Die Wahrheit wird offengelegt: Missbrauch und Verfolgungsfall von Heiderose Manthey durch Justiz, Polizei, Volksbank, Gemeinde und Bevölkerung

„Mail 95 zu NATO“ und „Mail 95a zu NATO“ legen die Beweise zu „Versuchter Totschlag“ vor, verübt an der Präsidentin der ARCHE und Berichterstatterin an NATO u.a.

Nach vorausgegangenem Menschenraub und härtester Entfremdung der leiblichen Kinder von ihrer Mutter mit Hilfe des Staates und der Bevölkerung: Völkermord jetzt nachweisbar anhand von Beweismitteln aus mehreren Prozessen gegen die Aufklärerin und gegen ihre Söhne ?

2021-06-08

„Für meine Söhne. Für Weiler. Für Keltern. Und für den Rest der Welt: Die Wahrheit wird offengelegt: Schwerer Missbrauch und Verfolgung durch Justiz, Polizei, Volksbank, Gemeinde Keltern und Gesellschaft, begangen an einer ihrer Kinder beraubten Mutter, Präsidentin der ARCHE, Berichterstatterin an NATO u.a.“. Foto: Heiderose Manthey.

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Moskau/New York/Den Haag/Brüssel/Genf/Berlin/Ansbach/Baumholder/Grafenwoehr/Hohenfels/Kaiserslautern/Wiesbaden/Stuttgart/Karlsruhe/Keltern/Weiler. Die Präsidentin der ARCHE veröffentlicht aus Phase II der Berichterstattung die Beweisführung an NATO u.a. zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, „Mail 95 zu NATO“ und der „Mail 95a zu NATO“ mit Betreff „Mail 95a zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten … hier: Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – Die Beweise für gezielt vorgenommenen VÖLKERMORD lt. § 6 und § 7 Völkerstrafgesetzbuch.“

Im vorliegenden Fall – und weltweit gesehen in Millionen¹ von anderen Fällen – soll es sich um die absichtliche Zerstörung des Familienumfeldes zweier Kinder handeln und damit um Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 6 und nach § 7 Völkergesetzbuch.

Gezieltes Erzeugen von Dauerstress als tödliche Waffe von Seiten der Staatsanwaltschaft und der von ihr beauftragten Polizeibehörden gegen die Whistleblowerin

Darüber hinaus soll mit Hilfe des Vorlegens der Beweismittel aus den Volksbank-, Maulkorb-, Mühlen- und Naziprozessen die Grundlage geschaffen werden/worden sein für die Nachweisbarkeit staatliche legalisierten Versuchten Totschlags an der Berichterstatterin und Aufklärerin des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas u.a. durch gezieltes Beifügen von Dauerstress und damit zusätzlichem körperlichen und seelischen Leid.

Lesen Sie hierzu auch den vorausgegangenen Artikel Der Volksbankprozess als Einstiegsprozess für – staatlich forcierten – Totschlag nach § 212 Strafgesetzbuch.

Öffentliche Übermittlung des Inhaltes von „Mail 95 zu NATO“ und „Mail 95a zu NATO“ an die bislang wegen massiver Entfremdung nicht aufgeklärten Söhne der Berichterstatterin

 

Mail 95a zu NATO

Hier: Wichtigste Beweise zu den Volksbankprozessen

Mail 95b zu NATO“ Beweise zu den Mühlenprozessen und „Mail 95c zu NATO“ Beweise zu den Naziprozessen folgen.

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey



Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 25. Mai 2021 23:57
An: […]
Betreff: Mail 95 zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten … hier: Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – Die Beweise für gezielt vorgenommenen VÖLKERMORD lt. § 6 und § 7 Völkerstrafgesetzbuch

Mail 95

Wichtiger Hinweis:


Aufgrund des hohen Datenvolumens wird die „Mail 95 zu NATO VÖLKERMORD: METHODEN ZUR SICHEREN SYSTEMATISCHEN ENTFREMDUNG DER KINDER VON IHRER MUTTER, aufgezeigt anhand der Vorgehensweisen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, des Amtsgerichtes Pforzheim und des Polizeiposten Remchingen-Wilferdingen/Polizeirevier Neuenbürg in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung Keltern und dem Bürgermeister der Gemeinde Keltern“ aufgeteilt in Mail 95a: I Volksbankprozesse Beweise, Mail 95b: II Mühlenprozesse Beweise und Mail 95c: III Naziprozesse Beweise.


NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte Büro der Vereinten Nationen in Genf, Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments und Generalbundesanwalt und Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH),
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Zentrale Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)


Zum Mailkomplex mit Betreff:

NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten, entschiedenen Handeln gegen Menschenrechtsverbrechen, Verfassungshochverrat, Völkermord und Verfolgung zum Statuieren eines Exempels durch harte Bestrafung der Täter


Hier:


VÖLKERMORD:

METHODEN ZUR SICHEREN SYSTEMATISCHEN ENTFREMDUNG DER KINDER VON IHRER MUTTER, aufgezeigt anhand der Vorgehensweisen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, des Amtsgerichtes Pforzheim und des Polizeiposten Remchingen-Wilferdingen/Polizeirevier Neuenbürg in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung Keltern und dem Bürgermeister der Gemeinde Keltern

Die Schlinge um den Hals der Berichterstatterin:

Die Volksbankprozesse als Einstiegsprozesse in eine unendliche Kette von Prozessverwicklungen, eingeleitet durch die LEGENDÄRE DREIERKETTE

(siehe auch den Film „LUST AUF MENSCHENJAGD IN KELTERN – DER PROZESS oder VERSUCHTES VERTUSCHEN VON VERBRECHEN“, https://www.youtube.com/watch?v=0tAuwCiXW8s&t=2309s „HEIDEROSE FÜR DEN STAATSANWALT (extended) – BLUTRICHTER HEUTE !“ (https://www.youtube.com/watch?v=Cx5p48ya6UM&t=451s und die Mühlenprozesse)


· Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim
· Polizeiposten Remchingen/Polizeirevier Neuenbürg
· Amtsgericht Pforzheim

Die Gesetzesgrundlagen bei den vorliegenden Verbrechen

Völkerstrafgesetzbuch § 6 Völkermord

 

Völkerstrafgesetzbuch

Teil 2 – Straftaten gegen das Völkerrecht (§§ 6 – 14)
Abschnitt 1 – Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§§ 6 – 7)

§ 6
Völkermord

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/VStGB/6.html

und Völkerstrafgesetzbuch § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit

 

Völkerstrafgesetzbuch
Teil 2 – Straftaten gegen das Völkerrecht (§§ 6 – 14)
Abschnitt 1 – Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§§ 6 – 7)
Gliederung

§ 7
Verbrechen gegen die Menschlichkeit

(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung

1. einen Menschen tötet,

2. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

3. Menschenhandel betreibt, insbesondere mit einer Frau oder einem Kind, oder wer auf andere Weise einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,

4. einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt,

5. einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,

6. einen anderen Menschen sexuell nötigt oder vergewaltigt, ihn zur Prostitution nötigt, der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt oder in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen, eine unter Anwendung von Zwang geschwängerte Frau gefangen hält,

7. einen Menschen dadurch zwangsweise verschwinden lässt, dass er in der Absicht, ihn für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen,

a) ihn im Auftrag oder mit Billigung eines Staates oder einer politischen Organisation entführt oder sonst in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt, ohne dass im Weiteren auf Nachfrage unverzüglich wahrheitsgemäß Auskunft über sein Schicksal und seinen Verbleib erteilt wird, oder

b) sich im Auftrag des Staates oder der politischen Organisation oder entgegen einer Rechtspflicht weigert, unverzüglich Auskunft über das Schicksal und den Verbleib des Menschen zu erteilen, der unter den Voraussetzungen des Buchstaben a seiner körperlichen Freiheit beraubt wurde, oder eine falsche Auskunft dazu erteilt,

8. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

9. einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt oder

10. eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich einschränkt,

wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 7 Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren und in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 und 9 Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

(3) Verursacht der Täter durch eine Tat nach Absatz 1 Nr. 3 bis 10 den Tod eines Menschen, so ist die Strafe in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 7 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren und in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 bis 10 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe bei einer Tat nach Absatz 1 Nr. 3 bis 7 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und bei einer Tat nach Absatz 1 Nr. 8 bis 10 Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(5) 1Wer ein Verbrechen nach Absatz 1 in der Absicht begeht, ein institutionalisiertes Regime der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer rassischen Gruppe durch eine andere aufrechtzuerhalten, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft, soweit nicht die Tat nach Absatz 1 oder Absatz 3 mit schwererer Strafe bedroht ist. 2In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, soweit nicht die Tat nach Absatz 2 oder Absatz 4 mit schwererer Strafe bedroht ist.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/VStGB/7.html

   

hier im Anhang:


I Volksbankprozesse

Aussage des Vaters der Kinder über den Besitz der Sparbücher der Großmutter, angelegt auf ihre Enkel durch dessen Rechtsanwalt vom 31. Oktober 2001

Strafanzeige wegen Diebstahl gegen die Berichterstatterin durch den Vater der Kinder bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 17. November 2005

Einleitung Ermittlungsverfahren vom Polizeiposten Keltern, später Remchingen, gegen die Berichterstatterin vom 17. November 2005

Zeugenaussage über die Anlagen der Großmutter auf ihre Enkel und Aussagen zum Verhalten des Vaters der Kinder vom 07. Januar 2007

Klageerhebung der Volksbank Wilferdingen-Keltern wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen, Unterschlagung und Diebstahl gegen die Berichterstatterin vom 10. Dezember 2005

Freispruch der Berichterstatterin durch das Landgericht Karlsruhe vom 13. Juni 2007 als pdf und jpg

Zeugenaussagen des jüngeren Sohnes der Berichterstatterin, festgehalten per Mitschrift durch eine Prozessbeobachterin am
15. Mai 2017

Adresse der Prozessbeobachterin und Protokollierenden der Zeugenvernehmung am 15. Mai 2017

Urteil des Amtsgerichtes Pforzheim im Maulkorbprozess (Unterlassung) vom 13. Juli 2018


Zur Objektivierung der Persönlichkeit der Berichterstatterin
:
Letzter Dienstbericht über die Berichterstatterin als Lehrkraft vom
15. Mai 2000


II Mühlenprozesse

Einleitung eines Ermittlungsverfahren nach Strafanzeige gegen die Polizisten PK Maximilian Ott und POM Silas Lindörfer vom Polizeirevier Neuenbürg und gegen den Beschuldigten Beck u.a. wegen Nötigung, Falschverdächtigung u.a. durch die Berichterstatterin, abgewiesen von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim vom 14. Januar 2019

 

S T A T T D E S S E N:
Einleitung des Strafgerichtsprozesses
G E G E N die tatsächlich Geschädigte und Anzeige erstattende Berichterstatterin !!!

Einspruch gegen den Strafbefehl durch die Berichterstatterin

Berufung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim im Mühlenprozess gegen das Urteil vom Amtsgericht Pforzheim vom 22. Januar 2018

Rechtskräftiges Urteil vom Amtsgericht Pforzheim im Mühlenprozess vom 17. April 2019

Erneute Strafanzeige gegen die Täter durch die Berichterstatterin nach vorausgegangenem Freispruch durch das Amtsgericht Pforzheim, Urteil bestätigt durch das Landgericht Karlsruhe

Erneute Einstellung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim u.a.

Klageerzwingungsverfahren gegen die Täter, eingereicht durch die Berichterstatterin am Oberlandesgericht Karlsruhe


III Naziprozesse

Bei den Naziprozessen verweist die Berichterstatterin auf den Film „LUST AUF MENSCHENJAGD IN KELTERN – DER PROZESS oder VERSUCHTES VERTUSCHEN VON VERBRECHEN“ (https://www.youtube.com/watch?v=0tAuwCiXW8s&t=2918s) und „HEIDEROSE FÜR DEN STAATSANWALT (extended) – BLUTRICHTER HEUTE !“ (https://www.youtube.com/watch?v=Cx5p48ya6UM&t=451s).

Die Beweise für die Naziprozesse liegen der UNO in Genf, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer vor, ebenso dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe


hier im Mailkörper:

Artikel auf ARCHEVIVIA

 

Amtsgericht Pforzheim

Pforzheimer Amtsgericht ist für Heiderose Manthey und für die von ihr entfremdeten Söhne eine Folterkammer

Sämtliche Artikel zum Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey, angezeigt durch Henning von Restorff, Kanzlei Ladenburger, im Auftrag von Steffen Jörg Bochinger (Bürgermeister)

2020-10-03

http://www.archeviva.com/kooperationen/amtsgericht-pforzheim/

hier im Mailkörper:

Historischer Überblick zu den Volksbankprozessen:

Von der

  • Falschaussage des die Kinder gezielt von ihrer Mutter entfremdenden Vaters über Geldanlagen der gemeinsamen Kinder über die Bezichtigung und Strafanzeige der Mutter bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, über die
    Strafanzeige beim Polizeiposten Remchingen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Pforzheim, bis hin zum
    Strafgerichtsprozess, zur
    Verurteilung der Mutter in 1. Instanz wegen Betrug und dann schließlich zum
    Freispruch der Mutter vor dem Landgericht Karlsruhe.

Die Äußerungen der Berichterstatterin erweisen sich als wahr.


Dauer des Gesamtprozesses und Bedeutung:


6 Jahre zusätzliche Misshandlung und Folter nach vollzogenem Kinderraub, Auskunftsverweigerung über das Ergehen der Kinder, Umgangsverweigerung, Maulkorb-Erlass, verhängt über die ihrer Kinder beraubte Mutter und Berichterstatterin als weitere MITTEL ZUR SICHEREN ENTFREMDUNG DER KINDER VON IHRER MUTTER.

Es ist Absicht und Vorsatz:

Aussage des Vaters der Kinder über dessen Rechtsanwalt vom 31. Oktober 2001 – explizit herausgefordert auf Anfrage der Berichterstatterin, da die Sparbücher nicht gefunden werden konnten von der Mutter der Berichterstatterin nach dem Raub der Kinder/Enkel aus dem Haus der Berichterstatterin: Er, der Vater, ist n i c h t im Besitz von Sparbüchern, die von der Großmutter auf ihre Enkel angelegt sind.

Die Großmutter, Mutter der Berichterstatterin, wohnt bis zu deren Auszug im Erdgeschoss, die Eltern der gemeinsamen Kinder leben im Obergeschoss des Hauses der Berichterstatterin.

Wörtlich:

 

Mein Mandant verfügt insbesondere auch nicht über Sparbücher, welche auf den Namen der Kinder lauten und von der Mutter Ihrer Mandantin angelegt bzw. bestückt wurden. Ich gehe davon aus, dass sich die Sparbücher, so sie denn existieren sollten, in Besitz Ihrer Mandantin oder deren Mutter befinden.“


5 Jahre später:

Strafanzeige des Vaters der Kinder bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe aufgrund des der Berichterstatterin unterstelltem Diebstahls der Sparbücher ihrer Söhne, gestellt am 17. November 2005. Die Sparbücher sind bereits vor dem 01. Oktober 1997 (Tag des Raubes der Kinder) der Großmutter entwendet worden:
Am 17. November 2005 weiß der Vater plötzlich, dass die Berichterstatterin die Sparbücher der Großmutter angeblich nicht besitzen kann, weil E R selbst im Besitz der Sparbücher ist.
Die Großmutter verlangt sogar von der Bank die Geldanlagen zurück. Diese verweigert die Herausgabe.

Schriftlich äußert sich der Vater der Kinder an die Staatsanwaltschaft mit nachfolgenden Worten:

 

Frau Manthey hat am 17.02.2002 … unberechtiger Weise Geld abgehoben (Diebstahl?) und das ohne Sparbücher. Frau Manthey wusste zu diesem Zeitpunkt, dass Sie mit der Aussage – Sparbuch wird nachgereicht, die Unwahrheit sprach da sie diese nicht in ihrem Besitz hatte.
2004 versuchte Frau Manthey auch die noch vorhandenen Geschäftsanteile ihrer Söhne in ihren Besitz zu bringen, was ihr auch – trotz Volljährigkeit von Johannes-Simon, kurzfristig gelang.

Nur mit Hilfe des Kreditinstitutes konnte diese Machenschaft verhindert und mit Unterstützung eines Vorstandes, auch die Transaktion von 2002 korrigiert werden.

Ich möchte im Namen meines minderjährigen Sohnes Falk-Gerrit und mit Vollmacht meines volljährigen Sohnes Johannes-Simon diese Machenschaften zur Anzeige bringen.“


Einleitung Ermittlungsverfahren durch Polizeiposten Remchingen – Grund: Vortäuschen eines Verfügungsrechtes durch die Mutter vom 17. November 2005
Polizeihauptmeister Rolf Jäger bestätigt: Die Sparbücher hatten sich nach Auskunft des Vaters der Geschädigten immer in seinem Besitz befunden.

Dies widerspricht voll und ganz der ursprünglichen Aussage des Vaters, er sei N I C H T in Besitz der Sparbücher: “Mein Mandant verfügt insbesondere auch nicht über Sparbücher“, so der Rechtsanwalt des Vaters im beigefügten Schreiben,

Wörtlich:

 

Sachverhalt:

Die geschiedene BS täuschte bei der Bank ein Verfügungsrecht für die Sparbücher ihrer Söhne vor, die erforderlichen Sparbücher wollte sie nachreichen, weshalb sie von den Guthaben widerrechtlich 1049,54 € ausbezahlt bekommen hatte.
Die Sparbücher hatten sich nach Auskunft des Vaters der Geschädigten, immer in seinem Besitz befunden, weshalb die Beschuldigte wissentlich die Unwahrheit sagte, als sie behauptete, sie werde die Sparbücher nachreichen.

Die geschiedenen Eltern der Geschädigten haben das gemeinsame Sorgerecht, die Kinder leben seit der Trennung beim Vater. Eine gerichtliche Regelung über das Sorgerecht war laut Frau Heider vom Jugendamt Karlsruhe nicht erfolgt.“

Fazit:

Mittels einer Falschaussage stellt der Vater der Kinder die Mutter als Diebin des Eigentums ihrer Kinder vor den Augen der Kinder dar, sogar vor der Polizei und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Staatsanwalt Bernhard (lt.Internet) Martin von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, teilt der Berichterstatterin bei deren Akteneinsicht mit, dass er den Polizeiposten Remchingen zur Ermittlung aufgefordert habe.

Die Akte darf die Berichterstatterin nicht selbständig einsehen. Der Staatsanwalt behält sie die ganze Zeit über in seinen Händen und zeigt nur auszugsweise Dokumente.

Dem Vater der Kinder gelingt es sogar lt. Schilderung einer dortigen Angestellten durch ein sehr energisches Auftreten (lautes Schreien in der Schalterhalle) der Volksbank in Remchingen das gesamte Institut auf seine Seite zu ziehen.
Das gemeinsame Sorgerecht wird vom Rechtsvertreter der Bank pervertiert in das alleinige Sorgerecht des Vaters.

Die Bank agiert trotz vorhandenen Sorgerechts ausschließlich gegen die Mutter mit nachfolgenden Behauptungen in der im Anhang beigefügten Klageschrift vom 20. Dezember 2005:

Klageschrift S. 2

Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Erstattung zweier Beträge, die diese in 2002 unberechtigt an sich brauchte.“

Ebenda.

Beide Kinder leben seit langem beim Vater. Dieser übte damals die alleinige elterliche Sorge für beide Kinder aus und tut dies für den noch minderjährigen Sohn Falk-Gerrit noch immer.“

Ebenda.

Am 17.7.2002 erschien die Beklagte auf der Geschäftsstelle Weiler der Klägerin, um von den beiden Sparkonten Geld abzuheben. Sie spiegelte der Mitarbeiterin der Klägerin, Frau Mall, vor, sie sei über die Konten allein verfügungsberechtigt und auch im Besitz der Sparbücher. Die Sparbücher werde sie in den folgenden Tagen vorlegen.“

Klageschrift S. 3

In Wirklichkeit war die Beklagte dazu nicht berechtigt. Sie war weder verfügungsberechtigt noch hatte sie die Sparbücher in ihrem Besitz. Sie konnte sie deshalb in der Folgezeit auch nicht vorlegen.“

Ebenda.

Mit ihrer falschen Behauptung, sie …

Der Vater der Kinder erzwingt durch Falschaussagen gegen die Mutter einen Strafgerichtsprozess, in dessen erster Instanz die Mutter wegen Betrug durch Richterin Saskia (lt. Internet) Richter (auf Probe) vom Amtsgericht Pforzheim verurteilt wird.

Richterin Saskia (lt. Internet) Richter (auf Probe) ist es auch, die der Berichterstatterin den Maulkorb verhängt, sodass die Berichterstatterin bis zum heutigen Tage in der Öffentlichkeit nicht sagen darf, was während der Ehezeit von Seiten des Vaters den Kindern selbst und der Mutter der gemeinsamen Kinder gegenüber wirklich angetan worden war. Lediglich ihren beiden Söhnen darf die Berichterstatterin berichten. Jedoch: Die Söhne sind entfremdet und wollen mit „der Sache“ nichts zu tun haben.

Bis zum heutigen Tage ist dieser Maulkorb in Teilen noch aktiv. Die Berichterstatterin darf also nur in der Familie, also ihrem Exmann und ihren Söhnen sagen, was die Wahrheit war, nicht aber der Öffentlichkeit die Wahrheit unterbreiten.

Das Verfahren liegt als Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe und wird Gegenstand einer weiteren Berichterstattung werden. Die Inhalte des Maulkorberlasses liegen in der RESOLUTION 09/15 der UNO in New York, dem UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, dem Europäischen Parlament, dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag u.a. als Beweise vor.

Zum Maulkorberlass der Bericht auf dem Online-Magazin ARCHEVIVA:

 

Maulkorb gegen Heiderose Manthey und kein Ende in Sicht

Unerträgliche Interpretationen vor Gericht: Spielt Gegenanwalt Florian Freihöfer wieder einmal den Dramaturgen, den „wissenden“ Therapeuten und PAS-Experten ?

23 Jahre nach dem Raub der Kinder: Landgericht Karlsruhe sieht Wiederholungsgefahr eines Hilferufs an die (verstorbene ?) Schwiegermutter und deren kirchlichen Seelsorger wegen zunehmender Entfremdung der Kinder

2020-05-24

Quelle: http://www.archeviva.com/kooperationen/offener-bereich/heiderose-manthey/maulkorb-gegen-heiderose-manthey-und-kein-ende-in-sicht/


Zu überprüfen ist anhand der Volksbankprozesse, ob Polizeihauptkommissar (lt. Internet) Michael Thomas Trägner zum damaligen Zeitpunkt der Tat gegen die Berichterstatterin beim Aufsichtsrat der Volksbank ist und die Geschichte um die Verfügungsgewalt der Berichterstatterin über die Anlagen der Großmutter zum Schutz ihrer Kinder vor Gewalteinwirkung des Vaters kennt. Polizist Michael Trägner ist der Gemeinderat, Fraktionsvorsitzender der Freien Wählergemeinschaft Keltern, der nicht veröffentlichen will/wollte trotz Zusage von seinem Anwalt, dass die Berichterstatterin die „Freie Wählergemeinschaft Keltern (FWG)“ gegründet hat.

Der jüngste Sohn der Berichterstatterin weiß in den Maulkorbprozessen, zu denen er als Zeuge zu einer Zeit geladen wurde, in der er noch nicht auf dem Plan stand, noch nicht lebte oder noch Säugling war, nichts von Anlagen der Großmutter, die sie für ihn getätigt hat, dass er seinen Führerschein mit diesen Anlagen machen könne.

Das Ziel der vollkommenen Entfremdung ist dem Vater mit Hilfe des Justizapparates geglückt. Der Vater hat sowohl die Staatsanwaltschaft, die Polizei und das Amtsgericht Pforzheim auf seiner Täter-Seite.

Das ist Vorsatz mit Hilfe des Justizsystems.

Kommt in diesem Falle noch das gegen die Mutter arbeitende Jugendamt hinzu durch Unterlassung einer Anbahnung der Kinder an ihre Mutter, dann ist eine Chance, jemals wieder an die Kinder zu gelangen, gleich 0.
Den Rest der Verleumdung und Ächtung besorgt die Nachbarschaft, die Dorfgemeinschaft und das angrenzende Wohnumfeld.

 

Prof. Dr. Heinrich Kupffer: Struktureller Größenwahn des Jugendamtes

Anmaßende Inkompetenz ist den Ämtern auf den Leib geschrieben

Andere beherrschen mit mittelalterlichen Waffen

2018-03-20

http://www.archeviva.com/prof-dr-heinrich-kupffer-struktureller-groessenwahn-des-jugendamtes/

Aussage des jüngeren Sohnes der Berichterstatterin beim Prozess vor dem AG Pforzheim

Richter Jörg (lt. Internet) Richter am Amtsgericht Pforzheim und die Hauptverhandlung vor dem AG Pforzheim am 15. Mai 2017 zu dem Maulkorberlass (Unterlassung) als erneute Folter für die durch den Raub traumatisierte Mutter und traumatisierten Söhne – zumal nach Ablehnung eines Psychologen/Psychiaters, der den Prozess hätte auf Antrag der Berichterstatterin begleiten sollen:

Das von der Berichterstatterin monierte Einbestellen der von der Berichterstatterin als Mutter geraubten und gewalttätig getrennten Kinder, traumatisierter erwachsener Kinder, ist als Absicht und Vorsatz zu werten, zumal die Kinder zu den von der mit Maulkorb versehenen Berichterstatterin deswegen keine Angaben machen können, weil sie zum Zeitpunkt der Aussagen der Berichterstatterin noch gar nicht geplant waren, noch im Embryonalzustand, Säuglings- oder Kleinkindalter waren und die damaligen Tatsachenbehauptungen der Mutter nicht bestätigen können. Die Zeugen können lediglich einige Eindrücke bestätigen, die sie selbst anders einstufen, als sie in Wirklichkeit waren. Eine Aufklärung über die wirklichen Tatsachen hat nicht stattgefunden. Die Kinder wurden entweder bewusst im falschen Licht belassen oder dorthin geführt.

Die erwachsenen Söhne der Berichterstatterin werden daher erneut traumatisiert. Richter Jörg (lt. Internet) Richter scheut sich nicht die erwachsenen Entfremdeten sogar nach dem sexuellen Umgang des Vaters mit der Berichterstatterin zu befragen.

Die Mitschrift einer Prozessbeobachterin dokumentiert die Folter der von ihrer Mutter entfremdeten Kinder durch deren Befragung vor den Augen und Ohren der Mutter und so erneut missbrauchten Kinder, jetzt erwachsene ihrer Mutter beraubte Männer. Dies ist eine ganz neue Form von Folter, obwohl die Mutter den Richter in einem kurzen Hinweis an dessen Tür im Amtsgericht Pforzheim darauf aufmerksam gemacht hatte, dass die Kinder gar keine Zeugen sein können, da sie die Aussagen der Mutter weder bestätigen noch verneinen könnten, die sie vor und zum Zeitpunkt der Ehe gemacht hatte.

Richter Jörg (lt. Internet) Richter bestellt nicht nur die Kinder als Zeugen, sondern auch die spätere Lebensgefährtin des Vaters, die zum Zeitpunkt der Trennung noch nicht im Leben des Vaters erschienen ist und von daher keinerlei Aussagen zu den von der Mutter getätigten Tatsachenbehauptungen machen kann.

Das Urteil von Richter Jörg (lt. Internet) Richter liegt bei.

Der Prozess stellt für die Berichterstatterin eine einzige Folter dar, weil sich ihr mit den Aussagen der jungen Männer die komplett vollzogene Entfremdung zu ihrer eigenen Entwicklungsgeschichte darbietet. Die Berichterstatterin hat bei diesem Prozess ihre Söhne zum ersten Mal wieder nach ca. 9 Jahren in einem sehr veränderten und körperlich sehr stark gealterten, erwachsenen Zustand gesehen. Allein dieser Umstand ist ein hoher Stressfaktor für die Berichterstattung, ganz abgesehen von der vor ihr stehenden Zeugenvernehmung ihrer Söhne vor Gericht.

Zu erwähnen an dieser Stelle ist noch: Die Bestrafung der Kinder nach ausgeführten Kleinjungenstreichen konnte so extrem werden, dass der Vater die Mutter bei Bestrafung aus den Kinderzimmern sperrte. Der Mutter blieb nur noch sich ans Klavier zu setzen und so laut zu spielen, damit die Kinder hörten, dass sie nicht alleine waren. Kinder und Mutter erlebten Höllenqualen, die bei den Kindern erkennbar an ihren Zeugenaussagen gelöscht sind. Jegliche Tat geht von der Mutter aus, so ist es im Gedächtnis des vernommenen jüngeren Sohnes in der Zeugenvernehmung der Hauptverhandlung Unterlassung/Maulkorbprozess gegen die Berichterstatterin am 15. Mai 2017 verankert und aus dem Mund des jüngeren Sohnes zu vernehmen.

Der beantragten Hinzuziehung der Akte der Volksbankprozesse stimmt Richter Jörg (lt. Internet) Richter am Amtsgericht Pforzheim nicht zu.

Mit diesem Beschluss des Richters Richter wird ein wichtiger staatlich dokumentierter Beweis sogar vorliegend durch mehrere Prozesse und diverse Schriftstücke, die den Tatbestand vollzogener Missetaten (ungerechtfertigter Vorwurf des Diebstahls gegenüber der Berichterstatterin – Falschanzeige und Falschverurteilung der Berichterstatterin in erster Instanz- Falschdarstellung des Sorgerechts in der Volksbank Keltern-Remchingen durch den Vater bewiesen hätte, einfach ausgeklammert und als ein vorhandenes Beweismittel einfach eliminiert.

Fazit der erschreckenden Entfremdung am Beispiel des jüngeren Sohnes der Berichterstatterin:

Der jüngere Sohn weiß bei seiner Zeugenvernehmung nicht, dass er Geld von der Großmutter erhalten hat für seinen Führerschein. Alles Geld sei von väterlicher Seite in den Hauskauf nach deren Raub eingeflossen. Dies lässt die Vermutung zu, dass der Vater das Geld aus den Anlagen der Großmutter entweder nicht an seinen Sohn ausgehändigt hat, sondern für sich selbst verbucht, indem er ein Motorrad für seinen Sohn kauft. Es ist an dieser Stelle zu überprüfen, ob sogar eine Unterschlagung seitens des Vaters stattgefunden hat.

Mit diesem Vorgehen ist der Plan des Vaters und Staates geglückt, den jüngeren Sohn der Berichterstatterin vollkommen von ihr und vom Zugang zu seinen Wurzeln mütterlicherseits abzuschneiden. Die Entfremdung ist auf dem Höhepunkt angelangt. Der absichtliche Missbrauch ist nachgewiesen.

Der jüngere Sohn weiß nichts davon, dass der Vater 17 Jahre lang mietfrei im Haus der Berichterstatterin gelebt hatte, in dieser Zeit Geld ansparen konnte, um damit das Haus zu kaufen, in das die Kinder verschleppt wurden. Das Haus der Berichterstatterin hat er in einem sehr desolaten und herabgewirtschafteten Zustand verlassen.

Der jüngere Sohn lebt in einer Illusion, er weiß nicht, dass sein Vater fast „einen Herzinfarkt“ bekommen haben soll, wenn er Post von der Berichterstatterin erhalten habe. Er kann keine Angaben darüber machen, wer ihn die ersten Jahre groß gezogen hat, er weiß nichts von der Narbe des Vaters auf dessen Kopf (erfolgt durch eine ehemalige Freundin des Vaters zu deren Notwehr), er weiß nichts von den unzähligen Familien-Therapievorschlägen der Berichterstatterin, er weiß nichts von den tatsächlichen Besitz- und Vermögensverhältnissen, er weiß nichts von den Anlagen seiner Großmutter mütterlicherseits auf ihre Enkel, er weiß nur, dass alles Geld von der väterlichen Seite einfloss, er weiß, dass sein Vater nie etwas Unrechtes tun würde. Damit bezichtigt er indirekt die Berichterstatterin als Diebin seines eigenen Vermögens. Er hat vergessen, dass seine Mutter ihn großzog, während der Vater berufstätig war und die meiste Zeit seiner eigenen Freizeit in seinem Kellerzimmer verbrachte bei diversen Beschäftigungen.



Aufforderung an die Entscheider:

Die Volksbankprozesse sind neu aufzurollen. Die Täter vor Gericht zu stellen und wegen Beihilfe zum Völkermord hart zu verurteilen.

Hiermit zeigt die Berichterstatterin alle in den Prozessen zum Nachteil der Berichterstattenden agierenden Beteiligten an und stellt Antrag auf Strafverfolgung und Wiedergutmachung.


Freispruch der zu Unrecht mehrfach durch den Vater, durch die Volksbank Wilferdingen-Keltern, durch die Polizei und Staatsanwaltschaft Beschuldigten Berichterstatterin durch das Landgericht Karlsruhe am 13. Juni 2007

 

Der die Freigesprochene vertretende Rechtsanwalt ist nach dem Urteil nicht willens, eine Gegenanklage gegen die Bank und den Anzeige erstattenden Vater der Kinder zu erheben. Die Beschuldigte gibt auf, die zuvor mit anderen Rechtsanwälten gemachten Erfahrungen schrecken sie von einem weiteren Kampf zurück.
Während der gesamten Zeit der Beschuldigung kommt die Berichterstatterin kaum mehr zur Ruhe. Sie leidet an Schlafstörungen und ungeheurer Anspannung des erneuten Verurteilt-Werdens aufgrund von mehrfach vorliegenden Falschbeschuldigungen.


Zur Objektivierung der Persönlichkeit der Berichterstatterin
:

Der letzte Dienstbericht der als Lehrerin, Vertrauenslehrerin, Streitschlichterin und Pressereferentin tätigen Berichterstatterin in der Ludwig-Uhland-Schule vom 18. Mai 2000

 

Dem Mobbing in der Schule gegen sie als sehr engagierte Lehrerin hält die Berichterstatterin nicht mehr stand. So äußert beispielsweise die katholische Religionslehrerin Ursula T. hinter dem Rücken der Berichterstatterin zu Kollegen: „Wer weiß, was die angestellt hat, wenn sie die Kinder vom Jugendamt weggenommen bekommen hat.“ u.a.. Dabei hat die Berichterstatterin immer das Sorgerecht.

Die Lügen über die Berichterstatterin breiten sich wie Feuer aus.

Die Berichterstatterin ist gezwungen den letzten Halt in ihrem Leben zu verlassen: Ihren geliebten Beruf.

Während ihrer Dienstzeit unterrichtet sie auf eigenen Wunsch an Grund-, Haupt, Sonder- und Realschulen in allen Fächern außer Chemie. Sie will durch ihren multiplen Einsatz die verschiedenen Stufen der Entwicklung von Kindern, deren Lernbereitschaft und Freude, Motivaton, ihre Nöte und Sorgen kennenlernen.

Aufgrund ihrer eigenen gemachten Erfahrung erzieht sie ihre Schüler noch rascher in deren Selbständigkeit und Eigenverantwortung und Wahrhaftigkeit. Das erweckt zum einen Unverständnis und auch Neid bei ihren Kollegen.

Von Familie, Freunden und Dorfgemeinschaft muss sich die Berichterstatterin nach dem Verlassen des Schulsystems vollkommen zurückziehen. Sie wird in ihrer Lage durch ihr Umfeld immer mehr verletzt, weil keiner verstehen will oder kann, ihr helfen will oder kann. Jetzt kommen noch Gerüchte hinzu, warum sie den Schuldienst verlassen habe. Es ist nicht mehr auszuhalten.

Die Berichterstatterin tritt nur noch in Sachen Aufbau der von ihr gegründeten ARCHE nach außen auf, zieht sich ansonsten ganz in ihr Haus zurück, isoliert sich vollkommen. Zunehmend arbeitet sie alleine, also ohne Rechtsanwälte, baut die ARCHE fast alleine auf, auch die gesamte Berichterstattung über arbeitet sie alleine bis auf wenige Botengänge, die zwei ARCHE-Tätige vornehmen.

Weil sie ihre Kinder sehen will, zumindest vor Gericht, macht sie sich im Jahr 2006 „vorsätzlich schuldig“, als ihr ältester Sohn volljährig ist, indem sie keine Alimente mehr bezahlt. Tatsächlich wird sie von ihrem Sohn angezeigt und so kann sie ihn nach JAHREN wieder einmal sehen. Die Gefühle beim Wiedersehen sind unbeschreiblich, ernüchtern und ein Schock für die Berichterstatterin.
Nichts mehr von alldem, was einmal war, ist mehr vorhanden. Vor ihr steht ein junger Mann, den sie kaum mehr erkennt.

Die Berichterstatterin durchläuft mehrere Prozesse vor Gericht, wird von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe am Telefon bedroht, im Gefängnis zu landen, wenn sie nicht bezahlen würde. Die Berichterstatterin bekommt keine Luft mehr. Ein Albtraum jagt den anderen.

Die so Drangsalierte geht nicht zum Arzt, weil sie davor Angst hat, in eine Psychosomatische Klinik zu müssen. Das wäre ihr Untergang gewesen. Dann wäre endlich für ihr Umfeld klar gewesen: Die Berichterstatterin ist „krank“ !

Also nicht der Kinderraub hätte sie oder die zuvor stattgefundenen Drohungen „Wenn du mich verlässt, nehme ich dir die Kinder !“ krank gemacht, sondern weil sie, also die Berichterstatterin krank gewesen wäre, hätte der Vater die „Legitimation“ besessen, der Berichterstatterin die Kinder zu rauben.

Über mehrere Jahren bleiben nach dem tatsächlich stattgefundenen Raub der Kinder die Rollläden an den Frontseiten des Hauses geschlossen. Die Berichterstatterin hält die Misshandlung und Folter an ihr und an ihren Söhnen ohne Hilfe von Freunden, Familie oder Ärzten aus.

Zwischen einzelnen Prozessen liegt sie fast ohnmächtig, stunden- und tagelang in hochgewürgter Galle, weiterhin erbrechend u.a. auf dem Boden ihrer Wohnung. Es ist niemand da, der ihr hätte aufhelfen und sie ins Bett bringen oder säubern können. Stechende Kopfschmerzen drohen ihr Hirn zu zerreißen. Ihr ganzer Körper ist schlapp vor Schmerzen. Ihr Magen krampft vermehrt.


Die Berichterstatterin verlässt nur noch abends, nachts oder früh morgens das Haus, um nicht gesehen zu werden. Allein schon die Blicke der Nachbarn bedrohen sie: „Da kommt die Rabenmutter !“ Sie wird verleumdet. Ächtung wird ihr entgegen geschleudert.

Lediglich in den Anfangsjahren nach dem Kinderraub hält sie sich am Wochenende bei ihrer Schwester auf.
Auch dieses Band reißt zusehends, weil keiner den Schmerz mit ihr auf Dauer teilen kann oder will und weil sie selbst nicht fähig ist in ein „leichtes“ Leben übergehen zu können. Wie auch ? Ihre Kinder befinden sich in Gefangenschaft.

Die staatliche und gesellschaftliche Verfolgung geht weiter. Die Prozesse aufgrund der vielen Falschbeschuldigungen gegen sie muss sie führen und ihre Söhne leben bis heute in einer „Offenen Gefangenschaft“ von Unwahrheiten über ihre Mutter.

Die Zeit läuft ! Die Söhne der Berichterstatterin sind noch nicht aufgeklärt, wer ihre Mutter tatsächlich ist. Es besteht immer noch kein persönlicher Kontakt zwischen ihr und ihren Söhnen. Die Berichterstatterin weiß nicht, wo die Söhne ihr jetziges Zuhause haben.

Die Berichterstatterin befürchtet die transgenerationelle Übertragung ihrer Geschichte auf eventuell bereits vorhandene oder sich noch ankündigende Enkel.

Das Ziel der Berichterstatterin ist die Kontaktanbahnung zu ihren Söhnen in diesem Leben. Damit das Band der Eiseskälte und Isolierung hervorgerufen durch den Raub und die knallharte Entfremdung ihrer Söhne von ihrer Mutter durch den Vater ihrer Söhne, durch dessen Familie, durch Staat und Gesellschaft durchbrochen werden kann.


Bei der vorliegenden Form von Folter ist es fast gleich, ob die Prozesse am Ende gewonnen werden oder nicht. Ein Opfer kann dann schon sterben oder ernsthaft krank werden, wenn der Dauerstress aufrecht erhalten bleibt. Dauerstress in Form von Verfolgung, Misshandlung, Folter, Verleumdung, falsche Verdächtigung, tätliche Angriffe auf Hab und Gut, Leib und Leben, provozierte Gerichtsprozesse, Ablehnung sämtlicher durch die Opfer gestellten Strafanzeigen durch Nichtverfolgung, Verurteilungen der Opfer oder Freisprüche der Opfer, ständig unter Beobachtung durch die Behörden und durch die Gesamtbevölkerung stehen und vieles mehr.


hier im Mailkörper
:

Die LEGENDÄRE DREIERKETTE tritt auch im Mühlenprozess auf. Dort ist anstatt des Polizeiposten Remchingen das Polizeirevier Neuenbürg angegliedert.

Artikel auf ARCHEVIVA

 

Nicht nur „Weiße“ Folter ! Sind Kelterner Gemeinderäte auch verstrickt ?

Die bislang gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen Kommune Keltern, Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Pforzheim

Kaum zwei Jahre her: Rückerinnerung an die fürchterlichen Mühlenprozesse

2020-11-11

http://www.archeviva.com/nicht-nur-weisse-folter-sind-kelterner-gemeinderaete-auch-verstrickt/

 

Wer ist der Kopf des Täterkreises ?

Jetzt sind weitere Zeugen aufgerufen: Denunziationen am Wohnort können tödlich sein für Betroffene

Kinderraub – ein gesellschaftlich unterstütztes Menschenrechtsverbrechen

2019-10-13

http://www.archeviva.com/kooperationen/offener-bereich/heiderose-manthey/wer-ist-der-kopf-des-taeterkreises/

 

Was wurde eigentlich aus dem Mühlenprozess ?

Neuer Anschlag am Schwarzen Brett des Hellblauen Häuschens

Strafantrag mit Strafverfolgung: Sind jetzt die Denunzianten dran ?

2019-07-11

http://www.archeviva.com/was-wurde-eigentlich-aus-dem-muehlenprozess/

 

Manthey kickt Strafprozess

Aufgedeckt: Schikane vor Ort, ausagiert an einer sorgeberechtigten Mutter

Jetzt befinden sich die Gegner der Leiterin der ARCHE „In der Mühle von Weiler“

2018-12-20

http://www.archeviva.com/kooperationen/offener-bereich/heiderose-manthey/manthey-kickt-strafprozess/

 

Video aus dem AMTSGERICHT PFORZHEIM

AUFGEDECKT: WEISSE FOLTER IM ZUSAMMENHANG MIT KINDERRAUB

https://www.youtube.com/watch?v=parrfVUh2cE&t=127s

Die Verfolgerin aus der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim ist während der Mühlenprozesse Staatsanwältin Christine (lt. Internet) Bossert.

Hiermit zeige ich die Staatsanwältin Christine (lt. Internet) Bossert wegen Falschverdächtigung und Falschaussage an, wegen nicht Einhaltens eines Fairen Verfahrens und wegen Nichteinhalten der Gleichheit vor dem Gesetz. Bis heute fehlen die mehrfach angeforderten Strafanzeigen, die bei er Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim eingegangen sind. Diese werden der Berichterstatterin verweigert. Antrag auf Strafverfolgung und Wiedergutmachung wird hiermit gestellt.

Wörtlich schreibt Bossert in der Berufung gegen den Freispruch vom Amtsgericht Pforzheim vom 22. Januar 2018 zum Wortlaut des Plakates „In der Mühle von Weiler herrscht eine verlogene Drecksau !!!“:

 

In Keltern-Weiler gibt es zwei Mühlen. Nur eine Mühle ist noch in Betrieb. Betrieben wird sie vom Geschädigten Becker. Dieser „herrscht“ als Müller zusammen mit seinen Mitarbeitern in der Mühle.“

und

 

Die Äußerung der Angeklagten „In der Mühle von Weiler herrscht eine verlogene Drecksau!!!“ wurde durch den Nachbarn Klüssendorf, den Polizeibeamten Ott sowie durch den Geschädigten Becker eindeutig auf den dortigen Müller, den Geschädigten Becker, bezogen. Mithin hat ein objektiver Empfängerkreis die Äußerung zweifelsfrei so verstanden und genauso hat es die Angeklagte auch zumindest billigend in Kauf genommen.“

Der Ansicht von Staatsanwältin Christine (lt. Internet) Bossert widerspricht auch das Landgericht Karlsruhe bei der Bestätigung des Freispruchs für die Berichterstatterin durch das Amtsgericht Pforzheim.

Ferner wird/wurde Staatsanwältin Christine (lt. Internet) Bossert auf ihre persönliche Verantwortung und Remonstrationpflicht hin verwiesen.


hier im Mailkörper
:

Aufforderung an das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe die Teilaspekte des Inhalts Martin Becker betreffend der Dokumentation Nr. 03a und Nr. 03b, die Teilaspekte der Naziprozesse, eingeleitet durch die Strafanzeige des Bürgermeisters Steffen Jörg Bochinger der Dokumentation Nr. 05a bis Nr. 05g und Teilaspekte des Inhalts Michael T[…] betreffend der Dokumentation Nr. 11 und den gesamten Inhalt und die Anhänge von “Mail 95 zu NATO“ der Dokumentation Nr. 12a, Nr. 12b und Nr. 13 zuzuordnen

03a

185 Seiten
s/w-Druck
wird als Farbdruck nachgereicht

Becker Martin
Antrag auf Klageerzwingungsverfahren gegen Martin Becker
wegen falscher uneidlicher Aussage nach vorausgegangener Strafanzeige und Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey

06.08.2020

Empfangs­bestätigung
23:55 Uhr
für

Nr. 01a
Nr. 02
Nr. 03
Nr. 03a
Nr. 04a
Nr. 05a
Nr. 06
Nr. 07
Nr. 09
Nr. 11
Nr. 12b
Nr. 13

03b

185 Seiten
Farbdruck

Becker Martin
Antrag auf Klageerzwingungsverfahren gegen Martin Becker

wegen falscher uneidlicher Aussage nach vorausgegangener Strafanzeige und Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey

10.08.2020

Empfangs­bestätigung
22:55 Uhr

für

Nr. 01b
Nr. 03b
Nr. 04b

05a

36 Seiten
Farbdruck

Bochinger Steffen

Strafbefehl gegen Heiderose Manthey

– Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHKin S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen –

Empfangs­bestätigung
23:55 Uhr
für

Nr. 01a
Nr. 02
Nr. 03
Nr. 03a
Nr. 04a
Nr. 05a
Nr. 06
Nr. 07
Nr. 09
Nr. 11
Nr. 12b
Nr. 13

05b

324 Seiten
Farbdruck

Bochinger Steffen Jörg

Strafbefehl gegen Heiderose Manthey

– Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHKin S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen –

Darlegung zur Begründung des Einspruchs gegen den Strafbefehl und Beweismittel

22.08.2020



Empfangs­bestätigung
18:28 Uhr
für Nr. 05b

05c
Teil 1

142 Seiten
Farbdruck
ungebunden

Bochinger Steffen

Strafbefehl gegen Heiderose Manthey

– Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHKin S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen –

Einspruchsbegründung gegen den Strafbefehl gegen Heiderose Manthey an das Amtsgericht Pforzheim, Termin des Prozesses: 24. September 2020, 09:30 Uhr

21.09.2020



Empfangs­bestätigung
23:00 Uhr
für Nr. 05c Teil 1

05c
Teil 2

77 Seiten
Farbdruck
ungebunden

GEHEIM UND HÖCHST VERTRAULICH
Beweismittel für das Amtsgericht Pforzheim (eingereicht) und für die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim (Annahme des Beweismittels an Staatsanwalt Sven Müller im Strafprozess verweigert per Beschluss durch Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Pforzheim, Martina Resch)


ursprünglich Dokumentation Nr. 01c Unterlassung auf der Ebene der Regierung und der Bundestagesabgeordneten als Vordokumentation zur Unterlassung auf kommunaler Verwaltungsebene des Bürgermeisteramtes, der Verwaltung der Gemeinde Keltern und des Bürgermeisters Steffen Jörg Bochinger

21.09.2020



Empfangs­bestätigung
23:00 Uhr
für Nr. 05c Teil 2

05c
Teil 3, I

136 Seiten
Farbdruck
ungebunden

Bochinger Steffen

Strafbefehl gegen Heiderose Manthey

– Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHKin S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen –

Einspruchsbegründung

Beweismittel und – führung I

Beweismittel für das Amtsgericht Pforzheim (Annahme des Beweismittels im Strafprozess verweigert durch Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Pforzheim, Martina Resch) und für die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim (Annahme des Beweismittels an Staatsanwalt Sven Müller im Strafprozess verweigert per Beschluss durch Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Pforzheim, Martina Resch)

23.09.2020

Empfangs­bestätigung
18:19 Uhr
für Nr. 05c Teil 3, I

05c
Teil 3, II

114 Seiten
Farbdruck
ungebunden

Bochinger Steffen

Strafbefehl gegen Heiderose Manthey

– Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHKin S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen –

Einspruchsbegründung

Beweismittel und – führung II

Beweismittel für das Amtsgericht Pforzheim (Annahme des Beweismittels im Strafprozess verweigert durch Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Pforzheim, Martina Resch) und für die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim (Annahme des Beweismittels an Staatsanwalt Sven Müller im Strafprozess verweigert per Beschluss durch Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Pforzheim, Martina Resch)

23.09.2020

Empfangs­bestätigung
18:19 Uhr
für Nr. 05c Teil 3, II

05c
Teil 3, III

233 Seiten
Farbdruck
ungebunden

Bochinger Steffen

Strafbefehl gegen Heiderose Manthey

– Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHKin S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen –

Einspruchsbegründung

Beweismittel und – führung III

Beweismittel für das Amtsgericht Pforzheim (Annahme des Beweismittels im Strafprozess verweigert durch Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Pforzheim, Martina Resch) und für die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim (Annahme des Beweismittels an Staatsanwalt Sven Müller im Strafprozess verweigert per Beschluss durch Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Pforzheim, Martina Resch)

23.09.2020

Empfangs­bestätigung
18:19 Uhr
für Nr. 05c Teil 3, III

05d

Ergänzende Vorträge per Mail an NATO u.a.

Bochinger Steffen
Weiterleitung der Mails von Heiderose Manthey an die Leitbildteilnehmer, an die Gruppenführer und an die Verantwortlichen für die Durchführung des Leitbildes: Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister, Karla Arp, Hauptamtsleiterin, Prof. Rudolf Jourdan, Durchführungsleiter, zur Abmahnung bzgl. Exklusionspassus, Einschreiben/Rückschein, Distanzierung, Protokolle, Mitglieder des Leitbildes u.a.

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Sonntag, 7. Februar 2021 02:57
An: […]
Betreff: AW: NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten, entschiedenen Handeln gegen Hochverfassungsverrat und Menschenrechtsverbrechen und zum Statuieren eines Exempels durch harte Bestrafung der Täter

07.02.2021

05e

Übersandt per Fax an 0721 – 910 1382 und per Mail an […]

Ergänzender Vortrag zu Nr. 05c und Nr. 05d

Sachschaden Leitbild Keltern per Fax an das BVerfG Karlsruhe

38 Seiten

Bochinger Steffen
Weiterleitung des Sachschadens auf ausdrückliche Aufforderung des Herrn Florian W[…]



Aufforderung des Florian W[…] an den ARCHE e.V.

Schadenbericht an die Deutsche Rentenversicherung


Aufforderung zum sofortigen Einschreiten, entschiedenen Handeln gegen Verfassungshochverrat und Menschenrechtsverbrechen und zum Statuieren eines Exempels durch harte Bestrafung der Täter

11.03.2021

Sendebericht von17:15 Uhr und 17:36 Uhr (Sommerzeit), jeweils 19 Seiten0

05f

Übersandt per Fax an 0721 – 910 1382 und per Mail an […]

Sachlage und Sachanalyse, aufgezeigt am Schriftverkehr mit dem Baur-Verlag

13 Seiten,
Redaktions
statut 6 Seiten,
Anschreiben an BVerfG je 2 Seiten,
Sendeberi
chte
2 Seiten,
insgesamt

25 Seiten

Deutschland ist keine Demokratie

Die Funktion der Gemeindenachrichten Keltern – Nutzung des Amtsblattes der Gemeinde Keltern und zensurierte Annoncen

Das Redaktionsstatut der Gemeinde Keltern, unterzeichnet von Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger



Manipuliertes Verhindern der geplanten Warnung der Bevölkerung vor Verfassungshochverrat u.a.

25.03.2021

Sendebericht 1
von 12:36 Uhr (Sommerzeit), Sendebericht 2
von 12:50 Uhr
(Sommerzeit)

05g

Übersandt per Mail NATO u.a. unter Mailadresse […]
an das BVerfG

Deutschland ist keine Demokratie

Weitere Vorlagen zur Manipulation der Inhalte in den Gemeindenachrichten durch Pressezensur des ARCHE e.V. und durch Veröffentlichungsverbot einer Annonce in den Gemeindenachrichten

hier: Gemeinde Waldbronn unter Bürgermeister Franz Masino

Während die Verlage für die Gemeindenachrichten Straubenhardt und Birkenfeld die Annonce veröffentlichen, unterbindet dies der für Waldbronn zuständige Verlag

ab 26.03.2021, beginnend mit Mail 67a



11

57 Seiten
Farbdruck

Trägner Michael

Strafanzeige gegen Michael T[…]
wegen Missachtung von Heiderose Manthey als Gründerin der Freien Wählergemeinschaft Keltern (FWG)
Entwürdigung durch Verschweigen



Strafanzeige gegen Michael T[…], Vorsitzender der Freien Wählergemeinschaft Keltern (FWG)

und – falls eine Straftat vorliegt – Antrag auf Strafverfolgung wegen Täuschung und Betrug

06.08.2020

Empfangs­bestätigung
23:55 Uhr
für

Nr. 01a
Nr. 02
Nr. 03
Nr. 03a
Nr. 04a
Nr. 05a
Nr. 06
Nr. 07
Nr. 09
Nr. 11
Nr. 12b
Nr. 13

12a

614 Seiten
Farbdruck

Nachgereicht

W[…] Johannes
Antrag auf Klageerzwingungsverfahren gegen Falk-Gerrit W[…] und Dr. Johannes-Simon W[…]

wegen falscher uneidlicher Aussage, gegen Kirsten S[…] und Johannes W[…] wegen Entziehung Minderjähriger, hier: Antrag auf gerichtliche Entscheidung der Heiderose Manthey vom 19.08.2020

17.08.2020

Empfangs­bestätigung
20:35 Uhr
für 12a Teil I

Empfangs­bestätigung
20:35 Uhr
für 12a Teil II

12b

39 Seiten
Farbdruck

W[…] Johannes
Antrag auf Klageerzwingungsverfahren gegen Falk-Gerrit W[…] und Dr. Johannes-Simon W[…]

wegen falscher uneidlicher Aussage, gegen Kirsten S[…] und Johannes W[…] wegen Entziehung Minderjähriger, hier: Antrag auf gerichtliche Entscheidung der Heiderose Manthey vom 08.10.2019

06.08.2020

Empfangs­bestätigung
23:55 Uhr
für

Nr. 01a
Nr. 02
Nr. 03
Nr. 03a
Nr. 04a
Nr. 05a
Nr. 06
Nr. 07
Nr. 09
Nr. 11
Nr. 12b
Nr. 13

13

72 Seiten
Farbdruck

W[…] Johannes

NOT-EINGABE von Heiderose Manthey an den Bundesgerichtshof

Vorausgegangene Instanz: Landgericht Karlsruhe 20 S 83/18

zugrunde liegender Tatbestand:
„Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“
Maulkorb gegen Heiderose Manthey

06.08.2020

Empfangs­bestätigung
23:55 Uhr
für

Nr. 01a
Nr. 02
Nr. 03
Nr. 03a
Nr. 04a
Nr. 05a
Nr. 06
Nr. 07
Nr. 09
Nr. 11
Nr. 12b
Nr. 13


und auch der Dokumentation Nr. 18 der Verfassungsbeschwerde zuzuordnen

18

Übersandt per Fax an 0721 – 910 1382 und per Mail an […] u.a. ab Mail 94 mit Betreff:„Mail 94 zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten … hier: Strafanzeige, Antrag auf Strafverfolgung und Wiedergutmach
ung: § 6, Abs. 5 Völkerstraf
gesetzbuch¹ „Wer … ein¹ Kind der Gruppe gewaltsam in eine“

von Freitag 21.05.2021 10:42 Uhr

16 Seiten

STRAFANZEIGE, ANTRAG AUF STRAFVERFOLGUNG und WIEDERGUTMACHUNG – auch oder gerade im Falle

 
  • meines (un-)natürlichen Todes oder

  • eines Angriffskrieges auf Deutschland


Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung und Wiedergutmachung im Falle vorliegenden Völkermordes

 


§ 6, Abs. 5 Völkerstrafgesetzbuch¹ „… ein¹ Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“

¹Quelle: https://dejure.org/gesetze/VStGB/6.html
¹Hervorhebung durch die Berichterstatterin und Anzeige Erstellende


An

Per Email und/oder per Fax 00322 811 4500
NATO
NATO Administrative Tribunal
Office of the Registrar – FD 205
Boulevard Léopold III
B-1110 Brussels

[…]

Per Email […]
UNO New York
United Nations Headquaters
405 East 42nd Street
New York City, NY, 10017
USA
[…]

Per Fax 0041 22 917 0002 und/oder per Email
UNO Genf
UN-Sonderberichterstatter für Folter
Palais des Nations
1211 Genève
Schweiz
[…]

Per Email […]
UNHRC Menschenrechtsrat
Avenue de la Paix 8-14
1211 Geneva
Switzerland

[…]

Per Fax 22 917 9022 und/oder per Email
Petitions Team Office of the High Commissioner for Human Rights United Nations Office at Geneva
1211 Geneva 10
Switzerland
[…]

Per Fax 0721 910 1382 und oder per Email
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
[…]

Per Fax 0721 81 91 8590 und/oder per Email
Der GENERALBUNDESANWALT beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
[…]


Per Email
Adressaten des Verteilers “Mail 01-87 zu NATO”

NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Zentrale Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments und Generalbundesanwalt


unter den Emailadressen

[bekannt]

Per Email
Adressaten des Verteilers “Mail 88-93 zu NATO”

NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte Büro der Vereinten Nationen in Genf, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Zentrale Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Generalbundesanwalt und Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH)


unter den Emailadressen

[bekannt]

Betreff:

Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung und Wiedergutmachung im Falle vorliegenden Völkermordes

 


§ 6, Abs. 5 Völkerstrafgesetzbuch¹ „… ein¹ Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“

¹Quelle: https://dejure.org/gesetze/VStGB/6.html
¹Hervorhebung durch die Berichterstatterin und Anzeige Erstellende

 § 6
Völkermord

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/VStGB/6.html

und

falls die gegen mich begangenen Straftaten aufgrund vorliegenden Völkermordes nicht verjährt sind, ich

· (vorsätzlich) falsch beschuldigt,
· (vorsätzlich) falsch verurteilt,
· (vorsätzlich) gequält und
· (vorsätzlich) misshandelt und
· (vorsätzlich) gefoltert wurde,

gegen

· ALLE am Raub meiner beiden Söhne Beteiligten, Beihilfe Leistenden Verleumdenden, Unterlassenden, Hilfe Verweigernden,
alle beteiligten Behörden, Staatsanwälte, Polizisten, Richter Akteneinsicht Verwehrenden, fehlende Kooperation bei der Aufklärung der Straftaten gegen mich Zeigenden – insbesondere die Nichtzusendung von angeforderten Strafanzeigen gegen mich Betreffenden, auch die strafbare Handlungen gegen mich begehenden Rechtsanwälte

· ALLE auf dieser Tat/Misshandlung und Verurteilung aufbauenden weiteren Straftaten, die gegen mich verübt und (absichtlich) nicht aufgeklärt wurden, die mich verleumdende und nicht aufklären wollende Presse etc.

und zwar als

von Kinderraub betroffene Mutter, als Präsidentin der ARCHE, Berichterstatterin an NATO u.a., Beschwerdeführerin, Herausgeberin u.a.

in Sachen


Unmenschliche Folter an
der Menschenrechtsverbrechen, Verfassungshochverrat
und Völkermord enthüllenden und nachweisenden
Berichterstatterin an
NATO, Alliierte, UNO, UNHRC u.a.
durch staatliche Verfolgung während ihrer Tätigkeit
als Betroffene, als Pädagogin, als Journalistin und
– nach ihrem Ausstieg aus dem staatlichen Lehrauftrag –
als Gründerin und Präsidentin der ARCHE
und deren nicht vorhersehbare Folgen


20.05.2021

Sendebericht
von 22:35 Uhr an BVerfG

Sendebericht
von 22:22 Uhr an NATO

 


und als Beweismittel hinzuzufügen und als GRUNDLAGE für GEZIELT VORGENOMMENEN VÖLKERMORD heranzuziehen.

Während der Berichterstattung an NATO u.a. werden die in den Behörden Tätigen auf deren persönliche Verantwortung, Remonstrationpflicht, Recht auf faires Verfahren und auf Gleichheit vor dem Gesetz hingewiesen unter Angabe der nachfolgenden Paragraphen und Texte.

 

§ 36
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
Quelle: https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/36.html

 

Remonstrationspflicht

Hierunter wird die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen
unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen.
Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ist diese in § 63 BBG geregelt.
Quelle: https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/r/remonstrationspflicht.html

 

Art. 6
Recht auf ein faires Verfahren

Quelle: https://dejure.org/gesetze/MRK/6.html

 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

Ich bedanke mich für Ihr Gehör.

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey

 


ARCHE



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Heiderose Manthey, Berichterstatterin über Menschenrechtsverbrechen u.a. an NATO, UNO, UNHRC, EU u.a., Gründerin und Präsidentin der ARCHE, Chefredakteurin ARCHEVIVA, Freie Journalistin und Pädagogin,
1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. Weiler i.Gr.
Birkigstr.
18 | 75210 Keltern-Weiler | Deutschland | [0049] 72 36 – 98 10 00 | archezeit[ät]gmx.de
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Die Beweismittel aus den Originalschreiben von „Mail 95 zu NATO“ und „Mail 95a zu NATO“ werden den Söhnen der Berichterstatterin über/mit Benachrichtigung des Bundesverfassungsgerichtes Karlsruhe und der Landeskriminalpolizei Stuttgart zukommen lassen.

___________________
¹Erasing
Family Documentary: „25 Million Parents are being erased in North America“
http://www.archeviva.com/25-million-parents-are-beeing-erased-in-north-america

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