Frage und Antwort zur Meldung von Menschenrechtsverletzungen an den ICC

Deutsche Übersetzung

Beantwortet von Emeric Rogier, Head of Situation Analysis at the ICC

2016-09-25

Original Quelle in Englisch

Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag. Cour Pénale Internationale. International Criminal Court.

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Daxweiler/Weiler. Hinsichtich des MELDEBOGENS bei vorliegendem kid – eke- pas kommen immer wieder Fragen auf.

Marc Friedrich hat beim ICC recherchiert und eine Auflistung der Fragen und Antworten an ARCHEVIVA gesandt.

 

F: Kann jeder eine Beschwerde an das ICC schicken?

A: Ja, jede Einzelperson, Gruppe oder Organisation kann Informationen über angebliche Verbrechen an das Amt des Anklägers (OTP) des ICC senden. Diese werden im Folgenden als „Kommunikation“ bezeichnet. Sie können Beschwerden per Post, per Fax oder per E-Mail an otp.informationdesk@icc-cpi.int senden. Je detaillierter und umfangreicher die Informationen sind, desto besser ist das Amt in der Lage, seine Analyse zu konzentrieren.

F: Welche Sprache kann ein Sender verwenden?

A: Absender werden gebeten, Informationen in Englisch oder Französisch (die Arbeitssprachen des Gerichts) oder in einem der anderen Amtssprachen des Gerichts einreichen: Arabisch, Chinesisch, Russisch und Spanisch. Wenn die Information in einer anderen Sprache eingereicht wird, versucht das Amt informelle Übersetzungen zu erhalten, soweit möglich.

F: Wie geht der ICC vor, wenn eine Beschwerde eingereicht wird?

A: Nach einer Mitteilung beurteilt das Amt, ob die Behauptungen in die Zuständigkeit des Gerichts fallen. Die Zuständigkeitskriterien sind weiter unten erläutert. Wenn die Kriterien erfüllt sind kann die Beschwerde zu einer Situation verknüpft werden, die bereits Gegenstand von Ermittlungen ist oder einer vorläufigen Prüfung durch das Gericht unterzogen werden. In diesem ​​Fall wird die Beschwerde von dem zuständigen Untersuchungsteam analysiert.

F: Was ist, wenn die Beschwerde keinem bestehenden Ermittlungsverfahren zugeordnet werden kann ?

A: Wenn die Beschwerde keiner Situation zugeordnet werden kann, die bereits Gegenstand von Ermittlungen oder einer Prüfung ist, wird zunächst geprüft, ob eigenständige Ermittlungen eingeleitet werden. Diese Entscheidung wird auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen sowie aller im Zusammenhang stehenden Beschwerden getroffen. Zusammenhängende Beschwerden werden gegebenenfalls hierzu herangezogen und gemeinsam ausgewertet.

F: Lassen Sie den Absender wissen, was passiert?

A: In allen Fällen wird der Sender durch die OTP Information Desk informiert, wie wir Ihrer Beschwerde vom Amt verfahren wird. Der Absender erhält auch eine individuelle Referenznummer, so dass er zusätzliche Informationen im Rahmen der Beschwerde einreichen kann, sollte er dies wünschen.

F: Aus wie vielen verschiedenen Länder bekommen wir Beschwerden ?

A: Wir erhalten die Beschwerden aus fast allen Ländern der Welt. Bis heute hat das Amt mehr als 10.000 verschiedene Beschwerden erhalten, von denen alle analysiert wurden um festzustellen, ob die Behauptungen in die Zuständigkeit des Gerichts fallen. Vom 1. November 2013 bis zum 31. Oktober 2014 erhielt die OTP 579 Mitteilungen bezüglich 100 verschiedenen Ländern, Regierungsorganisationen sowie nicht Regierungsorganisationen. Davon fielen 462 nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs, 44 erforderten eine weitere Analyse, 49 wurden mit einer Situation verknüpft, die bereits analysiert wurde, und 24 wurden zu einer weiteren Untersuchung oder Verfolgung veranlasst.

F: Wie entscheidet das ICC, welche Fälle verfolgt werden ?

A: Das Amt ist offen für alle Verweise und Beschwerden, die Entscheidung darüber, ob eine Untersuchung auf der Grundlage dieser Meldungen eingeleitet wird, sowie die Auswahl der Fälle innerhalb einer Situation wird von der Staatsanwaltschaft entschieden. Die Kriterien, ob eine Untersuchung eingeleitet wird, sind in dem Römischen Statut festgelegt und werden gleichmäßig auf alle Situationen angewendet, unabhängig davon, ob die Situation der Gegenstand einer Verweisung ist oder dem ICC als Beschwerde eingegangen ist.

F: Wie trifft der Staatsanwalt diese Entscheidung?

A: Die unabhängige Rolle der Staatsanwaltschaft, in der sie Situationen und Fälle der Auswahl hilft sicherzustellen, dass die Unparteilichkeit des ICC erhalten bleibt. Die OTP arbeitet nach festgelegten Methoden und Kriterien, unabhängig von den involvierten Staaten oder beteiligten Parteien sowie der Person(en) oder Gruppe(n) von Betroffenen.

Geopolitische Eigenschaftem und geografische Ausgewogenheit der Fälle und Situationen sind keine maßgeblichen Kriterien für die Auswahl der Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft hat die Strategie entwickelt gegen diejenigen zu ermitteln und deren Straftaten zu verfolgen, die nach Ermittlungs- und Beweislage die größte Verantwortung für die schwerwiegensten Verbrechen innerhalb eines Falles oder einer Situation tragen.

F: Wie entscheiden wir, ob die Beschwerden über Verbrechen unter das ICC-Mandat fallen ?

A: Das Amt beurteilt die Zeitdauer der angeblichen Verbrechen (zeitliche Zuständigkeit), wo oder von wem die angeblichen Verbrechen begangen wurden (territoriale oder persönliche Gerichtsbarkeit), sowie die Art der Verbrechen (sachliche Zuständigkeit). Es können nur Verbrechen innerhalb von IStGH-Mitgliedstaaten verfolgt werden die unter dem Römischen Statut festgelegt sind.

In der Regel können nur Verbrechen in der Zeit ab Beitritt zu dem ICC verfogt werden. Für viele Staaten ist dies der 1. Juli 2002, je nachdem um welches Land es sich handelt auch später.

Darüber hinaus müssen die angeblichen Verbrechen, die begangen wurden, entweder auf dem Territorium oder durch die Staatsorgane und Behörden begangen worden sein, die die Rechtsprechung des ICC anerkennen, bzw. IStGH-Mitgliedstaaten sind.

Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist, wenn der UN-Sicherheitsrat eine Situation an den Gerichtshof verwiesen hat. Schließlich hat die ICC Gerichtsbarkeit über nur drei internationale Verbrechen zu entscheiden: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Daher fallen „normale“ Verbrechen, anders als oben genannte Verbrechen nicht unter die IStGH Zuständigkeit. Darüber hinaus wird die OTP auch prüfen müssen, ob die nationalen Systeme die relevanten Verbrechen untersuchen, die Schwere der Verbrechen, sowie die Rechtlichen Interessen.

Der von ARCHE ausgearbeitete MELDBOGEN