Ist die Aktion “Gemeinsam gegen Sexuelle Gewalt” eine Lüge – direkt aus dem Ministerium ?

Offener Brief an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

2014-10-03

Vor dem Landgericht in Gießen. Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker. Und Prof. Dr. Aris Christdis (rechts). Kampf gegen kriminellen Kindesmissbrauch.

Vor dem Landgericht in Gießen. Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker. Und Prof. Dr. Aris Christdis (rechts). Kampf gegen kriminellen Kindesmissbrauch.

Gießen. Prof. Dr. Aris Christidis wandte sich am 01. Oktober 2014 an das Bundesministerium. Grund seines Schreibens ist seine am eigenen Leib erlebte Geschichte voller unsäglicher Fehlentscheidungen und gewalt-ignorierender Unterlassungen von Seiten der Behörden seinen eigenen Kindern gegenüber. Diese Blindheit – diese gewollte Blindheit und unterlassene Hilfeleistung – prangert er nun gezielt mit seinen Fragen an.

Ausgangspunkt seines Schreibens ist die Pressemitteilung vom 22.09.2014: „Gemeinsam gegen sexuelle Gewalt

Christidis schreibt

Sehr geehrte Damen und Herren,

um diese Lektüre nicht noch länger als nötig zu machen, stelle ich vorab die Fragen, die mich beschäftigen:

Meint die Ministerin wirklich, sexueller Kindesmißbrauch finde ausschließlich jenseits staatlicher Strukturen statt, durch einfache Bürger, die über eine Kamera und/oder einen Internet-Anschluß verfügen? Oder bildet sie sich ein, sie könnte die unüberschaubaren Netzwerke korrupter Heim- und Jugendamtsleiter, Richter und Staatsanwälte ausheben, ohne die Hilfe einer demokratisch gesonnenen Öffentlichkeit in Anspruch zu nehmen?

Ich erlaube mir, eine kurze Chronologie meiner eigenen Erfahrungen mit der Thematik zu übermitteln. Dokumente sind zu allen Punkten erhältlich und liegen sogar seit 2011 dem Deutschen Bundestag vor (s.u.):

• 2005 beantragte ich die Scheidung, um meinen zwei kleinen Söhnen einen Zufluchtsort zu bieten, vor einer Mutter, die (früher selbst mißbraucht) ein immer männerfeindlich-aggressiveres Verhalten zeigte und inzwischen eine feste, außereheliche, gleichgeschlechtliche Beziehung unterhielt. Schon beim Auftakt machte mir die zuständige Gießener Richterin Keßler-Bechtold unmißverständlich klar, daß für sie (Zitat) „kleine Kinder zur Mutter gehören“.

• 2006 traute ich mich erstmalig, schriftlich gegenüber der zuständigen Mitarbeiterin des Gießener Jugendamts und der Familienrichterin Keßler-Bechtold meine Sorge zu äußern für die Zeit, wenn die Kinder von der Mutter (Zitat) „nicht mehr als „Kleinkinder“ angesehen werden“. Die Mitarbeiterin teilte meine Sorgen und positionierte sich ebenfalls schriftlich; sie wurde kurz darauf versetzt. Ihre Nachfolgerin stellte sich ebenso hinter mich; später mußte sie mir schriftlich mitteilen, daß der Gießener Jugendamtsleiter Herr Prinz ihr verboten hatte, mich zu beraten (Korrespondenz lag dem Bundestag vor).

Download des gesamten Briefes