Klüngel aufgedeckt: Lügen der Gerichtsreporterin des Gießener Anzeigers endgültig entlarvt

Dr. Andrea Christidis gewinnt die Berufungsverhandlung

Unterlassungserklärung schon vor zwei Jahren unterzeichnet !

2021-03-27

Hier legt Dr. Andrea Christidis Berufung ein. Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Foto: Heiderose Manthey.


Gießen. Am 23.03.2021 fand um 10 Uhr die Berufungsverhandlung Andrea Christidis gegen die Journalistin des Gießener Anzeigers statt.

Zum Hintergrund

Die Journalistin Inka Friedrich hatte am 05.12.2015 als Gerichtsreporterin des Gießener Anzeigers einen Artikel veröffentlicht und dabei vorgetäuscht, Andrea Christidis habe sich in der Vergangenheit immer wieder als „Psychotherapeutin“ bezeichnet und sei deshalb auch verurteilt worden. Christidis klagte auf Unterlassung und verlor in erster Instanz hauptsächlich deshalb, weil Richterin am Landgericht Gießen, De Nève der Auffassung war, dass der normale Zeitungsleser ohnehin nicht zwischen dem Begriff Psychologin, Diplompsychologin oder Psychotherapeutin unterscheiden könne.

Daraufhin legte Christidis Berufung ein und erhielt Recht vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Einzelrichterin Grünert. Allerdings könne ein Widerruf von der Journalistin nicht verlangt werden, aufgrund der langen Zeitspanne zwischen Veröffentlichung und Widerrufsbegehren.

Unterlassungserklärung bereits vor zwei Jahren unterzeichnet

Frau Friedrich war in der Verhandlung nicht anwesend, aber ihr Anwalt Koch übergab eine Unterlassungserklärung seiner Mandantin, die seltsamerweise schon vom 16.05.2019 datiert ist. Das war genau ein Tag nachdem das Landgericht Gießen den Streitwert vorläufig auf 320.000 € festgesetzt hatte.

Offenkundig war sich die Journalistin und ihr Anwalt bewusst, dass die Gießener Institutionen zusammenhalten und sich in der Regel gegenseitig  gegen die Abwehrrechte der Bürger schützen.

Selbstverständlich berichten die etablierten Medien hierüber nicht.

Die Unterlassungsverfügung ist hier aufrufbar.

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