Hilfeschreie von jährlich 60.000 bis 70.000 Menschen in der EU mit Serienbriefen abgewimmelt
2016-12-02
von unserem Berichterstatter Horst Schmeil
Güstrow. Vor wenigen Tagen wurde eine Schmähschrift über die Tätigkeiten des EGMR veröffentlicht, in der der Gerichtshof Europas dargestellt wird als eine Organisation, die willkürlich massenweise die Hilfeschreie von jährlich 60.000 bis 70.000 Menschen in der EU mit Serienbriefen abwimmelt.
Hierbei wurde auch dargestellt, dass sich Menschen, denen verfassungswidriges Unrecht durch Legislative, Exekutive und Judikative in den Ländern der EU zugefügt wurde, an den EGMR als letztem Strohhalm klammern und mit einem Serienbrief abgespeist werden.
Massenflut von Verfassungsbrüchen in den Ländern
Die Metapher „Strohhalm“ ist gut zum Darstellen der Problematik verwendbar, so dass auch denjenigen, denen die letzte Hoffnung genommen wurde, vielleicht verstehen, weshalb bei dieser Massenflut von Verfassungsbrüchen in den Ländern, die sich in anderen Ländern über deren Menschenrechtsverletzungen aufregen, nur ein willkürlich erscheinender Teil der Beschwerden überhaupt behandelt werden kann.
Kaum eine Chance zu reussieren
Ein Strohhalm besteht aus einer Hülle mit gerader Seele, dem hohlen Innenteil. Hier passt nur ein Teil dessen durch, was um den Strohhalm herum (das gesamte übrige Universum) ist. Er hat auch keine Trichterform, sondern ist am oberen Ende genauso weit wir am unteren. Wenn sich also Menschen in Hoffnungslosigkeit an den Strohhalm klammern, können sie das lediglich außen tun. Der innere Teil droht zu verstopfen. Sie haben kaum eine Chance, an das obere Ende zu kommen, um in den Prozess des Durchlaufens zu gelangen.
Eigeninteresse des Landes erzeugt Engpässe beim EGMR
Wer am oberen Ende die Öffnung erreicht, hat Glück, womit jedoch leider noch nicht feststeht, dass er auch unbeschadet durch den Strohhalm nach unter mit der neuen Freiheit ankommt. Dem EGMR sind aufgrund der interessegebundenen gesetzlichen Vorgaben die Hände gebunden. Die Richter am EGMR können in den wenigen möglichen Entscheidungsfällen nur mit unbedeutenden Geldbeträgen etwas ausgleichen, was nicht auszugleichen ist: in Deutschland werden durch die Interessenlagen der jeweils aus den Staaten der EU in diesen Apparat geschickten Regierungen zudem noch die Interessen des eigenen Landes vertreten, so dass innerhalb des Strohhalms noch Engpässe entstehen.
Blanke Ironie: „Bedauerliche Einzelfälle“
Die geringen Erfolgszahlen sind von den Staaten gewollt, um sie als bedauerliche Einzelfälle und mit einer positiven Entscheidung nach außen darstellen zu können. Das soll die Bevölkerung beruhigen und anderen Ländern nicht die Möglichkeit geben, auf Vorwürfe gegen diese Staaten mit der flächendeckenden Grundgesetz- bzw. Verfassungswidrigkeit der EU-Länder diesen auf die Menschenrechtsverbrechen zu antworten.
Familienunrecht in Deutschland: Wäschekorb läuft über
Beschränken wir uns bei der Betrachtung auf das Familienunrecht in Deutschland, das wohl zum größten „Wäschekorb“ von Zusendungen den EGMR überfordert. Aufgrund der menschenverachtenden Familiengesetzgebung, der oftmals kaltschnäuzigen Antwort der Mitarbeiter/innen von Jugendämtern: „Wenn die Mutter nicht will, können wir nichts machen,“ obwohl sie gleichzeitig Gesprächstermine abbrechen oder ausfallen lassen, weil ein Kind angeblich wegen Vernachlässigung in Obhut genommen werden „muss“, dem Stützen von Beschlüssen auf Amtsgerichtsebene aufgrund der Vermutungen, Behauptungen und …
Nur eine kleine Kaste von Rechtsanwälten beim EGMR zugelassen
… Zuschreibungen der Mitarbeiter/innen der Jugendämter („gutmeinende Laien“ – Uwe Jopt), der Nichtprüfung der Beschlüsse durch die Oberlandesgerichte mit Nichtzulassung vor dem BGH bzw. der Unmöglichkeit, am BGH Rechtsbeschwerde einzulegen, weil nur eine kleine Kaste von Rechtsanwälten dort zugelassen ist und die zuständige Familienrichterin von der herrschenden Regierung eingesetzt ist und deren Interessen vertritt, wie dem ebenfalls überforderten BVerfG.
Kindeswohl nach Interesse des Gerichts gedeutet
In den unteren Instanzen werden kaum noch verwertbare Begründungen geschrieben. Sie geben oft keinerlei Hinweise, weshalb ein Beschluss gefasst wird. Im Protokoll der Anhörung eines Amtsgerichts steht dann lediglich: „Der Sach- und Streitstand wurde erörtert.“ In der Begründung wird dann lediglich der Begriff „Kindeswohl“ strapaziert, der lediglich nach den Interessen des Gerichts gedeutet wird.
Was bleibt sind Serienbriefe: Beschwerden sammeln sich auch beim Bundesverfassungsgericht
Die Oberlandesgerichte nehmen dann lediglich die Begründungen zur Kenntnis und stellen fest, dass bei Befragung des Jugendamtes, Einsetzen eines Verfahrensbeistandes und gegebenenfalls eines Gutachters das Ergebnis nur in der grundgesetzwidrigen Fassung rechtens ist. Die Anhörungsrüge wird verworfen. Das BVerfG hat mit diesen Unterlagen kaum die Möglichkeit, einen Bruch des Grundgesetzes festzustellen. Aber auch hier sammeln sich schon die Wäschekörbe von Beschwerden, die mit dem wenigen Personal nicht ausgeräumt werden können. Was bleibt sind Serienbriefe als Nichtannahmebeschlüsse.
Lösung: Verfasste menschenwürdige Grundeinstellung in einem Grundgesetz
Nur durch eine menschenwürdige Grundeinstellung, die in einer Verfassung, die im Sinne des Grundgesetzes von der Bevölkerung genehmigt wird, kann hier eine Umkehr erfolgen, die Deutschland in der EU wieder zu einer Demokratie führt. Dazu gehört z.B. die Aufhebung der Staatsideologie des Gender Mainstream auf der Grundlage des frauenprivilegierenden Feminismus. Eine Gleichberechtigung ist u.a. auch erforderlich, dass der Art. 6 Abs. 4 die Ergänzung „und Väter“ erhält, wenn die staatliche Ordnung den Schutz der Familie tatsächlich umsetzen will, was derzeit nicht nur zu bezweifeln, sondern als Zerstörung festzustellen ist. Eine Beschimpfung des EGMR führt nicht zum Ziel. Diese Institution ist ebenso überfordert, wie der einzelne Mensch, der sich an diese Institution wendet.
Einziger Weg der Abhilfe: Persönliche Haftung der Mitarbeiter der einzelnen Jugendämter und Gerichte
Abhilfe kann nur geschaffen werden, wenn die Mitarbeiter der einzelnen Jugendämter und Gerichte auf allen Ebenen persönlich für die Schäden haften, die sie durch ihre Fehlentscheidungen verursachen. Als Utopie fällt mir ein, dass der EGMR bei den Zurückweisungen der Beschwerden zur Untersuchung der Fälle einen Textbaustein hineinschreibt, dass der Beschwerdeführer einen Pauschalanspruch auf die Vergütung von der jeweiligen Instanz erhält, die den Fehlbeschluss in Höhe von 20.000 € zur Auszahlung durch die Staatskasse mit Rückgriff auf die Beamten und Richter mildert.