Archiv der Kategorie: Ideologie Politik Staat

BREAKING NEWS: Livechat auf Youtube mit dem SV des Rechtsausschusses Josef Linsler

Morgen, am Sonntag, den 17.02.2019 um 10:00

Möchtest du mitdiskutieren ? Dann melde dich jetzt schon bei Youtube an !

2019-02-16

Josef Linsler. 25 Jahre Erfahrung mit Trennungs- und Scheidungseltern und Trennungs- und Scheidungskindern. Noch Fragen ? … dann schalten Sie sich morgen Vormittag um 10 Uhr auf Youtube zum LIVECHAT dazu !

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BREAKING NEWS !!! SEI DABEI !!! LIVECHAT !!!

Zu den technischen Voraussetzungen alles Nähere im Link !
Im Auftrag unserer Kinder !
Never, never, never give up !

BREAKING NEWS !!! SEI DABEI !!! LIVECHAT !!!

Direkt zum Interview

Berlin/Weiler. Am Sonntag, den 17.02.2019 um 10:00 startet die Premiere mit Live Chat inklusive dem Sachverständigen Josef Linsler und der Journalistin Heiderose Manthey ! Termin speichern ! Kanal abonnieren mit Glocke und kein Video mehr verpassen !

Das Wechselmodell & der ISUV oder: Josef Linsler – politischer Sachverständiger für Familienrecht, interviewt von Heiderose Manthey direkt nach der Anhörung zur Doppelresidenz im Bundestag.

Aktuell: Linslers Motive, seine Kritik und seine 25jährige Erfahrung im Verein ISUV – Interessenverband Unterhalt und Familienrecht

Reporterin Heiderose Manthey & das Portal ARCHEVIVA 

Bobby Vander Pan & KGPG  Kindeswohlgefährdung per Gesetz

Schaut Euch die animierten Videos des Kanals an zu Sorge, Umgang, Unterhalt, Wechselmodell/Doppelresidenz, Familienrecht u.a. auch mit dem ISUV ! Um im Premiere Superchat live mitzumachen, ist es wichtig einen Youtube Kanal zu haben. Das bedeutet eigentlich nur, sich eine Email-Adresse bei googlemail (gmail) anzulegen. Damit könnt Ihr Euch gleichzeitig im Kanal anmelden und verpasst kein Video mehr ! Abonnieren und Glocke klicken – vielen Dank !

Weitere Videos: Jugendamt, Akteneinsicht, Verfassungsbeschwerde, Gutachten, Beistand, Unterhalt und viele mehr. Was wünscht Ihr Euch für das zukünftige Familienrecht ? Schreibt es in die Kommentare ! Danke fürs Mitmachen !

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Morgen, am Sonntag, den 17.02.2019 um 10:00

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2019-02-16
 

Livechat auf YouTube mit dem SV des Rechtsausschusses Josef Linsler. Er wird Rede und Antwort stehen ! Sonntag, 17. Februar 2019 10:00 Uhr. Rechts: Bobby Vander Pan.

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Berlin/Weiler. Am Sonntag, den 17.02.2019 um 10:00 startet die Premiere mit Live Chat inklusive dem Sachverständigen Josef Linsler und der Journalistin Heiderose Manthey ! Termin speichern ! Kanal abonnieren mit Glocke und kein Video mehr verpassen !

Das Wechselmodell & der ISUV oder: Josef Linsler – politischer Sachverständiger für Familienrecht, interviewt von Heiderose Manthey direkt nach der Anhörung zur Doppelresidenz im Bundestag.

Aktuell: Linslers Motive, seine Kritik und seine 25jährige Erfahrung im Verein ISUV – Interessenverband Unterhalt und Familienrecht

Reporterin Heiderose Manthey & das Portal ARCHEVIVA 

Bobby Vander Pan & KGPG  Kindeswohlgefährdung per Gesetz

Ehrenamt und Kooperation willkommen !

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Weitere Videos: Jugendamt, Akteneinsicht, Verfassungsbeschwerde, Gutachten, Beistand, Unterhalt und viele mehr. Was wünscht Ihr Euch für das zukünftige Familienrecht ? Schreibt es in die Kommentare ! Danke fürs Mitmachen !

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Der Video-Kommentar aus dem Paul-Löbe-Haus Berlin

Wechselmodell als Regelfall – Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Original-Mitschrift der Stellungnahme der Sachverständigen von Sven Gründel aus Österreich: Zwei Staaten – dasselbe Leid !

2019-02-15
aktualisiert 2024-01-15

Bobby Vander Pan spricht den Kommentar zur Anhörung von neun Sachverständigen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Foto: Heiderose Manthey.

Berlin/Weiler. In Zusammenarbeit zwischen dem Journalisten und Produzenten von Kindeswohlgefährdung per Gesetz (KGPG), Bobby Vander Pan, und ARCHEVIVA wurde der nachfolgende Video-Kommentar herausgegeben.

Obwohl der Presseverband DPV nicht zur Akkreditierung zugelassen wurde, behalfen sich die Journalisten vor Ort, um rechtzeitig über den Stand des Wechselmodells im Deutschen Bundestag berichten zu können !

Zum Film.

Zwei Staaten – dasselbe Leid ! Daher sind grenzüberschreitende Kooperationen dringend vonnöten !

Bobby Vander Pan, Berliner Väterrechtler, traf vor dem Paul-Löbe-Haus den Österreichischen Frontmann der Väter ohne Rechte, Sven Gründel.

Sven Gründel. Bobby Vander Pan. vor dem Paul-Löbe-Haus. Foto: Heiderose Manthey.

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Gründel ist Vorstand des Vereins „Väter ohne Rechte“ in Österreich, geleitet von Obmann Martin Morauf. Der Verein steht betroffenen Eltern und Kindern zum Informations- und Erfahrungsaustausch zur Verfügung und führt mit Hilfe von demokratischen Mitteln und den Medien die gesellschaftspolitische Haltung in Österreich zu mehr kinderorientierter Gleichberechtigung.

Unser Kooperationspartner auf ARCHEVVA.

Lesen Sie von Sven Gründel: „Debatte Bundestag – Missverständnisse und die Sicht eines Österreichers“

Katja Mast und Cornelia Spachtholz: Allen Kindern beide Eltern !

Dieser Appell muss von Berlin aus ins Justizministerium laut gerufen werden

Manthey: Institution gesucht, in der Kinder und Eltern während Trennung und Scheidung – also am schwächsten Punkt ihres schmerzhaften Lebensbruchs – kompetent aufgefangen werden können !

2019-02-12

Klipp und klar: Schluss mit der Abwehr gegenüber dem Doppelresidenz-Modell ! Katja Mast. SPD. Cornelia Spachtholz. Die beiden Frauen sind sich einig, dass ein Kind beide Eltern braucht und dass die rechtlichen Barrieren abgeschafft werden müssen und das Wechselmodell, also gleichwertige Betreuung, eingeführt werden muss. Fotos: Heiderose Manthey.

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Bruchsal/Weiler. Wenn auch in kleiner Runde, aber desto herzlicher und intensiver war die Diskussion der Führungs-Crew aus der süddeutschen Ecke um Lösungen für Familien in Trennungs- und Scheidungssituationen.

Am vergangenen Freitag lud die Kreis-SPD und die AfB zur Diskussion zum sogenannten Wechselmodell oder auch Doppelresidenz genannt in die AWO Bruchsal ein. Katja Mast MdB, stv. SPD-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag, Cornelia Spachtholz, Bundesvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM e. V), Christian Holzer, Kreisvorsitzender SPD Karlsruhe-Land, Stephan Walter, Schulleiter und Kreisvorsitzender AG Bildung SPD Karlsruhe-Land, kamen mit dem Leiter der Geschäftsstelle, dem ehemaligen Realschullehrer Roland Herberger, Angela Hoffmeyer, VAfK-Bundesvorstandsmitglied, Franzjörg Krieg, Vorstandvorsitzender des VAfK Karlsruhe und weiteren Betroffenen und Interessierten ins Gespräch.

„Kinder brauchen beide Eltern gleichermaßen.“

Stephan Walter unterstrich gleich zu Beginn, dass die Kreis-SPD und die Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) die gesetzliche Einführung der gemeinsamen Betreuung als Betreuungsmodell, wie es derzeit im Bundestag verhandelt wird, unterstützt: „Ein Elternteil betreut und der andere Elternteil bezahlt, ist dem Familienmodell der 50er Jahre geschuldet und heute nicht mehr zeitgemäß“, sagt AfB-Vorsitzender Stephan Walter. „Kinder brauchen beide Eltern gleichermaßen. Die derzeitige Zweiklasseneinteilung in Betreuungselternteil und Besuchselternteil muss aufhören. Wir setzen uns dafür ein, dass künftig eine geteilte Betreuung zum gesetzlichen Standard werden soll, wie es jüngst auch auf dem 72. Deutschen Juristentag beschlossen worden ist“, so Walter. Gemeinsam getrennt erziehen vor alleinerziehen. Dazu forderte bereits 2015 der Europarat mit der Resolution 2079 seine Mitgliedsstaaten auf.“

Katja Mast: „Wenn einem sein Kind entzogen wird: Es gibt nichts Schlimmeres !“

Mit dieser Aussage eröffnete Katja Mast die Diskussionsbeiträge und traf gleich mitten ins Schwarze: Eltern, die einen solchen Schmerz erleben müssen, leiden genauso wie die Kinder am Zerschneiden der Bindungen zwischen sich liebenden Menschen. Der Blickwinkel vom Kind aus müsse im Vordergrund stehen, also die Frage danach: Was tut dem Kind gut ? Was braucht das Kind ?

Broschüre „Wir haben uns getrennt – wie können wir gemeinsam Eltern bleiben ? Doppelresidenz: Kindern zwei Zuhause geben.

Cornelia Spachtholz betonte, dass „wir das Beste für unsere Kinder wollen.“ Kinder haben Wurzeln. Es müsse ein Leitbild geben, das die Nachtrennungsfamilien in den Mittelpunkt rückt. Dabei dürfe es kein Zwangsmodell für alle geben. Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile. Es geht nicht, dass einer betreut und der andere bezahlt. Es gibt auch Ausschlusskriterien für Doppelresidenz wie körperliche und psychische Gewalt. Dennoch gelte es Modelle zu schaffen, dass Doppelresidenz möglich gemacht werden könne.

Eine große Gefahr sah Spachtholz während der Entzweiung der Familie, dass vom Kinder betreuenden Elternteil der Ex-Partner ausgeschaltet und damit eine Entfremdungsmaschinerie durch strukturelle Ausgrenzung eines Elternteils gefördert werden könne. Kinder solidarisierten sich mit dem entfremdenden Elternteil. Die Lösung sei die Erstellung eines Kriterienkatalogs. Beide Eltern müssten in die Pflicht genommen werden, sie müssten beide in die eigenständige Kraft kommen und nicht einer von ihnen in einem Burnout enden. Konflikte gelte es auch zu lösen durch die Zuwendung des Kindergeldes und im Ehegattensplitting, in der Einführung eines Elternführerscheins. Die Alltagsverantwortung müsste von beiden übernommen werden. Es gelte einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, die Eltern auf die Spur zu bringen. Und im Übrigen sei sie es gewesen, die den Begriff „Getrennt erziehen“ eingebracht habe und nicht die Väterszene.

 

Fortsetzung folgt.

Bildstrecke

Umfrage des VAfK: Wie lange dauern Sorge- und Umgangsrechts-Verfahren in Deutschland ?

Hohe Belastungen für Kinder und Eltern aus der Welt schaffen

2019-02-12

Familien stehen in der Trennungs- und Scheidungsphase unter einem alle Familienmitglieder sehr belastenden Stress. Weder die Politik noch die Justiz hat diese hoch traumatisch wirkenden Lebensumbrüche bisher richtig einschätzen wollen. Das muss sich ändern ! Daten müssen erhoben werden, um die die Familien gerade während der Zerstörungsphase belasten Faktoren erfassbar zu machen. Der VAfK macht nun eine Umfrage zur Dauer von Sorge- und Umgangsrechts-Verfahren. Foto: Heiderose Manthey

 

Frankfurt/Weiler.Die VAfK Bundesgeschäftsstelle ruft zu einer Umfrage auf: „Gerichtsverfahren sind belastend – dies gilt umso mehr, wenn es hierbei um Kinder geht. Der Gesetzgeber hat, nach mehrfacher Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, mit dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot des §155 FamFG klar zum Ausdruck gebracht, dass insbesondere Umgangs- und Sorgerechtsverfahren beschleunigt durchzuführen sind.

Detaillierte Daten, ob dies in der Praxis auch tatsächlich umgesetzt wird, liegen bisher nicht vor.

Wir wollen daher wissen:

  • Werden die Vorgaben des Gesetzgebers in der Praxis auch umgesetzt?
  • Wie lange dauern die Verfahren in welcher Instanz?
  • Wann findet der erste Anhörungstermin statt?
  • Wird dem Kind ein Verfahrensbeistand bestellt?
  • Wie wirkt sich die Erstellung von Gutachten auf die Verfahrensdauer aus?
  • Hat das Kind den Kontakt zu einem Elternteil verloren?

Um diese und weitere Frage beantworten zu können, bitten wir um Ihre Unterstützung. Wir haben eine Umfrage gestartet, die diese und weitere Fragen beantworten und einen Überblick geben soll. Die Befragung ist komplett anonym, es werden keine personenbezogenen Daten erfasst. Die Teilnahme ist unter folgendem Link möglich.

Bitte leiten Sie die Anfrage auch an weitere Interessierte weiter. Nicht nur Eltern, sondern auch Verfahrensbeistände, Anwälte etc. können Daten erfassen. Die gesammelten Daten sollen später statistisch aufbereitet und veröffentlicht werden.

Wir danken schon jetzt für Ihre Unterstützung und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V.
Tel. 0177 – 2 35 68 21 witt[ät]vafk.de

Bundesgeschäftsstelle Herzogstr. 1a 60528 Frankfurt/M. Tel. 069 – 13 39 62 90 Fax 0321 – 21 42 53 72 eMail bgs[ät]vafk.de

Beitrags- und Spendenkonto: Sozialbank Hannover IBAN   DE49 2512 0510 0008 4436 00
Infomöglichkeiten:
Hotline für Erstberatung:  01805 – 120 120
kostenloses Abo Newsletter

VAfK-Termine 2019
20.-22.06.19 Dortmund Informationsstand auf dem 37. Evang. Kirchentag
„Was für ein Vertrauen“
12./13.07.19 Weingarten (Ravensburg) 4. Elternkongress
„Kooperation statt Konfrontation“
27.7.-11.08.19

 

Lipno-Stausee Tschechien 4. TreKi Feriencamp
09./10.11.19 Halle/Saale 18. Familienkongress
„Transgenerative Effekte von Familienkonflikten, Trennung und Scheidung“

 

Rechtsanwalt Dr. A […] Appell an den bundesdeutschen Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Vermeidet Selbstmorde von Eltern, die von ihren Kindern getrennt werden !

2019-02-05

Sensibilisiert für die seelischen und körperlichen Vorgänge bei Trennung und Scheidung für Eltern und Kinder ist die FDP. Sie stellte den Antrag: „Einführung des Wechselmodells als Regelfall“ im Deutschen Bundestag. Foto: Heiderose Manthey.:

Speicher/Berlin/Weiler. Aufgrund der im Deutschen Bundestag bevorstehenden Anhörung  des „Wechselmodells“ und des vorausgegangenen erschütternden Selbstmordes des Hamburger FDP – Bundestagskandidaten Dr. Roland Rehmet verschickt Rechtsanwalt Dr. A. […] am 04. Februar 2019 eine Mail an alle Bundestagsabgerodneten mit dem eindringlichen Appell: „Schützt Eltern und Kinder bei Trennung und Scheidung !“

Der Text von Dr. A. […] liegt den Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag vor.

Lesen Sie hier weiter:

An ALLE Bundestagsabgeordneten: Rechtsanwalt Dr. A . […] an den bundesdeutschen Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Lesen Sie auch in Nachruf Dr. Roland Rehmet: „Traurige Berühmtheit erlangte er durch seinen Freitod.“

Aufruf des VAfK: Petition mitzeichnen für Doppelresidenz

Kindern ein gesundes Aufwachsen mit beiden Eltern ermöglichen

2019-01-31

Petition zur Doppelresidenz  jetzt mitzeichnen !

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Frankfurt/M.“Bereits über 13.000 Menschen haben sich dem Aufruf des Bündnisses doppelresidenz.org für ein zeitgemäßes Familienrecht angeschlossen. Am 30.01.2019 hat nun die Frist zur Online-Mitzeichnung begonnen, welche bis zum 27.02.2019 läuft.

 

Politik muss Bedingungen schaffen, um Elternstreit zu deeskalieren !

Wir bitten um Ihre Unterstützung und Mitzeichnung, um ein deutliches Zeichen zu setzen, dass die Politik endlich Rahmenbedingungen schafft, die den Streit der Eltern deeskalieren, beiden Eltern die selbe Verantwortung gibt und vor allem den Kindern ein gesundes Aufwachsen mit beiden Eltern ermöglicht. Es geht uns darum ein Familienrecht zu schaffen, welches den Eltern ein Miteinander auf Augenhöhe zum Wohle ihrer Kinder ermöglicht.

Die Mitzeichnung im Petitons-Portal des Deutschen Bundestages ist unter folgendem Link möglich.

 

Fragen und Antworten rund um die Petition finden Sie auch auf den Seiten des Bündnisses doppelresidenz.org.

 

Informationen weiterleiten !

Bitte leiten Sie diese Information auch an weitere Interessierte innerhalb Ihres Umfeldes und Netzwerkes weiter. Für Fragen rund um die Petition steht Ihnen das Bündnis auch unter  info@doppelresidenz.org zur Verfügung (keine Einzelfallberatung).

Jeweils aktuelle Informationen rund um die Doppelresidenz erhalten Sie über den Newsletter des Bündnisses doppelresidenz.org, zu dem Sie sich hier anmelden können.

 

Markus Witt,
Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V., Sprecher des Bündnisses doppelresidenz.org (gemeinsam mit Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende des Verbandes berufstätiger Mütter e.V.)

 

„Sorgerecht der Eltern – Zugrundelegung der Doppelresidenz (Kindern zwei Zuhause geben) als gesetzliches Leitbild vom 22.12.2018

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) als gesetzliches Leitbild und als vorrangig zu prüfende Option (widerlegbare Vermutung i.S. einer negativen Kindeswohlprüfung) dem Familienrecht zugrunde gelegt wird.
Die Doppelresidenz soll auch in allen weiteren tangierten Rechtsbereichen (z. B. Unterhaltsrecht, Sozialleistungsrecht, Steuerrecht, Melderecht) als Leitbild zugrunde gelegt und die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gestärkt werden.

Begründung

Familienleben ist heute durch die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gekennzeichnet. Frauen möchten nicht mehr nur auf die Zuständigkeit für Kinder, Haushalt und Familie reduziert werden. Männer nehmen in immer größerem Maße Verantwortung in Haushalt und Kinderbetreuung wahr. Die partnerschaftliche Aufteilung von Familienarbeit und Beruf ist heute ein von der Mehrzahl der Bevölkerung gewünschtes Familienbild .

Trotzdem leben noch immer die meisten Kinder nach einer Trennung überwiegend nur bei einem Elternteil. Dieses Modell wird durch den bestehenden rechtlichen Rahmen priorisiert. Dies wird den Bedürfnissen von Eltern und Kindern nicht mehr gerecht.

Die vorliegenden Ergebnisse der Bindungs- und Scheidungsforschung belegen eindrücklich die Stärken und Vorteile gemeinsamer Elternschaft in Form der Doppelresidenz gegenüber dem bisher in Deutschland bevorzugten Modell alleinerziehender Elternschaft im Residenzmodell.

Gemeinsame Elternschaft nützt den Kindern, erhält und sichert ihnen die Beziehung zu beiden Eltern. Sie verteilt die erzieherischen und materiellen Lasten auf beide Eltern, vermeidet die Überlastung eines Elternteils, reduziert Streit und führt zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hiervon profitieren Eltern und Kinder.

Das Recht muss überall dort, wo es bisher an das Leitbild der „Hausfrauenehe“ und des „Alleinerziehendenmodells“ anknüpft, den Erfordernissen an ein zeitgemäßes, gleichberechtigtes Familienleben angepasst werden: beim Umgangs-, Sorge- und Unterhaltsrecht, im Jugendhilfe-, Sozial-, Melde- und Steuerrecht und allen weiteren berührten Rechtsgebieten.

Wir fordern daher die Politik auf, jetzt für Deutschland ein zeitgemäßes Familienrecht mit der Doppelresidenz als Leitbild zu schaffen, welches nicht nur internationalen Standards entspricht. Es soll auch dem Wunsch des überwiegenden Teils der Eltern nachkommen, nach einer Trennung ihre Kinder weiterhin gemeinsam zu erziehen und auch und vor allem den Kindern den für ihre Entwicklung wichtigen Kontakt zu beiden Eltern dauerhaft und umfangreich sichern.

Zum Begriff des Leitbildes:
Ein Leitbild soll Orientierung geben. Die Wahl eines konkreten Betreuungsmodells ist vorrangig Aufgabe der Eltern. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, in jedem Einzelfall eine optimale Betreuungsregelung sicher zu stellen. Dies obliegt – gleichberechtigt – den sorgeberechtigten Eltern (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG). Der Staat hat nur das „Wächteramt“ inne (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG), d.h. ein familiengerichtlicher Eingriff ist nur erforderlich, wenn eine Kindeswohlgefährdung im Raume steht.

Können sich die Eltern jedoch nicht einigen, so braucht es eine gesetzliche Entscheidungsgrundlage. Hierbei soll, wenn beide Eltern willens und in der Lage sind sich um ihre Kinder zu kümmern, das Leitbild der Doppelresidenz als widerlegbare Vermutung zugrunde gelegt werden von der nur abgewichen werden soll, wenn die Doppelresidenz dem Kindeswohl widersprechen würde.“

Dürfen Trennungskinder und Trennungseltern jetzt glücklich werden ?

Alle Sachverständigen sind ab heute nominiert

Liste der Sachverständigen Öffentliche Anhörung am Mittwoch, 13. Februar 2019, 15:00 Uhr

Stand: 29. Januar 2019

2019-01-29

Zuständig: 19. Wahlperiode Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Foto: Heiderose Manthey.

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Berlin/Weiler. Vierzehn Tage vor der Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag wurden zum heutigen 29. Januar 2019 nun alle Sachverständigen der Öffentlichkeit vorgestellt. Spannend bleibt nach wie vor die Frage, welche Parteien haben welche Sachverständigen gestellt ? Warum macht Berlin ein Geheimnis daraus ?

… und weitaus wichtiger sind die Fragen:

Welche Lobbyisten werden das Schicksal der Trennungs- und Scheidungskinder in der Zukunft beeinflussen ? Hat Berlin den Mumm, einen Quantensprung zu machen ?

Benannt wurden als Sachverständige

1. Eva Becker
Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. Fachanwältin für Familienrecht, Berlin

2. Miriam Hoheisel
Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV), Berlin
Bundesgeschäftsführerin

2. Prof. Dr. jur. Anja Kannegießer
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V./Deutsche Gesellschaft für
Psychologie e. V. (BDP/DGPs), Münster Fachpsychologin für Rechtspsychologie

3. Brigitte Meyer-Wehage
Vorsitzende der Kommission für Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften im Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb)
Direktorin am Amtsgericht Brake

4. Dr. Heinz Kindler, Dipl.-Psych.
Deutsches Jugendinstitut e. V., München

5. Brigitte Meyer-Wehage
Vorsitzende der Kommission für Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften im Deutschen Juristinnenbund e. V. (djb)
Direktorin am Amtsgericht Brake

6. Josef Linsler
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV/VDU e.V. Pressesprecher

7. Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf-Kravets
Evangelische Hochschule Nürnberg

8. Prof. Dr. Sabine Walper
Deutsches Jugendinstitut e. V., München
Forschungsdirektorin

9. Mathias Zab
Fachanwalt für Familienrecht, Berlin

Liste der Sachverständigen

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Und weiter geht’s im Ausschuss: Kinder nach Trennung und Scheidung

Kritik zur Besetzung der Sachverständigen

Mama und Papa für Kinder !

Vortrag mit Katja Mast, Cornelia Spachtholz, Christian Holzer und Stephan Walter

Freitag, den 08. Februar, 19.30 Uhr in der AWO Bruchsal

2019-01-28

Kurz vor der Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag: Diskussion um das Wechselmodell als Regelfall in Bruchsal. Foto: Heiderose Manthey.

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Berlin/Bruchsal/Weiler. Unter dem Titel Mama und Papa für Kinder! Kreis-SPD informiert zur gemeinsamen Betreuung bei Trennungskindern lädt die Kreis-SPD und die Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) zur Diskussion zum Wechselmodell ein. SPD und AfB unterstützen die gesetzliche Einführung der gemeinsamen Betreuung als Betreuungsmodell, wie es derzeit im Bundestag verhandelt wird.

Walter: „Kinder brauchen beide Eltern gleichermaßen.“

Weiter heißt es in der Ankündigung: „Ein Elternteil betreut und der andere Elternteil bezahlt, ist dem Familienmodell der 50er Jahre geschuldet und heute nicht mehr zeitgemäß“, sagt AfB-Vorsitzender Stephan Walter. „Kinder brauchen beide Eltern gleichermaßen. Die derzeitige Zweiklasseneinteilung in Betreuungselternteil und Besuchselternteil muss aufhören. Wir setzen uns dafür ein, dass künftig eine geteilte Betreuung zum gesetzlichen Standard werden soll, wie es jüngst auch auf dem 72. Deutschen Juristentag beschlossen worden ist“, so Walter. Gemeinsam getrennt erziehen vor alleinerziehen. Dazu forderte bereits 2015 der Europarat mit der Resolution 2079 seine Mitgliedsstaaten auf.

Am Freitag, den 08. Februar 2019, ab 19:30 Uhr lädt die Kreis-SPD und die AfB zur Diskussion zum sogenannten Wechselmodell oder auch Doppelresidenz genannt in die AWO Bruchsal ein“.

Es diskutieren

  • Katja Mast MdB, stellv. SPD-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag
  • Cornelia Spachtholz, Bundesvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM e. V)
  • Christian Holzer, Kreisvorsitzender SPD Karlsruhe-Land
  • Stephan Walter, Schulleiter und Kreisvorsitzender AG Bildung SPD Karlsruhe-Land

Amtliche Klassifikation von kid – eke – pas ?

Beeinflussung des Gesundheitszustands und Inanspruchnahme des Gesundheitswesens

Sind Betroffene aufgrund potentieller Gesundheitsrisiken durch sozioökonomische oder psychosoziale Umstände gefährdet ?

2019-01-27

kid – eke – pas und Weltgesundheit. Foto: Heiderose Manthey.

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Weiler. Wo sind die Folgen von kid – eke – pas als Krankheit eingestuft ? Welche langfristigen Gefahren gehen von diesem politisch und gesellschaftlich gemachten Menschenrechtsverbrechen aus ? Wer schützt Kinder und Eltern vor einem ungerechtfertigten Zugriff des Staates ?

Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information gibt Auskunft über ICD-10: „Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification (ICD-10-GM) ist die amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland.“ Seit dem 1. Januar 2019 sei die ICD-10-GM in der Version 2019 anzuwenden.

Der Herausgeber des leider eingestellten Fachmagazins für kindgerechte Familienpolitik PAPA-YA, Jörg Mathieu, gibt bekannt: „Ein Meilenstein in Sachen PAS ! Die WHO (World Health Organization) hat in ihrer aktuellen Publikation (ICD 11) – 07.2018 – PAS als “QE52.0 Caregiver-child Relationship Problem” eingestuft. Dies ist für alle Mediziner weltweit bindend, und somit kann und muss PAS diagnostiziert werden.

Das Magazin für Ärztinnen und Ärzte in Salzburg med.ium hat in seiner Ausgabe 11 + 12 /2015 eine Analyse zu den wissenschaftlichen Ansätzen von Kindesentfremdung – Parental Alienation Syndrome erstellt. Das Exzerpt aus MEDIZIN IN SALZBURG bestätigt bei kid – eke – pas eine Sonderform des Kindesmissbrauchs.

In Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Ursula Gresser leistete ARCHE einen entscheidenden Vorschub zur Überwindung von kid – eke – pas. Wissenschaftlichkeit ist eines, diese Wissenschaftlichkeit an die nötige Leserschaft zu bringen und für deren Verbreitung zu sorgen, damit die gewonnenen Erkenntnisse Einfluss auf unser gesellschaftliches und politisches Leben nehmen können, das ist das andere.

ARCHEVIVA hat die „Zusammenfassung der verfügbaren Studien über gesundheitliche Folgen von Kontaktabbruch bei Kindern zu einem oder beiden lebenden leiblichen Elternteilen“ unter dem Titel „Macht Kontaktverlust zu den leiblichen Eltern die Kinder krank ?“ in die Öffentlichkeit getragen. Es handelt sich hierbei um eine Auflistung der Studien in chronologischer Reihenfolge ihrer Veröffentlichungen mit Stand vom Oktober 2015. Die Zusammenfassung umfasst Studien im Zeitraum von 2002 bis 2014.

Bei Magister Michael A. Gloggnitzer, Psychotherapeut mit Praxis für Psychotherapie, sind  nachfolgende Kriterien zu finden, die bei Familienzerstörung zwangsweise auftreten.

Z61 „Probleme mit Bezug auf negative Kindheitserlebnisse
Exkl.: Mißbrauch von Personen (T74.-)

Z61.0 Verlust einer nahen Bezugsperson in der Kindheit

Verlust einer emotional nahestehenden Bezugsperson, z.B. eines Elternteiles, eines Geschwisters, eine(r)(s) sehr guten Freund(in)(es) oder eines geliebten Haustieres, durch Tod, Verlassenwerden oder Ablehnung.

Z61.1 Herauslösen aus dem Elternhaus in der Kindheit

Aufnahme in ein Pflegeheim, Krankenhaus oder in andere Institutionen, die psychosozialen Streß zur Folge hat, oder erzwungene längerdauernde Verpflichtung zu einer Tätigkeit fern vom Elternhaus.

Z61.2 Veränderung der Struktur der Familienbeziehungen in der Kindheit

Hinzukommen einer neuen Person in eine Familie, das eine ungünstige Veränderung der Beziehungen des Kindes zur Folge hat. Beispiele hierfür können die Wiederheirat eines Elternteiles oder die Geburt eines Geschwisters sein.

Z61.3 Ereignisse, die den Verlust des Selbstwertgefühls in der Kindheit zur Folge haben

Ereignisse, die zu einer negativen Selbstneubeurteilung durch das Kind führen, wie z.B. Versagen bei Aufgaben, die großen persönlichen Einsatz erfordern; Enthüllung oder Entdeckung eines beschämenden oder stigmatisierenden persönlichen oder familiären Ereignisses und andere demütigende Erlebnisse.“

Quelle: Gloggnitzer

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