Kommentar zu dem PAS-Gerichtsurteil in England

PAS – Wegweisende Entscheidung

„Wer die Entscheidung liest, weiß, dass wir immer mehr bewegen und dass etwas im Fluss ist. Weiter so !“

2019-10-28

Torsten H. Sommer MA – Mitwirkender im Waldstädter Kreis – kommentiert ein Gerichtsurteil vom 24. September 2019. Foto: Heiderose Manthey

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Nürnberg/Keltern-Weiler. Torsten H. Sommer MA, aktiver Väter, der sich für das Recht der Kinder auf beide Eltern einsetzt, schreibt zum Gerichtsurteil
England and Wales Family Court Decisions (other Judges) den heutigen Kommentar.  

IN THE FAMILY COURT, CASE NO: XX17C01779, IN THE MATTER OF THE CHILDREN ACT 1989, 24th September 2019 steht unter Punkt 1 vorab (google-translate): „Dr. Mark Berelowitz, einer der führenden beratenden Kinder- und Jugendpsychiater des Landes, sagte kürzlich vor Gericht: „Dies ist eine der beunruhigendsten Situationen, die ich in 30 Jahren solcher Arbeit erlebt habe.“ Ich bin seit 40 Jahren im Familienrecht tätig und habe in diesem Fall die gleiche Erfahrung wie Dr. Berelowitz. Es ist ein Fall, in dem ein Vater das Verfahren trotz jahrelanger Rechtsstreitigkeiten, umfangreicher beruflicher Eingaben, der Einleitung eines öffentlich-rechtlichen Verfahrens zur Unterstützung der Kontaktaufnahme und vieler gerichtlicher Anordnungen ohne Kontakt zu seinen Kindern verlässt.

In diesem Fall habe ich den Vater als „klug, nachdenklich, sprachlich und empfänglich für Ratschläge“ beschrieben. Er ist ein intelligenter Mann, der seine Kinder offen liebt. Obwohl ich gesehen habe, dass er wegen der Ereignisse vor Gericht zutiefst verzweifelt war, habe ich ihn nie gesehen, wie er seine Frustrationen auslöste. Es ist auch ein Fall, in dem die Mutter tiefe und ungelöste emotionale Bedürfnisse, feste Vorstellungen und die Tendenz hat, zwanghaft zu sein.“

Torsten Sommer in einem Rundschreiben an vom Familien(un)recht Betroffene Väter und Mütter

„Liebe Mitstreiter,

den Gerichtsübersetzer, den Heiderose sucht, braucht es dazu nicht unbedingt. Auch ich kann das übersetzen, habe bis auf Weiteres aber keine Zeit dazu.

Gelesen habe ich aber den Text, und ich finde den Richter Stephen Wildblood einfach großartig – aber vielleicht sind solche Richter ja gar nicht so selten im Vereinigten Königreich.

Wo gibt es denn das ? … Richter gibt eigene Fehler zu !

Er kritisiert vorangegangene gerichtliche Entscheidungen, und gibt sogar eigene Fehler zu! Vor allem Letzteres möchte ich wenigstens einmal in Deutschland erleben!

Auch kritisiert er, wie das Verfahren verschleppt wurde, und dass die von der Mutter ausgehende Entfremdung nicht schon früher erkannt und nicht schon früher dagegen vorgegangen wurde.

Nachdem er offenbar allen Expertenmeinungen aufmerksam lauscht, aber auch realisiert, wie diese Experten mehr gegeneinander als zusammenarbeiten, hat er nicht nur begriffen, sondern auch durchdrungen, was PAS ist uns wie es herbeigeführt wird.

Richter Wildblood: Eine Eruierung des freien Kindeswillens durch Befragung ist oberflächlich und naiv

Während die meisten der in deutschen Familiengerichtsverfahren Verfahrensbeteiligten angeblich „Sachverständigen“ – Entschuldigung, „Sachverständigen und Sachverständiginnen“ – immer noch glauben, man könne den freien Kindeswillen erfahren, indem man die Kinder befragt, und dieser so ermittelte sogenannte Kindeswille müsse dann in die Entscheidung einfließen, bezeichnet Richter Wildblood eine solche Vorstellung wörtlich als “oberflächlich und naiv”.

Wildfremde Menschen fassen tief in die Herzen der Kinder – mit „dreckigen“ Händen ?

Hochinteressant auch wie Richter Wildblood kritisiert, dass die Kinder in dem Verfahren immer wieder von fremden Menschen nach Dingen befragt wurden, die das Verhältnis zu den nächsten Familienmitgliedern betreffen und daher eigentlich Privatsache sind und nichts, worüber Kinder sich freiwillig mit Fremden unterhalten würden. Hier spricht er mir aus der Seele! Von den Eltern wird erwartet, Kinder aus alledem rauszuhalten, nur um sie dann von wildfremden Menschen voll in alles das hineinzuziehen! Wie krank ist das denn?

Wildhood spricht von Dämonisierung des Vaters durch die Mutter

Äußerst interessant finde ich auch, dass Richter Wildblood von der durch die Mutter verursachten “Dämonisierung” des Vaters in den Augen der Kinder spricht.

In dem Verfahren um diese Kinder wurde offenbar der furchtbare Fehler gemacht, Kinder, in deren Augen der Vater bereits dämonisiert war, Knall auf Fall gänzlich zum Vater zu geben. Aus der Sicht der Kinder wird dadurch die Mutter auch noch bestätigt, da für sie der “dämonische” Vater jetzt erreicht hat, dass die Kinder ihrer Mutter nicht mehr sehen.

Von vorn herein das Wechselmodell anordnen

Hätte gleich von vorneherein, d.h. bevor die Dämonisierung ihren Anfang nahm, das Gericht das Wechselmodell angeordnet und auch enforciert, hätte es zu dieser Dämonisierung wohl kaum jemals kommen können.

Wenn ich aber richtig gelesen habe, so wird all das dem Vater nicht im mindesten nützen. Nachdem, wie es gelaufen ist, als man versucht hat, die Kinder dazu zu bewegen, gänzlich beim Vater zu leben, sieht Richter Wildblood jetzt wohl von jeglichem neuen Versuch in diese Richtung ab, was sogar nachvollziehbar ist. Warum aber zu keinem Zeitpunkt das Wechselmodell versucht oder auch nur daran gedacht wurde, dies zu versuchen, erschließt sich mir aus dem Text nicht.

Es liest sich fast so, als ob die Möglichkeit, dass Kinder abwechselnd bei beiden Eltern leben, keinem der Verfahrensbeteiligten, und nicht einmal Richter Wildblood, überhaupt jemals in den Sinn gekommen wären.

Somit bleibt es wohl dabei, dass die Kinder weiterhin ausschließlich bei der Mutter leben und der Vater keinen Kontakt zu ihnen bekommt. Mama hat mal wieder gewonnen!

Sind gutgemeinte Wünsche für eine Vater, der sein Kind verloren hat, umsetzbar ?

Nichtsdestoweniger finde ich es erstaunlich, dass der Richter dem Vater gegenüber sein Bedauern und sein Mitgefühl und die Hoffnung ausdrückt, der Vater möge trotz allem, was passiert ist, wieder Freude im Leben finden.

Ich glaube, darauf, dass wir so eine Bemerkung mal in einem Beschluss eines deutschen Familiengerichts lesen, können wir noch ein halbes Jahrtausend warten.

Und, wie M. richtig sagt, es ist zweifelhaft, ob uns die Weisheit eines Richters Wildblood jemals in Deutschland was nützt. Wir wissen ja, dass die meisten Deutschen es nicht für nötig halten, von anderen Völkern irgendwas zu lernen, und statt dessen erwarten, dass der Rest der Welt von Deutschland lernt.

Zum Glück ist ein großer Teil des Rests der Welt dazu zu schlau 🙂

Solidarische Grüße, Torsten

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