Kein Fremdverschulden beim Unfalltod des Rechtsanwaltes Saschenbrecker
Freigabe des Leichnams bereits erfolgt
2017-11-15
Braunschweig/Weiler. Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Sascha Rüegg, gibt heute um 14:53 Uhr auf eine Presseanfrage zum Unfalltod auf der A 39 des Rechtsanwaltes Thomas Saschenbrecker ARCHEVIVA bekannt:
„… da noch nicht sämtliche Untersuchungsergebnisse vorliegen, dauern die Ermittlungen an. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind jedoch keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden erkennbar. Eine Freigabe des Leichnams ist bereits erfolgt.“
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Wir berichteten: Thomas Saschenbrecker ist tot
Nachrufe
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Junge Welt: Starker Anwalt für „die Irren“