Bundesgerichtshof verhandelt Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Ermordung ihres vierjährigen Sohnes im Jahr 1988

Revisionshauptverhandlung am 24. April 2024 um 10.30 Uhr im Verfahren 2 StR 218/23

Kind habe in dem aus Betttüchern zusammengenähten Sack das Bewusstsein verloren und sei an Erbrochenem erstickt

2024-04-19

Bundesgerichtshof . „Die Angeklagte soll ihren Sohn in einen aus Betttüchern zusammengenähten Sack gesteckt, den Sack über dem Kopf des Kindes verschnürt und es so in der alleinigen Obhut von D. zurückgelassen haben, die dem Jungen nach dem Leben getrachtet habe.“. – Zum ganzen Procedere zwei abschließende Fragen: „Sind kranke Bindungen und eine gestörte Beziehung von Mutter zum Kind heilbar ? Und wenn ja, wie ?“ Foto: Otto Teebaum. Layout: Heiderose Manthey.



.
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 091/2024 vom 17. April 2024 die Revisionshauptverhandlung am 24. April 2024 um 10.30 Uhr im Verfahren 2 StR 218/23 mit.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 24. April 2024 über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das am 4. Oktober 2022 ergangene Urteil des Landgerichts Hanau.

Der Angeklagten wird durch die Anklageschrift vom 2. März 2021 zur Last gelegt, am 17. August 1988 ihren vierjährigen Sohn gemeinschaftlich mit der gesondert verfolgten D. aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. D. soll Anführerin einer Glaubensgemeinschaft gewesen sein, der die Angeklagte angehört habe. Die Angeklagte soll ihren Sohn in einen aus Betttüchern zusammengenähten Sack gesteckt, den Sack über dem Kopf des Kindes verschnürt und es so in der alleinigen Obhut von D. zurückgelassen haben, die dem Jungen nach dem Leben getrachtet habe. Das Kind habe in dem Sack das Bewusstsein verloren und sei an Erbrochenem erstickt. 

Das Landgericht Hanau hat die Angeklagte nach etwas mehr als einjähriger Verhandlungsdauer von diesem Vorwurf freigesprochen. Die Revision der Staatsanwaltschaft, der der Generalbundesanwalt beigetreten ist, greift das Urteil mit einer gegen die Behandlung eines Beweisantrags gerichteten Verfahrensrüge und mit der näher begründeten Sachrüge an.

Die Revisionshauptverhandlung findet um 10:30 Uhr in der Rintheimer Querallee 11, Sitzungssaal, 76131 Karlsruhe statt.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Hanau mit Urteil vom 04. Oktober 2022 unter Aktenzeichen 1 Ks 3315 Js 16030/20.



________________
Lesen Sie auch

Bundesgerichtshof: Sieben Jahre Freiheitsstrafe wegen Schuss in die geschlossene Wohnungstür pakistanischer Nachbarn
BGH sagt, niemand sei verletzt worden, weil sich die Nachbarn zufällig in einem anderen Raum der Wohnung aufgehalten hätten
Verurteilt wegen versuchten Mordes: Der Täter habe aus fremdenfeindlichen Motiven durch die geschlossene Wohnungstür geschossen

Halten SIE die Verbindung. WIR berichten.