Die Staatsanwaltschaft Braunschweig gibt bekannt

Kein Fremdverschulden beim Unfalltod des Rechtsanwaltes Saschenbrecker

Freigabe des Leichnams bereits erfolgt

2017-11-15
aktualisiert 2023-12-09

ARCHE A 39 regionalHeute.de Alexander Panknin_04

Foto vom Unfallort mit freundlicher Genehmigung. Quelle regionalHeute.de Alexander Panknin.

Braunschweig/Weiler. Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Sascha Rüegg, gibt heute um 14:53 Uhr auf eine Presseanfrage zum Unfalltod auf der A 39 des Rechtsanwaltes Thomas Saschenbrecker ARCHEVIVA bekannt:

„… da noch nicht sämtliche Untersuchungsergebnisse vorliegen, dauern die Ermittlungen an. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind jedoch keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden erkennbar. Eine Freigabe des Leichnams ist bereits erfolgt.“

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