Manthey machte Gebrauch von ihrem Presserecht wegen eines Menschen verachtenden Gemeinderatsbeschlusses
Richterin Martina Resch: „SCHULDIG !!!“
2020-10-06
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Pforzheim/Keltern/Keltern-Weiler. Aufgrund der nach der Verhandlung stattgefundenen mündlichen Verurteilung von Manthey wegen „Beleidigung“ von Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, fordert Manthey, Direktorin der ARCHE vom Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim die sofortige Annullierung.
Manthey: „Hier geht es um die Aufklärungsarbeit mehrerer Menschenrechtsverbrechen in der Gemeinde Keltern, auch oder gerade um einen Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2019 und keineswegs um die Beleidigung der Person Steffen Jörg Bochinger !“ Ob es eine Beleidigung sei, solle sie dem Gericht überlassen, grätschte Richterin am Amtsgericht Pforzheim, MARTINA RESCH, ein. Manthey äußerte während des Prozesses mehrfach:
„DAS IST EIN ABGEKARTETES SPIEL !
UND WER DIE „GLOBAL PLAYER“ UND DIE STRIPPENZIEHER DAHINTER SIND,
DAS WIRD SICH NOCH ZEIGEN !“
Prozessbeobachter Peter Brigthman berichtet
Es wurden nur acht Personen Zugang gewährt. Diese mussten eine Maske tragen. Es waren noch eine Richterin, ein Staatsanwalt und ein Protokollführer anwesend. Richterin, Protokollführer und Staatsanwalt trugen allesamt keine Masken. Dies wurde damit begründet, dass man den Sicherheitsabstand einhalten würde. Es gab mehrere Personen, denen der Zugang in den Saal verwehrt wurde mit der Begründung, dass ansonsten die Covid-19 Abstandsregeln verletzt würden. Es erschien mir willkürlich, dass man für diesen Prozess solch einen kleinen Saal ausgewählt hat, hier ist zu vermuten, dass man absichtlich zum einen die Anzahl Prozessbeobachter begrenzen wollte und zum anderen den verbleibenden Personen somit das Tragen einer Maske aufzwingen konnte und wollte.
Tatsachenbehauptung von Henning von Restorff: Manthey ist „polizeibekannt“
Es wurde die Anklage verlesen und eine Polizistin als Zeugin vernommen. Teil der Anklage war auch die Aussage, dass Heiderose Manthey „polizeibekannt“ wäre. Dies schien mir sehr verächtlich und herabwürdigend, als ob die Angeklagte bereits als Straftäterin bekannt wäre. Hier wäre zu prüfen, ob diese Verächtlichmachung den Strafbestand des § 186 StGB Üble Nachrede oder § 187 StGB Verleumdung erfüllt, denn es ist ja Rufmord, wenn jemand die Behauptung aufstellt, er oder sie wäre „polizeibekannt“, gerade auch dann, wenn jemand wegen einer angeblichen „Beleidigung“ angeklagt wird.
Es fiel mir außerdem auf, dass Heiderose Manthey sich alleine verteidigte, es war für sie kein Anwalt anwesend. Hier wäre zu prüfen, ob hier das Recht der Angeklagten auf fairen Prozess nach Art. 6 MRK verletzt wurde.
Alle Anträge von Heiderose Manthey wurden abgelehnt
Es fiel auch auf, dass sämtliche Anträge von Heiderose Manthey, einer nach dem anderen abgelehnt wurde, meist mit der Begründung, dass der Antrag nicht der Wahrheitsfindung diene. Dies habe ich anders empfunden.
Angebliche Beleidigung hat eine lange Vorgeschichte
Gerade auch deswegen, weil Heiderose Manthey in der Gemeinde ihres Wohnorts schon des Öfteren gemobbt wurde, ihr Auto zugeklebt wurde, Plakate abgerissen wurden etc., schien es mir schon wichtig, dass diese Vorfälle in die Urteilsfindung hätten einfließen müssen, da die angebliche Beleidigung hier eindeutig eine lange Vorgeschichte hat und sich eine Verstrickung von Akteuren deutlich macht, die im Hintergrund die Strippen ziehen, um Heiderose Manthey Schaden zuzufügen und sie zudem mundtot zu machen.
Vortrag ihres Einsatzes zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ im Plädoyer von Heiderose Manthey lässt Richterin kalt
Letzteres lässt sich daran erkennen, dass Heiderose Manthey sehr umfangreich über ihren Einsatz gegen Eltern-Kind Entfremdung vortrug, über ihre Aktionen für Menschenrechte berichtete und in ihrem Leben die zwangsweise Trennung von ihren Söhnen als Seelische Folter erleben musste und immer noch erlebt, was ich selbst auch nachvollziehen kann, da ich auch ein Opfer von Eltern-Kind Entfremdung bin und die seelischen Qualen, die diese Art von Verbrechen mit sich bringt, durchaus als Folter bezeichnet werden kann und auch muss. Zu den Opfern gehört bzw. gehören hier natürlich auch das Kind bzw. die Kinder. Es ist mir aufgefallen, dass der Vortrag von Heiderose Manthey, was diese Themen betrifft, Protokollführer, Richterin und Staatsanwalt offensichtlich vollkommen kalt ließen, was sehr befremdlich auf mich wirkte.
Prozessbegleiter springt auf und verlässt den Saal: „Das ist ja furchtbar, das kann ich nicht länger mit ansehen !“
So stand dann auch ein Prozessbegleiter auf und sagte während er den Saal verließ, dass er sich das nicht mehr mit ansehen kann, was für ein unsäglicher Schauprozess hier abläuft.
Immer wieder wurden auch einzelne Personen durch die Richterin gemaßregelt, dass ihre Masken nicht richtig sitzen würden und diese auch die Nase bedecken müssten o. ä..
Richterin Martina Resch schlecht zu verstehen
Was ebenso auffiel war, dass das Mikrofon der Richterin nicht funktionierte und diese somit sehr oft sehr schlecht zu verstehen war. Immer wieder musste sie aufgefordert werden, doch etwas lauter zu reden. Es wurde auch angesprochen, dass die Angeklagte im Vorfeld beantragt hat, ein Mikrofon bereitzustellen, natürlich ein funktionierendes. Dies war nicht der Fall.
Auch mir ist der Kragen geplatzt
Als Heiderose Manthey darüber berichtete, dass sie mit Slogans gegen Frühsexualisierung in ihrem Auto – gegen die sich Frau Heiderose Manthey auch einsetzt und ich übrigens auch – Aufklärung betrieb, das Auto dann aber eines Tages mit schwarzen Bändern zugeklebt vorfand, weil wohl jemand anderer Meinung ist bzw. keine anderen Meinungen akzeptiert, ist mir dann auch der Kragen geplatzt als Frau Heiderose Manthey berichtete, dass ihr vorgeworfen wurde, sie hätte mit ihrem Auto mit diesen Slogans vor einem Kindergarten geparkt.
Richterin Resch schmiss mich raus
Als ich der Richterin (ich hatte nicht das Wort) gesagt habe, dass riesengroße Comic Plakate der Kampagne der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ mit Comic-Bildern von Menschen beim Sex für das Benutzen von Kondomen wirbt, Plakate die in der Öffentlichkeit zu sehen sind, zumindest 2018 in Fürth und auch Nürnberg, d. h. riesengroße Plakate an denen Mütter und Väter mit ihren Kindern vorbei radeln oder im Kinderwagen vorbeigehen oder auch im Auto mit ihren Kindern daran vorbei fahren müssen, da sagt niemand was von diesen Moralaposteln, doch wenn Heiderose Manthey mit Slogans gegen Frühsexualisierung in ihrem Auto vor einem Kindergarten parkt, empören sich offenbar einige heuchlerische Bürger und meinen, dass Kindergartenkinder lesen können. Leider konnte ich es nicht so deutlich formulieren, da mich die Richterin unterbrach und mich mehr oder weniger dann rausschmiss.
Ein anderer Prozessbeobachter rückt nach
Draußen gab ich dann natürlich jemand anderem meine Platzkarte, so dass wieder eine Person den Saal betreten konnte.
Da mehr als fünf Personen während des Prozesses mitgeschrieben haben, sollten am besten die Aufzeichnungen von ihnen auch ran gezogen werden, einen Bericht zu schreiben, da ich selbst nicht mitgeschrieben habe.
Leider kann ich in meinem Bericht nicht im Detail alles unterbringen, was Heiderose Manthey vorgetragen hat, also die Aktion mit dem Ordner voller Einschreiben und Rückscheine an die Gerichte, ihre Kontakte zum Europäischen Parlament und ihr dortiges Wirken, wie auch das beim Internationalen Strafgerichtshof (IStG oder ICC), ihr Wirken bei der UNO in New York und ihre Berichterstattung an den UN-Sonderberichterstatter Melzer in Genf etc.
Einen ganzen Tisch voller Akten
Auch habe ich weitere wichtige Dinge aufgrund befürchteter Überlänge nicht mit eingebaut, wie z.B. die Tatsache, dass Heiderose Manthey einen ganzen Tisch voller Akten dabei hatte.
Auf Anfragen kann ich weiter ins Detail gehen. Möchte hier aber vorerst meinen Bericht schließen.
Ach ja, meines Erachtens hatten die Zuschauer einen 1,5 Meter – Abstand. Warum die Zuschauer überhaupt Masken tragen mussten, kann ich nicht beantworten. Die schroffen Zurechtweisungen durch die Richterin, wenn mal die Maske die Nase nicht bedeckte, fand ich absolut übertrieben.
Sie sind noch nicht mit dem Fall vertraut ?