Der Volksbankprozess als Einstiegsprozess für – staatlich forcierten – Totschlag nach § 212 Strafgesetzbuch

Inhalt der „Mail 95 und 95a zu NATO“: Versuchter Totschlag, erzeugt u.a. durch gezielte Herbeiführung von Dauerstress, durch unablässige Falschanzeigen aus der Bevölkerung, durch falsche Strafverfolgung, unablässige Führung von Prozessen gegen die unschuldige Aufklärerin und Unterlassene Hilfeleistung

§ 212  Totschlag(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.“¹

2021-06-06

„Es genügt nicht die Wahrheit zu kennen. Ich muss auch wissen, wann ich sie wem gegenüber auszusprechen habe.“ Text/Foto: Heiderose Manthey.

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Moskau/New York/Den Haag/Brüssel/Genf/Berlin/Ansbach/Baumholder/Grafenwoehr/Hohenfels/Kaiserslautern/Wiesbaden/Stuttgart/Karlsruhe/Keltern/Weiler. In Phase II der Berichterstattung wird die Beweisführung an NATO u.a. zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, von der Präsidentin der ARCHE vorgelegt und zwar, dass es sich um die absichtliche Zerstörung des Familienumfeldes zweier Kinder handelt und damit um Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 6 und nach § 7 Völkergesetzbuch.

Und jetzt ganz aktuell geht es um Versuchten Totschlag der Berichterstatterin durch Beweisunterdrückung, gezielt vorgenommener Falschaussagen und gezielt geführter, jahrelang andauernder Prozesse zur unablässigen Beschuldigung und staatlicher Verfolgung der Whistleblowerin und Berichterstatterin an NATO u.a. ohne Verfolgung der (bekannten) Täter nach vorausgegangener Strafanzeige, vorgenommen durch die Berichterstatterin und Präsidentin der ARCHE.

Gegen Millionen von Kindern und Eltern wird in ähnlicher Weise per Justiz, Polizei und in deren verlängertem Arm durch die Gesellschaft vorgegangen !

Einziger Ausweg wider die Verleumdung und Ächtung durch die Gesellschaft: Aufklärung und Aufruf zur Distanzierung von den begangenen Verbrechen !

Ziel: Versuchte Tötung der Berichterstatterin und Präsidentin der ARCHE durch Verursachung und Aufrechterhaltung gezielt hervorgerufenen Dauerstresses nach vorausgegangenem Raub ihrer Söhne

Mit „Mail 95 und Mail 95a zu NATO“ sendet die Präsidentin der ARCHE die Beweise für vorliegenden Völkermord und Verbrechen an der Menschlichkeit, gezielt vorgenommen durch Falschbeschuldigung, Falschanzeigen und (Fehl-) Urteil in der ersten Instanz nach vorausgegangenem Raub der Söhne der beschuldigten und unschuldigen Berichterstatterin anhand der Volksbankprozesse mit Titel „Die Volksbankprozesse als Beweis für vorliegenden Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit – METHODEN ZUR SICHEREN SYSTEMATISCHEN ENTFREMDUNG DER KINDER VON IHRER MUTTER“.

In den Sendungen „Mail 95_01 zu NATO“ bis „Mail95_07 zu NATO“ folgen die Beweise zu gezielt vorgenommenem Versuchten Totschlag durch wiederholte Falschbeschuldigungen, Falschanzeigen, Einstellungen der Strafverfolgung durch die wahren Täter. Zu diesem Zeitpunkt spielt es kaum mehr eine Rolle, ob die zu Unrecht Beschuldigte frei oder schuldig gesprochen wird. Einzig ausschlaggebend ist deren Reaktion und zunehmend auftretende körperliche Symptome auf das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft und von Seiten des Amtsgerichtes Pforzheim, die Falschanzeigen zur Verhandlung zu bringen und somit den Dauerstress für die Beschuldigte immer wieder erneut zu erzeugen und aufrecht zu erhalten.

Betreff der „Mail 95b_07 zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten … hier: Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – Die Beweise für gezielt vorgenommenen VÖLKERMORD lt. § 6 und § 7 Völkerstrafgesetzbuch“

  Datenvolumen 12 MB

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit@gmx.de]
Gesendet: Sonntag, 30. Mai 2021 00:00
An: […]
Betreff: Mail 95b_07 zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten … hier: Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – Die Beweise für gezielt vorgenommenen VÖLKERMORD lt. § 6 und § 7 Völkerstrafgesetzbuch

Mail 95b_07

Hier Vorlage der Beweise für Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit lt. § 6 und § 7 Völkerstrafgesetzbuch

DIE GEZIELTE VERHINDERUNG DER BESTRAFUNG DER TÄTER UND DIE GEZIELTE VERHINDERUNG DER WIEDERGUTMACHUNG IST ABSICHT UND VORSATZ UND GEZIELTER MORDVERSUCH / VERSUCHTER TOTSCHLAG AN DER BERICHTERSTATTERIN AUFGRUND ERZEUGEN VON DAUERSTRESS !

Die Veröffentlichung wird hier fortgesetzt.

¹Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/212.html

Ausblick:

Nach Vorlage der Beweismittel aus den Volksbank- und Mühlenprozessen erfolgt die Übermittlung von Beweismittel aus den Naziprozessen. Diese liegen der UNO in New York, der UNO in Genf und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bereits in den Dokumentationen Nr. 05a bis Nr. 05g vor.

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