Bundesverfassungsgericht Karlsruhe: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Journalisten gegen die gerichtliche Untersagung einer kritischen Äußerung über die Bundesregierung

Journalist veröffentlicht: „Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!“

BVerfG beschließt: „Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten.“

2024-04-16

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe beschließt: Kurznachricht „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus …“ ist eine zulässige Meinungsäußerung ! Foto: Otto Teebaum / Renate Kern. Layout: Heiderose Manthey.






.
Karlsruhe.
 Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Karlsruhe teilt in seiner
Pressemitteilung Nr. 37/2024 vom 16. April 2024 das Beschluss vom 09. April 2024 der Öffentlichkeit mit.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichtes heißt es im Kurztext wörtlich: „Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde eines Journalisten stattgeben. Dieser wendet sich gegen eine einstweilige Verfügung, durch die ihm eine kritische Äußerung gegenüber der Bundesregierung untersagt wurde.

Im August 2023 veröffentlichte der Beschwerdeführer auf der Kommunikationsplattform „X“ die Kurznachricht „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!“.

In der Kurznachricht verlinkt war der Artikel eines Online-Nachrichtenmagazins mit der Überschrift „Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan“. Das Kammergericht untersagte dem Beschwerdeführer auf Antrag der Bundesregierung die Äußerung „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!).“

Die Äußerung sei eine unwahre Tatsachenbehauptung, die geeignet sei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Tätigkeit der Bundesregierung zu gefährden. Hiergegen wendet sich dieser mit seiner Verfassungsbeschwerde.

Die Entscheidung des Kammergerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Sie verfehlt erkennbar den Sinn der angegriffenen Äußerung und deren Charakter einer Meinungsäußerung. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten. Indem das Kammergericht für seine Beurteilung die in der Kurznachricht wiedergegebene Schlagzeile ausblendet, verharrt seine Sinndeutung auf einer isolierten Betrachtung des Kurznachrichtentextes.“

________________
Lesen Sie auch

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Karlsruhe: Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind mit dem Elterngrundrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) unvereinbar
Das BVerfG sagt: Zugunsten des leiblichen Vaters muss ein hinreichend effektives Verfahren zur Verfügung stehen, das ihm ermöglicht, anstelle des bisherigen rechtlichen Vaters selbst rechtlicher Vater seines Kindes zu werden

MEDIENANFRAGE: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
Haben biologische Väter kein Recht Vaterschaften anzufechten, wenn laut Familiengericht zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht ?
Wegen Vaterschaftsanfechtung: Väteraufbruch für Kinder (VAfK) sucht Interviewpartner

Pressemitteilung: Befangenheitsantrag gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) Karlsruhe
Aktuell: Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby veröffentlicht den Befangenheitsantrag gegen Prof. Dr. Harbarth vom 15. November 2023

Olaf Scholz und Mitglieder der Bundesregierung zu Besuch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Deutschland, wohin wirst du gesteuert ?
Die Themen des Treffens der beiden Verfassungsorgane: Die Krise als Motor der Staatsmodernisierung und Generationengerechtigkeit: Politisches Leitbild und Verfassungsprinzip

Halten SIE die Verbindung. WIR berichten.