-07-20

Liegt ganz idyllisch zwischen Schlossberg und am Fuße der Nordstadt von Pforzheim: Das alte Sandsteingebäude an der Schulbergstaffel, Sitz der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim. Foto: Heiderose Manthey

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Keltern-Weiler. Dass ganze Akten verschwinden, dass Dokumente aus Akten verschwinden, dass Betroffene, die in Gerichtsprozesse verwickelt sind, keine Akteneinsicht erhalten, all dies wurde der Leiterin der ARCHE von Justiz-Opfern mehrfach zugetragen und immer wieder durch neue Vorfälle bestätigt, auch unter Tränen, weil damit oftmals nicht mehr bewiesen werden konnte, dass die Behörden einen oder mehrere (gravierende) „Fehler“ begingen und die Betroffenen die Wahrheit sagten.

Dass aber ein „Rechtskräftiges Urteil“ in einem Schreiben benannt wird, das selbst so gar nicht ans Tageslicht kommen mag, das ist neu !

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim stellt sich nach eigenen Angaben auf deren Homepage als „eine eigenständige, vom Gericht unabhängige Justizbehörde“¹ dar, die „die Leitungs- und Entscheidungsbefugnis im Ermittlungsverfahren“ hat, „Anklagebehörde“ ist und „somit ein wichtiges Element rechtsstaatlicher Strafrechtspflege“ darstellt.

In dem der ARCHE vorliegenden Fall klagt aber eine Mutter gerade bei dieser Anklagebehörde und möchte das besagte „Rechtskräftige Urteil“ sehen oder zumindest einsehen, handelt es sich doch um ein Urteil, das bewiesen haben will, dass ausgerechnet der Vater, der der Mutter ihre beiden Söhne entzog und massiv entfremdete, das Sorgerecht zugesprochen bekam, also im Besitz des „Alleinigen Sorgerechts“ gewesen sein solle.

Die Mutter geht gegen den Raub ihrer Kinder und gegen die massive Entfremdung ihrer beiden Söhne mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln vor.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim meint im Besitz eines „Rechtskräftigen Urteils“ zu sein oder dieses zu kennen, das beweisen will, dass die Mutter kein Sorgerecht innehat.

Micol: „Die Vorwürfe entbehren jeglicher Grundlage.“

(Lt. Internet Oberamtsanwältin Sigrid) Micol, während des Vorfalls noch Amtsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, behauptet nicht nur dreisterweise, dass die Vorwürfe der Mutter „jeglicher Grundlage“ entbehrten, sondern auch, dass dem Vater zurecht das Sorgerecht zugesprochen worden sei.


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Wörtlich im veröffentlichten, gepixelten Schreiben: „Der Beschuldigte konnte mittels rechtskräftigem Urteil belegen, dass er zurecht das Sorgerecht für seine inzwischen volljährigen Söhne zugesprochen bekam.“

Eine vom Gericht unabhängige Justizbehörde ?

Ob die Staatsanwaltschaft tatsächlich eine „vom Gericht unabhängige Justizbehörde“ oder das Amtsgericht auch eine von der Staatsanwaltschaft unabhängige Behörde ist, sein will oder auch nicht, das weiß die Mutter nicht so genau einzuschätzen, denn beim Amtsgericht Pforzheim stellte sie den Antrag, dass im laufenden Verfahren dieses besagte „Rechtskräftige Urteil“ hinzugezogen werden solle.

Das Amtsgericht Pforzheim kam dem Antrag der Mutter nicht nach.

Und dieser Entschluss war für die Mutter folgenschwer.

Mit gestriger Mail und Fax richtet die Mutter nun ihre Bitte an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, das „Rechtskräftige Urteil“ doch vorzulegen. Das Verfahren, das im Jahr 2006 vor dem Amtsgericht Pforzheim begann, im Jahr 2018 dort endete, erneut im Jahr 2019 am Landgericht Karlsruhe aufgegriffen wurde und jetzt beim Bundesgerichtshof liegt, schreit förmlich nach diesem Urteil.

Handelt es sich bei dem „Rechtskräftigen Urteil“, das besagt, dass der Mutter „zurecht“ das Sorgerecht entzogen wurde, etwa um eine Fälschung oder ist es einfach nur erdacht ?

Die Mutter legte bei allen Instanzen das Schreiben des Amtsgerichtes Bruchsal vor, das besagt: Die Mutter hat Sorgerecht und hatte immer Sorgerecht !

Wörtlich teilt (lt. Internet Julia) Bönisch, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Bruchsal, mit: „… in obiger Angelegenheit können wir Ihnen bestätigen, dass zum Sorgerecht im Ehescheidungsverfahren keine Anträge gestellt wurden, so dass beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht innehaben.“

Auszug aus Schreiben des Amtsgerichtes Bruchsal, bestätigt durch Urkundsbeamtin Bönisch. Scan: Heiderose Manthey.

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Falls es dieses von Oberamtsanwältin (lt. Internet Sigrid) Micol aufgeführte Dokument gar nicht gibt, welche Auswirkungen hat dann eine so mit Bestimmtheit vorgetragene Behauptung einer Amtsanwältin, jetzt Oberamtsanwältin Micol, auf sie selbst und auf die gesamte Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim und auf das Leben einer Mutter, die ihrer Kinder beraubt und deren Kinder von ihr entfremdet wurden – jetzt auch mit staatlicher Hilfe ?

Wie neutral kann das Pforzheimer Wächteramt einer einzelnen Person gegenüber – im vorliegenden Fall also der betroffenen Mutter gegenüber – überhaupt noch sein, falls ein so gravierender, Leben zerstörender Fehler gemacht worden ist ?

Die betroffene Mutter machte Strafanzeigen mit Anträgen zur Strafverfolgung gegen die Verleumder. Sie ist schweren (sächlichen) Angriffen an ihrem Eigentum und harten Verleumdungen vor Ort ausgesetzt. Die Strafanzeigen werden allesamt eingestellt, nicht verfolgt – und dies mit Absegnung bis hoch zur Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe.

Da muss man sich doch langsam die Frage stellen: Arbeiten Teile des Amtsgerichtes Pforzheim im vorliegenden Fall des Kinderraubs und der Entfremdung der Kinder, also Kindesmissbrauch, mit der Staatsanwaltschaft Hand in Hand ? Oder: Gibt es innerhalb der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim etwa Korruption ? … um die Behauptungen zu decken, die eventuell nicht stimmen ?

Die Täter der Farbbeutel- und Buttersäureanschläge auf das Haus der Mutter werden nicht gefunden …
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Das Ermittlungsverfahren gegen den Vater wird eingestellt: Jetzt beginnen die Verfolgungen der Mutter durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, durch die POLIZEIDIREKTION PFORZHEIM, POLIZEIPOSTEN REMCHINGEN, durch das Landratsamt Enzkreis und verschärft durch die Bevölkerung vor Ort

Amtsanwältin Micol stellt mit ihrer Entscheidung das Ermittlungsverfahren wegen Entziehung Minderjähriger gem. § 235 Abs. 1 StGB gegen den Vater ein.

Auszug aus Schreiben der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim an den Vater. Sachbearbeiterin: Amtsanwältin Micol. Scan: Heiderose Manthey.

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Bereits drei Wochen zuvor wird durch Polizeihauptmeister (lt. Internet Uwe) Reichenbacher von der POLIZEIDIREKTION PFORZHEIM, POLIZEIPOSTEN REMCHINGEN, ein Ermittlungsverfahren gegen die Mutter eingeleitet wegen „Vortäuschen einer Straftat“.

Auszug aus Schreiben des Polizeiposten Remchingen, Sachbearbeiter PHM Reichenbacher. Scan: Heiderose Manthey.

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Vierzehn Tage nach Eröffnung des Ermittlungsverfahrens gegen die Mutter erhält diese vom Landratsamt Enzkreis, GESUNDHEITSAMT, Psychosoziale Gesundheitshilfe, durch Sachbearbeiterin Tanja Röh ein Schreiben, dass die Mutter wiederholt Anzeigen gegen den Vater gemacht habe, obwohl ihr das per Gericht untersagt worden sei.

Wörtlich formuliert Tanja Röh: „… wie uns mitgeteilt wurde, haben Sie wiederholt Anzeigen gegen ihren Exmann gemacht, obwohl Ihnen das per Gericht untersagt wurde.
Wir sind eine Beratungsstelle für Menschen aus dem Enzkreis, die psychosoziale Probleme haben. Gerne bieten wir Ihnen ein Gespräch an, um mit Ihnen über Ihre momentane Situation zu reden.

Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren können.“

Auszug aus Schreiben des Landratsamtes Enzkreis, GESUNDHEITSAMT, Psychosoziale Gesundheitshilfe, Sachbearbeiterin Tanja Röh. Scan: Heiderose Manthey.

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Die Mutter ruft sieben Tage nach Erstellen des Schreibens durch Sachbearbeiterin Röh um 11:30 Uhr bei Tanja Röh im Landratsamt Enzkreis, Gesundheitsamt, unter der angegebenen Nummer an. Diese bestätigt der Mutter, dass sie die Aufforderung zum Tätigwerden gegen die Mutter durch den Polizeiposten Remchingen erhalten habe. Ein gleiches oder ähnliches Anschreiben sei nicht an den Vater der Kinder ergangen, sondern nur an die Mutter. Im Übrigen handle es sich um ein „Pflichtanschreiben“.

⇒ Im vorliegenden Falle wurden also auch Daten zwischen Behörden ungerechtfertigter Weise weitergegeben !

Wenige Tage nach dem Telefonat sucht die nun auch noch zusätzlich von der Verfolgung durch sogenannte „gesundheitliche Dienste“ des Landratsamtes Pforzheim betroffene Mutter die Sachbearbeiterin Röh in ihrer Dienststelle auf und spricht mit ihr. Sie legt der jungen Sachbearbeiterin Dokumente für das Vorhandensein von „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung und Parental Alienation Syndrome“ und die Zeitschrift für Familienrecht PAPA-YA, Fachmagazin für kind-gerechte Familienpolitik, vor, in der sie selbst als Freie Journalistin tätig ist.

Eine Entschuldigung für ihr Tun will der Sachbearbeiterin nicht so richtig über die Lippen.

Und die Verleumdungen gegen die Mutter – besonders die vor Ort – gehen ungehindert weiter

Die Mutter kann sich nicht zur Wehr setzen, denn sie hat ja neben den bereits aufgeführten staatlichen Verfolgungen auch noch einen Maulkorb vom Amtsgericht Pforzheim verpasst bekommen ! Obwohl sie das Sorgerecht innehat, wird sie von staatlicher Seite aus gezwungen, von ihren Kindern fern zu bleiben. Die Mutter wird jetzt sogar von Behördenseite „psychiatrisiert“ ! Wen wundert es, dass der ganze Ort gegen die Mutter „aufmarschiert“ ?

Siebenundzwanzig Tage nach Einleiten des Ermittlungsverfahrens gegen die Mutter wird vom Polizeiposten Remchingen, der nun zum zweiten Male selbständig gegen die Mutter „aktiv“ wurde, ein Schreiben beim Amtsgericht Pforzheim durch Polizeihauptmeister Reichenbacher eingereicht.

Reichenbacher regt das Amtsgericht an, ein Ordnungsgeld gegen die Mutter zu verhängen.

Auszug aus dem Schreiben der POLIZEIDIREKTION PFORZHEIM, POLIZEIPOSTEN REMCHINGEN, Sachbearbeiter PHM Reichenbacher, an das Amtsgericht Pforzheim. Scan: Heiderose Manthey.



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Reichenbacher wörtlich: „Wie aus den Anlagen ersichtlich, hat … [Name der Beschuldigten] in den vergangenen Monaten insgesamt viermal Anzeigen bei der Polizei, Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft wegen Kindesraubes durch ihren Ex-Mann vorgelegt. Weiterhin propagiert sie mit einer Privatanzeige im …. [Name des Print-Mediums] einen Kindesraub zu ihrem Nachteil.

Da durch die Anzeigen von … [Name der Beschuldigten] ein Strafverfahren gegen ihren Ex-Mann unter Az: …. [Aktenzeichen] eingeleitet wurde, und durch die ihr gerichtlich untersagte Behauptung Ressourcen bei Polizei und Staatsanwaltschaft in nicht unerheblichem Maße gebunden wurden, wird von hiesiger Seite angeregt, ein Ordnungsgeld, wie mit dem vorgenannten Gerichtsbeschluss angedroht, zu verhängen.

Zeitgleich wurde von hiesiger Seite aus eine Strafanzeige wegen Vortäuschens einer Straftat bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim vorgelegt.

Reichenbacher, PHM“

Eine Aufzählung der Anzeigen folgt. Diese erstrecken sich in den von PHM Reichenbacher aufgeführten Daten über den Zeitraum von insgesamt acht Monaten und betreffen Anzeigen bei der Polizei, Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft wegen Kindesraub.

Auszug aus dem Schreiben der POLIZEIDIREKTION PFORZHEIM, POLIZEIPOSTEN REMCHINGEN, Sachbearbeiter PHM Reichenbacher, an das Amtsgericht Pforzheim. Scan: Heiderose Manthey.

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Nach erfolgter Akteneinsicht wegen einstweiliger Verfügung vermisst die Mutter das Schreiben des Polizeipostens Remchingen in der Akte.

Auf Anfrage an das Amtsgericht Pforzheim teilt Richter vom Amtsgericht Pforzheim Dr. Stemler  im von der Justizangestellten Bräuning beglaubigten Schreiben mit, dass sich das Schreiben des Polizeipostens Remchingen bei den Unterlagen befinden würde (AS 349).

Auszug aus dem Schreiben des Amtsgerichtes Pforzheim. Einstweilige Verfügung. Sachbearbeiter Dr. (lt. Internet Patrick) Stemler. Scan: Heiderose Manthey.

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Und zusätzlich beantwortet Dr. Stemler das zweite Anliegen der Mutter wörtlich: „Weiter besteht keine Kenntnis, ob Herr W. [Name des Vaters] überhaupt zur Vernehmung am … [genaues Datum der Vernehmung] erschienen ist.“

Die Vorladung zur Vernehmung des Vaters wurde vom POLIZEIPRÄSIDIUM KARLSRUHE, POLIZEIPOSTEN GRABEN-NEUDORF vorgenommen, erstellt von Polizeioberkommissar (POK) (lt. Internet Stefan) Geiß. Dort sprach die Mutter vor wegen des Entzuges ihrer beiden Söhne. Das Ermittlungsverfahren wurde jedoch, wie bereits geschildert, durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim eingestellt.

Acht Monate nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen die Mutter wurde mit Schreiben an den damaligen bereits zehnten Rechtsanwalt der Mutter auch das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, Sachbearbeiter Dr. Schröder, Erster Staatsanwalt, eingestellt. Der konkrete Anlass hierfür ist nicht bekannt.

Acht Monate nach Einleiten des Ermittlungsverfahrens: Einstellung. Auszug aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim. Sachbearbeiter Dr. Schröder. Scan: Heiderose Manthey.

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Schröder wörtlich: „… in dem oben genannten Verfahren [Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat] habe ich mit Verfügung vom … [Datum] folgende Entscheidung getroffen: Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.“

Und was ist mit dem von der POLIZEIDIREKTION PFORZHEIM, POLIZEIPOSTEN REMCHINGEN in Eigenregie angeforderten Zwangsgeld für die Mutter, die es nicht unterließ, den Kinderraub und die Entfremdung ihrer Kinder zur Anzeige zu bringen ?

Richter am Amtsgericht Pforzheim Dr. Mayer-Pflomm lehnt die Verhängung eines Zwangsgeldes gegen die Mutter ab. Justizangestellte JA Jung, beglaubigt als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle das Schreiben an PHM Reichenbacher vom Polizeiposten Remchingen,

Dr. (lt. Internet Johann-Michael) Mayer-Pflomm wörtlich: „Sie regen an, ein Zwangsgeld festzusetzen gem § 888 Abs. 1 ZPO. Allerdings kann dies immer nur beantragt werden vom Gläubiger des damaligen Verfahrens, also von Herrn Johannes W. … [Name des Vaters] /Zöller: ZPO, 29 Aufl. § 888RN 4). Nur Herr W. … [Name des Vaters] kann also wirksam einen Antrag beim Amtsgericht stellen. Deswegen kann auf Ihr Schreiben hin nichts weiter veranlasst werden. Dafür bitte ich um Verständnis.

Ihr Schreiben vom … [Datum] mit Anlagen wird zur Akte … [Aktenzeichen] des Amtsgerichts Pforzheim genommen.“

Auszug aus dem Schreiben des Amtsgerichtes Pforzheim an PHM Reichenbacher. Kein Zwangsgeld gegen die Mutter. Sachbearbeitender Richter am Amtsgericht Dr. Mayer-Pflomm. Scan: Heiderose Manthey.

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Auch das selbständige Agieren des POLIZEIREVIERS PFORZHEIM, POLIZEIPOSTEN REMCHINGEN hinsichtlich Landratsamt Enzkreis und Amtsgericht Pforzheim gingen auf das „Konto“ der betroffenen Mutter. Anstatt sich selbst in der ZPO zu erkundigen, ob Zwangsgeld beantragt werden könne, ging auch dieser „Vorstoß“ des Polizisten zu Lasten der Mutter.

Wir wiederholen an dieser Stelle das Zitat von PHM Reichenbacher, der sich beim Amtsgericht Pforzheim beklagt (wörtlich): „Da durch die Anzeigen von … [Name der Beschuldigten] ein Strafverfahren gegen ihren Ex-Mann unter Az: …. [Aktenzeichen] eingeleitet wurde, und durch die ihr gerichtlich untersagte Behauptung Ressourcen bei Polizei und Staatsanwaltschaft in nicht unerheblichem Maße gebunden wurden, wird von hiesiger Seite angeregt, ein Ordnungsgeld, wie mit dem vorgenannten Gerichtsbeschluss angedroht, zu verhängen.“

Und was, wenn das „Rechtskräftige Urteil“ nicht aufgefunden wird, das besagen soll, dass der Vater das alleinige Sorgerecht innehat ?

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Hat das Schreiben von Oberamtsanwältin Micol auch Auswirkungen auf das Amtsgericht Pforzheim ?

Gibt es so etwas wie eine „verschwiegene“ Übereinkunft oder auch direkte Aussprache zwischen Amtsgericht Pforzheim, den dort stattfindenden Prozessen und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, ähnlich wie zwischen POLIZEIDIREKTION PFORZHEIM, POLIZEIPOSTEN REMCHINGEN und dem LANDRATSAMT ENZKREIS, GESUNDHEITSAMT, Psychosoziale Gesundheitshilfe ?

Das Amtsgericht Pforzheim hat jedenfalls dieses „Rechtskräftige Urteil“ nicht hinzugezogen – trotz Antrag.

Mit diesem Entschluss von Richter Richter vom Amtsgericht Pforzheim hat die Mutter massiv an Beweiskraft verloren. Ebenso wurde eine weitere Akte durch Richter Richter vom Amtsgericht Pforzheim nicht hinzugezogen, in der die Mutter wegen „Betrugs“ angezeigt worden war. Nach Jahren der justiziellen Irrfahrten entschied das Landgericht Karlsruhe: Freispruch für die Mutter. Auch durch diese Entscheidung durch Richter Richter vom Amtsgericht Pforzheim, die Akte des Strafgerichtsprozesses nicht hinzuzuziehen, hatte die Mutter an Beweiskraft schwer verloren !

Mit dem bisher nicht vorgelegten „Rechtskräftigen Urteil“, den damit erfolgten Einstellungen der Ermittlungen gegen den Vater und mit der Aufnahme der staatlichen Verfolgung gegen die Mutter hatte die Justiz die Mutter voll im Griff. Die Mutter hatte ja auch noch zuvor einen Maulkorb wegen eines Hilferufs an deren Schwiegermutter und an den Seelsorger der Schwiegermutter in der Katholischen Kirche erhalten: Die Mutter darf weder in der Öffentlichkeit noch im privaten Bereich sagen, welche Kriterien zur Trennung zwischen ihr und dem Vater geführt haben.

Die Hexenjagd der in der Bevölkerung titulierten „Rabenmutter“ ist eröffnet: Vogelfrei ? Also rechtlos und geächtet wie im Mittelalter ?

Mit diesem Urteil des Amtsgerichtes Pforzheim war die Hexenjagd gegen die Mutter eröffnet. Verleumdungen gerade durch die Bevölkerung erfolgten, ohne dass die Mutter hätte gegen diese vorgehen können. Der Maulkorb, verhängt durch Richterin Richter auf Probe am Amtsgericht Pforzheim, und bestätigt durch Richter Richter am Amtsgericht Pforzheim wirkte und riss tiefe, tiefe Wunden in die Integrität der Mutter. Die Denunziationen gegen die Mutter weiteten sich aus. Öffentlich wurde mehr und mehr Rufmord gegen die Mutter betrieben.

Die Lügen über die Mutter beherrschen ihren Wohnort

Der Mutter war hingegen verboten worden aufzuklären: Ihr wurde per Justiz ein Maulkorb umgebunden. Die Folgen: Selbst bei verkehrsgerechtem Abstellen ihres Fahrzeuges wird die Mutter von der Polizei verfolgt. Die Strafanzeige mit Strafverfolgung der beiden die Mutter verfolgenden und angehenden Polizisten wird von der Staatsanwaltschaft abgewiesen.

 

Gravierende Verletzung des Grundgesetzes

Die Betroffene kämpft jedenfalls weiter, denn das Einstellen des Ermittlungsverfahrens gegen den Vater der beiden ihr geraubten und entfremdeten Söhne und die daraufhin weiter erfolgte Entfremdung der Kinder von der Sorgerecht innehabenden Mutter stellt eine gravierende Verletzung gegen das Grundgesetz dar:

„(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.“


Mit Schreiben von der damaligen Amtsanwältin Micol, lt. Internet Oberamtsanwältin Sigrid Micol, wurde für die Mutter Abs. 1, Abs. 2 und insbesondere Abs. 4 des Artikel 6 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ausgehebelt.

 

Katja Mast gemeinsam mit Cornelia Spachtholz: Allen Kindern beide Eltern ! Dieser Appell muss von Berlin aus ins Justizministerium laut gerufen werden. Foto: Heiderose Manthey.

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Wird vom Inhalt dieses Artikels auch MdB Katja Mast von der SPD erfahren, die sich für das Recht der Kinder auf beide Eltern einsetzt ? Gemeinsam mit der Abgeordneten des Bundestages Mast hat sich „Polizeihauptkommissar Volker Weingardt, Leitende Oberstaatsanwältin Sandra Bischoff“ … „MdB Gunther Krichbaum, Staatsanwältin Regina Schmid, Ministerialdirektorin Inken Gallner“ … „Kriminalhauptkommissarin Birgit Gerlinger, Polizeihauptkommissar Thomas Hoffmann, Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen“ auch Oberamtsanwältin Sigrid Micol bei einer Aktion des Hauses des Jugendrechts Pforzheim – Enzkreis ablichten lassen.

Im Artikel heißt es: Mit „seinem Anti-Graffiti-Mobil zu Gast im Staatsministerium in Berlin“ – „Unter dem Motto „Gute Ideen aus Baden-Württemberg“ stellte das Haus des Jugendrechts“ Pforzheim-Enzkreis² „auf Einladung der baden-württembergischen Landesvertretung in Berlin seine Arbeitsweise und das Vorzeigeprojekt „Anti-Graffiti-Mobil“ … in der Bundeshauptstadt vor.“

Gelangt dieser Artikel über das „Rechtskräftige Urteil“ ebenso wie das Anti-Graffiti-Mobil nach Berlin ?

„Vorgestellt“ wird an hiesiger Stelle nun der Artikel über die erbrachte Leistung von Oberamtsanwältin Sigrid Micol im Internet. Vielleicht gelangt dieser Artikel ebenso wie das Anti-Graffiti-Mobil auch nach Berlin ? … und vielleicht nicht nur dorthin, sondern auch an den dortigen Deutschen Bundestag, an einige Abgeordnete, die um das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub und Eltern-Kind-Entfremdung“ in Deutschland wissen und vielleicht gelangt der Artikel dann auch noch weiter, weit über die Grenzen von Deutschland hinaus !

Schluss

Liegt dieses von Oberamtsanwältin Sigrid Micol erwähnte „Rechtskräftige Urteil“ nicht vor, so hat die Mutter eine Justiz-Irrfahrt von mehreren Jahren hinter sich gebracht, „Gelbe Briefe“ zuhauf in ihrem Briefkasten vorgefunden, Verfahren an Verfahren reihen müssen, um sich selbst aus dem Sumpf der Justiz herausziehen zu können, um endlich einen Weg zu ihren Kindern finden zu können.

Die Bilanz des Schadens an den Kindern und an der Mutter wollen wir hier noch nicht aufstellen. Das wäre wahrlich verfrüht. Warten wir auf die Reaktion der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, warten wir auf die Antwort von Oberamtsanwältin Sigrid Micol.

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Bleiben Sie online. Wir berichten !

Lesen Sie hierzu unseren Bericht:
Der Merkel Staatsanwälte und Richter – Teil I
Merkel, es reicht ! … gezielter Machtmissbrauch ?
Mit einem solchen Instrumentarium lassen sich Dissidenten schnell und „demokratisch“ ausschalten

 

Der Merkel Staatsanwälte und Richter – Teil I

 


¹Quelle am 2020-07-19: https:// www.service-bw.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/Staatsanwaltschaft+Karlsruhe+Zweigstelle+Pforzheim-6012787-organisationseinheit-0
² Quelle: https:// haus-des-jugendrechts-pforzheim.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Projekte+_+Angebote/Veranstaltungen –
Auf dem auf der Webseite „Haus des Jugenrechts Pforzheim“ eingestellten Foto ist Oberamtsanwältin Sigrid Micol die vierte von links.