Zum Unfalltod des Rechtsanwaltes Thomas Saschenbrecker wird ermittelt

Unfallhergang und Todesursache noch nicht geklärt

Neueste Mitteilung des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Braunschweig

2017-11-09

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Foto mit freundlicher Genehmigung © regionalHeute.de Alexander Panknin.

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Braunschweig/Weiler. Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Staatsanwalt Sascha Rüegg, teilte ARCHEVIVA heute um 15:21 Uhr mit, dass es sich bei dem Verunglückten auf der A 39 um den Karlsruher Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker handelte. Das Ermittlungsverfahren zur Todesursache ist eingeleitet worden. Dies sei ein völlig normaler Vorgang – auch bei jedem anderen.

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Eine Identifizierung eines Unfalltoten erfolge in der Regel durch Personalausweis oder durch Personen im näheren Umfeld des zu Tode Gekommenen.

Im Falle des Rechtsanwaltes Thomas Saschenbrecker ist die Unfallursache noch nicht abschließend untersucht. Ob der Verdacht eines Fremdverschuldens vorliegt, wird noch ermittelt. Wenn es kein natürlicher Tod gewesen sein sollte, müsste dies nach der Obduktion bzw. Ermittlung des Unfallhergangs der Polizei und der Staatsanwaltschaft gemeldet werden. Dies sei der formalistische Vorgang jeden Unfalles mit Todesfolgen.

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Thomas Saschenbrecker.

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Berichte zum Unfall

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Nachrufe auf den deutschlandweit bekannten Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker auf ARCHEVIVA

Stimmen des Dankes zum Tod des bedeutenden Rechtsanwaltes