Mütter in Aufruhr

Kinderraub und Kinderentfremdung

Interview mit zwei betroffenen Müttern

2018-08-08

Kinderraub ist ein Menschenrechtsverbrechen. Eines der Schlimmsten.

Kinderraub ist ein Menschenrechtsverbrechen. Eines der Schlimmsten.

 

Weiler. Immer wieder führt ARCHE Gespräche mit entfremdeten Müttern und Vätern, Großmüttern und Großvätern mit dem unverrückbaren Ergebnis: ALLE LEIDEN unter dem Bindungsabbriss zu ihren Kindern und Enkeln, haben furchtbare psychische und physische Schmerzen und oftmals ist niemand da, der ihnen helfend zur Seite stehen kann und will.

 

Micheline und Bianka, Ihr seid beide entfremdete und entsorgte Mütter. Würdet Ihr kurz berichten, wie es zu dem Abschneiden Eurer Beziehung zu Euren Kindern kam ?

ARCHE kid - eke - pas Gestohlene Kinder und ihre Mütter in Not_01aMicheline: Bei mir war es so: Ein Entzug des Sorgerechst ist aufgrund der Untätigkeit und Unfähigkeit des Jugendamtes Homburg im Saarland zustande gekommen. Ich bin Zeugin von täglichen Kindermisshandlungen bei einem Nachbar und dessen drei Kindern.  Das Jugendamt blieb über 2 1/2 Jahre untätig und für dieses Wissen wurde ich dann entsorgt.

Bei uns, meinem Partner und bei mir, liefen die Umgangskontakte relativ gut, solange ich als Mutter das alleinige Sorgerecht hatte. Dies änderte sich als mir zu Unrecht dieses Sorgerecht entzogen wurde. Dann plötzlich würden Skype-Kontakte zwischen meinem Kind und mir nicht mehr gefördert, sondern unterbunden. Das Kind freute sich so von mir zu hören nach meinem Schlaganfall, welchen ich diesen Beteiligten zu verdanken habe. Das Kind äußerte dies auch und fragte den Papa: „Papa wann fahren wir die Mama besuchen ?“

Leider habe ich ab diesem Zeitpunkt, das sind nun zwei Jahre keinen Kontakt mehr. Ich darf mich vom Wohlergehen meines Kindes nicht überzeugen. Mein Kind wurde ins Ausland verbracht nach Belgien und dort wird mir mein Kind entfremdet.

Bianka: Ich gehöre zu den Müttern, die das Glück hatten und die Entfremdung stoppen konnten ! Das Ganze fing mit dem Tod meines zweiten Kindes an, der mit acht Monaten verstarb. Kurz darauf stand ich als alleinerziehende Mutter vor Mitarbeitern, des Jugendamtes Kreis Pirmasens, die mir unterstellen wollten, dass dieses Ereignis mich beeinflusst und mein Kind nicht in guten Händen bei mir wäre, da war mein großer eineinhalb Jahre alt. Das erste Mal war der Kontakt zum Jugendamt im Jahr 2001, ab diesem Zeitpunkt durchliefen wir verschiedene Maßnahmen, die uns nahegelegt wurden, um nicht das Sorgerecht zu verlieren. Ich kann gar nicht mehr sagen, wie oft wir vor Gericht waren. Ich konnte die Inobhutnahme verhindern, jedoch wurde mir mein Sohn mit knapp zehn Jahren entrissen, also neun Jahre nach dem ersten Kontakt zum Jugendamt und er musste ab dem Zeitpunkt bei seinem bis Dato unbekanntem Vater leben, hatte dann nur spärlichen Kontakt zu mir bis ins Jahr 2011.
Da geschah ein Einschnitt und mein Kind landete mit dem Vater im Obdachlosenheim und ich konnte dann das Gericht davon überzeugen, dass mein Sohn zu mir gehört, zuerst einmal mächtige Erleichterung was leider nur bis zur Trennung meines damaligen Mannes anhielt. Ein paar Tage später tauchte das Jugendamt in der Schule auf und nahm meinen Sohn in Obhut. Danach dauerte es dann noch knapp ein Jahr, bis ins Jahr 2015. Verhandlung über Verhandlung folgte. Das Erziehungsfähigkeit-Gutachten habe ich abgelehnt und dadurch meine Rechtsanwältin verloren. Jedoch durch die Flucht aus dem Heim meines Sohnes hat er durch die Hilfe von Antonia (selbst Betroffenes Kind) Kontakt zu Rechtsanwalt Saschenbrecker aufbauen können, der ihn dann anwaltlich vertreten hat. Bei der letzten Verhandlung, der Anhörung meines Sohnes, sagte mein Sohn zur Richterin: „Wenn Sie mich wieder in das Heim schicken, zerstören Sie weiter mein Leben.“ … Sie schwieg darauf und ließ ihn dann mit mir am gleichen Tag wieder heim.

 

Sind die Gründe, warum Euch die Kinder genommen wurden, in schriftlicher Form festgelegt ?

Kinderraub ist ein Menschenrechtsverbrechen. Eines der Schlimmsten.

Kinderraub ist ein Menschenrechtsverbrechen. Eines der Schlimmsten.

Bianka: Das erste Mal schriftlich bekam ich erst zu sehen nach Akteneinsicht über meine unfähige und korrupte Rechtsanwältin aus Pirmasens, wie ich leider feststellen musste. Da war aber schon eine Zeit vergangen.

Micheline: Bei mir wurde von allen Seiten plötzlich sehr viel getan und dargelegt, sogar wurde ich für mein Wissen über die Untätigkeit und Unfähigkeit dieses Jugendamtes zur Gefahr für mein Kind oder war es eher für die ? So wurde z. B. nie etwas in Protokolle aufgenommen, beachtet oder gewertet, aber nun kommen Berichte zum Tragen, die ich nie unterzeichnete, da sehr viele Fehler und Missverständnisse darin enthalten sind. Diese Fehler und Missverständnisse wurden aufgrund meiner Protokolle, die ich führte und aufgrund meiner Audioaufnahmen bei den Beteiligten beanstandet, leider nahmen diese keine Richtigstellung vor.

Ich kann beweisen, dass mein Kind stets von Dritten gefährdet wurde und nicht von mir, der Mama, was gekonnt vertuscht wird. So vom Jugendamtsmitarbeiter, der das Kind bereits beim ersten Umgang mit dem schlagenden Vater alleine lässt. So die Schule, die ihren Schutzauftrag auf das Massivste verletzt, weil dieser Jugendamtmitarbeiter auch hier wieder die Hände im Spiel hatte und lenkte und den Schutz dieses Kindes verhindert. Dieses Kind, mein Kind, wurde ab Schulbeginn von den Nachbarskinder drangsaliert. Es wurde von denen auf dem Schulhof mit dem Messer bedroht etc. aber Hilfe war Fehlanzeige,

Dieses Jugendamt schritt bei den Nachbarn über zweieinhalb Jahre nicht ein. Es schützte mein Kind vor dieser Familie nicht, obwohl Sie schon davor mit dieser Familie am ehemaligen Wohnort zu Gange waren!

Aber die Schule tätigte eine Gefahrenmeldung über mich auf Geheiß des Jugendamtsmitarbeiters ! Mich, die ich immer schützte. Wenn die gekonnt hätten, hätten die mich, um Ihre Fehler zu vertuschen kollektiv zum Schafott gebracht. Das können sie aber nicht, denn ich bin im Besitz der Audioaufnahmen !

Wo sind diese Nachbarskinder jetzt ?

Kaum ausgezogen und nicht mehr unter meinem Schutz, wurde der Sohn massiv vom diesem Vater verprügelt und die Tochter bat selber um Herausnahme ! Aufgrund dieses gesamten Vertuschens lebt mein Kind nun in Belgien, wird mir entfremdet, bei einem bereits in seiner ehemaligen Ehe und bei uns gewaltausübenden Vater ! Es scheint so, als ob immer gegensätzlich zum Wohle eines Kindes entschieden wird.

 

Könnt Ihr eindeutige Schreiben vorlegen, die Eure Aussagen bestätigen ?

 

ARCHE kid - eke - pas Gestohlene Kinder und ihre Mütter in Not_01aBianka: Na klar, ich kann alles belegen jeden Gesprächsauszug, bis hin zu allen gerichtlichen Verfahren ab 2002-bis 2015 (als mein Sohn aus dem Heim geflohen ist) ab dem Zeitpunkt ist dann bei uns endlich Ruhe eingekehrt.

 

Micheline: Ja ich kann eindeutige Beweise vorlegen, die das sind:

– Audioaufnahmen (die ich dann schriftlich in einem Geschehnis-Protokoll festhielt), die bestätigen, dass was in den Berichten dann geschrieben wurde sich nicht mit dem Gesagten deckt, z.B. Verfahrenspflegerin, die die berichtete Gewalt des Kindes unterschlägt; eine Familienhilfe (Ehefrau des Amtsgerichtsdirektors), die vertuscht, verändert und an anderer Stelle verwendet und zwar so, dass ein komplett falsches Bild entsteht.

– Dass meine Aufforderung zu berichtigen, nicht beachtet wurden. Die Mails mit der Bitte um Änderung sind vorhanden.

– Beweis, dass mein Partner bereits in der ehemaligen Ehe gewalttätig war (Gerichtsersuchen) ist vorhanden.

-Beweis ist meine Anzeige, die ich zurückzog aufgrund von Bedrohung. Diese Drohung ist mit Geschehnis-Protokoll zu beweisen. „Sollte ich noch einmal etwas gegen ihn unternehmen, wisse er, wo mich finden würde und er würde mir das Kind wegnehmen, und er hätte mich damals umbringen sollen, dann hätte er 5 Jahre bekommen.“

– Beweise sind auch Fotos von der mir zugefügten Gewalt.

– Beweis sind Audioaufnahmen des Nachbarn, wie er täglich mit seinen Kindern umging. Diese Beweise interessiert das Jugendamt bis heute nicht.

– Geschehnis-Protokolle, die beweisen,  dass die Schule den Schutzauftrag massiv verletzt hat.

– Schreiben des Psychiaters, die beweisen,  dass das Kind vom Vater manipuliert wurde.

– Schreiben über Manipulationen des Kindes „Mama ist ein böse Frau“, „Sag der Richterin das Mama mich geschlagen hat“, „Sage der Richterin, dass du bei mir wohnen willst, sonst brauchst du dich hier nicht mehr blicken zu lassen“ etc.. Und diese Richterin hat nie etwas dagegen unternommen!

– Beschluss, in dem die Gutachterin heraus finden soll „Gibt es Anzeichen für ein gewalttätiges Verhalten gegenüber dem Kind in der Vergangenheit“ – diese Fragestellung ist dann plötzlich verschwunden und nicht mehr vorhanden oder von Interesse!

– Dann können Nachbarn bestätigen, dass ich nie auffällig war, im Gegenteil eine sehr ruhige Mieterin bin. Diese Nachbarn wurden bis heute nie befragt oder gehört. Aber laut Beschluss hätte ich mit einem jeden Streit !!

– Etliche Lügen, die mein Partner von sich gab: Ich hätte seine Tochter als Hure bezichtigt, obwohl es beweisbar andersherum war. (Mails der Tochter hatten wir aber alle schon in 2013, dieser Beweis wurde mir vor Gericht verboten und O-Ton „es sei unwichtig, wer in einem Gutachten lügt.“)

Dann die Vorwürfe, die mein Partner mir im Gutachten macht, das sind dieselben, die er in 2003 bei seiner Exfrau benutzte (Brief an den Arzt der Exfrau vorhanden).

Seine Vorwürfe im Gutachten sind aus einem bereits im Internet veröffentlichten Beschluss eins zu eins übernommen worden. Auch hier tat die Anwältin nichts. …  und vieles mehr !

 

Was müsste sich dringend ändern und was wünscht Ihr Euch in Bezug auf Eure Kinder am allermeisten ?

 

ARCHE kid - eke - pas Gestohlene Kinder und ihre Mütter in Not_01aBianka: Zum tatsächlichen Erfolg könnte nur ein engmaschiges Netz aus Beobachtungen führen, denn das Jugendamt fühlt sich den Eltern bei allem, was sie tun, noch erhaben. Selbst Anwälte getrauen sich nicht mehr zu widersprechen. Genauso wie die Richter, bei den Amtsgerichten oder sogar beim OLG. Es muss in jeder Hinsicht der § 1666 nachgewiesen werden und nicht einfach als Schutzschild für das Jugendamt genutzt werden. Der §1666 ist laut Gesetz eine Straftat und sollte dann auch so behandelt werden, so dass man nicht nur beim Vormundschaftsgericht die Möglichkeit hat Einspruch einzulegen, sondern auch im Strafrecht.
Auch müssen und sollten alle Verhandlungen öffentlich sein, denn nur so haben Eltern eine reale Chance gegen die Entfremdung ihrer Kinder oder gegen Inobhutnahme. Es wäre an der Zeit, dass alle Fälle nochmal geprüft werden, und die Kinder schnellst möglich wieder zu ihren Familien zurückkehren, ohne wenn und aber. Auch sollte und das vor allem der Kinderwunsch berücksichtigt werden. Alle und zwar alle Fälle müssen neu aufgerollt werden in denen der § 1666 und 1680 nicht 100 % nachgewiesen wurde.
Bis zu den gerichtlichen Terminen müssen die Kinder, die nach Hause wollen, wieder zu ihren Familien heraus gegeben werden. Und das OHNE Ausnahme !
Es kann nicht sein, dass seit 5 Jahren nun, jedes Jahr fast 80.000 Kinder und Jugendliche ihren Familien entrissen werden, bei denen die Eltern angeblich nicht erziehungsfähig sind, wobei der BGH schon feststellte, dass es nicht möglich ist eine Erziehungsfähigkeit festzustellen oder gar nachzuweisen.

Micheline: Digitale Aufzeichnung der Kindesanhörung und der Videoaufnahme der ganzen Verhandlung, Transparenz schaffen und damit Glaubwürdigkeit erzielen und die Aufzeichnungen dann z.B. bis zum 25. Geburtstag der Kinder, Minimum aber 15 Jahre lang speichern.
Dem Kind müsste erlaubt sein eine Person seines Vertrauens als Beistand (Bezugsperson) zu haben und nicht nur den anwesenden Richter und Verfahrensbeistand.
Diese ohne digitale Prozessaufzeichnung vom Gericht geschriebenen Protokolle etc. einer Verhandlung würden nicht mehr einseitig oder geheim zulasten eines Einzelnen geführt werden können. Somit wären Richter, Jugendamt, Beistände und Anwälte kontrollierbar.
Die Richter sollten ihrer Pflicht der Amtsermittlungsverfahren nachkommen.
Gutachter sollten per Losverfahren gezogen werden, wenn möglich auch aus dem anderen Bundesland, die nicht (finanziell) abhängig sind.
Die Befragung des Kindes muss gleich zu Beginn eines Rechtstreites durchgeführt werden und nicht wenn es bereits beeinfluss wurde!
Wenn keine 100% eindeutige Beweise für Gewalt vorliegen, sollen auch keine herbei fantasiert werden. Es muss gelten: IN DUBIO PRO REO !
Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft sind bei Gewalt nicht zu trennen und müssen umfassend berücksichtigt werden! Ein kurzeitiger Einblick eines Jetzt-Zustandes ist nicht aussagekräftig ! Wichtig ist, dass für Kinder die Verfahren zügig verlaufen und nicht Monate und gar 3 Jahre und noch viel länger.
Dem (unmanipulierten) Kindeswille sollte mehr Beachtung geschenkt werden.
Und alle Beteiligten müssten unter Eid aussagen ! Das ist Voraussetzung !
Das Sorgerecht erst geteilt werden sollte und die Eltern sich beweisen müssen, da dann ein Konkurentskampf entsteht, der dem Kinde zugute kommt und nicht eine Machtlosigkeit bei dem anderen entstehen kann. Bei vorliegender oder erfolgter Gewalt rigoroses Handeln und nicht herumdoktern!

 

Was ich mir im Hinblick auf mein Kind am allermeisten wünsche:

Ich wünschte mir für meinen Sohn nach nun zwei Jahre der Deportierung, denn dies ist es, wenn ein Kind ohne Beschluss und eine Woche später mit Beschluss entrissen wird und zwangsentfremdet wird, welches bestimmt gravierende Folgen hat (denn die Folgen, die dieses haben kann, haben sich ja bei der Tochter aus erster Ehe meines Partners gezeigt und belasten diese heute noch) für das Kind und für mich als Mama wieder in die Arme schließen kann, mein Teil des Versprechens, welches das Kind von mir einforderte, nämlich „Mama, du gibst mich nicht zu Papa für immer !“ einlösen kann.

Ich wünsche mir endlich den Schutz und Sicherheit, welche meinem Kind zustehen.

Dass meinem Kind ab sofort wieder seinem Wunsch entsprochen wird, wie er es ja immer und dauerhaft äußerte, aber von allen missachtet oder vertuscht wurde. Denn das Kind selber weiß, wo es ihm gut oder schlecht geht ! Jetzt nach so langer Zeit konnten und wurden Fakten geschaffen, die das Verhältnis vom Kind zur Mutter und anders herum kompromittiert und wer weiß, ob es jemals wieder so werden kann oder gut wird.

Dass meinem Kind ermöglicht wird beide Eltern zu haben, wie er es sich ja immer wünschte. Dass das Kind endlich selbsbestimmt entscheiden darf und nicht zu irgendetwas gezwungen wird. Dass dieser Vater endlich zur Raison findet und seine Kinder nicht benutzt, um seinen Hass, den er hat, die Kinder ausbaden lässt. Dass man wenn keine Gewalt im Spiel ist, beide Eltern Eltern sein lässt !

Denn, wie sagte die Tochter meines Partners über ihn und die leibliche Mutter: „Egal, wer was getan hat, ich liebe euch beide !“ also wenn ein Kind beide liebt, soll man es auch lieben lassen. Also lasst Kinder selber entscheiden, bei wem es sich wohlfühlt. Lasst Kinder selbst entscheiden, bei wem sie leben oder wohnen möchten. Nur dies ist ein Garant für die zukünftige Elternschaft aller ! … aber wohlgemerkt: Ohne vorherige Manipulation und Gewaltanwendung auf die Kinder !