Beistand statt teurem Anwalt im Familiengericht – erfolgreich beantragen | §§ 10 und 12 FamFG | KGPG
Erklärvideo: Das KGPG-Team mit neuer Auflage
2017-12-23
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Berlin/Weiler. Beistand ( Rechtsbeistand ) bei Sorge- und Umgangsrecht nach § 10 FamFG und § 12 FamFG erfolgreich beantragen ist wichtig, um für seine Kinder erfolgreich Erziehungsverantwortung zu übernehmen ohne finanzielle Kathastrophen zu erleiden.
Ein Beistand nach §§ 10 u. 12 FamFG in Familienverfahren ist immer möglich, ob um das Sorgerecht, Umgangsrecht oder sonstigen Anträgen, wie beispielsweise ein Auskunftsersuchen nach § 1686 BGB (ebenfalls in diesem KGPG Videopodcast erläutert).
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Dieses Video ist in Kooperation mit folgenden Organisationen und Personen entstanden
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