Heute vor dem Bundesverfassungsgericht

Die rechtliche Anerkennung der Vaterschaft

Haben leibliche Väter das Recht, die von einem Familiengericht gesetzlich angeordnete Vaterschaft eines rechtlich-sozialen Vaters anzufechten ?

2024-04-09

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe urteilt. Foto: Heiderose Manthey.



Karlsruhe. In wenigen Minuten wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung fallen. Die Frage, die sich der Väteraufbruch für Kinder (VAfK) stellt, ist: „Haben biologische Väter kein Recht Vaterschaften anzufechten, wenn laut Familiengericht zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht ?“


Wem „gehört“ das Kind ? Dem leiblichen oder dem rechtlichen Vater ? Über diese Frage urteilt heute das BVerfG. Foto: Heiderose Manthey.

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WEM „GEHÖRT“ DAS KIND ?


Wie wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ausfallen ?

ARCHEVIVA hat sich mit der Geschäftsstelle des Väteraufbruchs für Kinder (VAfK) in Verbindung gesetzt. Dieser sucht zum Thema Vaterschaftsanfechtung Interviewpartner. Über die Entscheidung werden wir in Kürze berichten.


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Lesen Sie auch

Umgang mit dem Kind – Stärkt Karlsruhe die Rechte leiblicher Väter?
Stand: 09.04.2024 03:33 Uhr
Ein Kind kommt auf die Welt, kurz nach der Geburt trennen sich die Eltern. Rechtlicher Vater wird der neue Lebenspartner der Mutter. Kann der leibliche Vater das anfechten? Darüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Von Klaus Hempel, SWR
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/vaterschaft-recht-urteil-100.html

Streit um Vaterschaftsanerkennung – Leiblicher Vater kämpft um Recht auf Vaterschaft
09. April 2024, 09:24 Uhr
Kinder werden heute oftmals außerhalb der Ehe geboren und wachsen in Patchworkfamilien auf. Das deutsche Abstammungsrecht stößt dabei vermehrt an Grenzen. Das Bundesverfassungsgericht muss nun ein Grundsatzurteil zur Anerkennung und Anfechtung von Vaterschaften fällen.
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/vaterschaftsanerkennung-vater-kind-anfechtung-100.html

Bisherige Rechtsprechung umstritten – Bundesverfassungsgericht urteilt zu Rechten leiblicher Väter
Karlsruhe · Das Thema ist emotional und juristisch umstritten:
Eine Mutter verhindert, dass der Vater des gemeinsamen Sohnes rechtlich in der Rolle anerkannt wird. Nun entscheidet das höchste deutsche Gericht.
https://rp-online.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-urteilt-zu-rechten-leiblicher-vaeter_aid-110352915

MEDIENANFRAGE: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
Haben biologische Väter kein Recht Vaterschaften anzufechten, wenn laut Familiengericht zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht ?
Wegen Vaterschaftsanfechtung: Väteraufbruch für Kinder (VAfK) sucht Interviewpartner
http://www.archeviva.com/medienanfrage-entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts-zur-vaterschaftsanfechtung/

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MEDIENANFRAGE: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung

Haben biologische Väter kein Recht Vaterschaften anzufechten, wenn laut Familiengericht zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht ?

Wegen Vaterschaftsanfechtung: Väteraufbruch für Kinder (VAfK) sucht Interviewpartner

2024-04-07

Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung in Sachen „Vaterschaftsanfechtung“. Termin: 09. April 2024 um 10:00 Uhr. Foto: Heiderose Manthey.




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Frankfurt/M. Die VAfK-Bundesgeschäftsstelle versendet am Freitag, den 05. April 2024 eine Rundmail mit dem Hinweis auf eine Medienanfrage bzgl. der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung. Interviewpartner werden gesucht.


Wörtlich heißt es: „Am 08. April [lt. Mitteilung des BVerfG ist es der 09. April] erfolgt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vaterschaftsanfechtungsrecht leiblicher Väter:

Bisher haben biologische Väter kein Recht, Vaterschaften anzufechten, wenn zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater laut Familiengericht eine sozial-familiäre Beziehung besteht, dieser Mann also Verantwortung für das Kind trägt, obwohl er nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Der Beschwerdeführer rügt, dass diese Regelungen seinen Grundrechten als leiblicher Vater und den Grundrechten des betroffenen Kindes nicht hinreichend Rechnung trügen. Das höchste deutsche Gericht will dazu am Dienstag sein Urteil sprechen.
 
Bereits im Vorfeld haben bei uns mehrere grössere Medien angefragt. Sie wollen zum einen die Stellungnahme unseres Vereins, suchen zum anderen aber auch Väter, die sich in dieser Situation finden und bereit sind, daüber ein Interview zu geben.

Sollte diese Situation passen und Sie Interesse/Bereitschaft haben, darüber zu berichten, dann bitten wir um kurze Rückmeldung.

Da Medienanfragen immer eilig sind und nach wenigen Tagen nicht mehr verfolgt werden, benötigen wir eine Antwort bis Montag früh. Bitte skizzieren Sie mit wenigen Sätzen Ihre Situation und geben uns Ihre Kontaktdaten an. Wir leiten diese den anfragenden Medien weiter, die sich mit Ihnen dann in Verbindung setzen werden.

Ungefragt und ohne konkrete Zustimmung wird nichts veröffentlicht, darauf achten wir selbstverständlich.“





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Bundesgeschäftsstelle

Herzogstr. 1a
60528 Frankfurt/M.
Tel. 069 – 13 39 62 90
eMail bgs[ät]vafk.de 

Beitrags- und Spendenkonto: 
Frankfurter Volksbank eG
IBAN   DE31 5019 0000 7700 0180 70

Infomöglichkeiten:
Hotline für Erstberatung:  01805 – 120 120

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Lesen Sie auch

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe. Foto: Heiderose Manthey.

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Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung in Sachen „Vaterschaftsanfechtung“


Termin: 09. April 2024 um 10:00 Uhr

Beachten: Akkreditierungen für Interessierte und Journalisten
http://www.archeviva.com/bundesverfassungsgericht-urteilsverkuendung-in-sachen-vaterschaftsanfechtung/

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INOBHUTNAHMEN – GUTACHTEN – JUGENDÄMTER

Nach 15 Jahren Gutachtertätigkeit in über 1000 Fällen gründet die forensische Psychologin Dr. Andrea Christidis¹ AXIONResist

Die Aufgabe von Christidis: Prüfen, ob Inobhutnahmen durch Jugendämter gerechtfertigt sind

2024-04-06
aktualisiert 2024-04-07

Dr. Andrea Christis (Mitte). Gründerin von AXION Resist. Von links: Dr. Heinrich Fiechtner, Uwe Kranz, Dr. Andrea Christidis, Manfred Müller und Heribert Kohlen. Foto: AXIONResist.

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Gießen. Die forensische Gutachterin Dr. Andrea Christidis ruft die Gesellschaft AXIONResist ins Leben. Der Grund: „Systemisch zwangsweise werden ELTERN-KIND-TRENNUNG und ISOLATION der Kinder von ihren Eltern durchgeführt.“ Und damit soll jetzt Schluss sein !

Christidis deckt lt. Angaben Gefälligkeitsgutachten – Unterschriftsfälschungen – Datenmissbrauch – Behauptung falscher Tatschen – falsch gestellte Diagnosen – Rufmord – Staatliche Korruption und Protokollfälschung auf.

Schon ein Jahr nach Beginn ihrer Tätigkeit werde Christidis mit der ersten Einleitung eines Strafverfahrens konfrontiert. Damit würde ihr „klargemacht“, dass sie unerwünschte Fragen stelle.

Woran erkennt man die „Gefährlichkeit“ von Christidis ?

Gegen Dr. Andrea Christidis würden während ihrer Tätigkeit 84 Strafanzeigen gestellt, die aber durch ihre Anwälte alle entkräftet worden seien !

Christidis: „Mit den Kindern wird experimentiert, sie werden in multipler Weise wirtschaftlich, physisch und psychisch ausgebeutet, ja, sogar getötet ! Dieser institutionelle Missbrauch findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.“

„RESIST“ heißt nicht nur Widerstand leisten, sondern Korruption und Manipulation aufdecken !

Christidis hat ein TEAM um sich herum aufgebaut.

Das TEAM


Ben – Sicherheitsberater und Vormund
Christidis Prof. Dr. Aris – Informatik, Bildverarbeitung
Fiechtner Dr. Heinrich – Onkologe und Hämatologe
Göllner Andreas – Datenanalyst
Kohlen Heribert – Rechtsanwalt
Kranz Uwe – LKA-Präsident a.D.
Matuschczyk Markus – Rechtsanwalt
Müller Manfred – Rechtsanwalt
Prüfert Erwin – Zertifizierter DSGVO Berater
Schwab Prof. Dr. MartinRechtswissenschaften
Siemund Edgar – Rechtsanwalt
u.a.

Über das Team

Christidis: „Diese Kompetenzen verschiedener Disziplinen etablieren sich zu einer ganz neuen Qualität. Das Team leistet Beratung, Unterstützung, Aufklärung, Dokumentation und Veröffentlichung.“


Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=XaT7aLn5gYM

GEGEN ORGANISIERTE KRIMINALITÄT IN INSTITUTIONEN

Quelle: https://rumble.com/v4nhg6r-axionresist-stellt-sich-vor.html

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¹Dr. Andrea Christidis, Ph.D. (Bundelkhand University) ist Psychologin für klinische, pädagogische, neuropsychologische, kriminalistische und forensische Psychologie
Verhaltenstherapeutin, Systemische Familientherapeutin (DGSF)

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Alle Publikationen auf ARCHEVIVA zu Dr. Andrea Christidis
„Vom Kinderschutz zur Kinderpornografie-Mafia“ – ORIGINALVIDEO
Kampf zur Überwindung von „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung und Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, Kampf gegen Missbrauch von Kindern und Erwachsenen

Christidis Dr. Andrea
„Vom Kinderschutz zur Kinderpornografie-Mafia“ – ORIGINALVIDEO
Kampf zur Überwindung von „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung und Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, Kampf gegen Missbrauch von Kindern und Erwachsenen

DER STRAFANTRAG WEGEN VÖLKERMORD UND VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT nach dem Völkerstrafgesetzbuch (§ 5 Unverjährbarkeit)
Alle 705 Parlamentarier des Europäischen Parlaments werden angeschrieben
Frohlocken¹ bei Olaf Scholz: „Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern.“

aktualisiert 2024-04-07
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Kindesentzug mit System – Inobhutnahmen unter der Lupe
„In Deutschland werden jährlich mehrere Zehntausend Kinder in staatliche Obhut überführt. Weltweit ist Deutschland das Land mit den meisten Inobhutnahmen. Hat Deutschland wirklich die gefährlichsten und unfähigsten Eltern weltweit oder verbirgt sich hinter diesen erschreckend hohen Zahlen etwas ganz anderes? Diese Sendung bringt Licht ins Dunkel und nimmt das System, welches hinter den Inobhutnahmen steckt, genau unter die Lupe …“
Stellungnahme von Dr. Andrea Christidis ab Zeitleiste 02:38: „Ich habe noch nicht ein einziges Gutachten gehabt, das wirklich allen fachlichen Anforderungen entsprochen hätte !“


 

Bundesgerichtshof: Urteil des Landgerichts Bochum wegen Totschlags durch Ersticken zweier Kinder rechtskräftig

Gesamtfreiheitsstrafe in zwei Fällen von 14 Jahren

Mutter tötet beide Söhne in den Jahren 2011 und 2012

2024-04-01

Bundesgerichtshof. „Diese Entscheidung liegt am Bundesgerichtshof noch nicht gedruckt vor.“ – Zum ganzen Procedere eine Frage zum Schluss: „Was veranlasst eine Mutter zu einer solchen Tat ? Wie viele Vorzeichen gingen voraus ? Hat die Umgebung etwas vom Plan der Mutter gewusst ? Wie kann in Zukunft eine solche Tat verhindert werden ?“ Foto/Layout: Heiderose Manthey.

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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) macht in seiner Pressemitteilung Nr. 074/2024 vom 28. März 2024 das Urteil vom 28. März 2024 –   unter Aktenzeichen 4 StR 370/23 geführt – der Öffentlichkeit bekannt.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen der Strafkammer tötete die Angeklagte in den Jahren 2011 und 2012 ihre beiden Söhne, indem sie ihnen jeweils eine Decke, ein Kissen oder eine ähnliche weiche Bedeckung auf das Gesicht presste. 

Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft, die jeweils die Verletzung formellen und materiellen Rechts beanstandet hatten, als unbegründet verworfen. Die durch die Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Vor- oder zum Nachteil der Angeklagten ergeben.

Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Bochum mit Urteil vom 06. März 2023 unter Aktenzeichen 7 Ks 30 Js 151/20-19/22.

Das Urteil des 4. Strafsenats vm 28. März 2024 – 4 StR 370 / 23: Diese Entscheidung liegt am Bundesgerichtshof noch nicht gedruckt vor.

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Missachtung der erforderlichen Sorgfalt: Drosselung der Sauerstoffzufuhr des Beatmungssystems während der Operation versäumt 
47-jähriger Patient stirbt an den Folgen der Verletzung
Bundesgerichtshof: Urteil des Landgerichts Bochum wegen Totschlags durch Ersticken zweier Kinder rechtskräftig

DER STRAFANTRAG WEGEN VÖLKERMORD UND VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT nach dem Völkerstrafgesetzbuch (§ 5 Unverjährbarkeit)
Alle 705 Parlamentarier des Europäischen Parlaments werden angeschrieben
Frohlocken¹ bei Olaf Scholz: „Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern.“

Halten SIE die Verbindung. WIR berichten.

Bundesgerichtshof: Verurteilung zweier Ärzte wegen fahrlässiger Tötung bestätigt

Missachtung der erforderlichen Sorgfalt: Drosselung der Sauerstoffzufuhr des Beatmungssystems während der Operation versäumt 

47-jähriger Patient stirbt an den Folgen der Verletzung

2024-03-31
aktualisiert 2024-04-03

Bundesgerichtshof. „Die maßgebliche Vorschrift lautet: 222 StGB Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ – Zum ganzen Procedere eine Frage zum Schluss: „Warum wird die Sauerstoffzufuhr nicht automatisch gedrosselt ?“ Foto/Layout: Heiderose Manthey.

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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) macht in seiner Pressemitteilung Nr. 073/2024 vom 28. März 2024 den Beschluss vom 20. März 2024 –  unter Aktenzeichen 6 StR 17/24 geführt – der Öffentlichkeit bekannt.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen führten die als Oberärzte in einem Klinikum tätigen Angeklagten im Februar 2017 bei einem 47-jährigen Patienten eine Operation mit dem Ziel durch, einen Stent aus dessen Luftröhre zu entfernen.

Nachdem dies mittels eines Bronchoskops nicht gelungen war, setzten die Angeklagten zur Vermeidung eines Luftröhrenschnitts einen Laser ein, um den Stent in der Luftröhre des Patienten zu zerteilen. Unter Missachtung der erforderlichen Sorgfalt versäumten sie es jedoch, die Sauerstoffzufuhr des Beatmungssystems zu drosseln. Aufgrund der hohen Sauerstoffkonzentration kam es zu einer explosionsartigen Verpuffung, die zu einer erheblichen Schädigung des Luftröhrensystems und der Lunge des Patienten führte, der an den Folgen der Verletzungen verstarb.

Die durch die Rechtsmittel der Angeklagten veranlasste Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben.

Das Urteil des Landgerichts Hof ist damit rechtskräftig.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Hof mit Urteil vom 27. September 2023 unter Aktenzeichen 1 Ks 214 Js 4150/17.

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der beiden Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hof vom 27. September 2023 verworfen, mit dem die Angeklagten jeweils wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt wurden. 

Die maßgebliche Vorschrift lautet:

  • 222 StGB

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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aktualisiert 2024-04-03

Der Strafausspruch des landgerichtlichen Urteils in Sachen 6 StR 17/24 lautete auf 150 Tagessätze zu je 210 € bzw. 120 Tagessätze zu je 130 €.

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Bundesgerichtshof: Urteil des Landgerichts Münster wegen Mordes rechtskräftig
Täter drängt Frau mit einem Messer in die Wohnung zurück, danach wird das Opfer gefesselt, körperlich misshandelt, vergewaltigt und schließlich erdrosselt
Angeklagter gestand die Tat auf der Flucht und nach seiner Festnahme gegenüber Familienangehörigen und Freunden

DER STRAFANTRAG WEGEN VÖLKERMORD UND VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT nach dem Völkerstrafgesetzbuch (§ 5 Unverjährbarkeit)
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Frohlocken¹ bei Olaf Scholz: „Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern.“

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Ist unbewilligter Wegzug mit den eigenen Kindern – also ohne Genehmigung des ausgebooteten Elternteils – Kindesentführung oder gar Geiselnahme ?

Familiebleiben¹ im Gespräch mit Dr. Stefan Rücker: Von der „Ausdünnung“ der Beziehungen

Das Abschneiden des lebensnotwendigen Quellwassers oder die Entwurzelung von Kindern: Keine Frage des Erhaltens gewachsener Familien- oder Heimatstrukturen mehr, sondern das Kind nur noch im Spiegel sogenannter Fachkräfte betrachtet, als Spielball am Kindesleid verdienender unterschiedlicher Experten

2024-03-23

Dipl. Psychologe Dr. Stefan Rücker zu „Wegzug“ eines Elternteils mit den Kindern – auch ohne die Erlaubnis des zur Entfremdung preisgegebenen Elternteils eingeholt zu haben. Foto: Heiderose Manthey.




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Berlin. Diplom-Psychologe und „Kindeswohl“ Experte Dr. Stefan Rücker äußert sich im Gespräch mit Dr. Isabell Lütkehaus über Wegzug und Kindesentführung. Beides würde häufig zumindest zu vorübergehendem Kontaktabbruch zum anderen Elternteil führen, so wird der transgenerationelle und schädigende Bindungsabbruch – durchaus auch begleitet von jovialem Lachen der beiden Gesprächspartner –  im Interview beschrieben.

Der Diplompsychologe stelle sich in dem Gespräch unterschiedlichen Konstellationen von Wegzügen, sowie deren möglichen Hintergründen


Was macht der Wegzug und die Mitnahme mit den Kindern ? Was kann der zurückgelassene Elternteil tun, wenn der andere Elternteil die Kinder mitnimmt oder nicht wieder zurückbringt ?

Entscheiden sich am Kindesleid verdienende „Experten“ mitunter auch dafür, dass die Kinder bei dem sie entführenden Elternteil bleiben sollen und unterstützen sie damit das unter dem Namen „Stockholm-Syndrom“ bekannt gewordene Krankheitsbild bzw. die auftretende syndromale Erkrankung ?

Erfahren Sie mehr dazu im Podcast

Link: https://familiebleiben.de/podcast-wegzug-und-kindesentfuehrung-im-gespraech-mit-dr-stefan-ruecker/

ACHTUNG:

ARCHE kennt mehrere Fälle, in denen es zu härtester Entfremdung auch über 25 Jahre hinaus gekommen ist, bei denen eine Annäherung nicht mehr möglich zu sein scheint oder nicht mehr möglich war: Erst der Tod des entfremdeten Elternteils hat die grausame Folter, lebenslang von seinen leiblichen Kindern getrennt sein zu müssen, durchbrochen.

Entfremdung eines Kindes von einem leiblichen Elternteil ist Kindesmisshandlung und Elternmisshandlung !

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte anerkennt den emotionalen Missbrauch von Kindern durch Kindesentzug

„Besprechung des Urteils des EGMR 23641/17 (Pisică gg. Moldawien) vom 29. Oktober 2019

Mit Urteil vom 29. Oktober 2019 verpflichtete der EGMR die Republik Moldawien zur Entrichtung einer hohen Genugtuung an eine Mutter von drei Söhnen. Die staat-lichen Kinderschutzbehörden und Gerichte hatten es versäumt, in der gebotenen Eile und Dringlichkeit die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die von der Mutter monierte und durch das Verhalten ihres Vaters induzierte Entfremdung der Kinder von ihr, welche durch Psychologen dokumentiert ist, abzuwenden. Der EGMR anerkannte damit induzierte Eltern-Kind-Ent-fremdung («parental alienation»), dass es «alienierte Kinder» («alienated children») gibt und bezeichnete die auf Entfremdung abzielenden Handlungen des Vaters («alienating behavior») als emotionalen Missbrauch der Kinder. Der Beitrag zeigt den Stand der Fachdiskussion zu «parental alienation» und dem sog. «parental aliena-tion syndrome» auf und würdigt die Bedeutung des Ur-teils für den künftigen fachlichen Umgang mit Entfrem-dungsvorwürfen.“

Hildegund Sünderhauf / Martin Widrig: EGMR anerkennt «Parental Alienation»

Zu Kindesmisshandlung äußert sich der Experte Jürgen Rudolph

Loyalitätskonflikt ist Kindesmisshandlung – The Parental Alienation Syndrome (PAS) im Januar 1998 in „DER AMTSVORMUND“ veröffentlicht und damit der Justiz zugänglich gemacht.

Nochmal: Entfremdung eines Kindes von einem leiblichen Elternteil ist Kindesmisshandlung und Elternmisshandlung !

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Ist Berlin das Einfallstor für Kinderhandel ?
Begünstigt oder verursacht der Streit um das richtige „Modell“ im Deutschen Bundestag das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ ?
Kriminalpolizei, NATO, UNO, Alliierte u.a. sind informiert

Stecken europaweite Kriminalität und pädophile Machenschaften hinter Kindesraub ?
Wer vertritt die UN-Rechte der Kinder auf beide Eltern ?
Gilberti Lionel spricht vor dem Europäischen Parlament von den Opfern der Deutschen Justiz und des Deutschen Jugendamts
Soll die politisch gesteuerte und gezielt hervorgerufene Angst vor dem CEED¹ der Abschreckung dienen ?

DER STRAFANTRAG GEGEN KINDERRAUB, MENSCHENRAUB UND VÖLKERMORD
Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen alle Täter, Mittäter und Hilfeleistung Unterlassenden wegen Menschenraub, Völkermord und Beihilfe zum Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, mehrfachem Verstoß gegen das Grundgesetz, Volksverhetzung, Verfolgung Unschuldiger u.a. an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gesendet
Nach vorgenommener Information an die Europäische Kommission und an den Europarat: Die ersten 20 Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind vom weltweit ausgeführten Verbrechen nachweisbar in Kenntnis gesetzt

Teil II: Wann kommt das AUS für die Verbrecher ?
An die Spitzenkräfte der EU, der Botschaften der Länder, der Presse und internationalen Gremien – hier: Enthüllung eines bislang verdeckten, aber (weltweit) legal vollzogenen Menschenrechtsverbrechens
Welches ist die Aufgabe des Europarats nach umfassender Beweisvorlage ?

DER STRAFANTRAG WEGEN VÖLKERMORD UND VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT nach dem Völkerstrafgesetzbuch (§ 5 Unverjährbarkeit)
Alle 705 Parlamentarier des Europäischen Parlaments werden angeschrieben
Frohlocken¹ bei Olaf Scholz: „Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern.“

Quelle: ¹https://familiebleiben.de/podcast-wegzug-und-kindesentfuehrung-im-gespraech-mit-dr-stefan-ruecker/

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Wie sieht es mit der Demokratie in Deutschland wirklich aus ?

Manthey erzielt durch Eigeninitiative in den zurückliegenden 25 Jahren nachhaltige kommunalpolitische Veränderungen für Keltern: CDU und SPD verlieren die Hälfte ihrer Sitze !

Bisherige Tätigkeiten der Leiterin mehrerer Lenk– und Organisationsgruppen von Wählervereinigungen und einer Partei zeigen im Ratsgremium Erfolge

Zunehmende Demokratisierung durch aufgelebte Unabhängigkeit in Mitbestimmung und garantierte Gewährleistung der Meinungsvielfalt

2024-03-17

Die große Hürde ist genommen: Die Kandidaten sind gewonnen. Die Listenplätze für die Wahl zum Gemeinderat 2024 in der Gemeinde Keltern sind vergeben. Foto/Layout: Heiderose Manthey.

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Weiler / Keltern. Am 16. März 2024 findet in Weiler die Anhängerversammlung der Wählervereinigung WIR-IN-WEILER (WIW) statt. Das Aufstellen dieser Wählervereinigung stellt für die Leiterin der Lenk- und Organisationsgruppen mehrerer Wählervereinigungen und einer Partei für den Gemeinderat in Keltern eine große Herausforderung dar.


Heiderose Manthey hat mit ihrem unermüdlichen Engagement in den letzten 25 Jahren entscheidend zu einer nachhaltigen Veränderung in der Politlandschaft der Gemeinde Keltern gesorgt.

Die Altparteien CDU und SPD verlieren die Hälfte ihrer Sitze im Gemeinderat

 

Kommunalpolitische Veränderungen auf bisherige Tätigkeiten
der Leiterin mehrerer Lenk –und Organisationsgruppen
von Wählervereinigungen / Partei für den Gemeinderat in Keltern erfolgt
:

1989

Erstellen der Liste „GRÜNE“
Organisation und Leitung bis zur Wahl
Ergebnis: 1 Sitz im Gemeinderat
Im Jahr 2024: 5 Sitze im Gemeinderat

1994

Gründung Wählervereinigung „Freie Wähler Keltern“
Organisation und Leitung bis zur Wahl
Ergebnis: 3 Sitze im Gemeinderat
Im Jahr 2024: 5 Sitze im Gemeinderat

2009

Unterstützung der Wir in Keltern
Fotos der Kandidaten zur Erstellung derer Wahlplakate, Flyer u.a.
Ergebnis: 0 Sitze im Gemeinderat

2018

Gründung der WIR-IN-WEILER (WIW)
Leiterin der Lenk- und Organisationstreffen von 2019 – 2023
Ergebnis: 0 Sitze im Gemeinderat
Es fehlten lt. Aussage des Wahlhelfers Erwin Grübl 30 Stimmen, um in den Gemeinderat einziehen zu können.

2024

Leiterin der Lenk- und Organisationstreffen der WIR-IN-WEILER (WIW) mit dem Ziel, die WIW in den Gemeinderat zu bringen

Die Hindernisse, die der Pädagogin Heiderose Manthey von Seiten der Gemeindeverwaltung / Bürgermeisteramt / Wahlausschuss in den Weg gelegt wurden, hatte sie zu überwinden. Eingeschaltet hat Manthey, Freie Journalistin und Präsidentin der ARCHE, in die aus ihrer Sicht sehr dubiosen Vorgänge das Bundeskriminalamt, das Landeskriminalamt, mehrere Polizeibehörden, die Europäische Staatsawaltschaft, die NATO, die UNO, der Menschenrechtsrat, die Militär- und Kriminalpolizei der Alliierten, die Deutsche Bundeswehr, das Ministerium für Verteidigung, das Bundesjustizministerium, die EU-Slapp-Behörden, das Bundesverfassungsgericht u.a..

Hauptamtschefin Nastassia Di Mauro und Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger sind informiert von den angeblich dubiosen Vorgänge der Verwaltung !

Eingebunden in den Mailverkehr sind auch das Hauptamt der Gemeinde Keltern, in Person Frau Nastassia Di Mauro, Leiterin des Hauptamtes, und Frau Claudia Honnen, Stellvertretende Hauptamtsleiterin. Ebenso ist der Bürgermeister der Gemeinde Keltern, Steffen Jörg Bochinger, von diesen Schreiben in Kenntnis gesetzt worden.

Das „Redaktionsstatut“, eingeführt zur Erweiterung der demokratischen Grundregeln oder ein Zepter in der Hand der Kommunalvertreter ?

Äußerst kritisch sieht die Aktivistin für die Mehrung von Demokratie und Mitbestimmung auch oder gerade kleiner Gruppen im kommunalen Gremium das Redaktionsstatut.

„Ob dieses Statut auch willkürlich gehandhabt werden kann, müssen die eingeschalteten Gremien entscheiden !“, so Manthey.

„Die Vorlagen zum Entscheidungsfindungsprozess sind erfolgt über das Aufdecken des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland –  Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienatin Syndrome“ durch die Berichterstattung an NATO, UNO u.a., über die Mitarbeit der ARCHE beim Leitbild der Gemeinde Keltern und das Aufdecken der dort stattgefundenen Vorgänge, über das Erstellen der Wählervereinigung „WIR-IN-WEILER (WIW)“ und über die Weigerung der Veröffentlichungserlaubnis durch die  Verwaltung im Amtsblatt der Gemeinde, über das Errichten des ARCHE e.V. Weiler i.Gr. und über das bisherige Verweigern der Anerkenntnis der Gemeinnützigkeit etc..

Lesen Sie hier zur Verdeutlichung und Offenlegung der Vorgänge im Rathaus Keltern den ausführlichen Bericht unter Verweis auf weiterführende Artikel auf der Webseite der Wählervereinigung WIR-IN-WEILER (WIW).

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Lesen Sie auch

Die Hofäcker und der ARCHE e.V. Weiler i.Gr.
Ist das Vorgehen gegen ARCHE ein gezieltes Manöver, um Demokratie zu verhindern ?
Zensur in den GemeindenachrichtenStrafrechtliche Verfolgung der während des Leitbildprozesses die gezielt vorgenommenen Denunziationen gegen Bürger aufklärenden Präsidentin der ARCHE  – Verwehren der Gemeinnützigkeit des ARCHE e.V. Weiler i.Gr.Verschwindenlassen der rechtmäßigen Eingabe im Leitbild „Sofortiges Stopp weiteren Flächenfraßes“ u.a.

2023-08-08
aktualisiert 2023-08-09 | 2023-08-10 | 2023-08-12 | 2023-08-13

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Bundesverfassungsgericht: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Oberbürgermeisters gegen seine Verurteilung wegen Vorteilsannahme

Entscheidung des BVerfG ist unanfechtbar !

2024-03-15

Bundesverfassungsgericht Karlruhe. Oberbürgermeister wegen Vorteilsannahme zu einer Geldstrafe verurteilt. Foto/Layout: Heiderose Manthey.


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Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Karlsruhe teilt in seiner Pressemitteilung
Nr. 30/2024 vom 15. März 2024 den Beschluss 2 BvR 130/24 vom 05. März 2024 der Öffentlichkeit mit.

Wörtlich: „Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Oberbürgermeisters nicht zur Entscheidung angenommen. Dieser wandte sich gegen ein Urteil des Landgerichts, das ihn wegen Vorteilsannahme zu einer Gesamtgeldstrafe verurteilt hatte, und gegen die Verwerfung seiner Revision durch den Bundesgerichtshof.

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie den gesetzlichen Darlegungs- und Substantiierungserfordernissen offensichtlich nicht genügt.“

Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Herausgeber: Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe © Bundesverfassungsgericht

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Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung in Sachen „Vaterschaftsanfechtung“
Termin: 09. April 2024 um 10:00 Uhr
Beachten: Akkreditierungen für Interessierte und Journalisten

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LostKIDS – Das NETZWERK gegen Kontaktabbrüche und Eltern-Kind-Entfremdung

Neuzugang in der ARCHE: Initiative gegen unhaltbare Zustände von Zerstörung lebensnotwendiger Bindungen – nicht nur in Deutschland !

Fulminante und monströse Kontaktabbrüche mit transgenerationell krankmachenden Folgen – fast ausschließlich nach konfliktbehafteten Trennungsgeschehen

Wem nützen diese Bindungsabbrüche und wer inszeniert sie ?

2024-03-13

Neuaufnahme in der ARCHE. LostKIDS. Initiative zur Überwindung von kid – eke – pas ! Logo: LostKIDS. Layout: Heiderose Manthey.



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Dresden/Weiler. ARCHE unterstützt auf seinem weltweit agierenden Netzwerk ARCHEVIVA eine neue Initiative zur Überwindung von „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt.

Lesen Sie mehr zu Die EKE-Mauer, LISTview/MAPview, Blog, Podcasts, Anleitung und Downloads auf der Website der Initiative.

Wörtlich heißt es auf der Internetpräsenz: „lostKIDS ist eine neue Initiative gegen die unhaltbaren Zustände in Deutschland, welche sich in fulminanten Kontaktabbrüchen – fast ausschließlich nach konfliktbehafteten  Trennungsgeschehen – äußern.

Schätzungen gehen davon aus, dass aktuell bis zu 4 Millionen Bundesbürger von diesem „Phänomen“ direkt und indirekt betroffen sind.

Bis zu 40.000 Kinder verlieren einen geliebten Elternteil und umgekehrt. Und das jedes Jahr. Fast jeder Bundesbürger kennt in seinem Umfeld mindestens einen solchen Fall und trotzdem ist es eines der größten Tabuthemen.

Die stattfindenden „Bindungsabbrüche“ sind so schädlich, dass entfremdete Kinder und Elternteile massiv darunter leiden und oft schwer erkranken.

In der Regel werden die Kinder wesentlich später symptomatisch.

Was tut der Staat dagegen ?

Bisher kaum was.

Teilweise zementieren alte Strukturen sogar die Entfremdung, da sie sich einzelne Institutionen und Personen aktiv gegen eine gemeinsame Elternschaft nach einer Trennung positionieren. Obwohl ein Großteil der Gesellschaft eine Gleichberechtigung von Mutter und Vater schon lange lebt, sperren sich besonders Gerichte und Jugendämter gegen diese gesunde Entwicklung, die in anderen europäischen Ländern schon seit etlichen Jahren gesetzlich verankert ist.

So sehen sich gerade entfremdend handelnde Elternteile in dogmatisch handelnden Institutionen bestätigt, die in den 50 und 60er Jahren stehen geblieben sind. Allzu gern stellen sich die entfremdenden Täter gern als „Opfer“, als „alleinerziehende Märtyrer“ mit einem „hochidealisierten und reinstem Erziehungsbild“ dar, welches in seiner Unwirklichkeit schon grotesk verzerrt wirkt.

Genau dieses Bild wird von den begleitenden Institutionen aber allzu gern aufgegriffen und nie nur ansatzweise in Frage gestellt. Der Schaden an den Kindern und normalen Eltern ist immens. Zum Glück entscheiden 77% der Eltern, dass eine gemeinsame Elternschaft trotz Trennung wichtig ist.

Bei knapp einem Viertel sieht das aber leider anders aus. Dort wird ein Elternteil diskriminiert, verleumdet, verleugnet und aktiv zerstört. Diese Zerstörung trifft aber eben auch die Kinder selbst, denn diese werden dazu angehalten, einen Teil des eigenen Ichs abzuspalten, was zu schweren Störungen führt.

Wie können wir handeln ?

lostKIDS
soll den Entfremdeten eine Stimme geben. Eine Möglichkeit sein, Kontakte zu knüpfen und sich zu organisieren. Deswegen ist es wichtig, dass sich jeder hier auf der Plattform anmeldet und seinen Fall einfügt, um das Leid auf der Deutschlandkarte sichtbar zu machen – als Mahnmal für eine der schlimmsten Form der psychischen Kindesmisshandlung und des Missbrauchs.“

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Lesen Sie hierzu

Ist Berlin das Einfallstor für Kinderhandel ?
Begünstigt oder verursacht der Streit um das richtige „Modell“ im Deutschen Bundestag das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ ?
Kriminalpolizei, NATO, UNO, Alliierte u.a. sind informiert

Stecken europaweite Kriminalität und pädophile Machenschaften hinter Kindesraub ?
Wer vertritt die UN-Rechte der Kinder auf beide Eltern ?
Gilberti Lionel spricht vor dem Europäischen Parlament von den Opfern der Deutschen Justiz und des Deutschen Jugendamts
Soll die politisch gesteuerte und gezielt hervorgerufene Angst vor dem CEED¹ der Abschreckung dienen ?

DER STRAFANTRAG GEGEN KINDERRAUB, MENSCHENRAUB UND VÖLKERMORD
Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen alle Täter, Mittäter und Hilfeleistung Unterlassenden wegen Menschenraub, Völkermord und Beihilfe zum Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, mehrfachem Verstoß gegen das Grundgesetz, Volksverhetzung, Verfolgung Unschuldiger u.a. an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gesendet
Nach vorgenommener Information an die Europäische Kommission und an den Europarat: Die ersten 20 Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind vom weltweit ausgeführten Verbrechen nachweisbar in Kenntnis gesetzt

Teil II: Wann kommt das AUS für die Verbrecher ?
An die Spitzenkräfte der EU, der Botschaften der Länder, der Presse und internationalen Gremien – hier: Enthüllung eines bislang verdeckten, aber (weltweit) legal vollzogenen Menschenrechtsverbrechens
Welches ist die Aufgabe des Europarats nach umfassender Beweisvorlage ?

DER STRAFANTRAG WEGEN VÖLKERMORD UND VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT nach dem Völkerstrafgesetzbuch (§ 5 Unverjährbarkeit)
Alle 705 Parlamentarier des Europäischen Parlaments werden angeschrieben
Frohlocken¹ bei Olaf Scholz: „Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern.“

Halten SIE die Verbindung. WIR berichten.

Bundesgerichtshof: Urteil des Landgerichts Münster wegen Mordes rechtskräftig

Täter drängt Frau mit einem Messer in die Wohnung zurück, danach wird das Opfer gefesselt, körperlich misshandelt, vergewaltigt und schließlich erdrosselt

Angeklagter gestand die Tat auf der Flucht und nach seiner Festnahme gegenüber Familienangehörigen und Freunden

2024-03-08

Bundesgerichtshof . „Nach den Feststellungen des Landgerichts lauerte der Angeklagte der Geschädigten in den frühen Morgenstunden des 9. November 2022 auf  …“. – Zum ganzen Procedere eine Frage zum Schluss: „Wie gestört müssen Menschen sein, die sich „Liebe“ mit Gewalt verschaffen müssen, um sie [die so erhaltene Liebe und das Opfer] nach deren erzwungenem Erhalt dann zu töten ? Wodurch wird eine solch brutale Zerstörungswut und Mordlust ausgelöst und wo ist ihr wirklicher Entstehungsherd ?“ Foto/Layout: Heiderose Manthey.

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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) macht in seiner Pressemitteilung Nr. 052/2024 vom 07. März 2024 das Urteil vom 28. Februar 2024 – unter Aktenzeichen 4 StR 402/23 geführt – der Öffentlichkeit bekannt.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 31. Mai 2023 verworfen, mit dem er wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden ist. 

Nach den Feststellungen des Landgerichts lauerte der Angeklagte der Geschädigten in den frühen Morgenstunden des 9. November 2022 auf und drängte sie unter Einsatz eines Messers in ihre Wohnung zurück, wo er sie fesselte, körperlich misshandelte, vergewaltigte und sie schließlich erdrosselte. Der Angeklagte, der sich in der Hauptverhandlung schweigend verteidigte, hatte die Tat auf der Flucht und nach seiner Festnahme gegenüber Familienangehörigen und Freunden gestanden. Das Landgericht sah es nach umfassender Würdigung aller Indizien als erwiesen an, dass der Angeklagte die Geschädigte zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, heimtückisch und grausam tötete. 

Die auf die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten hatte keinen Erfolg. Die umfassende Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. 

Das Urteil ist damit rechtskräftig.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Münster mit Urteil vom 131. Mai 2023 unter Aktenzeichen 2 Ks-30 Js 831/22?3/23.

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