EILNACHRICHT: Richterin Martina RESCH verurteilt Heiderose Manthey

Nur 8 Sitzplätze wurden für Presse und Zuschauer vergeben !

Pressevertreter standen vor der Tür und wurden nicht rein gelassen

2020-09-24

Heiderose Manthey bereitet sich auf den Strafprozess vor. Im Vordergrund: Die von Heiderose Manthey eingereichte Verfassungsbeschwerde mit bisher 4692 Seiten und die RESOLUTION 09/15 (vorne links rotes Deckblatt) mit 171 Seiten des Grunddokuments auf Beweisbasis und erweiterten Resolutionen. Die RESOLUTION 09/15 liegt im UNO Hauptquartier New York wegen vorliegender Folter und grausamer Misshandlung, ausgeübt durch deutsche Gerichte und Staatsanwaltschaften, sie wurde eingereicht in den Bundesdeutschen Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in Berlin u.a.. Angezeigt wurde Heiderose Manthey durch Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister, vertreten durch dessen Anwalt Henning von Restorff, Anwaltskanzlei Ladenburger, Pforzheim. Foto: Otto Teebaum.

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Pforzheim/Keltern-Weiler. Heiderose Manthey nimmt in ihrem Plädoyer die Strafanzeige von Henning von Restorff auseinander.

Einige Highlights

  • Alle Anträge von Heiderose Manthey wurden während des Prozesses abgelehnt.
  • Zeugen nicht zugelassen
  • Keine ausreichende Beschallung – Martina Resch äußerte, das Mikrophon sei kaputt
  • Mehrere Pressevertreter wurden abgewiesen
  • Ein Pressevertreter springt während des Prozesses auf und verlässt den Saal, weil er „das“ nicht aushalten kann …
  • Manthey durfte während des Prozesses KEINE Beweise eingeben
  • Einen Antrag auf ein Glas Wasser solle sie schriftlich stellen
  • Die gereichte Wasserflasche wurde moniert: „Das ist doch kein Wasser !“

Stand das Urteil schon vor Prozessbeginn fest ?

Direkt nach dem Plädoyer von Heiderose Manthey verurteilte Richterin Martina Resch Heiderose Manthey zu einer Geldstrafe.

Zuvor bat sie den Saal zwei Minuten um vollkommene Ruhe und dann schoss das Urteil aus ihr raus.

Der Kommentar von Peter Brightman auf Facebook

„Als ich der Richterin (ich hatte als Besucher nicht das Wort) gesagt habe, dass riesengroße Comic Plakate der Kampagne der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ mit Comic-Bildern von Menschen beim Sex für das Benutzen von Kondomen wirbt, Plakate die in der Öffentlichkeit zu sehen sind, zumindest 2018 in Fürth und auch Nürnberg, d. h. riesengroße Plakate an denen Mütter und Väter mit ihren Kindern vorbei radeln oder im Kinderwagen vorbeigehen oder auch im Auto mit ihren Kindern daran vorbei fahren müssen, da sagt niemand was von den Moralaposteln, doch wenn Heiderose Manthey mit Slogans gegen Frühsexualisierung in ihrem Auto vor einem Kindergarten parkt, empören sich offenbar einige heuchlerische Bürger und meinen, dass Kindergartenkinder lesen können. Selbst wenn sie es lesen könnten, so wäre dies gut, denn es dient ihrem Schutz vor Frühsexualisierung. Leider konnte ich es nicht so deutlich formulieren, da mich die Richterin unterbrach und mich mehr oder weniger dann rausschmiss.

Ich persönlich bin sehr beeindruckt davon, dass Heiderose Manthey nicht nur gegen Frühsexualisierung von Kindern und natürlich damit verbunden, auch gegen sexuellen Missbrauch einsteht, sondern ebenso für das vollkommen vernachlässigte Feld bzw. Thema von seelischem Missbrauch, von psychischem Missbrauch, dem ihre beiden Söhne und natürlich sie selbst seit Jahren ausgesetzt sind und mit ihr, zahlreiche andere Eltern, Väter und Mütter und Kinder, die dieser Folter ausgesetzt sind.

Es ist ein Armutszeugnis des Amtsgerichts Pforzheim, ausgerechnet Heiderose Manthey dann für eine angebliche Beleidigung zu bestrafen und einen Beweisantrag nach dem anderen abzulehnen mit der Begründung, dieser diene nicht der Wahrheitsfindung.“

 

Lesen Sie den Artikel von Erich Neumann

Amtsgericht Pforzheim ein rechtsfreier Raum?

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Pforzheimer Amtsgericht ist für Heiderose Manthey und für die von ihr entfremdeten Söhne eine Folterkammer

Sämtliche Artikel zum Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey, angezeigt durch Henning von Restorff, Kanzlei Ladenburger, im Auftrag von Steffen Jörg Bochinger (Bürgermeister)

 

Amtsgericht Pforzheim