INOBHUTNAHMEN – GUTACHTEN – JUGENDÄMTER

Nach 15 Jahren Gutachtertätigkeit in über 1000 Fällen gründet die forensische Psychologin Dr. Andrea Christidis¹ AXIONResist

Die Aufgabe von Christidis: Prüfen, ob Inobhutnahmen durch Jugendämter gerechtfertigt sind

2024-04-06
aktualisiert 2024-04-07

Dr. Andrea Christis (Mitte). Gründerin von AXION Resist. Von links: Dr. Heinrich Fiechtner, Uwe Kranz, Dr. Andrea Christidis, Manfred Müller und Heribert Kohlen. Foto: AXIONResist.

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Gießen. Die forensische Gutachterin Dr. Andrea Christidis ruft die Gesellschaft AXIONResist ins Leben. Der Grund: „Systemisch zwangsweise werden ELTERN-KIND-TRENNUNG und ISOLATION der Kinder von ihren Eltern durchgeführt.“ Und damit soll jetzt Schluss sein !

Christidis deckt lt. Angaben Gefälligkeitsgutachten – Unterschriftsfälschungen – Datenmissbrauch – Behauptung falscher Tatschen – falsch gestellte Diagnosen – Rufmord – Staatliche Korruption und Protokollfälschung auf.

Schon ein Jahr nach Beginn ihrer Tätigkeit werde Christidis mit der ersten Einleitung eines Strafverfahrens konfrontiert. Damit würde ihr „klargemacht“, dass sie unerwünschte Fragen stelle.

Woran erkennt man die „Gefährlichkeit“ von Christidis ?

Gegen Dr. Andrea Christidis würden während ihrer Tätigkeit 84 Strafanzeigen gestellt, die aber durch ihre Anwälte alle entkräftet worden seien !

Christidis: „Mit den Kindern wird experimentiert, sie werden in multipler Weise wirtschaftlich, physisch und psychisch ausgebeutet, ja, sogar getötet ! Dieser institutionelle Missbrauch findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.“

„RESIST“ heißt nicht nur Widerstand leisten, sondern Korruption und Manipulation aufdecken !

Christidis hat ein TEAM um sich herum aufgebaut.

Das TEAM


Ben – Sicherheitsberater und Vormund
Christidis Prof. Dr. Aris – Informatik, Bildverarbeitung
Fiechtner Dr. Heinrich – Onkologe und Hämatologe
Göllner Andreas – Datenanalyst
Kohlen Heribert – Rechtsanwalt
Kranz Uwe – LKA-Präsident a.D.
Matuschczyk Markus – Rechtsanwalt
Müller Manfred – Rechtsanwalt
Prüfert Erwin – Zertifizierter DSGVO Berater
Schwab Prof. Dr. MartinRechtswissenschaften
Siemund Edgar – Rechtsanwalt
u.a.

Über das Team

Christidis: „Diese Kompetenzen verschiedener Disziplinen etablieren sich zu einer ganz neuen Qualität. Das Team leistet Beratung, Unterstützung, Aufklärung, Dokumentation und Veröffentlichung.“


Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=XaT7aLn5gYM

GEGEN ORGANISIERTE KRIMINALITÄT IN INSTITUTIONEN

Quelle: https://rumble.com/v4nhg6r-axionresist-stellt-sich-vor.html

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¹Dr. Andrea Christidis, Ph.D. (Bundelkhand University) ist Psychologin für klinische, pädagogische, neuropsychologische, kriminalistische und forensische Psychologie
Verhaltenstherapeutin, Systemische Familientherapeutin (DGSF)

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„Vom Kinderschutz zur Kinderpornografie-Mafia“ – ORIGINALVIDEO
Kampf zur Überwindung von „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung und Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, Kampf gegen Missbrauch von Kindern und Erwachsenen

Christidis Dr. Andrea
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aktualisiert 2024-04-07
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Kindesentzug mit System – Inobhutnahmen unter der Lupe
„In Deutschland werden jährlich mehrere Zehntausend Kinder in staatliche Obhut überführt. Weltweit ist Deutschland das Land mit den meisten Inobhutnahmen. Hat Deutschland wirklich die gefährlichsten und unfähigsten Eltern weltweit oder verbirgt sich hinter diesen erschreckend hohen Zahlen etwas ganz anderes? Diese Sendung bringt Licht ins Dunkel und nimmt das System, welches hinter den Inobhutnahmen steckt, genau unter die Lupe …“
Stellungnahme von Dr. Andrea Christidis ab Zeitleiste 02:38: „Ich habe noch nicht ein einziges Gutachten gehabt, das wirklich allen fachlichen Anforderungen entsprochen hätte !“


 

Bundesgerichtshof: Urteil des Landgerichts Bochum wegen Totschlags durch Ersticken zweier Kinder rechtskräftig

Gesamtfreiheitsstrafe in zwei Fällen von 14 Jahren

Mutter tötet beide Söhne in den Jahren 2011 und 2012

2024-04-01

Bundesgerichtshof. „Diese Entscheidung liegt am Bundesgerichtshof noch nicht gedruckt vor.“ – Zum ganzen Procedere eine Frage zum Schluss: „Was veranlasst eine Mutter zu einer solchen Tat ? Wie viele Vorzeichen gingen voraus ? Hat die Umgebung etwas vom Plan der Mutter gewusst ? Wie kann in Zukunft eine solche Tat verhindert werden ?“ Foto/Layout: Heiderose Manthey.

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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) macht in seiner Pressemitteilung Nr. 074/2024 vom 28. März 2024 das Urteil vom 28. März 2024 –   unter Aktenzeichen 4 StR 370/23 geführt – der Öffentlichkeit bekannt.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen der Strafkammer tötete die Angeklagte in den Jahren 2011 und 2012 ihre beiden Söhne, indem sie ihnen jeweils eine Decke, ein Kissen oder eine ähnliche weiche Bedeckung auf das Gesicht presste. 

Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft, die jeweils die Verletzung formellen und materiellen Rechts beanstandet hatten, als unbegründet verworfen. Die durch die Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Vor- oder zum Nachteil der Angeklagten ergeben.

Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Bochum mit Urteil vom 06. März 2023 unter Aktenzeichen 7 Ks 30 Js 151/20-19/22.

Das Urteil des 4. Strafsenats vm 28. März 2024 – 4 StR 370 / 23: Diese Entscheidung liegt am Bundesgerichtshof noch nicht gedruckt vor.

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47-jähriger Patient stirbt an den Folgen der Verletzung
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Bundesgerichtshof: Verurteilung zweier Ärzte wegen fahrlässiger Tötung bestätigt

Missachtung der erforderlichen Sorgfalt: Drosselung der Sauerstoffzufuhr des Beatmungssystems während der Operation versäumt 

47-jähriger Patient stirbt an den Folgen der Verletzung

2024-03-31
aktualisiert 2024-04-03

Bundesgerichtshof. „Die maßgebliche Vorschrift lautet: 222 StGB Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ – Zum ganzen Procedere eine Frage zum Schluss: „Warum wird die Sauerstoffzufuhr nicht automatisch gedrosselt ?“ Foto/Layout: Heiderose Manthey.

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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) macht in seiner Pressemitteilung Nr. 073/2024 vom 28. März 2024 den Beschluss vom 20. März 2024 –  unter Aktenzeichen 6 StR 17/24 geführt – der Öffentlichkeit bekannt.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen führten die als Oberärzte in einem Klinikum tätigen Angeklagten im Februar 2017 bei einem 47-jährigen Patienten eine Operation mit dem Ziel durch, einen Stent aus dessen Luftröhre zu entfernen.

Nachdem dies mittels eines Bronchoskops nicht gelungen war, setzten die Angeklagten zur Vermeidung eines Luftröhrenschnitts einen Laser ein, um den Stent in der Luftröhre des Patienten zu zerteilen. Unter Missachtung der erforderlichen Sorgfalt versäumten sie es jedoch, die Sauerstoffzufuhr des Beatmungssystems zu drosseln. Aufgrund der hohen Sauerstoffkonzentration kam es zu einer explosionsartigen Verpuffung, die zu einer erheblichen Schädigung des Luftröhrensystems und der Lunge des Patienten führte, der an den Folgen der Verletzungen verstarb.

Die durch die Rechtsmittel der Angeklagten veranlasste Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben.

Das Urteil des Landgerichts Hof ist damit rechtskräftig.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Hof mit Urteil vom 27. September 2023 unter Aktenzeichen 1 Ks 214 Js 4150/17.

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der beiden Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hof vom 27. September 2023 verworfen, mit dem die Angeklagten jeweils wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt wurden. 

Die maßgebliche Vorschrift lautet:

  • 222 StGB

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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aktualisiert 2024-04-03

Der Strafausspruch des landgerichtlichen Urteils in Sachen 6 StR 17/24 lautete auf 150 Tagessätze zu je 210 € bzw. 120 Tagessätze zu je 130 €.

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Ist unbewilligter Wegzug mit den eigenen Kindern – also ohne Genehmigung des ausgebooteten Elternteils – Kindesentführung oder gar Geiselnahme ?

Familiebleiben¹ im Gespräch mit Dr. Stefan Rücker: Von der „Ausdünnung“ der Beziehungen

Das Abschneiden des lebensnotwendigen Quellwassers oder die Entwurzelung von Kindern: Keine Frage des Erhaltens gewachsener Familien- oder Heimatstrukturen mehr, sondern das Kind nur noch im Spiegel sogenannter Fachkräfte betrachtet, als Spielball am Kindesleid verdienender unterschiedlicher Experten

2024-03-23

Dipl. Psychologe Dr. Stefan Rücker zu „Wegzug“ eines Elternteils mit den Kindern – auch ohne die Erlaubnis des zur Entfremdung preisgegebenen Elternteils eingeholt zu haben. Foto: Heiderose Manthey.




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Berlin. Diplom-Psychologe und „Kindeswohl“ Experte Dr. Stefan Rücker äußert sich im Gespräch mit Dr. Isabell Lütkehaus über Wegzug und Kindesentführung. Beides würde häufig zumindest zu vorübergehendem Kontaktabbruch zum anderen Elternteil führen, so wird der transgenerationelle und schädigende Bindungsabbruch – durchaus auch begleitet von jovialem Lachen der beiden Gesprächspartner –  im Interview beschrieben.

Der Diplompsychologe stelle sich in dem Gespräch unterschiedlichen Konstellationen von Wegzügen, sowie deren möglichen Hintergründen


Was macht der Wegzug und die Mitnahme mit den Kindern ? Was kann der zurückgelassene Elternteil tun, wenn der andere Elternteil die Kinder mitnimmt oder nicht wieder zurückbringt ?

Entscheiden sich am Kindesleid verdienende „Experten“ mitunter auch dafür, dass die Kinder bei dem sie entführenden Elternteil bleiben sollen und unterstützen sie damit das unter dem Namen „Stockholm-Syndrom“ bekannt gewordene Krankheitsbild bzw. die auftretende syndromale Erkrankung ?

Erfahren Sie mehr dazu im Podcast

Link: https://familiebleiben.de/podcast-wegzug-und-kindesentfuehrung-im-gespraech-mit-dr-stefan-ruecker/

ACHTUNG:

ARCHE kennt mehrere Fälle, in denen es zu härtester Entfremdung auch über 25 Jahre hinaus gekommen ist, bei denen eine Annäherung nicht mehr möglich zu sein scheint oder nicht mehr möglich war: Erst der Tod des entfremdeten Elternteils hat die grausame Folter, lebenslang von seinen leiblichen Kindern getrennt sein zu müssen, durchbrochen.

Entfremdung eines Kindes von einem leiblichen Elternteil ist Kindesmisshandlung und Elternmisshandlung !

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte anerkennt den emotionalen Missbrauch von Kindern durch Kindesentzug

„Besprechung des Urteils des EGMR 23641/17 (Pisică gg. Moldawien) vom 29. Oktober 2019

Mit Urteil vom 29. Oktober 2019 verpflichtete der EGMR die Republik Moldawien zur Entrichtung einer hohen Genugtuung an eine Mutter von drei Söhnen. Die staat-lichen Kinderschutzbehörden und Gerichte hatten es versäumt, in der gebotenen Eile und Dringlichkeit die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die von der Mutter monierte und durch das Verhalten ihres Vaters induzierte Entfremdung der Kinder von ihr, welche durch Psychologen dokumentiert ist, abzuwenden. Der EGMR anerkannte damit induzierte Eltern-Kind-Ent-fremdung («parental alienation»), dass es «alienierte Kinder» («alienated children») gibt und bezeichnete die auf Entfremdung abzielenden Handlungen des Vaters («alienating behavior») als emotionalen Missbrauch der Kinder. Der Beitrag zeigt den Stand der Fachdiskussion zu «parental alienation» und dem sog. «parental aliena-tion syndrome» auf und würdigt die Bedeutung des Ur-teils für den künftigen fachlichen Umgang mit Entfrem-dungsvorwürfen.“

Hildegund Sünderhauf / Martin Widrig: EGMR anerkennt «Parental Alienation»

Zu Kindesmisshandlung äußert sich der Experte Jürgen Rudolph

Loyalitätskonflikt ist Kindesmisshandlung – The Parental Alienation Syndrome (PAS) im Januar 1998 in „DER AMTSVORMUND“ veröffentlicht und damit der Justiz zugänglich gemacht.

Nochmal: Entfremdung eines Kindes von einem leiblichen Elternteil ist Kindesmisshandlung und Elternmisshandlung !

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Soll die politisch gesteuerte und gezielt hervorgerufene Angst vor dem CEED¹ der Abschreckung dienen ?

DER STRAFANTRAG GEGEN KINDERRAUB, MENSCHENRAUB UND VÖLKERMORD
Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen alle Täter, Mittäter und Hilfeleistung Unterlassenden wegen Menschenraub, Völkermord und Beihilfe zum Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, mehrfachem Verstoß gegen das Grundgesetz, Volksverhetzung, Verfolgung Unschuldiger u.a. an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gesendet
Nach vorgenommener Information an die Europäische Kommission und an den Europarat: Die ersten 20 Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind vom weltweit ausgeführten Verbrechen nachweisbar in Kenntnis gesetzt

Teil II: Wann kommt das AUS für die Verbrecher ?
An die Spitzenkräfte der EU, der Botschaften der Länder, der Presse und internationalen Gremien – hier: Enthüllung eines bislang verdeckten, aber (weltweit) legal vollzogenen Menschenrechtsverbrechens
Welches ist die Aufgabe des Europarats nach umfassender Beweisvorlage ?

DER STRAFANTRAG WEGEN VÖLKERMORD UND VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT nach dem Völkerstrafgesetzbuch (§ 5 Unverjährbarkeit)
Alle 705 Parlamentarier des Europäischen Parlaments werden angeschrieben
Frohlocken¹ bei Olaf Scholz: „Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern.“

Quelle: ¹https://familiebleiben.de/podcast-wegzug-und-kindesentfuehrung-im-gespraech-mit-dr-stefan-ruecker/

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Wie sieht es mit der Demokratie in Deutschland wirklich aus ?

Manthey erzielt durch Eigeninitiative in den zurückliegenden 25 Jahren nachhaltige kommunalpolitische Veränderungen für Keltern: CDU und SPD verlieren die Hälfte ihrer Sitze !

Bisherige Tätigkeiten der Leiterin mehrerer Lenk– und Organisationsgruppen von Wählervereinigungen und einer Partei zeigen im Ratsgremium Erfolge

Zunehmende Demokratisierung durch aufgelebte Unabhängigkeit in Mitbestimmung und garantierte Gewährleistung der Meinungsvielfalt

2024-03-17

Die große Hürde ist genommen: Die Kandidaten sind gewonnen. Die Listenplätze für die Wahl zum Gemeinderat 2024 in der Gemeinde Keltern sind vergeben. Foto/Layout: Heiderose Manthey.

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Weiler / Keltern. Am 16. März 2024 findet in Weiler die Anhängerversammlung der Wählervereinigung WIR-IN-WEILER (WIW) statt. Das Aufstellen dieser Wählervereinigung stellt für die Leiterin der Lenk- und Organisationsgruppen mehrerer Wählervereinigungen und einer Partei für den Gemeinderat in Keltern eine große Herausforderung dar.


Heiderose Manthey hat mit ihrem unermüdlichen Engagement in den letzten 25 Jahren entscheidend zu einer nachhaltigen Veränderung in der Politlandschaft der Gemeinde Keltern gesorgt.

Die Altparteien CDU und SPD verlieren die Hälfte ihrer Sitze im Gemeinderat

 

Kommunalpolitische Veränderungen auf bisherige Tätigkeiten
der Leiterin mehrerer Lenk –und Organisationsgruppen
von Wählervereinigungen / Partei für den Gemeinderat in Keltern erfolgt
:

1989

Erstellen der Liste „GRÜNE“
Organisation und Leitung bis zur Wahl
Ergebnis: 1 Sitz im Gemeinderat
Im Jahr 2024: 5 Sitze im Gemeinderat

1994

Gründung Wählervereinigung „Freie Wähler Keltern“
Organisation und Leitung bis zur Wahl
Ergebnis: 3 Sitze im Gemeinderat
Im Jahr 2024: 5 Sitze im Gemeinderat

2009

Unterstützung der Wir in Keltern
Fotos der Kandidaten zur Erstellung derer Wahlplakate, Flyer u.a.
Ergebnis: 0 Sitze im Gemeinderat

2018

Gründung der WIR-IN-WEILER (WIW)
Leiterin der Lenk- und Organisationstreffen von 2019 – 2023
Ergebnis: 0 Sitze im Gemeinderat
Es fehlten lt. Aussage des Wahlhelfers Erwin Grübl 30 Stimmen, um in den Gemeinderat einziehen zu können.

2024

Leiterin der Lenk- und Organisationstreffen der WIR-IN-WEILER (WIW) mit dem Ziel, die WIW in den Gemeinderat zu bringen

Die Hindernisse, die der Pädagogin Heiderose Manthey von Seiten der Gemeindeverwaltung / Bürgermeisteramt / Wahlausschuss in den Weg gelegt wurden, hatte sie zu überwinden. Eingeschaltet hat Manthey, Freie Journalistin und Präsidentin der ARCHE, in die aus ihrer Sicht sehr dubiosen Vorgänge das Bundeskriminalamt, das Landeskriminalamt, mehrere Polizeibehörden, die Europäische Staatsawaltschaft, die NATO, die UNO, der Menschenrechtsrat, die Militär- und Kriminalpolizei der Alliierten, die Deutsche Bundeswehr, das Ministerium für Verteidigung, das Bundesjustizministerium, die EU-Slapp-Behörden, das Bundesverfassungsgericht u.a..

Hauptamtschefin Nastassia Di Mauro und Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger sind informiert von den angeblich dubiosen Vorgänge der Verwaltung !

Eingebunden in den Mailverkehr sind auch das Hauptamt der Gemeinde Keltern, in Person Frau Nastassia Di Mauro, Leiterin des Hauptamtes, und Frau Claudia Honnen, Stellvertretende Hauptamtsleiterin. Ebenso ist der Bürgermeister der Gemeinde Keltern, Steffen Jörg Bochinger, von diesen Schreiben in Kenntnis gesetzt worden.

Das „Redaktionsstatut“, eingeführt zur Erweiterung der demokratischen Grundregeln oder ein Zepter in der Hand der Kommunalvertreter ?

Äußerst kritisch sieht die Aktivistin für die Mehrung von Demokratie und Mitbestimmung auch oder gerade kleiner Gruppen im kommunalen Gremium das Redaktionsstatut.

„Ob dieses Statut auch willkürlich gehandhabt werden kann, müssen die eingeschalteten Gremien entscheiden !“, so Manthey.

„Die Vorlagen zum Entscheidungsfindungsprozess sind erfolgt über das Aufdecken des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland –  Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienatin Syndrome“ durch die Berichterstattung an NATO, UNO u.a., über die Mitarbeit der ARCHE beim Leitbild der Gemeinde Keltern und das Aufdecken der dort stattgefundenen Vorgänge, über das Erstellen der Wählervereinigung „WIR-IN-WEILER (WIW)“ und über die Weigerung der Veröffentlichungserlaubnis durch die  Verwaltung im Amtsblatt der Gemeinde, über das Errichten des ARCHE e.V. Weiler i.Gr. und über das bisherige Verweigern der Anerkenntnis der Gemeinnützigkeit etc..

Lesen Sie hier zur Verdeutlichung und Offenlegung der Vorgänge im Rathaus Keltern den ausführlichen Bericht unter Verweis auf weiterführende Artikel auf der Webseite der Wählervereinigung WIR-IN-WEILER (WIW).

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Die Hofäcker und der ARCHE e.V. Weiler i.Gr.
Ist das Vorgehen gegen ARCHE ein gezieltes Manöver, um Demokratie zu verhindern ?
Zensur in den GemeindenachrichtenStrafrechtliche Verfolgung der während des Leitbildprozesses die gezielt vorgenommenen Denunziationen gegen Bürger aufklärenden Präsidentin der ARCHE  – Verwehren der Gemeinnützigkeit des ARCHE e.V. Weiler i.Gr.Verschwindenlassen der rechtmäßigen Eingabe im Leitbild „Sofortiges Stopp weiteren Flächenfraßes“ u.a.

2023-08-08
aktualisiert 2023-08-09 | 2023-08-10 | 2023-08-12 | 2023-08-13

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Bundesverfassungsgericht: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Oberbürgermeisters gegen seine Verurteilung wegen Vorteilsannahme

Entscheidung des BVerfG ist unanfechtbar !

2024-03-15

Bundesverfassungsgericht Karlruhe. Oberbürgermeister wegen Vorteilsannahme zu einer Geldstrafe verurteilt. Foto/Layout: Heiderose Manthey.


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Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Karlsruhe teilt in seiner Pressemitteilung
Nr. 30/2024 vom 15. März 2024 den Beschluss 2 BvR 130/24 vom 05. März 2024 der Öffentlichkeit mit.

Wörtlich: „Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Oberbürgermeisters nicht zur Entscheidung angenommen. Dieser wandte sich gegen ein Urteil des Landgerichts, das ihn wegen Vorteilsannahme zu einer Gesamtgeldstrafe verurteilt hatte, und gegen die Verwerfung seiner Revision durch den Bundesgerichtshof.

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie den gesetzlichen Darlegungs- und Substantiierungserfordernissen offensichtlich nicht genügt.“

Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Herausgeber: Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe © Bundesverfassungsgericht

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Lesen Sie auch

Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung in Sachen „Vaterschaftsanfechtung“
Termin: 09. April 2024 um 10:00 Uhr
Beachten: Akkreditierungen für Interessierte und Journalisten

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LostKIDS – Das NETZWERK gegen Kontaktabbrüche und Eltern-Kind-Entfremdung

Neuzugang in der ARCHE: Initiative gegen unhaltbare Zustände von Zerstörung lebensnotwendiger Bindungen – nicht nur in Deutschland !

Fulminante und monströse Kontaktabbrüche mit transgenerationell krankmachenden Folgen – fast ausschließlich nach konfliktbehafteten Trennungsgeschehen

Wem nützen diese Bindungsabbrüche und wer inszeniert sie ?

2024-03-13

Neuaufnahme in der ARCHE. LostKIDS. Initiative zur Überwindung von kid – eke – pas ! Logo: LostKIDS. Layout: Heiderose Manthey.



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Dresden/Weiler. ARCHE unterstützt auf seinem weltweit agierenden Netzwerk ARCHEVIVA eine neue Initiative zur Überwindung von „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt.

Lesen Sie mehr zu Die EKE-Mauer, LISTview/MAPview, Blog, Podcasts, Anleitung und Downloads auf der Website der Initiative.

Wörtlich heißt es auf der Internetpräsenz: „lostKIDS ist eine neue Initiative gegen die unhaltbaren Zustände in Deutschland, welche sich in fulminanten Kontaktabbrüchen – fast ausschließlich nach konfliktbehafteten  Trennungsgeschehen – äußern.

Schätzungen gehen davon aus, dass aktuell bis zu 4 Millionen Bundesbürger von diesem „Phänomen“ direkt und indirekt betroffen sind.

Bis zu 40.000 Kinder verlieren einen geliebten Elternteil und umgekehrt. Und das jedes Jahr. Fast jeder Bundesbürger kennt in seinem Umfeld mindestens einen solchen Fall und trotzdem ist es eines der größten Tabuthemen.

Die stattfindenden „Bindungsabbrüche“ sind so schädlich, dass entfremdete Kinder und Elternteile massiv darunter leiden und oft schwer erkranken.

In der Regel werden die Kinder wesentlich später symptomatisch.

Was tut der Staat dagegen ?

Bisher kaum was.

Teilweise zementieren alte Strukturen sogar die Entfremdung, da sie sich einzelne Institutionen und Personen aktiv gegen eine gemeinsame Elternschaft nach einer Trennung positionieren. Obwohl ein Großteil der Gesellschaft eine Gleichberechtigung von Mutter und Vater schon lange lebt, sperren sich besonders Gerichte und Jugendämter gegen diese gesunde Entwicklung, die in anderen europäischen Ländern schon seit etlichen Jahren gesetzlich verankert ist.

So sehen sich gerade entfremdend handelnde Elternteile in dogmatisch handelnden Institutionen bestätigt, die in den 50 und 60er Jahren stehen geblieben sind. Allzu gern stellen sich die entfremdenden Täter gern als „Opfer“, als „alleinerziehende Märtyrer“ mit einem „hochidealisierten und reinstem Erziehungsbild“ dar, welches in seiner Unwirklichkeit schon grotesk verzerrt wirkt.

Genau dieses Bild wird von den begleitenden Institutionen aber allzu gern aufgegriffen und nie nur ansatzweise in Frage gestellt. Der Schaden an den Kindern und normalen Eltern ist immens. Zum Glück entscheiden 77% der Eltern, dass eine gemeinsame Elternschaft trotz Trennung wichtig ist.

Bei knapp einem Viertel sieht das aber leider anders aus. Dort wird ein Elternteil diskriminiert, verleumdet, verleugnet und aktiv zerstört. Diese Zerstörung trifft aber eben auch die Kinder selbst, denn diese werden dazu angehalten, einen Teil des eigenen Ichs abzuspalten, was zu schweren Störungen führt.

Wie können wir handeln ?

lostKIDS
soll den Entfremdeten eine Stimme geben. Eine Möglichkeit sein, Kontakte zu knüpfen und sich zu organisieren. Deswegen ist es wichtig, dass sich jeder hier auf der Plattform anmeldet und seinen Fall einfügt, um das Leid auf der Deutschlandkarte sichtbar zu machen – als Mahnmal für eine der schlimmsten Form der psychischen Kindesmisshandlung und des Missbrauchs.“

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Bundesgerichtshof: Urteil des Landgerichts Münster wegen Mordes rechtskräftig

Täter drängt Frau mit einem Messer in die Wohnung zurück, danach wird das Opfer gefesselt, körperlich misshandelt, vergewaltigt und schließlich erdrosselt

Angeklagter gestand die Tat auf der Flucht und nach seiner Festnahme gegenüber Familienangehörigen und Freunden

2024-03-08

Bundesgerichtshof . „Nach den Feststellungen des Landgerichts lauerte der Angeklagte der Geschädigten in den frühen Morgenstunden des 9. November 2022 auf  …“. – Zum ganzen Procedere eine Frage zum Schluss: „Wie gestört müssen Menschen sein, die sich „Liebe“ mit Gewalt verschaffen müssen, um sie [die so erhaltene Liebe und das Opfer] nach deren erzwungenem Erhalt dann zu töten ? Wodurch wird eine solch brutale Zerstörungswut und Mordlust ausgelöst und wo ist ihr wirklicher Entstehungsherd ?“ Foto/Layout: Heiderose Manthey.

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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) macht in seiner Pressemitteilung Nr. 052/2024 vom 07. März 2024 das Urteil vom 28. Februar 2024 – unter Aktenzeichen 4 StR 402/23 geführt – der Öffentlichkeit bekannt.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 31. Mai 2023 verworfen, mit dem er wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden ist. 

Nach den Feststellungen des Landgerichts lauerte der Angeklagte der Geschädigten in den frühen Morgenstunden des 9. November 2022 auf und drängte sie unter Einsatz eines Messers in ihre Wohnung zurück, wo er sie fesselte, körperlich misshandelte, vergewaltigte und sie schließlich erdrosselte. Der Angeklagte, der sich in der Hauptverhandlung schweigend verteidigte, hatte die Tat auf der Flucht und nach seiner Festnahme gegenüber Familienangehörigen und Freunden gestanden. Das Landgericht sah es nach umfassender Würdigung aller Indizien als erwiesen an, dass der Angeklagte die Geschädigte zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, heimtückisch und grausam tötete. 

Die auf die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten hatte keinen Erfolg. Die umfassende Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. 

Das Urteil ist damit rechtskräftig.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Münster mit Urteil vom 131. Mai 2023 unter Aktenzeichen 2 Ks-30 Js 831/22?3/23.

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Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung in Sachen „Vaterschaftsanfechtung“

Termin: 09. April 2024 um 10:00 Uhr

Beachten: Akkreditierungen für Interessierte und Journalisten

2024-03-07
aktualisiert 2024-03-15

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe. Regelung zur Vaterschaftsanfechtung. Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft nach § 1600 Abs. 2 und Abs. 3 BGB (BGBl. I S. 2780). Foto/Layout: Heiderose Manthey.



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Karlsruhe. Urteilsverkündung in Sachen „Vaterschaftsanfechtung“ am Dienstag, den 09. April 2024, um 10.00 Uhr Pressemitteilung Nr. 26/2024 vom 07. März 2024

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.

Wörtlich: „Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 26. September 2023 (siehe Pressemitteilung Nr. 72/2023 vom 2. August 2023) am Dienstag, den 9. April 2024,  um 10.00 Uhr im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein Urteil verkünden.“

 

Mündliche Verhandlung in Sachen „Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung“ am Dienstag, den 26. September 2023, um 10.00 Uhr

Pressemitteilung Nr. 72/2023 vom 2. August 2023

Aktenzeichen: 1 BvR 2017/21

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am

Dienstag, den 26. September 2023,
um 10.00 Uhr
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe 

über

eine Verfassungsbeschwerde, mit der sich der Beschwerdeführer gegen die Regelungen zur Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft nach § 1600 Abs. 2 und Abs. 3 BGB (BGBl. I S. 2780) wendet, durch die er sich in seinem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt sieht.

Hintergrund:

§ 1600 Abs. 2 und Abs. 3 BGB sehen vor, dass das Vaterschaftsanfechtungsrecht des – feststehend – biologischen Vaters ausnahmslos ausgeschlossen ist, wenn zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im familiengerichtlichen Verfahren eine sozial-familiäre Beziehung besteht. In einem solchen Fall bleibt das mit der Anfechtung ausgedrückte Begehren des biologischen Vaters, auch rechtlicher Vater des Kindes zu werden, erfolglos, auch wenn der anfechtende biologische Vater selbst eine solche Beziehung zu seinem leiblichen Kind hat. Der Beschwerdeführer rügt, dass diese Regelungen seinen Grundrechten als leiblicher Vater und den Grundrechten des betroffenen Kindes nicht hinreichend Rechnung trügen.

 

Hinweise für interessierte Bürgerinnen und Bürger

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung bzw. Urteilsverkündung teilnehmen wollen, wenden sich bitte an

Frau Amtsrätin Jablonski
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 9101-400
Telefax: +49 (721) 9101-461
E-Mail: besucherdienst[ät]bundesverfassungsgericht.de

Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und die Erreichbarkeit (per Telefon, Telefax oder E-Mail) anzugeben. Die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen der Besucheranmeldung können der Datenschutzerklärung des Bundesverfassungsgerichts entnommen werden, die auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts unter „Datenschutz“ abrufbar ist. Auf Wunsch können diese Informationen auch in Papierform übersandt werden.

Die Vergabe der Besucherplätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs.

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Bundesgerichtshof: Urteil des Landgerichts Hannover wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge weitgehend aufgehoben

Landgericht verurteilt die Angeklaten wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt

Bei erreichter Geschwindigkeit von ungefähr 180 km/h mit entgegenkommenden Pkw einer Familie kollidiert: Eltern verletzt und beide in Kindersitzen auf der Rückbank befindlichen Kinder getötet

2024-02-29

Bundesgerichtshof lt. Mitteilung des LG: Hannover „Sie [die am Rennen beteiligte Fahrerin] war entschlossen, den Angeklagten S. zu überholen, um zu beweisen, dass sie das leistungsstärkere Fahrzeug fuhr.“. – Zum ganzen Procedere eine Frage zum Schluss: „Was hätte in der Erziehung der Fahrerin und des am Rennen sich herausgefordert gefühlten Fahrers anders gemacht werden müssen, damit beide gewusst hätten, welche starke Persönlichkeit sie in Wirklichkeit sind ?“ Foto/Layout: Heiderose Manthey.





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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) macht in seiner Pressemitteilung Nr. 042/2024 vom 29. Februar 2024 das Urteil vom 29. Februar 2024 – unter Aktenzeichen 4 StR 350/23 geführt – der Öffentlichkeit bekannt.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Das Landgericht hat die Angeklagten jeweils wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

Nach den Feststellungen des Urteils begegneten sich die einander bis dahin unbekannten Angeklagten P. und S., die jeweils einen hochmotorisierten Pkw fuhren, zufällig auf dem Heimweg von ihren Arbeitsstellen. Nach der Ausfahrt aus einem Kreisverkehr überholten beide hintereinander mit überhöhter Geschwindigkeit ein drittes Kraftfahrzeug. Die Angeklagte P. blieb nach ihrer Vorbeifahrt an diesem auf der linken Spur und beschleunigte ihr Fahrzeug weiter. Sie war entschlossen, den Angeklagten S. zu überholen, um zu beweisen, dass sie das leistungsstärkere Fahrzeug fuhr. Der Angeklagte seinerseits beschleunigte ebenfalls stark und gab hierdurch zu erkennen, dass er die Herausforderung eines Vergleichs der Beschleunigungsfähigkeiten beider Fahrzeuge annahm. Beide Angeklagten trafen spätestens jetzt eine konkludente Rennabrede. 

Im Bereich einer Kurve kam der Angeklagten P., die weiterhin auf der Gegenfahrbahn, ungefähr neben dem Angeklagten S. fuhr, ein Pkw entgegen. Die Angeklagte P. versuchte, durch vollständiges Durchtreten ihres Gaspedals auf die rechte Fahrspur zurück zu gelangen. Hierbei geriet ihr Fahrzeug, das inzwischen eine Geschwindigkeit von ungefähr 180 km/h erreicht hatte, ins Schleudern und stieß gegen ein weiteres Fahrzeug des Gegenverkehrs, dessen Fahrer verletzt wurde. Das hierbei in eine Rotationsbewegung versetzte Fahrzeug der Angeklagten P. kollidierte schließlich mit dem weiteren entgegenkommenden Pkw einer Familie. Hierdurch wurden die vorn sitzenden Eltern verletzt und beide in Kindersitzen auf der Rückbank befindlichen Kinder getötet.

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung der Angeklagten P. auch wegen Mordes in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen erstrebt, sowie auf die Revisionen beider Angeklagten hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil mit Ausnahme der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen, die bestehen bleiben, aufgehoben. Weder die Begründung, mit der das Landgericht einen (bedingten) Tötungsvorsatz der Angeklagten P. abgelehnt hat, noch die Beweiswürdigung zum subjektiven Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdungsvorsatz) hinsichtlich beider Angeklagter sind frei von Rechtsfehlern. Die Sache muss daher insoweit durch eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts neu verhandelt und entschieden werden.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Hannover mit Beschluss vom 17. April 2023 unter Aktenzeichen 39 Ks 2793 Js 22381/22 (12/22).

Die maßgeblichen Vorschriften des StGB lauten: 

  • 211 Mord
    (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

  • 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen
    (1) Wer im Straßenverkehr
    (…)
  1. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
    (…)
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(…)

(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

  • 315c Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr
(…)

  1. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
    (…)
  1. b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
    (…)
  1. d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
  1. e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
    (…)
    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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