26. Juli 2021
2021-07-27
aktualisiert 2024-01-13
.
Gaggenau. Aus Anlass der Verleihung der Staufer-Medaille für seine langjährigen Verdienste im Kampf um die Erhaltung beider Elternteile nach Trennung und Scheidung hält Franzjörg Krieg, 1. Vorsitzender des VAfK Karlsruhe, die nachfolgende Rede.
Sehr geehrte Herren Landtagsabgeordneter Becker und Oberbürgermeister Florus,
sehr geehrte Mitglieder des Stadtrates und Gremien der Stadt,
liebe Mitstreiter aus der Bundesführung des „Väteraufbruch für Kinder“,
Vertreter des Landesverbandes, „mein“ Vorstand vom VAfK Karlsruhe,
Vertreter befreundeter Vereine wie
Papa-Mama-auch, Manndat, Archeviva,
Betroffene aus dem VAfK, die ihr alle aus ganz Deutschland angereist seid,
Klassenkameraden/innen, Bekannte, Freunde und Familie,
liebe Anwesende,
Film Staufer-Medaille für Krieg: „Die Opfer dieses brutalen Systems werden sichtbar !“
Zunächst möchte ich mich bedanken,
- beim Staatsministerium des Landes Baden-Württemberg, das mich der Ehre wert befunden hat, diese Medaille überreicht zu bekommen,
- bei den Vertretern der Stadt Gaggenau, die stellvertretend für den Landrat diese Medaillenverleihung ausrichten,
- bei allen Mitkämpfern und Freunden beim VAfK, ohne die ich meine Arbeit so nicht hätte verrichten können,
- bei meinem gesamten privaten Umfeld.
Stellvertretend muss ich dabei Angela nennen, die heute auch noch Geburtstag hat und
- die mit mir in ihrer kongenialen internationalen Arbeit ein Dream-Team bildet,
- die mir in vielerlei Weise den Rücken freihält und mich auch noch erträgt, wenn ich bis morgens um 5 Uhr am Laptop sitze und um 9 Uhr schon wieder am Laptop weitermache.
Es ist kein Wunder, dass wir am 06.08. endlich auch heiraten werden.
Ich komme zur Bedeutung dieser Ehrung
Die Überreichung einer solchen Auszeichnung bestätigt, erfreut, ist Wertschätzung und Ansporn.
Die persönliche Leistung wird erkannt und gewürdigt.
Das allein wäre schon absolut ausreichend im Rahmen einer solchen Auszeichnung.
Der Wert dieses Ereignisses liegt für mich aber bedeutend tiefer und betrifft das Politische hinter diesem Akt der Wertschätzung
Ich weiß, dass alles, was ich im Folgenden sagen werde, nur von selbst Betroffenen wirklich verstanden werden wird und dass darüber hinaus weithin verborgen ist, was inzwischen fast die Hälfte unserer Bevölkerung bis in die intimen Abläufe ihres Lebens mit schicksalsschwerer Bedeutung betrifft. Es geht z.B. darum, ein Kind oder mehrere Kinder zu verlieren, die man liebt, die einem aber völlig legal entzogen werden.
Und es gibt Kinder, denen aufgrund staatlicher Steuerungsmechanismen legal ein Elternteil genommen wird.
Dass ich diese Verleihung der Staufer-Medaille im Kern und in der eigentlichen Bedeutung als hoch politisch betrachten muss, kann von weniger Informierten nicht verstanden werden, wenn ich nicht weithin ignorierte Fakten zumindest in den Grundzügen erläutere.
Ich muss dabei aus Zeitgründen hier vom Rednerpult aus an der Oberfläche bleiben, stehe aber für weitere Erläuterungen später gerne zur Verfügung.
Wie stellt sich unsere derzeitige gesellschaftliche Situation von familienrechtspraktischer Relevanz dar?
Geschätzt sind wir in Deutschland von rund 250.000 – 350.000 Trennungen mit Kindern jährlich betroffen. Dass keine genauen Zahlen vorliegen, liegt an der Anzahl von Trennungen nicht verheirateter Eltern, die statistisch nicht erfasst sind.
Mindestens 250.000 Kinder und 250.000 Eltern sind betroffen – dahinter stehen jeweils ganze erweiterte Familien mit Großeltern, Onkeln, Tanten, Cousins und Cousinen, usw.
Manche Trennungs-Eltern regeln alles selbst mehr oder weniger optimal.
Das ist aber nicht der Durchschnitt.
Man trennt sich ja nicht, weil man alles gut miteinander regeln kann.
Nach dieser Darstellung der Ausgangslage nun zur Lösung:
Das RESIDENZMODELL als allen Trennungsfamilien staatlich übergestülptes ideologisches Modell
Wenn eine Trennung mit Kindern im Dissens abläuft, was die Standardsituation darstellt, müssen Institutionen und Personen aus den Professionen regeln – die familiale Intervention greift ein.
In diesem Fall werden staatliche Steuerungsprogramme wirksam:
Staatlich wird trotz mantramäßiger Behauptung, es würde ausschließlich das Kindeswohl alles Handeln bestimmen, eben nicht dafür gesorgt, dass dem Kind beide Eltern möglichst erhalten bleiben.
Warum? Und was denn sonst?
Bis 1976 gab es das Schuldprinzip.
Seit 1976 wurde dies durch das Zerrüttungsprinzip abgelöst.
Danach müsste eigentlich versucht werden, nach der Trennung der Eltern auf der Paarebene dem Kind beide Eltern auf der Elternebene zu erhalten.
Eben das wird aber NICHT gemacht.
Das Zerrüttungsprinzip beinhaltet schon lange ein sorgsam vernebeltes neues Schuldprinzip, bei dem nicht mehr ermittelt werden muss, wer die Schuld trägt, sondern bei dem der Schuldige von vorn herein feststeht – meist der VATER.
Dafür wurden seit fast 50 Jahren die Fallen für Väter so scharf eingestellt, dass inzwischen auch immer mehr Mütter in diese Fallen geraten.
Politisch aber gelten entsorgte Mütter immer noch als Kollateralschaden, der auf den Einzelfall individualisiert wird, so wie 250.000 Trennungsväter jährlich immer noch als Einzelfälle herunterargumentiert werden.
Für den Staat hört nach einer Trennung oder Scheidung die Familie auf.
Ab diesem Punkt gilt politisch nur noch die Alleinerziehendenförderung.
Und diese ist politisch gesehen fast ausschließlich in weiblicher Hand – sowohl, was die politischen Entscheidungsträgerinnen angeht, als auch, was die begünstigte Klientel angeht.
Deshalb wird argumentiert, dass Väter immer wieder mit dem Begriff Täter konnotiert werden müssen und dass z.B. die Unterhaltsverweigerer ausschließlich Väter seien. Immer wieder werden sie als Unruhestifter abgewertet, wenn sie nicht nur Zahlvater, sondern auch Begleiter für ihre Kinder ins Leben sein wollen.
An dieser Stelle muss ich doch mehr zu entsorgten Müttern sagen, von denen heute auch einige hier erschienen sind.
Auch dieses Thema kann ich nur streifen.
Ob ein Vater sein Kind genommen bekommt oder eine Mutter – beides fühlt sich gleich an.
Ob ein Vater der Verlierer im Residenzmodell ist oder die Mutter – beides funktioniert nach demselben Muster.
Ein Grundsatz steht im Residenzmodell fest: den Kindern wird ein Elternteil weitgehend genommen – Verlierer sind also zunächst immer die Kinder.
Bei diesem Thema geht es nur politisch um Geschlechterunterschiede.
In Sachen Mütter oder Väter geht es um eine reine Machtfrage.
Wenn jemand zum Gewinner gekürt wird, die Macht über die Kinder erhält und sich ungestraft übergriffig verhalten darf, reagieren Mütter und Väter gleich, wenn es um ihre Kinder geht.
Machtmissbrauch ist nicht genuin einem Geschlecht zuzuordnen.
Das politisch ideologische Programm im Hintergrund – sorgsam medial und politisch bemäntelt – ist das (überwiegend mütterzentrierte) Residenzmodell.
Im Residenzmodell wird dem Kind ein Elternteil weitgehend entzogen und diesem Elternteil wird das Kind weitgehend entzogen. Zwei verlieren – einer gewinnt.
Das ist im Kern ein hoch defizitäres Modell, das jährlich hunderttausendfach durch unser System politisch geplante Opfer erzeugt.
Unter den Eltern wird ein Sieger und ein Verlierer gekürt und dem Verlierer wird die Schuld zugeschrieben, die eigentlich das politische System durch den Einsatz eines ideologisch geprägten und hoch defizitären Prinzips tragen müsste.
An jedem Tag, an dem in Deutschland die Familiengerichte geöffnet haben, wird rund 400 Kindern ein Elternteil weitgehend entzogen und 400 Elternteilen wird weitgehend ein Kind genommen.
Das hört sich für Uninformierte vielleicht nach ideologisch motivierter Agitation an.
Ich kann diesem Vorgang aber schon auch Namen und Gesicht geben – bei weitgehender Wahrung der Anonymität.
Parallel zu dieser Rede habe ich in der letzten Woche die Beschwerde eines Vaters an das Oberlandesgericht formuliert.
Was war geschehen?
Der Vater hatte als Schauspieler viel zeitlichen Freiraum, um die 3 Kinder großzuziehen. Er war die Hauptbezugsperson, die täglich für die Kinder zur Verfügung stand – bis auf einige Filmprojekte im Jahr. Die Mutter war ganztägig beruflich unterwegs.
Die Kinder waren lange nicht im Kindergarten, weil der Vater sie zuhause selbst betreute.
Jetzt hatte das Familiengericht am Amtsgericht den Vater sowohl in Sachen Umgang als auch in Sachen Sorge weitgehend marginalisiert – an den Rand verwiesen.
Er, der vorher die Kinder etwa hälftig betreute, wurde zum Alle-zwei-Wochen-Wochenendbespaßungspapa heruntergestuft und der Mutter wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein übertragen, womit sie jederzeit mit allen Kindern in der ganzen Bundesrepublik legal umziehen kann.
Dabei hat das Familiengericht
- seine Amtsermittlungspflicht ignoriert,
- es hat alle Schilderungen der Mutter als Wahrheit interpretiert und alle Argumente des Vaters einfach vom Tisch gewischt,
- es hat Strafvereitelung im Amt betrieben, weil es klaren Hinweisen auf Straftaten einfach nicht nachging,
- es hat das Kontinuitätsprinzip einfach übergangen und
- es hat statt dem besten Interesse der Kinder die Befindlichkeit der Mutter bedient.
Warum?
- Weil der Verfahrensbeiständin, die vom Gericht für die Kinder eingesetzt wurde, „die Nase des Vaters nicht passte“ und
- Weil der Richter meinte, Kinder gehören mehr zur Mutter als zum Vater.
Wir sind am Familiengericht – und da geschehen in der Abgeschlossenheit des Ausschlusses von Öffentlichkeit Dinge, die man in einem Rechtsstaat nicht für möglich hält.
Und – das ist KEIN Einzelfall! Sondern geschieht hundertfach täglich an deutschen Familiengerichten!
Deshalb habe ich Rechtsanwälte in meiner Betreuung, die nicht verstehen, was beim Familiengericht abläuft und ich coache einen Universitätsprofessor für Psychologie, weil er nicht begreifen kann, wie Mediation im familialen Kontext funktioniert.
Um zu balancieren, möchte ich noch kurz die Mutter erwähnen, die über meine Aufsätze in der letzten Woche zu mir gefunden hat und keinen Anwalt mandatieren, sondern im Verfahren von mir begleitet werden möchte.
Vor zwei Stunden habe ich die Antragserwiderung für sie fertiggestellt.
Der Vater, ein penetranter Kontrollfreak, konnte diese Mutter nie vollständig unter seine Kontrolle bekommen. Jetzt zitiert er ausgerechnet Professorin Sünderhauf – die glühende Protagonistin des Wechselmodells – um über das Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht das zu erhalten, was ansonsten Mütter für sich reklamieren: Die Alleinverfügungs- und -bestimmungsmacht über das Kind.
Dass unser sogenanntes Familienrecht, das mit Recht nur am Rande zu tun hat, eine solche Möglichkeit überhaupt bietet, zeigt schon den Systemfehler.
Es gibt keinen politischen Willen, dies ändern zu wollen, obwohl viele Staaten dies längst geändert haben und obwohl der Europarat mit seiner Resolution 2079 vom Oktober 2015 den einstimmigen Beschluss gefasst hat, Väter in die Betreuung und Erziehung von Kindern mehr einzubeziehen und auch nach Trennung oder Scheidung dem Kind in einem Modell von Doppelresidenz möglichst beide Eltern zu erhalten. Inzwischen ist der deutsche Ausdruck dafür, das Wechselmodell, politisch und gesellschaftlich fast schon zum Schimpfwort verkommen und das System kreiert fortlaufend alle möglichen Vorbehalte dagegen, statt die Bedingungen dafür zu optimieren.
Seit der Jahrtausendwende habe ich die Hilfestruktur in Karlsruhe aufgebaut, die ich dort in den 90er Jahren davor nicht finden konnte.
„Herr Krieg, wir können nichts für Sie tun, suchen Sie sich einen Anwalt“
bekam ich zu hören, eine Vorhaltung, die Hunderttausende von Betroffenen, Väter und inzwischen auch immer mehr Mütter, auch heute noch viel zu oft zu hören bekommen.
Warum? Weil die staatlich aufgebaute familiale Intervention – von der Beratung über die Verfahrensbegleiter, die Anwälte, das Jugendamt, die Gutachter und die Gerichte immer noch mehrheitlich siegerorientiert sind. Die Verlierer fallen dabei durch alle Raster, weil sie nicht als Opfer, sondern ausschließlich als Schuldige erkannt werden – trotz angeblicher Abschaffung des Schuldprinzips.
Das Problem stinkt wie der Fisch vom Kopf her:
Die Politik, die für die Fehlsteuerung die Verantwortung trägt, geht aus ideologischen Gründen allein von Alleinerziehendenförderung und deshalb vom mütterzentrierten Residenzmodell aus.
Die Professionen verdienen nicht an der Befriedung, sondern am Schüren von Konflikt.
Und die breite Frauenförderszene, die flächendeckend in allen Schichten der Gesellschaft etabliert und aus Steuergeldern finanziert ist – und dazu gehören große Teile der familialen Beratungs- und Interventionsszene – bedient ihr Klientel, denn diese Szene ist – wie die gesamte familiale Interventionsszene frauendominiert.
Bei allem widerspricht diese Praxis dem Leitgedanken der Emanzipation. Ziele, für die in den 70ern gekämpft wurde, werden ad absurdum geführt. Frauen werden wieder auf die Mutterschaft (Kinder + Küche) reduziert. Mütter werden nach der Trennung zu Kindererziehern und Väter zu Geldgebern – diese Apartheitspolitik in der Teilung von Elternrollen widerspricht allen Bemühungen um gesellschaftliche Emanzipation.
Ein Arbeitgeber weiß, dass die Frau in Folge einer Trennung zur alleinerziehenden Mutter wird – und zwar per Gesetz! – warum sollte er das Risiko eingehen, sie genauso zu behandeln wie einen Mann, der risikoloser zur Verfügung steht? Warum werden Frauen durch diese gesetzlich vorgeschriebene Fixierung auf ihre Mutterrolle weiterhin in Altersarmut getrieben?
Im Endeffekt gibt es ausschließlich Verlierer.
Wenn in einem mütterzentrierten System auch Frauendominierung herrscht, stellt das ein Vater spätestens vor dem Familiengericht fest, wenn er von mindestens fünf Frauen als einziger Mann im Raum und als Schuldiger niedergemacht wird – um nicht zu sagen, geschlachtet wird.
Was durch alle Raster fällt, sind also die Verlierer dieses defizitären Systems: Neben den Kindern Väter und inzwischen auch immer mehr Mütter.
Ich spiele dabei die Rolle des Notfallmediziners in einem Lazarett voller multibel Traumatisierter: psychisch, physisch, sozial und ökonomisch.
Denn der Staat verdient mit:
Der Sieger erhält das Kind, das Geld, die bessere Steuerklasse und die Bestätigung, immer alles richtig gemacht zu haben und auch immer alles richtig zu machen.
Der Verlierer bekommt das Kind genommen, muss alles zahlen, wird dafür in die Steuerklasse 1 gesteckt und wird zum Schuldigen gemacht.
Die um das 6-8-Fache höhere Suizidrate von Männern mittleren Alters und die Dominanz von Männern unter den Obdachlosen in unseren Großstädten sind nur äußere Zeichen für die Spitze des Eisbergs. Großbetriebe kennen das Problem des Ausfalls von Arbeitnehmern nach Trennung oder Scheidung.
Meine Hilfe besteht im Rundumpaket von der Erstberatung bis zur Begleitung beim Jugendamt oder im Verfahren vor dem Familiengericht als Beistand.
Über 3000 sorgsam schriftlich dokumentierte Einzelfälle bilden inzwischen die wohl umfangreichste Datenbank für die Verlierer des Residenzmodells in Deutschland.
Über 13.000 Anwesende in meinen öffentlichen Beratungen JEDEN Donnerstagabend und über 600 Gerichtsverhandlungen in inzwischen über 100 Familiengerichten Deutschlands sind nicht nur Bilanzen meiner persönlichen Arbeit, sondern auch Dokument eines Desasters, das wir uns in einem sogenannten Rechtsstaat immer noch erlauben.
Und damit wird wohl auch deutlich, dass ich nicht primär Väterrechtler bin, sondern dass ich mich für alle Opfer eines aus politisch ideologischen Gründen hoch defizitären Systems einsetze und mich für konstruktive Veränderungen stark mache.
Hinzu kommt jetzt noch ein sehr besonderer Aspekt:
Am Ende von 8 Jahren Koalition stehen wir vor einem familienrechtspolitischen Totalschaden:
Seit 8 Jahren gieren alle nach rund 60 internationalen großen Studien zur Auswirkung des Wechselmodells – nahezu alle mit sehr positiven Resultaten – nach einer spezifischen deutschen Studie, weil deutsche Kinder ja so sehr anders und besonders sind als alle anderen Kinder der Welt.
Ich war beim Deutschen Familiengerichtstag 2013 dabei, als diese Forderung erhoben wurde.
Zwei Jahre später wurde diese auch vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegeben und wurde Ende April 2019 auch fertig abgegeben. Unter dem Stichwort PETRA-Studie ist im Netz dazu alles zu finden.
Wir alle haben sie bezahlt. Sie verschwand aber – nach machtpolitischen Eingriffen schon während der laufenden Studie – nach der Fertigstellung im Tresor des BMFSFJ. Der Name ist tatsächlich Programm: Familie, Senioren, Frauen und Jugend – also Ministerium für alles außer für Männer und Kinder.
Und ich prognostiziere, dass wir sie nie zu sehen bekommen werden, wenn nicht eine neue Leitung in diesem Ministerium nach der Bundestagswahl völlig neue Wege gehen wird.
Wenn die FAZ vom 06.02. dieses Jahres unter dem Titel „Kampf ums Kindeswohl“ die Frage stellt, wieviel politischen Machteingriff eine wissenschaftliche Studie verträgt, sagt das wohl alles.
Parallel dazu setzte das Bundesjustizministerium die Reform des Familienrechts in die Tat um, was in den Koalitionsvereinbarungen festgeschrieben war.
Ausschüsse wurden gebildet, Vorschläge wurden erarbeitet. Alles war fertig und wurde von uns bezahlt.
Dann wurde die Reform im letzten August von der Justizministerin gestoppt.
Wenn dann die Partei dieser Justizministerin im Grundsatzprogramm stehen hat, dass das Männliche in der Gesellschaft überwunden werden müsse, um zur Menschlichkeit zu finden, müssen wir uns fragen, wieviel Menschenrechtswidrigkeit ein Staat erträgt, der sich selbst Rechtsstaat nennt, und es wird plötzlich alles verständlich, wenn man davon ausgeht, dass sowohl die PETRA-Studie als auch die Reformvorschläge mehr Bedeutung für Väter und weniger Allmacht für Mütter gebracht hätten.
Jetzt erst kann verständlich werden, was ich an dieser Ehrung meiner Arbeit für so bedeutsam halte:
Wenn gerade jetzt nach dem familienrechtspolitischen Totalschaden zum ersten Mal jemand geehrt wird, der sich ausschließlich um diejenigen gekümmert hat, die ansonsten komplett vom System abgehängt werden, dann muss ich das als politisch wirksames Signal werten.
Mit der Lenkung des Blicks auf eine Arbeit, die ansonsten keine Aufmerksamkeit und keine gesellschaftspolitische Unterstützung erfährt, werden die Opfer dieses brutalen Systems erst sichtbar.
Und das macht Mut und bringt perspektivisch Hoffnung.
Und gerade dafür bedanke ich mich besonders.