Wechselmodell erneut gescheitert

Anträge zur Familienpolitik an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz  überwiesen

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2021-06-05

Deutscher Bundestag. Lesung. Wechselmodell. Foto: Heiderose Manthey.

 

Berlin. „Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, mehrere Anträge der Opposition zur Familienpolitik abgelehnt.

Ein Antrag mit der Forderung, das familienrechtliche Wechselmodell zum Regelfall zu machen (19/1175), wurde mit der breiten Mehrheit des Bundestages gegen die Stimmen der Liberalen zurückgewiesen. Ein weiterer Antrag, die die Verantwortungsgemeinschaft als Rechtsinstitut neben der Ehe einzuführen (19/16454), wurde bei Enthaltung der Fraktion Die Linke bei Zustimmung der FDP und Ablehnung von CDU/CSU, SPD, AfD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses (19/13635 Buchstabe a, 19/25873) zugrunde. Ein erstmals vorgelegter FDP-Antrag, das Familienrecht an die Lebenswirklichkeit anzupassen (19/29741), wurde im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Ebenfalls abgestimmt und mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Enthaltung der Linksfraktion wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Soziale Elternschaft rechtlich absichern“ (19/20864) abgelehnt, zu dem eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/29458) vorgelegt wurde.

Erster Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion will das deutsche Familienrecht reformieren. „Unsere gesetzlichen Regelungen müssen künftig vielmehr darauf ausgerichtet sein, die für unsere Kinder so wichtigen Bindungen zu Bezugspersonen zu fördern und Streit zu vermeiden“, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag (19/29741). Gerade auch in schwierigen Lebenssituationen bräuchten Kinder Bindungskontinuität.

Konkret verlangen die Antragsteller von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Reform des Familienrechts vorzulegen. Dieser solle unter anderem ein gemeinsames Sorgerecht für unverheiratete Väter vorsehen, wonach die einseitige Erklärung des Vaters zur Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts ausreicht und das Familiengericht die gemeinsame Sorge auf einen erklärten Widerspruch der Mutter nur verwehren kann, wenn diese im Ausnahmefall dem Kindeswohl widerspricht. Auch brauche es mehr Gestaltungsfreiheit der Eltern bei der Sorgeerklärung, sodass Eltern von vornherein einvernehmlich die Übertragung nur Teilbereiche der elterlichen Sorge erklären könnten, fordern die Liberalen.

Zweiter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion will mit ihrem Antrag (19/1175) das Wechselmodell bei der Kinderbetreuung im Fall der Trennung der Eltern als Regelfall gesetzlich festschreiben. Der Bundestag solle feststellen, heißt es darin, dass die Politik mit gesetzlichen Rahmenbestimmungen Eltern in ihrem Wunsch unterstützen muss, die gemeinsame Verantwortung für Kinder auch nach der Trennung beizubehalten.

Das Parlament solle die Bundesregierung auffordern, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Mit diesem solle das Wechselmodell bei einer Trennung als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden, sofern es keine einvernehmliche Regelung der Eltern gibt und es im Einzelfall nicht dem Kindeswohl widerspricht.

Dritter Antrag der FDP

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Vielfalt der Lebensformen und Lebensentwürfe soll der Bundestag nach dem Willen der FDP-Fraktion die Bundesregierung auffordern, selbstbestimmte Lebensentwürfe zu stärken. Menschen, die außerhalb einer Ehe oder von Verwandtschaft Verantwortung füreinander übernehmen wollen, sollen besser anerkannt und gefördert werden, heißt es in ihrem Antrag (19/16454). Dazu soll neben der Ehe das Modell der Verantwortungsgemeinschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch gesetzlich verankert werden.

Wie es in dem Antrag unter anderem heißt, soll eine Verantwortungsgemeinschaft durch mindestens zwei oder mehrere volljährige Personen, die nicht miteinander verheiratet, verpartnert oder in gerader Linie verwandt sind, möglichst unbürokratisch geschlossen werden können. Grundvoraussetzung der Verantwortungsgemeinschaft sei ein tatsächliches persönliches Näheverhältnis. Ein Zusammenleben sei hingegen nicht erforderlich.

Abzustimmender Antrag der Grünen

Mit der Absicherung sozialer Elternteile befasst sich der abzustimmende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/20864). Wie die Antragsteller schreiben, sind in einer wachsenden Zahl von Familien „Mama“ oder „Papa“ nicht Elternteile im biologischen oder gesetzlichen Sinn, obwohl sie vergleichbare Verantwortung übernehmen. Dies könnten zum Beispiel Partnerinnen und Partner der biologischen Eltern sein. Andere Familienformen seien bereits vor der Geburt eines Kindes darauf angelegt, dass mehr als zwei Erwachsene Verantwortung für ein Kind übernehmen wollen. Allerdings sei die rechtliche Rolle sozialer Elternteile unsicher.

Die Bundesregierung soll deshalb einen Gesetzentwurf vorlegen, wonach das sogenannte kleine Sorgerecht von Stiefeltern auch sozialen Eltern gewährt werden kann, dieses Sorgerecht um weitere Rechtswirkungen ergänzt wird und einem sozialen Elternteil die Übertragung des Kinderfreibetrages ermöglicht werden kann. (sas/irs/20.05.2021)“

Quelle: Deutscher Bundestag