Der Video-Kommentar aus dem Paul-Löbe-Haus Berlin

Wechselmodell als Regelfall – Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Original-Mitschrift der Stellungnahme der Sachverständigen von Sven Gründel aus Österreich: Zwei Staaten – dasselbe Leid !

2019-02-15
aktualisiert 2024-01-15

Bobby Vander Pan spricht den Kommentar zur Anhörung von neun Sachverständigen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Foto: Heiderose Manthey.

Berlin/Weiler. In Zusammenarbeit zwischen dem Journalisten und Produzenten von Kindeswohlgefährdung per Gesetz (KGPG), Bobby Vander Pan, und ARCHEVIVA wurde der nachfolgende Video-Kommentar herausgegeben.

Obwohl der Presseverband DPV nicht zur Akkreditierung zugelassen wurde, behalfen sich die Journalisten vor Ort, um rechtzeitig über den Stand des Wechselmodells im Deutschen Bundestag berichten zu können !

Zum Film.

Zwei Staaten – dasselbe Leid ! Daher sind grenzüberschreitende Kooperationen dringend vonnöten !

Bobby Vander Pan, Berliner Väterrechtler, traf vor dem Paul-Löbe-Haus den Österreichischen Frontmann der Väter ohne Rechte, Sven Gründel.

Sven Gründel. Bobby Vander Pan. vor dem Paul-Löbe-Haus. Foto: Heiderose Manthey.

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Gründel ist Vorstand des Vereins „Väter ohne Rechte“ in Österreich, geleitet von Obmann Martin Morauf. Der Verein steht betroffenen Eltern und Kindern zum Informations- und Erfahrungsaustausch zur Verfügung und führt mit Hilfe von demokratischen Mitteln und den Medien die gesellschaftspolitische Haltung in Österreich zu mehr kinderorientierter Gleichberechtigung.

Unser Kooperationspartner auf ARCHEVVA.

Lesen Sie von Sven Gründel: „Debatte Bundestag – Missverständnisse und die Sicht eines Österreichers“

Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Wissen die Experten eigentlich, was des Kindes ist ?

Kopflastigkeit der Experten und Mitglieder des Ausschusses dient weder den Kindern noch den Eltern in ausweglosen Trennungs- und Scheidungssituationen !

2019-02-14

Quantensprung zum Schutz der Kinder und Eltern im Deutschen Familienrecht längst überfällig ! Foto: Heiderose Manthey. Paul-Löbe-Haus. Berlin. ARCHE fordert Menschlichkeit und keine „Modelle“ !

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Berlin/Weiler. Als Zuhörer musste man schon eine große Portion Geduld mitgebracht haben zu der Anhörung der neun Sachverständigen vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gestern fand die Expertenbefragung im Paul-Löbe-Haus vor über 50 Zuhörern statt. Die Tribüne war brechend voll. Mehr ging nicht mehr.

Androhung von Ordnungswidrigkeiten und Strafen

Überdiszipliniert wurden die Zuhörer gleich zu Beginn von Stephan Brandner, dem Vorsitzenden des Ausschusses. Weder durften Fotos von der Tribüne aus gemacht werden von dem Saal, in dem die Familienschicksal entscheidende Anhörung stattfand, noch Audio-Dateien erstellt werden, die die Reden der Experten hätten dokumentieren können.

Kommentare, sowie Beifall oder Laute des Missfallens wurden von Brandner mit Androhung von Ordnungswidrigkeit und Strafandrohung belegt.

HIGHTECH-Saal des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Paul-Löbe-Haus. Im Minutentakt sprachen alle „Sach“verständigen für das „Wohl“ des Kindes. Wissen sie denn wirklich, wovon sie sprechen ?

Da saßen also vom Deutschen Familienrecht zutiefst ge- und betroffene Eltern und Großeltern im verordneten Zwangskorsett zur Unregsamkeit diszipliniert vom Vorsitzenden; Eltern und Großeltern, die den Kontakt zu ihren Kindern und Enkeln verloren hatten, Vertreter von Väterverbänden und Selbsthilfegruppen, die die unsägliche Familienpolitik Tag täglich am eigenen Leib spüren müssen, die aber obendrein anderen Betroffenen noch helfen, damit diese die Folter, die ihnen von Jugendamt und Justiz zugefügt wird, überhaupt überleben können, und unten im Saal machten sich Experten zum Warmlaufen bereit, jeder vier Minuten Sprechzeit, mit Klingelzeichen auf Hightech-Anzeigetafeln eingespeist.

Die Akustik auf der „Gefolterten“-Tribüne war miserabel. Trotz Zuruf an den Vorsitz konnte diese nicht verbessert werden. Ein Manko – oder auch nicht, wollte man die Worte der sogenannten „Experten“ überhaupt hören, die über das Schicksal der Kinder von Elternpaaren zu sprechen und mehr oder weniger zu entscheiden sich wagten.

„Experten“ treiben die Kinder in die totale Isolation

Sie sprachen über Familien nach Trennung und Scheidung, über deren Kinder, die sie per Gesetz in die totale Isolation treiben konnten, die Bindung abgerissen von Vater, von der Mutter, von den Großeltern, vom Staat geschröpft, begutachtet, abgezockt und verpönt. Der Supergau im Leben jedes Kindes, jedes Elternteils. Schlichtweg das Aus.

Eine Familie, die in den schlimmsten Stunden ihres Lebensbruch dem Deutschen Familienrecht ausgesetzt ist, kann schlimmstenfalls durch dieses gänzlich zerstört und vernichtet werden.

Aber darüber wurde nicht gesprochen. Allerhöchstens von Deeskalation von Konflikten beim Wechselmodell. Immerhin.

Persönlichkeitsqualitäten und keine Kopfleistungen sind verlangt !

Betroffenen-Experten wurden nicht eingeladen. Trotz mehrerer Anschreiben der ARCHE an den Ausschuss: Erneuter Anlauf: BETROFFENE IN DEN AUSSCHUSS – keine Profiteure !

Die Vaterverbände seien nicht eingeladen worden, so der Vorsitzende Brandner eingangs. Lapidar meinte er, sie hätten gerne kommen können und sich auch auf die Zuhörertribüne begeben können, wenn sie sich im Ausschuss angemeldet hätten. Welch ein Hohn ! Verlangten die Väterverbände nicht als Wissende, als Sachverständige angehört zu werden ? Schließlich hatten sie ja die Erfahrungen auf ihrer Seite, das erlittene Leid einer vernichtenden Justizmaschinerie

Diejenigen, die das grausige Spiel um ihre Kinder, um ihre Gesundheit, um ihre gesellschaftliche Stellung verloren hatten nach Jahren von Kämpfen um ihre Kinder vor Jugendamt und Gericht, die wurden ausgegrenzt und die Verlierer dieses gnadenlosen Systems sollten dann auf die Tribüne gesetzt werden, von wo aus sie noch nicht mal ein „Foto“ dieses Possenspiels machen durften ?

Erbarmen !

Nur einer von neun traf mitten ins Herz !

Nur einer fand die richtigen Worte für die in Trennung und Scheidung befindlichen Eltern. Das war der Verständige, bestellt von der CDU. Er sprach von Vertrauen, ja, er wagte es dieses Wort in dem kalten „Ver“hörsaal in den Mund zu nehmen.

Ein Verständiger hatte sich im Anhörungssaal des Paul-Löbe-Hauses verirrt. Und er wurde dennoch gehört.

Niemand anderer, als der Vorsitzende Brandner, der zuvor die gebeutelten Zuhörer maßgeregelt hatte, schien dieses Schlüsselwort irgendwo tief in sich drinnen erkannt zu haben und gab dem Verständigen Josef Linsler zu verstehen, dass er mit seinen Worten aus der Erfahrung spräche.


Eine Zustimmung, ein Bekenntnis,

das die Zukunft des alten Deutschen Familienrechts zu brechen imstande wäre.

 

Linsler berichtete, dass er viele Eltern, die Vertrauen zu ihm gefasst hatten, wieder ins Gespräch gebracht habe und wenn es den Eltern gut ginge, dann ginge es auch den Kindern gut.

Was für ein gewagter Satz ! Was für eine fast unnatürlich wirkende Anmaßung dieses erfahrenen Mannes ! Ein Herz inmitten von Kopfgesteuerten übervoll mit Paragraphen aus Gesetzesbüchern, Ergebnissen aus Untersuchungen.
Deutschland, wie weit warst du gesunken ?

Bei Kindern geht es eben nicht um Recht und Gesetz, um Umgang, Sorgerecht, Unterhalt, Residenz, Wechsel … !  Es geht einzig um Liebe !

Es geht um Liebe, um Vertrauen, Geborgenheit, um Schutz und Zärtlichkeit, um Geruch, um Hautkontakt, um Körperlichkeit im Austausch mit den Eltern, Großeltern und Geschwistern

Wenn „Sach“verständige nicht in der Lage sind, dies in ihren Vorträgen rüberzubringen, dann bleiben sie einfach nur verkopfte „Sach“verständige. Nicht wert, auch nur eine Sekunde angehört zu werden. Und die Titel, der Grad der „Sach“verständigen interessieren schon gar nicht. Kein Kind schert sich um so etwas.

Ein Kind braucht Liebe ! Es braucht die Liebe von Mama und Papa, von Oma und Opa und das Zusammensein mit seinen Geschwistern. Es braucht seine Familie. Doch Deutschland braucht den Kopf !

Solange die Mitglieder des Deutschen Bundestages um „Modelle“ kämpfen, so lange sind sie es nicht Wert, dass man ihnen Kinder – unsere Kinder – anvertraut. Und wenn man es doch tun muss, weil die Gesetzeslage es verlangt ? Wenn ein Vater, eine Mutter dafür bestraft wird, wenn er/sie sein/ihr Kind nur sehen will ? Nun, viele Väter gingen genau dafür ins Gefängnis ! Mütter kämpften auf verlorenem Posten jahrelang um dieses Ziel vor den unterschiedlichsten Richtern.

Wer von den Lesern möchte jetzt noch wissen, welche „Sach“verständigen für welche Partei und für welche Stellungnahme standen ?

Die Fraktionen jedenfalls hatten ihrer Sicht entsprechend „Sach“verständige ausgewählt, die den Spirit der jeweiligen Parteien wieder geben sollten. Auch wurden nach der fünfundvierzig Minuten andauernden „Experten“runde zwei Fragerunden eingeläutet, die nichts anderes belegten als das Taktieren der Fraktionen, als ein Darüber-Argumentieren der gegnerischen Meinungsäußerungen.

Das Kriegsspiel, das Mitglieder des Deutschen Bundestages und auch die Sachverständigen den Eltern vorwarfen mit dem Begriff „Hochstrittig“, das zogen sie im Anhörungssaal selbst ab, natürlich gemäßigter, feiner und subtiler. Aber der Krieg um die angebliche Richtigkeit der Modelle war zu spüren. Den Erwachsenen, die hier saßen, ging es denen wirklich um das Kind oder hatten sie die Verdienstmöglichkeit ihrer eigenen Berufsverbände im Auge ? Es sind nur Fragen, keine Unterstellungen. Hatten Sie ?

Wer möchte jetzt noch wissen, welche „Sach“verständigen welche Stellung zum „Wechselmodell als Regelfall“ einnahmen ?

Der Bundestag hat selbst eine Zusammenfassung von der Anhörung erstellt.

Nun ja, es wird noch einige Zeit dauern, bis auch die Politiker, die über die Zukunft unserer Kinder entscheiden wollen, verstanden haben, dass Kinder sich nicht in ein Gesetz pressen lassen, sondern dass mit den Kindern über eine Sprache des Herzens gesprochen werden muss, die der Schreiber dieses Textes bei allen „Sach“verständigen und Mitgliedern des Ausschusses – bis auf eine Ausnahme – kläglich vermisste.

Daher gilt: Auch oder gerade die Mitglieder des Bundestages samt Sachverständigen müssen ihren eigenen Quantensprung für unsere Kinder machen !

Was also muss sich ändern im Deutschen Familienrecht ?

Antwort: Die Einstellung der gesamten Gesellschaft zu den klaffenden Wunden in den Kinder- und Elternherzen, die sich in der extremen und höchst schmerzenden Ausnahmesituation in ihrem Leben – Trennung und Scheidung genannt – befinden. In einer Situation, in der Angst regiert. Blanke Angst überleben zu können ! In einer Situation, in der sie alles zu verlieren glauben und vielleicht alles verlieren, was jemals in ihrem Herzen war.

Eine solche Familie braucht den Schutz des Staates und eben NICHT die Restzerstörung bereits tief verwunderter Menschen !

Haben die Sachverständigen die notwendige Power das Ruder in der Familienrechtsprechung herumzureißen ?

Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Heute im Deutschen Bundestag um 15 Uhr

2019-02-13

Ist der Spiegel Spiegel für die Änderung in der deutschen Famliensprechung ?

Hamburg/Weiler. Wenn Der Spiegel wirklich Spiegel der gesellschaftspolitischen Tendenzen in Deutschland ist, dann könnte es bald im Deutschen Bundestag DIE WENDE geben. Allen Kindern beide Eltern als Grundlage für die Familie nach Trennung und Scheidung, verwirklicht durch das Doppelresidenzmodell.

In einem 10seitigen Bericht widmet sich das Magazin dem Familienrecht unter der Überschrift „Heute hier, morgen dort“ den Tiefen des Familienlebens: „Eine Trennung ist oft ein Drama, auch für dei Kinder. Die meisten leben danach bei der Mutter und sehen den Vater eher selten. Doch es geht anders. Politier und Verbände wollen es Kindern erleichtern, abwechselnd bei beiden Eltern zu leben.“

Mit Fakten, Zahlen und europäischen Handhabungen im Trennungsfall wartet der Spiegel auch mit einem Intervie mit Ministerin Barley auf, die lt. Spiegel das Wechselmodell – auch aus eigener Erfahrung – propagiert.

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Wir berichteten

Vermeidet Selbstmorde von Eltern, die von ihren Kindern getrennt werden !

Alle Sachverständigen sind ab heute nominiert

Familienrechtliches Wechselmodell im Deutschen Bundestag

Vor dem Deutschen Bundestag: Wohl der Kinder und Jugendlichen nach Trennung und Scheidung

Und hier der Spiegel

Mama, Papa, Pendelkind. Ausgabe Nr. 7 vom 09.02.2019. Copyright: Der Spiegel.

 

Katja Mast und Cornelia Spachtholz: Allen Kindern beide Eltern !

Dieser Appell muss von Berlin aus ins Justizministerium laut gerufen werden

Manthey: Institution gesucht, in der Kinder und Eltern während Trennung und Scheidung – also am schwächsten Punkt ihres schmerzhaften Lebensbruchs – kompetent aufgefangen werden können !

2019-02-12

Klipp und klar: Schluss mit der Abwehr gegenüber dem Doppelresidenz-Modell ! Katja Mast. SPD. Cornelia Spachtholz. Die beiden Frauen sind sich einig, dass ein Kind beide Eltern braucht und dass die rechtlichen Barrieren abgeschafft werden müssen und das Wechselmodell, also gleichwertige Betreuung, eingeführt werden muss. Fotos: Heiderose Manthey.

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Bruchsal/Weiler. Wenn auch in kleiner Runde, aber desto herzlicher und intensiver war die Diskussion der Führungs-Crew aus der süddeutschen Ecke um Lösungen für Familien in Trennungs- und Scheidungssituationen.

Am vergangenen Freitag lud die Kreis-SPD und die AfB zur Diskussion zum sogenannten Wechselmodell oder auch Doppelresidenz genannt in die AWO Bruchsal ein. Katja Mast MdB, stv. SPD-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag, Cornelia Spachtholz, Bundesvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM e. V), Christian Holzer, Kreisvorsitzender SPD Karlsruhe-Land, Stephan Walter, Schulleiter und Kreisvorsitzender AG Bildung SPD Karlsruhe-Land, kamen mit dem Leiter der Geschäftsstelle, dem ehemaligen Realschullehrer Roland Herberger, Angela Hoffmeyer, VAfK-Bundesvorstandsmitglied, Franzjörg Krieg, Vorstandvorsitzender des VAfK Karlsruhe und weiteren Betroffenen und Interessierten ins Gespräch.

„Kinder brauchen beide Eltern gleichermaßen.“

Stephan Walter unterstrich gleich zu Beginn, dass die Kreis-SPD und die Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) die gesetzliche Einführung der gemeinsamen Betreuung als Betreuungsmodell, wie es derzeit im Bundestag verhandelt wird, unterstützt: „Ein Elternteil betreut und der andere Elternteil bezahlt, ist dem Familienmodell der 50er Jahre geschuldet und heute nicht mehr zeitgemäß“, sagt AfB-Vorsitzender Stephan Walter. „Kinder brauchen beide Eltern gleichermaßen. Die derzeitige Zweiklasseneinteilung in Betreuungselternteil und Besuchselternteil muss aufhören. Wir setzen uns dafür ein, dass künftig eine geteilte Betreuung zum gesetzlichen Standard werden soll, wie es jüngst auch auf dem 72. Deutschen Juristentag beschlossen worden ist“, so Walter. Gemeinsam getrennt erziehen vor alleinerziehen. Dazu forderte bereits 2015 der Europarat mit der Resolution 2079 seine Mitgliedsstaaten auf.“

Katja Mast: „Wenn einem sein Kind entzogen wird: Es gibt nichts Schlimmeres !“

Mit dieser Aussage eröffnete Katja Mast die Diskussionsbeiträge und traf gleich mitten ins Schwarze: Eltern, die einen solchen Schmerz erleben müssen, leiden genauso wie die Kinder am Zerschneiden der Bindungen zwischen sich liebenden Menschen. Der Blickwinkel vom Kind aus müsse im Vordergrund stehen, also die Frage danach: Was tut dem Kind gut ? Was braucht das Kind ?

Broschüre „Wir haben uns getrennt – wie können wir gemeinsam Eltern bleiben ? Doppelresidenz: Kindern zwei Zuhause geben.

Cornelia Spachtholz betonte, dass „wir das Beste für unsere Kinder wollen.“ Kinder haben Wurzeln. Es müsse ein Leitbild geben, das die Nachtrennungsfamilien in den Mittelpunkt rückt. Dabei dürfe es kein Zwangsmodell für alle geben. Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile. Es geht nicht, dass einer betreut und der andere bezahlt. Es gibt auch Ausschlusskriterien für Doppelresidenz wie körperliche und psychische Gewalt. Dennoch gelte es Modelle zu schaffen, dass Doppelresidenz möglich gemacht werden könne.

Eine große Gefahr sah Spachtholz während der Entzweiung der Familie, dass vom Kinder betreuenden Elternteil der Ex-Partner ausgeschaltet und damit eine Entfremdungsmaschinerie durch strukturelle Ausgrenzung eines Elternteils gefördert werden könne. Kinder solidarisierten sich mit dem entfremdenden Elternteil. Die Lösung sei die Erstellung eines Kriterienkatalogs. Beide Eltern müssten in die Pflicht genommen werden, sie müssten beide in die eigenständige Kraft kommen und nicht einer von ihnen in einem Burnout enden. Konflikte gelte es auch zu lösen durch die Zuwendung des Kindergeldes und im Ehegattensplitting, in der Einführung eines Elternführerscheins. Die Alltagsverantwortung müsste von beiden übernommen werden. Es gelte einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, die Eltern auf die Spur zu bringen. Und im Übrigen sei sie es gewesen, die den Begriff „Getrennt erziehen“ eingebracht habe und nicht die Väterszene.

 

Fortsetzung folgt.

Bildstrecke

Umfrage des VAfK: Wie lange dauern Sorge- und Umgangsrechts-Verfahren in Deutschland ?

Hohe Belastungen für Kinder und Eltern aus der Welt schaffen

2019-02-12

Familien stehen in der Trennungs- und Scheidungsphase unter einem alle Familienmitglieder sehr belastenden Stress. Weder die Politik noch die Justiz hat diese hoch traumatisch wirkenden Lebensumbrüche bisher richtig einschätzen wollen. Das muss sich ändern ! Daten müssen erhoben werden, um die die Familien gerade während der Zerstörungsphase belasten Faktoren erfassbar zu machen. Der VAfK macht nun eine Umfrage zur Dauer von Sorge- und Umgangsrechts-Verfahren. Foto: Heiderose Manthey

 

Frankfurt/Weiler.Die VAfK Bundesgeschäftsstelle ruft zu einer Umfrage auf: „Gerichtsverfahren sind belastend – dies gilt umso mehr, wenn es hierbei um Kinder geht. Der Gesetzgeber hat, nach mehrfacher Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, mit dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot des §155 FamFG klar zum Ausdruck gebracht, dass insbesondere Umgangs- und Sorgerechtsverfahren beschleunigt durchzuführen sind.

Detaillierte Daten, ob dies in der Praxis auch tatsächlich umgesetzt wird, liegen bisher nicht vor.

Wir wollen daher wissen:

  • Werden die Vorgaben des Gesetzgebers in der Praxis auch umgesetzt?
  • Wie lange dauern die Verfahren in welcher Instanz?
  • Wann findet der erste Anhörungstermin statt?
  • Wird dem Kind ein Verfahrensbeistand bestellt?
  • Wie wirkt sich die Erstellung von Gutachten auf die Verfahrensdauer aus?
  • Hat das Kind den Kontakt zu einem Elternteil verloren?

Um diese und weitere Frage beantworten zu können, bitten wir um Ihre Unterstützung. Wir haben eine Umfrage gestartet, die diese und weitere Fragen beantworten und einen Überblick geben soll. Die Befragung ist komplett anonym, es werden keine personenbezogenen Daten erfasst. Die Teilnahme ist unter folgendem Link möglich.

Bitte leiten Sie die Anfrage auch an weitere Interessierte weiter. Nicht nur Eltern, sondern auch Verfahrensbeistände, Anwälte etc. können Daten erfassen. Die gesammelten Daten sollen später statistisch aufbereitet und veröffentlicht werden.

Wir danken schon jetzt für Ihre Unterstützung und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V.
Tel. 0177 – 2 35 68 21 witt[ät]vafk.de

Bundesgeschäftsstelle Herzogstr. 1a 60528 Frankfurt/M. Tel. 069 – 13 39 62 90 Fax 0321 – 21 42 53 72 eMail bgs[ät]vafk.de

Beitrags- und Spendenkonto: Sozialbank Hannover IBAN   DE49 2512 0510 0008 4436 00
Infomöglichkeiten:
Hotline für Erstberatung:  01805 – 120 120
kostenloses Abo Newsletter

VAfK-Termine 2019
20.-22.06.19 Dortmund Informationsstand auf dem 37. Evang. Kirchentag
„Was für ein Vertrauen“
12./13.07.19 Weingarten (Ravensburg) 4. Elternkongress
„Kooperation statt Konfrontation“
27.7.-11.08.19

 

Lipno-Stausee Tschechien 4. TreKi Feriencamp
09./10.11.19 Halle/Saale 18. Familienkongress
„Transgenerative Effekte von Familienkonflikten, Trennung und Scheidung“

 

Rechtsanwalt Dr. A […] Appell an den bundesdeutschen Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Vermeidet Selbstmorde von Eltern, die von ihren Kindern getrennt werden !

2019-02-05

Sensibilisiert für die seelischen und körperlichen Vorgänge bei Trennung und Scheidung für Eltern und Kinder ist die FDP. Sie stellte den Antrag: „Einführung des Wechselmodells als Regelfall“ im Deutschen Bundestag. Foto: Heiderose Manthey.:

Speicher/Berlin/Weiler. Aufgrund der im Deutschen Bundestag bevorstehenden Anhörung  des „Wechselmodells“ und des vorausgegangenen erschütternden Selbstmordes des Hamburger FDP – Bundestagskandidaten Dr. Roland Rehmet verschickt Rechtsanwalt Dr. A. […] am 04. Februar 2019 eine Mail an alle Bundestagsabgerodneten mit dem eindringlichen Appell: „Schützt Eltern und Kinder bei Trennung und Scheidung !“

Der Text von Dr. A. […] liegt den Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag vor.

Lesen Sie hier weiter:

An ALLE Bundestagsabgeordneten: Rechtsanwalt Dr. A . […] an den bundesdeutschen Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Lesen Sie auch in Nachruf Dr. Roland Rehmet: „Traurige Berühmtheit erlangte er durch seinen Freitod.“

„Wer bin ich in einer traumatisierten Gesellschaft?“

Das „Trauma der Liebe“: Psychotherapie auf der Basis von Bindung und Trauma

KenFM im Gespräch mit Franz Ruppert

2019-02-02

Prof. Dr. Franz Ruppert: „Wer bin ich in einer traumatisierten Welt ?“ Foto: Heiderose Manthey.


Berlin. Prof. Dr. Franz Ruppert „ist einer der führenden Psychotraumatologen in Deutschland. Er ist Professor für Psychologie an der Katholischen Stiftungshochschule München und als psychologischer Psychotherapeut in eigener Praxis in München tätig. Seit 2015 entwickelt er die Identitätsorientierte Psychotraumatherapie.“

Ruppert im Gespräch mit KenFM

„Jedes Lebewesen – egal ob Mensch, Tier oder Pflanze – hat eine Psyche. Ein wunderbares Tool, das dem Leben mit den in ihr beheimateten Gedanken und Gefühlen erst seine Würze verleiht.

Diese Psyche steht in einem wechselseitigen Austausch mit den manifesten Teilen unseres Körpers und ist, genau wie dieser, durch eine gewisse Verletzlichkeit gekennzeichnet. So wie eine tiefe Schnittwunde womöglich zu einer Narbe führen kann, können auch seelische Verletzungen bleibende Schäden nach sich ziehen. In der Psychologie spricht man dann von einem Trauma.

Abspaltung des Trauma-Ichs

Der Mensch reagiert auf eine solche Situation mit Verdrängung. Er spaltet den verletzten Teil seines Ichs ab und versieht diesen dann anschließend mit einem Filter, durch den ihm das traumatische Erlebnis erträglicher vorkommt. Unproblematisch ist das nicht, denn der abgespaltene Teil des Ichs ist in Wirklichkeit gar nicht vollständig von ihm abgetrennt. Die Verbindung ist nur so lange blockiert, bis ein externer Reiz wieder die alten Emotionen triggert, wodurch es letztlich zu einem erneuten Aufkeimen des Schmerzes kommt.

Genau an dieser Stelle setzt Dr. Franz Ruppert an. Er ist der Auffassung, der Weg der Verdrängung und der Bekämpfung seelischer Wunden, ist ein Irrweg. Stattdessen müssen die abgespaltenen Teile der Psyche wieder als das erkannt werden, was sie sind: Teile der eigenen Identität. …. “

KenFM: „Dieser Artikel ist auch als kostenlose MP3 für Dich verfügbar! Download MP3 „

Vortrag Das „Trauma der Liebe“: Psychotherapie auf der Basis von Bindung und Trauma

Zum Vortrag geht es hier.

© Prof. Dr. Franz Ruppert

Aufruf des VAfK: Petition mitzeichnen für Doppelresidenz

Kindern ein gesundes Aufwachsen mit beiden Eltern ermöglichen

2019-01-31

Petition zur Doppelresidenz  jetzt mitzeichnen !

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Frankfurt/M.“Bereits über 13.000 Menschen haben sich dem Aufruf des Bündnisses doppelresidenz.org für ein zeitgemäßes Familienrecht angeschlossen. Am 30.01.2019 hat nun die Frist zur Online-Mitzeichnung begonnen, welche bis zum 27.02.2019 läuft.

 

Politik muss Bedingungen schaffen, um Elternstreit zu deeskalieren !

Wir bitten um Ihre Unterstützung und Mitzeichnung, um ein deutliches Zeichen zu setzen, dass die Politik endlich Rahmenbedingungen schafft, die den Streit der Eltern deeskalieren, beiden Eltern die selbe Verantwortung gibt und vor allem den Kindern ein gesundes Aufwachsen mit beiden Eltern ermöglicht. Es geht uns darum ein Familienrecht zu schaffen, welches den Eltern ein Miteinander auf Augenhöhe zum Wohle ihrer Kinder ermöglicht.

Die Mitzeichnung im Petitons-Portal des Deutschen Bundestages ist unter folgendem Link möglich.

 

Fragen und Antworten rund um die Petition finden Sie auch auf den Seiten des Bündnisses doppelresidenz.org.

 

Informationen weiterleiten !

Bitte leiten Sie diese Information auch an weitere Interessierte innerhalb Ihres Umfeldes und Netzwerkes weiter. Für Fragen rund um die Petition steht Ihnen das Bündnis auch unter  info@doppelresidenz.org zur Verfügung (keine Einzelfallberatung).

Jeweils aktuelle Informationen rund um die Doppelresidenz erhalten Sie über den Newsletter des Bündnisses doppelresidenz.org, zu dem Sie sich hier anmelden können.

 

Markus Witt,
Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V., Sprecher des Bündnisses doppelresidenz.org (gemeinsam mit Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende des Verbandes berufstätiger Mütter e.V.)

 

„Sorgerecht der Eltern – Zugrundelegung der Doppelresidenz (Kindern zwei Zuhause geben) als gesetzliches Leitbild vom 22.12.2018

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) als gesetzliches Leitbild und als vorrangig zu prüfende Option (widerlegbare Vermutung i.S. einer negativen Kindeswohlprüfung) dem Familienrecht zugrunde gelegt wird.
Die Doppelresidenz soll auch in allen weiteren tangierten Rechtsbereichen (z. B. Unterhaltsrecht, Sozialleistungsrecht, Steuerrecht, Melderecht) als Leitbild zugrunde gelegt und die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gestärkt werden.

Begründung

Familienleben ist heute durch die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gekennzeichnet. Frauen möchten nicht mehr nur auf die Zuständigkeit für Kinder, Haushalt und Familie reduziert werden. Männer nehmen in immer größerem Maße Verantwortung in Haushalt und Kinderbetreuung wahr. Die partnerschaftliche Aufteilung von Familienarbeit und Beruf ist heute ein von der Mehrzahl der Bevölkerung gewünschtes Familienbild .

Trotzdem leben noch immer die meisten Kinder nach einer Trennung überwiegend nur bei einem Elternteil. Dieses Modell wird durch den bestehenden rechtlichen Rahmen priorisiert. Dies wird den Bedürfnissen von Eltern und Kindern nicht mehr gerecht.

Die vorliegenden Ergebnisse der Bindungs- und Scheidungsforschung belegen eindrücklich die Stärken und Vorteile gemeinsamer Elternschaft in Form der Doppelresidenz gegenüber dem bisher in Deutschland bevorzugten Modell alleinerziehender Elternschaft im Residenzmodell.

Gemeinsame Elternschaft nützt den Kindern, erhält und sichert ihnen die Beziehung zu beiden Eltern. Sie verteilt die erzieherischen und materiellen Lasten auf beide Eltern, vermeidet die Überlastung eines Elternteils, reduziert Streit und führt zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hiervon profitieren Eltern und Kinder.

Das Recht muss überall dort, wo es bisher an das Leitbild der „Hausfrauenehe“ und des „Alleinerziehendenmodells“ anknüpft, den Erfordernissen an ein zeitgemäßes, gleichberechtigtes Familienleben angepasst werden: beim Umgangs-, Sorge- und Unterhaltsrecht, im Jugendhilfe-, Sozial-, Melde- und Steuerrecht und allen weiteren berührten Rechtsgebieten.

Wir fordern daher die Politik auf, jetzt für Deutschland ein zeitgemäßes Familienrecht mit der Doppelresidenz als Leitbild zu schaffen, welches nicht nur internationalen Standards entspricht. Es soll auch dem Wunsch des überwiegenden Teils der Eltern nachkommen, nach einer Trennung ihre Kinder weiterhin gemeinsam zu erziehen und auch und vor allem den Kindern den für ihre Entwicklung wichtigen Kontakt zu beiden Eltern dauerhaft und umfangreich sichern.

Zum Begriff des Leitbildes:
Ein Leitbild soll Orientierung geben. Die Wahl eines konkreten Betreuungsmodells ist vorrangig Aufgabe der Eltern. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, in jedem Einzelfall eine optimale Betreuungsregelung sicher zu stellen. Dies obliegt – gleichberechtigt – den sorgeberechtigten Eltern (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG). Der Staat hat nur das „Wächteramt“ inne (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG), d.h. ein familiengerichtlicher Eingriff ist nur erforderlich, wenn eine Kindeswohlgefährdung im Raume steht.

Können sich die Eltern jedoch nicht einigen, so braucht es eine gesetzliche Entscheidungsgrundlage. Hierbei soll, wenn beide Eltern willens und in der Lage sind sich um ihre Kinder zu kümmern, das Leitbild der Doppelresidenz als widerlegbare Vermutung zugrunde gelegt werden von der nur abgewichen werden soll, wenn die Doppelresidenz dem Kindeswohl widersprechen würde.“

Dürfen Trennungskinder und Trennungseltern jetzt glücklich werden ?

Alle Sachverständigen sind ab heute nominiert

Liste der Sachverständigen Öffentliche Anhörung am Mittwoch, 13. Februar 2019, 15:00 Uhr

Stand: 29. Januar 2019

2019-01-29

Zuständig: 19. Wahlperiode Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Foto: Heiderose Manthey.

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Berlin/Weiler. Vierzehn Tage vor der Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag wurden zum heutigen 29. Januar 2019 nun alle Sachverständigen der Öffentlichkeit vorgestellt. Spannend bleibt nach wie vor die Frage, welche Parteien haben welche Sachverständigen gestellt ? Warum macht Berlin ein Geheimnis daraus ?

… und weitaus wichtiger sind die Fragen:

Welche Lobbyisten werden das Schicksal der Trennungs- und Scheidungskinder in der Zukunft beeinflussen ? Hat Berlin den Mumm, einen Quantensprung zu machen ?

Benannt wurden als Sachverständige

1. Eva Becker
Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. Fachanwältin für Familienrecht, Berlin

2. Miriam Hoheisel
Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV), Berlin
Bundesgeschäftsführerin

2. Prof. Dr. jur. Anja Kannegießer
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V./Deutsche Gesellschaft für
Psychologie e. V. (BDP/DGPs), Münster Fachpsychologin für Rechtspsychologie

3. Brigitte Meyer-Wehage
Vorsitzende der Kommission für Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften im Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb)
Direktorin am Amtsgericht Brake

4. Dr. Heinz Kindler, Dipl.-Psych.
Deutsches Jugendinstitut e. V., München

5. Brigitte Meyer-Wehage
Vorsitzende der Kommission für Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften im Deutschen Juristinnenbund e. V. (djb)
Direktorin am Amtsgericht Brake

6. Josef Linsler
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV/VDU e.V. Pressesprecher

7. Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf-Kravets
Evangelische Hochschule Nürnberg

8. Prof. Dr. Sabine Walper
Deutsches Jugendinstitut e. V., München
Forschungsdirektorin

9. Mathias Zab
Fachanwalt für Familienrecht, Berlin

Liste der Sachverständigen

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Und weiter geht’s im Ausschuss: Kinder nach Trennung und Scheidung

Kritik zur Besetzung der Sachverständigen

Mama und Papa für Kinder !

Vortrag mit Katja Mast, Cornelia Spachtholz, Christian Holzer und Stephan Walter

Freitag, den 08. Februar, 19.30 Uhr in der AWO Bruchsal

2019-01-28

Kurz vor der Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag: Diskussion um das Wechselmodell als Regelfall in Bruchsal. Foto: Heiderose Manthey.

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Berlin/Bruchsal/Weiler. Unter dem Titel Mama und Papa für Kinder! Kreis-SPD informiert zur gemeinsamen Betreuung bei Trennungskindern lädt die Kreis-SPD und die Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) zur Diskussion zum Wechselmodell ein. SPD und AfB unterstützen die gesetzliche Einführung der gemeinsamen Betreuung als Betreuungsmodell, wie es derzeit im Bundestag verhandelt wird.

Walter: „Kinder brauchen beide Eltern gleichermaßen.“

Weiter heißt es in der Ankündigung: „Ein Elternteil betreut und der andere Elternteil bezahlt, ist dem Familienmodell der 50er Jahre geschuldet und heute nicht mehr zeitgemäß“, sagt AfB-Vorsitzender Stephan Walter. „Kinder brauchen beide Eltern gleichermaßen. Die derzeitige Zweiklasseneinteilung in Betreuungselternteil und Besuchselternteil muss aufhören. Wir setzen uns dafür ein, dass künftig eine geteilte Betreuung zum gesetzlichen Standard werden soll, wie es jüngst auch auf dem 72. Deutschen Juristentag beschlossen worden ist“, so Walter. Gemeinsam getrennt erziehen vor alleinerziehen. Dazu forderte bereits 2015 der Europarat mit der Resolution 2079 seine Mitgliedsstaaten auf.

Am Freitag, den 08. Februar 2019, ab 19:30 Uhr lädt die Kreis-SPD und die AfB zur Diskussion zum sogenannten Wechselmodell oder auch Doppelresidenz genannt in die AWO Bruchsal ein“.

Es diskutieren

  • Katja Mast MdB, stellv. SPD-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag
  • Cornelia Spachtholz, Bundesvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM e. V)
  • Christian Holzer, Kreisvorsitzender SPD Karlsruhe-Land
  • Stephan Walter, Schulleiter und Kreisvorsitzender AG Bildung SPD Karlsruhe-Land