Das Bundesverfassungsgericht bei den Feierlichkeiten zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes in Berlin

Grund zur Feier im Angesicht eines eventuell drohenden Krieges ?

Zum Geburtstag viel Glück ?

2024-05-23

Das Grundgesetz feiert am 23. Mai 2024 seinen 75. Geburtstag. ARCHEVIVA fragt: „Sollen wir gratulieren oder vielmehr alles tun, damit die Inhalte des Grundgesetzes umgesetzt werden ?“ Foto: Heiderose Manthey


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Karlsruhe.
 Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Presseveröffentlichung herausgegeben. Die Bezeichnung der Mitteilung lautet Nr. 46/2024 vom 22. Mai 2024.

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe. ARCHEVIVA fragt: „Erinnern wir uns an das Lied von Udo Jürgens „Lieb Vaterland magst ruhig sein !“ und an das von Reinhard Mey „Nein, meine Söhne geb‘ ich nicht !“ ? Foto: Heiderose Manthey..


Hierzu der Kurztext wörtlich: „Das Grundgesetz feiert am 23. Mai 2024 seinen 75. Geburtstag. Dieses Jubiläum möchten wir gemeinsam mit Ihnen in Berlin feiern. Die Feierlichkeiten beginnen um 10 Uhr mit einem ökumenischen Gottesdienst in der St. Marienkirche. Im Anschluss findet auf dem Forumsplatz vor dem Bundeskanzleramt um 12 Uhr ein Staatsakt statt, zu dem rund 1100 Gäste erwartet werden. Nach der musikalischen Eröffnung wird sich Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier mit einer Ansprache an die Festgesellschaft wenden.

 

Vom 24. bis 26. Mai 2024 findet ein Demokratiefest rund um das Bundeskanzleramt und das Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestags statt.

Das Bundesverfassungsgericht präsentiert sich in der Nähe des Kanzleramtes

Das Bundesverfassungsgericht präsentiert sich in unmittelbarer Nähe des Tipis am Kanzleramt in einem interaktiven Pavillon. Bürgerinnen und Bürger können sich dort am Freitag, dem 24. Mai 2024 (ab 14 Uhr) sowie Samstag, dem 25. Mai und Sonntag, dem 26. Mai (jeweils ab 11 Uhr) über die Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts informieren und bei Interviews mit Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts einen persönlichen Eindruck von ihnen gewinnen. Zudem werden auf großen Bildschirmen Kurzfilme über die Arbeit und bedeutsame Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gezeigt, wie etwa die neu produzierte Videoreihe „Meine Grundrechte“.

Das Bundesverfassungsgericht lädt Sie herzlich zum Mitfeiern ein und freut sich auf Ihren Besuch.“


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