Archiv der Kategorie: Presse Offenlegung Whistleblower

SOS – CALL FOR HELP ! DIES IST EIN HILFERUF !

To the embassies of all countries – An alle Botschaften der Länder

Call for help to the international press – Hilferuf an die internationale Presse

2022-08-25

Dies ist ein Hilferuf einer Freien Journalistin aus Deutschland heraus, die seit zwei Jahrzehnten mit SLAPP-Klagen konfrontiert und mundtot gemacht werden soll. Die Journalistin ist die Präsidentin der ARCHE. Sie hat eine Plattform erschaffen, um das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas, aufzudecken. Foto: Heiderose Manthey.







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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler
. Die Freie Journalistin Heiderose Manthey wendet sich nach Eröffnen einer neuen SLAPP-Klage gegen sie an alle Botschaften der Erde und an die Internationale Presse. Sie ruft um Hilfe !

Lesen Sie die gesamte Mail, die die Freie Journalistin und Gründerin und Präsidentin der ARCHE an das Amtsgericht Pforzheim schreibt, um die erneute SLAPP-Klage gegen sie abwenden zu können. Die Angriffe auf ihre Person haben die Freie Journalistin über die Jahre zermürbt, entkräftet und zerschlagen.

Hier der Inhalt der Mail

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Mittwoch, 24. August 2022 11:55
An: ‚amtsgericht pforzheim‘
Cc: […]
Betreff: WG: Amtsgericht Pforzheim – hier: [Aktenzeichen] Erneute SLAPP-Klage gegen die Freie Journalistin Heiderose Manthey – Antrag: Zusenden der Akte wegen Folter und Verlängerung der Begründungsfrist

Weiterleitung an EuGH zur Kenntnis

– in Cc zur Kenntnis und mit der dringenden Bitte an Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE), Charlie Holt, Mitglied der Bar of England & Wales mit LL.M.- Abschluss in internationalem Menschenrechtsrecht von der Northwestern Law School in den USA und Europäische Kommission – EU-Maßnahmen zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren (SLAPP – Klagen), Katrin Abele und Pressestelle der Kommissionsvertretung gegen die über zwei Jahrzehnte währende staatliche Gewaltanwendung gegen die Freie Journalistin einzugreifen

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey


Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 23. August 2022 15:35
An: ‚amtsgericht pforzheim‘
Cc: ‚JUST-A1-CIVIL-JUSTICE[ät]ec.europa.eu‘; ‚charlie.holt[ät]greenpeace.org‘; ‚katrin.ABELE[ät]ec.europa.eu‘
Betreff: WG: Amtsgericht Pforzheim – hier: [Aktenzeichen] Erneute SLAPP-Klage gegen die Freie Journalistin Heiderose Manthey – Antrag: Zusenden der Akte wegen Folter und Verlängerung der Begründungsfrist

Weiterleitung an Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE), Charlie Holt, Mitglied der Bar of England & Wales mit LL.M.- Abschluss in internationalem Menschenrechtsrecht von der Northwestern Law School in den USA und Europäische Kommission – EU-Maßnahmen zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren (SLAPP – Klagen), Katrin Abele und Pressestelle der Kommissionsvertretung

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey


Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 23. August 2022 15:25
An: ‚amtsgericht pforzheim‘
Cc: [ät]
Betreff: Amtsgericht Pforzheim – hier: [Aktenzeichen] Erneute SLAPP-Klage gegen die Freie Journalistin Heiderose Manthey – Antrag: Zusenden der Akte wegen Folter und Verlängerung der Begründungsfrist

Amtsgericht Pforzheim – hier: [Aktenzeichen] Erneute SLAPP-Klage gegen die Freie Journalistin Heiderose Manthey – Antrag: Zusenden der Akte wegen Folter und Verlängerung der Begründungsfrist

Sehr geehrte Damen und Herren des Amtsgerichtes Pforzheim,

– in Cc mit der Bitte um Überprüfung und Mitverfolgung der Rechtmäßigkeit im Vorgehen des Amtsgerichtes Pforzheim und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe-Zweigstelle Pforzheim im vorliegenden Falle der erneuten SLAPP – Klage gegen die Freie Journalistin und Pädagogin, Heiderose Manthey, Gründerin und Präsidentin der ARCHE als weltweite Vernetzungsplattform zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, an NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, Büro der Vereinten Nationen in Genf, Bundespräsidialamt, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt (BKA) Berlin, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart (LKA), Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA) und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Generalbundesanwalt und Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH), EuGH –

– in Cc zur Kenntnis Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE), Charlie Holt, Mitglied der Bar of England & Wales mit LL.M.- Abschluss in internationalem Menschenrechtsrecht von der Northwestern Law School in den USA und Europäische Kommission – EU-Maßnahmen zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren (SLAPP – Klagen), Katrin Abele und Pressestelle der Kommissionsvertretung –

– in Cc zur Kenntnis an die Leiterin des Polizeiposten Remchingen, Sabine Schuster, an Polizeiposten Remchingen, Polizeirevier Neuenbürg, Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalpolizei Pforzheim-Calw –

– in Cc zur Kenntnis an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, an Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Staatsanwaltschaft Karlsruhe-Zweigstelle Pforzheim –

im Anhang befinden sich die Anträge

            Zusenden der Akte wegen Folter

und

            Verlängerung der Begründungsfrist.

 


Beweismaterial zu den SLAPP-Klagen gegen die Whistleblowerin zur Aufdeckung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“

  1. Das Beweismaterial der zurückliegenden SLAPP-Klagen gegen die Freie Journalistin Heiderose Manthey, beginnend mit dem Raub der Kinder am 01. Oktober 1997, befindet sich in der Gesamtheit bei der UNO New York, bei der UNO in Genf zu Händen des UN-Sonderberichterstatters für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP) und beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
    Es handelt sich um die gegen die Freie Journalistin durchgeführten Gerichtsverfahren samt Beschlüssen bis hin zu den Abweisungen der Klageerzwingungsverfahren, die – aufgrund des Nichtverfolgens der Strafanträge der gegen die Journalistin Gewalt ausübenden Täter durch die Staatsanwaltschaft – durch die Journalistin erhoben werden müssen.

    2. Teile und/oder Großteile der Publikationen und SLAPP-Klagen werden ab 2014 weitergeleitet an das Europäische Parlament in Brüssel, an die Alliierten, an das amerikanische und russische Militär und an die amerikanische Kriminalpolizei, teilweise an die Botschaften der in Deutschland vertretenen Länder und an die Internationale Presse, an den Menschenrechtsrat in Genf (UNHRC), an die NATO, an den INTERNATIONAL CRIMINAL COURT (ICC), deutsch: INTERNATIONALER STRAFGERICHTSHOF (IStGH), an das Bundespräsidialamt, an das Bundeskriminalamt (BKA) Berlin, an die BKA-Pressestelle, an das Landeskriminalamt Stuttgart (LKA), an das Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA) u.a..

    3. Viele der im Anhang befindlichen Bidermann-Folter-Kriterien hat die Freie Journalistin am eigenen Leib erlebt. In den Jahren (Herbst) 2019 bis (Frühjahr) 2022 verlässt die Freie Journalistin ihr Haus an geschätzt höchstens fünf Tagen und nicht ohne Begleitung. Sie ist über zwei Jahre im eigenen Haus eingesperrt vor lauter Angst, dass ihr gezielt Gewalt zustoßen könnte ähnlich ihrer Kollegin Daphne Caruana Galizia, wenn sie die Dokumente zur Aufklärung des Menschenrechtsverbrechens ihres eigenen Falles, den ihrer Kinder und den vieler Betroffener aus Deutschland, Österreich und der Schweiz den nationalen und internationalen Gremien zuleiten würde.
  1. Der nun vorliegende Prozess ist der nächste Folter-Prozess gegen die Freie Journalistin. Nach knapp 25jährigem Kampf um den Zugang zu ihren geraubten Söhnen, der ihr durch die massive und massiv anhaltende und von Seiten des Staates unterstützte Entfremdung bis heute verwehrt bleibt, weil die Täter nicht verfolgt und gestellt wurden, ist die Freie Journalistin am Ende ihrer Kräfte.

Stellen Sie diese erneute SLAPP-Klage unverzüglich ein und
stoppen Sie definitiv die Verfolgung und massive Folter der Freien Journalistin !

Ich bedanke mich für Ihr Gehör !

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


ARCHE 




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Heiderose Manthey, Berichterstatterin über Menschenrechtsverbrechen u.a. an NATO, UNO, UNHRC, EU u.a., Gründerin und Präsidentin der ARCHE (Bürgerschaftliches Engagement),
Chefredakteurin ARCHEVIVA, ARCHE VIVA Youtube, Freie Journalistin und Pädagogin,
1. Vorsitzende ARCHE e.V. Waldbronn und ARCHE e.V. Weiler
Birkigstr. 18 | 75210 Keltern-Weiler | Deutschland | [0049] 72 36 – 98 10 00 | archezeit[ät]gmx.de
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Anlagen
Amtsgericht Pforzheim: Strafbefehl
Die Freie Journalistin: Einspruch gegen den Strafbefehl mit Vorab-Begründung
Amtsgericht Pforzheim: Akteneinsicht Termin zur Einspruchsbegründung
Die Freie Journalistin:  
Antrag auf Zusenden der Akte und Antrag auf Terminverlegung, Fax-Sendebericht
Bidermann-Folter-Kriterien (entnommen: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=pfbid02c8y6rgojKdCV13iirhrLgat4qYiMYAS6poay35cG33618EmkdkjscENxS1ubkmKMl&id=1041652372634357)

Der obige Text ist hier auf Englisch veröffentlicht.

Lesen Sie hierzu auch

„Die Rolle der internationalen Gerichtshöfe bei dem Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt

Klagen als Schikane – Schutz vor SLAPP-Klagen in Deutschland und Europa
NRW.Diskussion. Online zum angekündigten Paket der Europäischen Kommission zu strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung

Bleiben SIE online. WIR berichten !

Das Gegenmittel gegen die „Mordwaffe Gerüchte“: Die sogenannten Latrinenparolen verbrennen im Angesicht der Wahrheit

Nachbarin tötet durch das Aufrechterhalten des Rufmords seelisch !

2022-08-22

Wer Gerüchte über einen anderen in die Welt setzt, hat einen (triftigen) Grund. Ein Gerücht ist eine Mordwaffe, um die eigene Lüge (Sucht) zu verstecken. Foto: Heiderose Manthey.



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Keltern-Weiler. Anlass dieses Artikels ist eine Nachricht, die an die Präsidentin der ARCHE herangetragen wurde. Es geht um Gerüchte über eine Frau, deren Kinder geraubt wurden und die aufgrund zusätzlicher staatlicher Verfolgung einen Spießrutenlauf durch ihren Wohnort erleben musste. Diese Gerüchte halten sich von Anbeginn des Kinderraubs bis zum heutigen Tag. Sie schränken das Leben der Betroffenen nicht nur ein, sondern quälen sie seelisch zu Tode.

ARCHEVIVA veröffentlicht einen Brief, der als Exemplar der Aufdeckung anhaltender Folter durch das Streuen von Gerüchten dient. Die Namen der im Brief genannten Personen und Orte wurden geändert.

Lesen Sie den Brief hier.

Ein Auszug aus dem Brief

 

c) Aber jetzt werden also wieder hinterrücks Steine der Vernichtung auf mich geworfen, hinterrücks auch über dich, sodass ich den Gerüchte-Streuern nicht ins Gesicht schauen kann ! Das ist weiterhin Meuchelmord an mir und meinen Söhnen !

→ „Als sie nun anhielten, ihn zu fragen, richtete er sich auf und sprach zu ihnen: Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie.“ Joh 8,7

Es bleibt mir also verwehrt, mich selbst gegen die Gerüchte-Streuer zu wenden und mich zur Wehr zu setzen, weil sie nur hinterrücks schießen.

Lesen Sie den ganzen Brief hier.

Bilderserie zu der Mordwaffe „Gerüchte“

Gerüchte sind Drogen für schwache Menschen.
Gerüchte diffamieren Unschuldige.
Gerüchte sind hinterhältige Lügen.
Gerüchte decken die Täter.
Gerüchte töten Menschen durch Rufmord.
Die Nutznießer der Gerüchte werden entlarvt.
Gerüchte verbrennen beim Anblick der Wahrheit.
Gerüchte sterben, wenn die Wahrheit kommt.

  
Ob jemals eine Reaktion von der Gerüchte-Streuerin kommen wird ?

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Strafrichter Thorsten Schleif: „Ein Missbrauch der deutschen Richterschaft ist heute ebenso leicht möglich wie vor 87 Jahren“

Die Richter hätten Angst gehabt ihren Job zu verlieren, nicht davor eingesperrt oder umgebracht zu werden !

Wer setzt heute die Richter ein und richten sich die Richter nach der Ideologie der Regierung ?

2022-08-06

Mehr zu den Büchern und zur Person des Strafrichters finden Sie auf der Webseite von Thorsten Schleif: „Deutscher Richter, Sachbuchautor und Vortragsredner – Unentschlossenheit, Entscheidungsmüdigkeit, fehlende Entschlusskraft, Entscheidungsschwäche – viele Umschreibungen desselben Problems, dessen Folgen sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft verheerend sein können.“ Quelle: https://www.thorstenschleif.de/ Foto: Heiderose Manthey.



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Dinslaken.
Strafrichter Thorsten Schleif – so der Videotext zum Vortrag „Der Amtsrichter Thorsten Schleif geht mit seinem eigenen Berufsstand ungewöhnlich hart ins Gericht“ – löste in seinem Buch mit dem Titel ‚Urteil: ungerecht: Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt‘, indem er die Zustände an deutschen Gerichten kritisiert, deutschlandweit ein breites Medienecho aus.“

Schleif spricht über die Zusammenhänge von Regierung und Richterschaft und bekennt freimütig zur Unabhängigkeit der Justiz: “ Auch heute noch werden die Direktoren, die Vizedirektoren, die Präsidenten, die Vizepräsidenten der Amtsgerichte, der Landgerichte, der Oberlandesgerichte von der Regierung in den jeweiligen Bundesländern bestimmt. „

Der Wortlaut ab Zeitleiste 02:22:

„… die meisten hatten einfach nur Angst, nicht etwa Angst eingesperrt oder umgebracht zu werden, die hatten Angst ihren Job zu verlieren. Nun war es damals relativ leicht, auf so eine große Gruppe wie die deutsche Richterschaft Einfluss auszuüben. Denn damals wurden die Direktoren und die Vizedirektoren, die Präsidenten und die Vizepräsidenten der Gerichte von der Regierung bestimmt. Auf diese Weise konnten die bequemen Richter angehoben werden und die unbequemen mit eigener Meinung unten gehalten werden.

Das war damals !

… heute ist das natürlich ganz anders: Wir haben ja die Gewaltenteilung ! [Raunen im Zuhörerraum].

Oder ?

Ich muss Sie da auch leider enttäuschen, also wer das noch nicht weiß, es ist so: Auch heute noch werden die Direktoren, die Vizedirektoren, die Präsidenten, die Vizepräsidenten der Amtsgerichte, der Landgerichte, der Oberlandesgerichte von der Regierung in den jeweiligen Bundesländern bestimmt.

Und auch heute noch besteht daher die Möglichkeit die bequemen Richter zu fördern und die unbequemen Richter unten zu halten.

Und ein Missbrauch der deutschen Richterschaft ist heute ebenso leicht möglich wir vor 87 Jahren.“
——————————–
Amtsrichter Thorsten Schleif in seinem Vortrag am 18.02.2020
Mehr über Thorsten Schleif: https://de.wikipedia.org/wiki/Thorsten_Schleif
Buch bei Amazon: https://amzn.to/2u4Zjyt

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Sehen und hören Sie zu diesem Thema auch Rechtsassessor Claus Plantiko:

Film 1)  MONTESQUIEU & PLANTIKO … Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland

Claus Plantiko. Rechtsassessor. Foto: Plantiko.

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„Das Meinungsfreiheitsrecht ist ein Grundrecht, das GEGEN den Staat geltend gemacht werden muss und kann und darf und soll, denn der Bürger ist GRUNDRECHTS-INHABER und der Staat, d.h. die Länder und der Bund und die ganzen öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind GRUNDRECHTS-VERPFLICHTETE, d.h. sie müssen dem Bürger die Meinungsfreiheit gewähren.“

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Film 2) Claus Plantiko: Gibt es „RECHT“ in der SCHEIN-DEMOKRATIE Deutschland ?

Heiderose Manthey im Interview: „Wir haben also alles andere als eine Demokratie, sprich Gewaltenteilung in Deutschland?“ – Claus Plantiko: „Ja. Wir haben die schlimmste Herrschaftsform, die es gibt ! … also CÄSAR & PAPST zusammen als Gewalteneinheitstyrannis !“

Film 3) Claus Plantiko: Ist Demokratie GEISTESKRANK ?

… Sie waren aber der Meinung Plantiko sei geisteskrank, und haben angeordnet, Plantiko bei einem Professor in Köln auf seinen Geisteszustand hin untersuchen zu lassen.

Heiderose Manthey: „Also, wenn man nicht dem Mittel entspricht, wenn man sich mehr einsetzt oder mehr weiß oder mehr Paragraphen findet, die den eigenen Mandanten schützen, oder ihnen Freiheit bringen, dann ist man geisteskrank ?“

„Ja, es ging zwar nicht so sehr um die Rechte des Mandanten, sondern eher um die grundsätzliche Kritik. …“

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Rückführung eines Kindes zu seinem Vater vorläufig ausgesetzt

Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 68/2022

Einstweilige Anordnung mit der Vollstreckung einer fachgerichtlichen Entscheidung zur Rückführung eines Kindes zu seinem in Spanien lebenden Vater wird vorläufig ausgesetzt 

2022-08-04
aktualisiert am 2022-08-05

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe im August 2020. Foto: Heiderose Manthey.



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Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht. Hierzu folgt der Kurztext der Pressemitteilung vom 04. August 2022.

„Mit am heutigen Tag veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der die Vollstreckung eines familiengerichtlichen Beschlusses, in dem festgestellt wird, dass die antragstellende Mutter verpflichtet ist, ihren im August 2013 geborenen Sohn an dessen in Spanien lebenden Vater herauszugeben, vorläufig ausgesetzt wird.

Der bereits vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung war erfolgreich, weil im Rahmen der hier eröffneten Folgenabwägung die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber denjenigen Nachteilen, die bei Ergehen der einstweiligen Anordnung aber späterem Misserfolg der Verfassungsbeschwerde einträten, deutlich überwiegen. Dies folgt vor allem aus der nachhaltigen Gefährdung des Kindeswohls, die bei einer Rückführung des Sohnes der Antragstellerin, der kein Spanisch spricht und seinen Vater kaum kennt, nach Spanien drohte.“

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Der Text auf der Seite des Bundesverfassungsgerichtes ist über folgende URL erreichbar, auf der Seite der ARCHEVIVA hier.
Herausgeber: Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe © Bundesverfassungsgericht – 2022

Arbeitet das Amtsgericht Pforzheim mit der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim (eng) zusammen ?

Verfolgungsschutz für Whistleblower ?

… oder gezielt vorgenommene gemeinsame und gnadenlose Verfolgung derer, die das Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas aufdecken ?

2022-08-03

Dicht an dicht stehen die bislang wichtigsten Justizgebäude Pforzheims nebeneinander.
Arbeiten diese auch zusammen, wenn es darum geht, unliebsame Systemkritiker zu beseitigen ? Foto: Heiderose Manthey.



Moskau / New York / Washington / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Karlsdorf-Neuthard / Dettenheim / Graben-Neudorf / Remchingen / Keltern / Weiler. ARCHE deckt weiter auf. Das weltweite Überwinden des Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas benannt, ist das Hauptanliegen der Präsidentin der ARCHE, Heiderose Manthey.

Während ihrer Aufklärungsarbeit wird die Pädagogin und Freie Journalistin Manthey innerhalb von 25 Jahren in über 100 Prozessen und Verfahren hineingezogen.

Ist es das Ziel die freie Journalistin (mund-)tot zu machen ?

Und wenn ja: Wie schafft das der Justizapparat am besten ?

Jedenfalls informiert ARCHE aus aktuellem Anlass am 02. August 2022 die NATO, UNO, UNHRC, Kriminalpolizei u.a. in einem Rundbrief „Zukunft für uns und unsere Kinder“ mit nachfolgendem Wortlaut:

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 2. August 2022 15:15
An: ‚ARCHE Zukunft für uns und unsere Kinder‘
Cc: […]
Bcc: […]
Betreff: Sehr wichtig ! Hinweisgeberschutzgesetz vom Kabinett beschlossen – Besserer Schutz für Whistleblower – Pressemitteilung des BMJ – Ex-Richter Frank Fahsel zur Kriminalität seiner Kollegen und Staatsanwälte

Betreff: Sehr wichtig !   Hinweisgeberschutzgesetz vom Kabinett beschlossen – Besserer Schutz für Whistleblower – Pressemitteilung des BMJ – Ex-Richter Frank Fahsel zur Kriminalität seiner Kollegen und Staatsanwälte

Liebe Mitstreiter,

– in Cc zur Kenntnisnahme und weiterhin zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise der Justiz in Deutschland (Stichwort SLAPP-Klagen gegen Journalisten) an NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, Büro der Vereinten Nationen in Genf, Bundespräsidialamt, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt (BKA) Berlin, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart (LKA), Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA) und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Generalbundesanwalt und Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH), EuGH –

 – in Cc an das Amtsgericht Pforzheim, an den Leiter des Amtsgerichtes Pforzheim und Gemeinderat der Gemeinde Keltern, Oliver Weik, (siehe FilmLust auf Menschenjagd in Keltern), an die Leiterin des Polizeiposten Remchingen, Sabine Schuster, an Polizeiposten Remchingen, Polizeirevier Neuenbürg, Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalpolizei Pforzheim-Calw –

– in Cc an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, an Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Staatsanwaltschaft Karlsruhe-Zweigstelle Pforzheim –

– in Bcc an Charlie Holt, Rechtsbeistand bei Anti-SLAPP-Strategien von Greenpeace International, Aufbau von Widerstandskraft gegen SLAPPs in Europa durch die neue Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE), Mitglied der Bar of England & Wales mit LL.M.- Abschluss in internationalem Menschenrechtsrecht von der Northwestern Law School in den USA, an Katrin Abele, interimistische Leiterin der Pressestelle der Deutschen Vertretung in der Europäischen Kommission, zuständig für SLAPP-Klagen, an die Mitstreiter, an die Betroffenen und an die Vertreter des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. Weiler –

aufgrund des aktuellen Beschlusses des Ministeriums für Justiz haben jetzt die Whistleblower und Justizopfer in Deutschland eine Chance auf Recht und Gerechtigkeit, weil (auch) innerhalb der Behörden Hinweisgeber geschützt werden, und zwar die Hinweisgeber, die Justizkriminalität (siehe anhängend den Leserbrief des ehemaligen Richters am Landgericht Stuttgart, Frank Fahsel) in den eigenen Reihen aufdecken.

Wir müssen raus aus dem Sumpf der Unwahrheit, der Macht weniger Personen, die den Staatsapparat dazu benutzt haben und eventuell immer noch dazu benutzen, eigene Vorteile für sich zu erheischen. Mehr dazu im Film “Maikäfer flieg – Dr. Andrea Christidis: Vom Kinderschutz zur Kinderpornografie-Mafia“.

Herzlichst grüßt Euch
Eure Heiderose / Ihre Heiderose Manthey

http://www.archeviva.com/kooperationen/bundesministerium-fuer-justiz/


Bundesministerium für Justiz

Hinweisgeberschutzgesetz vom Kabinett beschlossen

Besserer Schutz für Whistleblower

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ)

2022-08-01

Whistleblower sind gefährdet ! Diejenigen, die Menschenrechtsverbrechen aufdecken, erst recht ! Der Schutz für Hinweisgeber wird von ARCHE schon lange gefordert. Lesen Sie hierzuIst das versuchter Totschlag ? SLAPP heißt: Kritische Journalisten per strategischer Klageverfahren mit Hilfe der Justiz mundtot machen“. Foto: Heiderose Manthey.

Berlin. Das Bundeskabinett hat am 27. Juli 2022 den vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, beschlossen.

Lest hier den gesamten Text:

http://www.archeviva.com/kooperationen/bundesministerium-fuer-justiz/

Und lest den sehr bemerkenswerten und entlarvenden Whistleblower-Leserbrief des ehemaligen Richters Frank Fahsel, Landgericht Stuttgart:

 



Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 2. April (2008)
Quelle: https://sorgerechttv.files.wordpress.com/2013/02/20130213-041607.jpg

 

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


ARCHE 




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Chefredakteurin ARCHEVIVA, ARCHE VIVA Youtube, Freie Journalistin und Pädagogin,
1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. Weiler i.Gr.
Birkigstr. 18 | 75210 Keltern-Weiler | Deutschland | [0049] 72 36 – 98 10 00 | archezeit[ät]gmx.de
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Inhalt und Anhänge dieser Mail sind ausschließlich für den/die benannten Adressaten bestimmt. Es ist nicht gestattet, die gesamte Mail, noch Teile daraus weiterzugeben, weiterzuleiten oder zu vervielfältigen.
Sollte diese Mail fehlgeleitet worden sein, so benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und löschen Sie den Inhalt umgehend. 

Diese Mail geht also auch an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe  – Zweigstelle Pforzheim und an das Amtsgericht Pforzheim und dort besonders – hervorgehoben – an den Leiter des Amtsgerichtes, Herrn Oliver Weik, der gleichsam Gemeinderat der SPD in Keltern und damit mitverantwortlich für den Exklusionspassus des Leitbildes ist, in dem ein junger Mann wegen seiner Nähe zu Anastasia-Büchern öffentlich geächtet worden war.

„Welche Rolle spielt die Staatsanwaltschaft bei dem Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas ?“ Diese Frage kann nicht oft genug gestellt werden ! Foto: Heiderose Manthey.



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Hinweisgeberschutzgesetz vom Kabinett beschlossen

Besserer Schutz für Whistleblower

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ)

2022-08-01

Whistleblower sind gefährdet ! Diejenigen, die Menschenrechtsverbrechen aufdecken, erst recht ! Der Schutz für Hinweisgeber wird von ARCHE schon lange gefordert. Lesen Sie hierzu „Ist das versuchter Totschlag ? SLAPP heißt: Kritische Journalisten per strategischer Klageverfahren mit Hilfe der Justiz mundtot machen“. Foto: Heiderose Manthey.





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Berlin. Das Bundeskabinett hat am 27. Juli 2022 den vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, beschlossen.


„Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:

„Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Sie übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen oder sie davon abschrecken können. Das heute vom Kabinett beschlossene Hinweisgeberschutzgesetz schafft für sie ein kohärentes Schutzsystem. Das neue Gesetz schützt aber auch Unternehmen und Behörden selbst. Durch frühzeitiges Einschreiten lassen sich Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden, die mit einer späteren externen Aufdeckung möglicherweise verbunden wären. Ein effektiver Hinweisgeberschutz kann so auch ein wesentlicher Baustein für ein gutes Compliance-System sein, das eine positive Fehlerkultur stärkt.“

Der Parlamentarische Staatssekretär bei dem Bundesminister der Justiz Benjamin Strasser erklärt dazu:

„Wer Missstände in seinem beruflichen Umfeld aufdeckt, hat Anerkennung verdient, keine Drangsalierung. Denn eine Kultur des Schweigens und Vertuschens ist brandgefährlich: Ohne Aufklärung gibt es oft keine Besserung! Viele Unternehmen und Behörden haben dies zum Glück längst erkannt. Doch noch nicht überall ist ein Schutz von Hinweisgebern Standard. Deshalb braucht es klare gesetzliche Vorgaben. Die letzte Bundesregierung hat es versäumt, Whistleblower gesetzlich zu schützen – obwohl auch das europäische Recht dies verlangt. Wir beheben diesen Missstand jetzt. Der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf enthält eine stimmige Lösung für den Hinweisgeberschutz. Wir vermeiden unnötige Bürokratie – und stellen zugleich sicher, dass couragierte Whistleblower wirkungsvoll geschützt sind. Profitieren wird die Gesellschaft insgesamt.“

Der Entwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzrichtlinie). Die Richtlinie war bis zum 17. Dezember 2021 in den Mitgliedstaaten umzusetzen. Das Bundesministerium der Justiz (und für Verbraucherschutz) hatte bereits im Dezember 2020 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie in Deutschland in die Ressortabstimmung gegeben. Das Gesetzgebungsverfahren konnte allerdings wegen des Widerspruchs damals unionsgeführter Ressorts nicht weiter betrieben werden.

Whistleblower, die dem Druck gewachsen sind, sind gefährdet – und ihr ganzes Umfeld. Dr. Andrea Christidis Zeitleiste 24:00: „Es werden nicht nur die Whistleblower allein, sondern ihre gesamten Familien werden mit zerstört. … An diesem Punkt ist die Gesellschaft gefordert diese Menschen mit zu schützen !.“ Siehe hierzu den Film „Maikäfer flieg – Dr. Andrea Christidis: Vom Kinderschutz bis zur Kinderpornografie-Mafia“. Ein Interview von Heiderose Manthey mit Dr. Andrea Christidis. Foto: Heiderose Manthey.

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Unmittelbar nachdem die neue Bundesregierung ihren Dienst antrat, hat das Bundesministerium der Justiz einen überarbeiteten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Hinweisgeberschutzrichtlinie erstellt. Zentraler Bestandteil des Entwurfs ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es wird begleitet von notwendigen Anpassungen bestehender gesetzlicher Regelungen. Die wesentlichen Bestandteile des Gesetzentwurfs sind:

Anwendungsbereich

Der persönliche Anwendungsbereich des HinSchG soll entsprechend den Richtlinienvorgaben weit gefasst werden und umfasst alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Dies können neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Beamtinnen und Beamten beispielsweise auch Selbstständige, Anteilseignerinnen und Anteilseigner oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Lieferanten sein.

Der sachliche Anwendungsbereich soll so ausgestaltet sein, dass das Gesetz für die Praxis handhabbar und anwendungsfreundlich ist. Der Entwurf greift daher die durch die Richtlinie vorgegebenen Rechtsbereiche auf und ergänzt sie, wo dies erforderlich ist, um Wertungswidersprüche zu vermeiden. So sollen in den Anwendungsbereich insbesondere alle Verstöße einbezogen werden, die strafbewehrt sind, sowie bußgeldbewehrte Verstöße, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Außerdem wird der Anwendungsbereich teilweise über die nach der Richtlinie einzubeziehenden Rechtsakte der Europäischen Union hinaus in begrenztem Umfang auf nationale Vorschriften aus dem jeweiligen Regelungsbereich ausgedehnt. Beispielsweise werden nicht nur Verstöße gegen europäisches Kartellrecht, sondern auch solche gegen deutsche Kartellrechtsvorschriften in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzes einbezogen.

Interne und externe Meldestellen

Institutionelles Kernstück des Hinweisgeberschutzsystems sind die internen und externen Meldestellen, die hinweisgebenden Personen für eine Meldung von Verstößen zur Verfügung stehen. Entsprechend den Richtlinienvorgaben sind hinweisgebende Personen frei darin, für ihre Meldung die internen oder sogleich die externen Stellen zu wählen. Die internen und externen Meldestellen prüfen die eingegangenen Meldungen und ergreifen die erforderlichen Folgemaßnahmen.

Beschäftigungsgeber müssen interne Meldestellen einrichten, an die sich Beschäftigte wenden können. Die Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen betrifft sowohl die Privatwirtschaft als auch den gesamten öffentlichen Sektor, sofern bei der jeweiligen Stelle in der Regel mindestens 50 Personen beschäftigt sind. Spielräume, die die Richtlinie für Erleichterungen für Wirtschaft und Verwaltung bietet, wurden im Entwurf des HinSchG wahrgenommen. So sollen Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten für die Einrichtung interner Meldestellen bis zum 17. Dezember 2023 Zeit haben. Auch können Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, mit anderen Unternehmen zusammen eine gemeinsame Meldestelle betreiben. Die Einrichtung von internen Meldestellen soll den Unternehmen auch dadurch erleichtert werden, dass Dritte als interne Meldestellen beauftragt werden können oder diese innerhalb des Konzerns zentral bei der Konzernmutter angesiedelt werden können.

Eine zentrale externe Meldestelle soll beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet werden. Daneben sollen die bestehenden Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie beim Bundeskartellamt als weitere externe Meldestellen mit Sonderzuständigkeiten weitergeführt werden. Die externe Meldestelle des Bundes beim BfJ soll mit einer Bund-Länder-übergreifenden Zuständigkeit ausgestattet werden, die sowohl den öffentlichen Sektor als auch die Privatwirtschaft betrifft. Der externen Meldestelle des Bundes soll darüber hinaus die Aufgabe zukommen, Personen, die eine Meldung erwägen, umfassend über die zur Verfügung stehenden Verfahren zu informieren und zu beraten. Den Ländern steht es frei für Meldungen, die die jeweilige Landesverwaltung und die jeweiligen Kommunalverwaltungen betreffen, eigene externe Meldestellen einzurichten.

Offenlegung

Dass sich hinweisgebende Personen mit ihren Informationen an die Öffentlichkeit wenden dürfen, ist den Richtlinienvorgaben folgend nur unter engen Voraussetzungen vorgesehen. Dies gilt etwa bei der Gefahr irreversibler Schäden oder in Fällen, in denen die externe Meldestelle nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen hat.

Vertraulichkeitsgebot

Wesentlich für die Akzeptanz des Hinweisgeberschutzsystems ist ein wirksamer Schutz der Identität der hinweisgebenden und sämtlicher von einer Meldung betroffenen Personen. Die Identität darf dabei grundsätzlich nur den jeweils für die Bearbeitung einer Meldung zuständigen Personen bekannt sein. Informationen über die Identität einer hinweisgebenden Person oder einer Person, die Gegenstand einer Meldung ist, sollen nur in Ausnahmefällen herausgegeben werden dürfen, etwa in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden.

Anonyme Meldungen

Um der Gefahr einer Überlastung des neuen Hinweisgeberschutzsystems vorzubeugen und erste Erfahrungen sowohl interner als auch externer Meldestellen abzuwarten, können die zur Einrichtung von Meldestellen Verpflichteten frei darüber entscheiden, ob sie Systeme vorsehen, die die Abgabe und Bearbeitung anonymer Meldungen unter Gewährleistung der Anonymität ermöglichen, oder ob sie hierauf verzichten. Allerdings sollten interne und externe Meldestellen – soweit nicht bereits eine spezialgesetzliche Regelung existiert – dennoch auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten. Dadurch darf aber die vorrangige Bearbeitung nichtanonymer Meldungen nicht gefährdet werden. Auch anonyme Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber fallen unter die Schutzbestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes, wenn ihre zunächst verdeckte Identität bekannt wird.

Schutz vor Repressalien

Der Entwurf des HinSchG sieht entsprechend den Richtlinienvorgaben verschiedene Schutzmaßnahmen für hinweisgebende Personen vor. Zentrales Element ist das Verbot von Repressalien. Hierzu werden alle ungerechtfertigten Nachteile wie beispielsweise Kündigung, Abmahnung, Versagung einer Beförderung, geänderte Aufgabenübertragung, Disziplinarmaßnahmen, Diskriminierung, Rufschädigung oder Mobbing gezählt, die eine hinweisgebende Person infolge einer Meldung oder Offenlegung erleidet.

Um die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen wegen Repressalien gegen den Schädiger zu verbessern, enthält der Entwurf in Umsetzung der Richtlinie eine Beweislastumkehr zugunsten der geschützten Person.

Schadensersatzansprüche

Der Entwurf des HinSchG enthält zudem zwei spezielle Schadensersatzvorschriften: Zum einen ist der hinweisgebenden Person bei einem Verstoß gegen das Repressalienverbot der daraus entstehende Schaden zu ersetzen. Zum anderen ist im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Falschmeldung die hinweisgebende Person zur Erstattung des dadurch eingetretenen Schadens verpflichtet.

Sanktionen

Verstöße gegen die wesentlichen Vorgaben des HinSchG sollen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden können. Dies gilt beispielsweise für das Behindern von Meldungen oder das Ergreifen von Repressalien, aber auch das wissentliche Offenlegen unrichtiger Informationen.

Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.“

„Wir haben einen Staat im Staat und die Entlarvung dieses Systems ist das Einzige, was allen helfen wird.“ Dr. Andrea Christidis Zeitleiste 26:00 im Film „Maikäfer flieg – Dr. Andrea Christidis: Vom Kinderschutz zur Kinderpornografie-Mafia“. Foto: Heiderose Manthey.

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Pressemitteilung Gesetzgebungsverfahren, Regierungsentwürfe und Stellungnahmen:

Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden


Gesetzentwurf_der Bundesregierung: Hinweisgeberschutzgesetz

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz

 

Lebensläufe aus dem Blickwinkel der FREE – Freie Energiearbeit

Eigen- und Fremdwahrnehmung optimieren zur eigenen Sicherheit

Bewusstseinsentwicklung: Wie durch die richtige Fragestellung das Resonanzfeld reagiert und weise Wege weist

2022-07-22

DIE KRONE – DAS ZIEL.
Sich vom Resonanzfeld im Leben führen zu lassen, kann einen am Schluss zur Krone führen, zum Ziel seiner Wünsche, Sehnsüchte, seiner Erfüllung und seines Auftrags. Foto: Heiderose Manthey.

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Gondelsheim/Weiler. „Was sagt das Resonanzfeld zu meinen Fragen, die ich an mein Schicksal, an meinen Lebenslauf habe ?“ Mit dieser offenen Haltung und Fragestellung kommen Herzöffner¹ zu den von ARCHE angebotenen Kursen und Kreisen, um Antworten auf ihre brennenden Existenzprobleme zu erhalten.


Meist handelt es sich um bislang ungesehene, aber wirksame Beziehungskonstellationen, die – auch nach dem Weggang von Eltern oder Geschwistern oder Kindern – nicht geklärt sind und die die Herzöffner stark belasten.

Das Resonanzfeld gibt Antworten auf diese Bezugsrahmen und Sinnzusammenhänge, stellt diese themengerecht nach und zeigt Lösungen auf, die dem Herzöffner ein leichteres Leben bereiten, Last/Schuld von ihm nehmen oder ihn sogar gänzlich aus einer bislang gewalttätigen Beziehung befreien.

Durch die Klärung und durch den Erhalt einer anderen Sicht auf die Dinge fühlt sich der Herzöffner meist leichter und kann sein Leben mit mehr Freude leben.



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Beispiele
von Lebensläufen und Lösungen aus dem Resonanzfeld

Die Leiterin der FREE – Freien Energiearbeit, die Pädagogin und Freie Journalistin Heiderose Manthey, stellt hier einige brisante Beispiele anhand von OAK-FREE-Karten und -Texten vor:

DIE FATALE BEZIEHUNG

 

 

 

DIE FATALE BEZIEHUNG

Herzöffner:

Ich liebe seit vielen Jahren eine Frau. Da ich Mutist und gleichzeitig auch Autist bin, konnte ich es ihr nie sagen. Ich leide sehr darunter und versuchte zu meiner „Geliebten im Herzen“, die bis heute um ihre Kinder (Menschenraub mit Geiselnahme und bis heute anhaltender massiver Entfremdung) kämpft, immer wieder Kontakt aufzunehmen. Aber das ging jahrelang schief, denn sie dachte, ich greife sie mit meinen Annäherungsversuchen an und will sie wie ihre Gegner ebenfalls fertigmachen. Das ist dann auch tatsächlich passiert: Als die Frau mir sagen wollte, dass sie nichts gegen mich hätte, wurde sie bei diesen Versuchen schwer denunziert. Ich war zu feige stehen zu bleiben und flüchtete.

Unter meiner Krankheit leide ich so sehr, dass ich mich einer anderen Frau zum Fraß vorgeworfen habe. Diese Frau ist eine irre Nymphomanin. Das weiß keiner. Sie wird von Männern und von Frauen förmlich „hofiert“ ! Diese Frau hat mich mehrfach vergewaltigt, gedemütigt, verlacht und erpresst und beutet mich bis heute aus. Niemand weiß das – außer der Frau, die ich liebe.
Meine Vergewaltigerin versucht immer wieder „meine Geliebte im Herzen“ tätlich zu zerstören und hat das auch fast mit Hilfe ihrer ganzen Sippschaft bewerkstelligt.

Ich bin hochgradig verzweifelt und komme alleine aus diesem Gefängnis nicht heraus. „Meine Geliebte im Herzen“ hat mir mehrfach die Hand zur Hilfe gereicht. Ich war zu schwach, um danach zu greifen.


Resonanzfeld:

„Deine Geliebte im Herzen“ hat gespürt, dass du in Liebe zu ihr bist, sie wusste aber nicht, wie sie damit umgehen soll. Die tätlichen Angriffe auf sie nahmen überhand und sie glaubte, dass du mit dieser Frau nun glücklich wärst, obwohl sie im Herzen sah, was diese mit dir bis heute macht. Und obwohl deine „Geliebte im Herzen“ so massiv angegriffen wurde, gerade auch von dir, hat sie dich nie fallen lassen. Sie war oft zornig über dein Verhalten, das sie überdies selbst immer tiefer in den Sumpf mitriss.

Heute hat sie die Struktur, die hinter deiner Schüchternheit und hinter dem Verhalten von dir und deinem Umfeld steckt, durchschaut. Sie hat das Agieren gegen sie und das Zerstören-Wollen ihrer Person als Schwäche ihrer Feinde entlarvt.

Sprich mit ihr. Sie wird ein offenes Ohr für dich haben. Und alles wird gut.
Diese bislang unerkannte hinterhältige und vulgäre Vergewaltigerin wird gehen, weil sie jetzt dekuvriert ist und du bist frei.

Und jetzt kannst du zu der Frau deines Herzens gehen.

DIE WAHRHEIT


 

DIE WAHRHEIT

Herzöffner:

Von dem Menschen, den ich liebe, weiß ich nicht, ob er auf Seelenebene mein Zwilling, also mein Bruder, mein Mann oder mein Sohn ist. Das alles ist sehr verwirrend und so klingt es auch.

Die geistige Beziehung zu meinem „Zwilling“ ist zum einen eine Bereicherung für mein Leben, aber auch eine absolute Belastung, die mir viel Leid über viele Jahre zugefügt hat und mich in meinem Umfeld in ein sehr schlechtes Licht gerückt hat.

Ich weiß nicht, wie ich in Zukunft damit umgehen soll.


Resonanzfeld:

Du musst wissen, dass die Beziehung von dir zu ihm überschattet ist, schwer überschattet ist von einer Anfangslüge, die von ihm ausging. Mit dieser Lüge hat er dafür gesorgt, dass du jahrelang öffentlich missachtet wurdest. Diese Ächtung muss aufgedeckt und ausgesprochen werden. Während du dazu neigst, mit deinen Angreifern und Feinden Frieden zu schließen, wenn du deren Angriffe auf dich für dich abgearbeitet hast, neigen andere – und auch er – dazu, ihre Taten gegen dich schnell als gesühnt und dann als wieder ungesehen und vergessen zu machen. Der Dreck aber bleibt weiterhin an dir hängen.

Diese dich verpönenden Menschen stellen sich gerne in das gute Licht, lassen sich ihre positiven Eigenschaften von dir mitteilen, aber andersrum, werden sie es nicht angehen, das, was du ihnen Gutes getan hast, weiterzutragen (d.h. sie und dein Umfeld bleiben in dem negativen Status dir gegenüber), geschweige denn, dass sie zur wahren Aufklärung oder zur Reputation von dir beitragen würden. Das wäre ihnen unangenehm und sie könnten eventuell damit in den Kreis derer geraten, die dafür gesorgt haben, dass du mannigfach untergehen musstest.

Auch er wird nicht in der Lage sein, offen kundzutun, dass er von Anfang an in Liebe zu dir war. Er hätte 100mal in den letzten Jahren zu dir kommen können, auch oder gerade dann, wenn du ihm die Hand geboten hattest. Er hat es nicht getan. Im Gegenteil, er hat die Menschen immer mehr angestachelt und gegen dich aufgebracht.

Und er wird es jetzt auch nicht tun. Es geht ihm nur darum, deine Meinung über ihn einzuholen, damit er im Glanz seiner nichtsnutzigen Arroganz aufblühen kann. Er hat zwar viel über dich gelernt in den letzten Jahren und hat verstanden, dass es ein geistiges Licht gibt, das über allem steht, aber das nützt dir in deinem Zustand der Diskreditierung nichts.

Von einer Zusammenarbeit mit ihm wird dir dringendst abgeraten, es sei denn, er würde ganz offen und in aller Öffentlichkeit seine Fehler eingestehen, die er dir gegenüber gemacht hat, so dass keiner mehr schlecht über dich sprechen kann.

DER VERTRAG



 

DER VERTRAG

Herzöffner:

Mein neuer Geschäftspartner verlangt immer wieder von mir, ich solle den Mund aufmachen. Dabei ist er derjenige, der sich nicht ausreichend erklärt ! Während er von mir alles weiß, sich alles geholt und offen gelegt hat, was er braucht, um seine Angst vor einer eventuell drohenden Enttäuschung zu überwinden, weiß ich von ihm fast gar nichts. Ich habe mich bei unserem Geschäftsabschluss zu sehr auf die inneren Konditionen konzentriert und weiß noch nicht mal, ob er aus seinem letzten Vertrag bereits ordnungsgemäß ausgestiegen ist oder ob da noch Verpflichtungen auf ihn zukommen, die er eventuell gerichtlich erkämpfen muss. Das würde natürlich auch unser Geschäft belasten.

Er ist oft tagelang geschäftlich unterwegs, auch im Ausland und ich kann ihn dann nicht sehen oder dort erreichen ! Nicht mal per Handy. Ob das mit einem seiner alten Geheimnisse und Geschäftsverbindungen zu tun hat ? Das ist alles nicht genügend transparent für mich. Und er verlangt von mir, ich solle noch mehr sprechen. Das ist doch schizophren ! Was will er eigentlich ? Diese ständige Forderungen an mich kotzen mich an und mir geht so langsam aber sicher die Hutschnur hoch ! Zugegeben, er bringt immer mal wieder gute Impulse mit, wenn er weg war, aber dabei bleibt es auch. Auch kommt er schon mal mit einem halb verdeckten Hinweis ! Wenn er nicht offen sprechen will, dann fasse ich das Thema nicht an.

Aus meiner Sicht müssen wir einen Vertrag aufsetzen, aus dem klar hervorgeht, dass er keine Altlasten – sprich Forderungen aus alten Verträgen – mehr hat. Die Partnerschaft, die mir vorschwebt ist auf der Ebene der Gleichwertigkeit: Beide müssen abgesichert werden, damit sie weder unter- noch überfordert sind und gut kontrolliert miteinander arbeiten können. Das ist möglich !


Resonanzfeld:

Dein Geschäftspartner ist ein Kontrollfreak ! Das musst du wissen ! Er macht keinen Schritt ohne zu wissen, dass der Untergrund, auf den er tritt, zementiert ist ! Daher die Kontrolle auch über dich.

Dass er bei dir auf einen Felsen gestoßen ist, das hat er in der Zwischenzeit kapiert. Zu oft war er aber im Sumpf und die Menschen haben ihn mit ihren leeren Versprechungen mit runter gezogen. Er hat viele Erfahrungen gemacht. Einen Vertrag auf Gleichwertigkeit hat er bislang noch nicht in Realität erlebt. Entweder war er oben, arrogant als Chef, oder unten, missbraucht als Arschkriecher. Das Neue muss er lernen ! Wenn er sich innerlich von seinen alten Geschäftspartnern getrennt hat, ist das noch lange nicht ein Zeichen dafür, dass das auch äußerlich passiert ist. Hier musst du darauf bestehen, dass er klare Ansage macht. Frag‘ ihn zu allen Details, die du für dich als wichtig erachtest. Besonders muss er aber dafür Sorge tragen, dass er zu bestimmten Zeiten für dich erreichbar ist. Wenn du nämlich eine wichtige Entscheidung treffen musst und er ist nicht mal telefonisch zu erreichen, so kann das ein enormer Nachteil für deine Existenz bedeuten.

Für ihn ist es klar, dass er für ihn und für dich arbeitet, aber es muss auch für dich klar sein. Nagle ihn so lange fest, bis er ausspuckt !

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Weitere Beispiele gibt es auf der Webseite FREE – Freie Energiearbeit. Dort sind auch die unterschiedlichen Workshops der ARCHE für FREE aufgelistet.

→ Wenn auch Sie Themen aus Ihren Lebensläufen anschauen möchten. um damit Ihr Leben in einen leichteren Fluss zu bringen, melden Sie sich unter den im Impressum angegebenen Kontaktmöglichkeiten.

Hinweis

  FREE ersetzt bei vorliegender psychischer und physischer Problematik und Gewaltanwendung und Krankheit weder den Gang zur Kriminalpolizei, noch den zum Arzt oder Therapeuten. FREE ist eine Technik zur Selbsterfahrung und zum Erlangen einer anderen/besseren Wahrnehmung über sich selbst und sein Umfeld.

 

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¹
Ein Herzöffner ist die Person, die im Kreis von Mitwirkenden ihr ausgesuchtes Lebens-Thema einbringt, die Mitwirkenden mit Hilfe des Resonanzfeldes um Darstellung und Lösung bittet und ihr Problem der Gruppe anschließend offenlegt oder, wenn die vom Resonanzfeld eröffnete Thematik noch zu sehr dem Schambereich des Herzöffners entspringt, die FREE – Freie Energiearbeit so lange für sich behält, bis sie der Herzöffner unbeschadet aufdecken kann.

Aufgabe jedes einzelnen Gruppenmitgliedes bei einer FREE ist die Vorrangstellung des Herzöffners anzuerkennen, diesem nach Einwilligung zur Verfügung zu stehen, Stillschweigen über dessen Anliegen zu wahren und jederzeit eigenverantwortlich für sich selbst zu sorgen.

Der Kommentar

2022-07-20

Kommentare zu Gewalt in partnerschaftichen Beziehungen, zu deren Entstehung und Verhinderung. Foto: Heiderose Manthey.

 

Hannover/Frankfurt/Weiler. Die Kommentare zu unserem Artikel „Männer, die Partnerschaftsgewalt erlebt haben – Aufruf zur Unterstützung: Forschungsprojekt Gewalt gegen Männer -MELDEN SIE SICH !“ entstammen Facebook und sind hier in anonymisierter Form abgedruckt.

Kommentar 1

  „’Partnerschaftsgewalt‘ nur auf direkt gewalttätige Frauen gegen Männer zu beschränken, ist dasselbe, wie die erste Hilfe bei blutenden Wunden auf Menstruationsbeschwerden zu beschränken! Die weit überwiegende Gewalt, der Männer ausgesetzt sind, wird von übelmeinenden Frauen delegiert, indem Polizei, (Jugend -)Ämter, Gerichte und eine einseitig blinde Öffentlichkeit durch Lügen und Falschaussagen zur Gewaltausübung gegen Männer manipuliert werden! Letztlich ist sogar zu fragen, ob die verhältnismäßig wenigen tatsächlich gewaltbetroffenen Frauen durch ihre eigenen gaunernden Frauen Gewalt erleiden durch das Untergraben ihrer Glaubwürdigkeit?“

Kommentar 2

  „ … die psyschiche Gewalt ist schlimmer als die körperliche Gewalt von Frauen gegen Männer und wohl auch am häufigsten (Kindentfremdung, Manipulation, Lügenverbreitung über den Vater, Stigmatisierung) …“

Kommentar 3 von Heiderose Manthey, Leiterin der ARCHE, als Antwort auf Kommentar 1 und Kommentar 2

 

„Ich bin davon überzeugt, dass beim Ausbruch der tätlichen Gewalt schon viel psychische Gewalt und viele emotionellen Verletzungen des Partners vorausgegangen sind.

Wer zuviel geschluckt hat, droht irgendwann zu explodieren ?

Hier wäre die Schule gefragt, die ein „Kompetentes Kommunikationsprogramm“ unter Berücksichtigung der Ausgangssituation der Teilnehmer zur Pflicht erheben müsste und „Streitschlichter“ nicht lediglich als freiwillige Veranstaltung anbietet.

Insbesondere müssten auch Lehrer und Schulleiter, Schulamts-. Oberschulamtsmitarbeiter und Mitarbeiter des Kultusministeriums und Eltern an diesen Programmen teilnehmen ! Durchgängig !

Treten Sie mit uns in Kontakt, wenn auch Sie betroffen sind und Ihre Meinung zu diesem Thema äußern wollen.

Männer, die Partnerschaftsgewalt erlebt haben

Aufruf zur Unterstützung: Forschungsprojekt Gewalt gegen Männer

MELDEN SIE SICH !

2022-07-19

Gewalt an Männern. Heraus aus der Spirale: Das Brechen des Schweigens. Foto: Heiderose Manthey.


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Hannover/Frankfurt/Weiler. Der Bundesgeschäftsführer des Väteraufbruch für Kinder (VAfK e.V.), Rüdiger Meyer-Spelbrink, sendet einen Aufruf des Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachen e.V. (Criminological Research Institute of Lower Saxony) an ARCHE und bittet um Unterstützung bei Suche nach Männern, die bereit sind über die von ihnen während der Partnerschaft erlebte Gewalt mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut zu sprechen.


Der genaue Wortlaut des Aufrufs

 

Von: GewaltgegenMaenner <GewaltgegenMaenner[ät]kfn.de>
Betreff: Bitte um Unterstützung: Forschungsprojekt Gewalt gegen Männer

Sehr geehrte Damen und Herren, 

am 01.01.2022 ist am Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) das Forschungsprojekt Gewalt gegen Männer angelaufen, das finanziell maßgeblich von der WEISSER RING Stiftung getragen wird.  

Hiermit möchten wir Sie um Ihre Unterstützung bei der Rekrutierung von Männern bitten, die Partnerschaftsgewalt erlebt haben und darüber mit uns sprechen wollen. 

Hintergrund:  

Neben einer deutschlandweit repräsentativen Befragung möchten wir im Rahmen des Forschungsprojekts qualitative Interviews mit Männern führen, die von partnerschaftlicher Gewalt betroffen sind. Ziel der qualitativen Befragung mit ca. 15 Männern ist es, die subjektiv-erlebte Gewalterfahrung abzubilden sowie dahinterliegende Dynamiken auf Ebene der Paarbeziehung zu rekonstruieren. Auch soll es in den Interviews darum gehen, positive und negative Erfahrungen mit Hilfs- und Beratungsangeboten zu beleuchten. Auf diese Weise kann auf eventuell bestehende Lücken im Hilfesystem für von Partnerschaftsgewalt betroffene Männern geschlossen werden. 

Für die Rekrutierung der Interviewpartner haben wir einen Flyer mit einem Aufruf bzw. der Suche nach betroffenen Männern partnerschaftlicher Gewalt erstellt. Bei Interesse können sich die Befragungsteilnehmer per E-Mail an die Projektmitarbeitenden wenden. Den Flyer möchten wir neben Beratungsstellen auch über Informationsveranstaltungen, persönliche Kontakte und das Internet verbreiten.  

Wir bitten Sie, uns bei der Suche nach von Partnerschaftsgewalt betroffenen Männern im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu unterstützen, indem Sie den Flyer z.B. auf Ihrer Internetpräsenz, in den sozialen Medien verbreiten oder ggf. direkt an potenziell interessierte Interviewpartner weiterleiten. Gerne können Sie den Aufruf auch ausdrucken und in Ihren Räumlichkeiten aushängen. 

Die Auswertung der Interviews erfolgt selbstverständlich anonym. Die Interviewpartner werden im Rahmen eines Vorgesprächs ausführlich über den Ablauf des Interviews, die Datenschutzbestimmungen, die Freiwilligkeit ihrer Teilnahme sowie die Möglichkeit informiert, das Interview jederzeit abbrechen zu können. Zudem erhalten die Interviewpartner eine Aufwandsentschädigung von 20 €.  

Weitere Informationen zum Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen und dem Forschungsprojekt „Gewalt gegen Männer in Partnerschaften“ finden Sie auf unserer Homepage unter www.kfn.de bzw. https://kfn.de/forschungsprojekte/gewalt-gegen-maenner

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Den Flyer zur Suche nach Betroffenen habe ich Ihnen angehängt. 

Ich danke Ihnen im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Hannover 

Ava Stähler | wissenschaftliche Hilfskraft

Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V.
Criminological Research Institute of Lower Saxony
Lützerodestraße 9, 30161 Hannover, Germany

E-Mail: ava.staehler[ät]kfn.de | Web: www.kfn.de

Informationen zum Datenschutz: https://www.kfn.de/datenschutzerklaerung/
Vorstand im Sinne des § 26 BGB (einzelvertretungsberechtigt)
Direktor Prof. Dr. Thomas Bliesener und stellv. Direktor Prof. Dr. Tillmann Bartsch
Eingetragen beim Amtsgericht Hannover, Vereinsregister VR 4622

Kontakt zum VAfK

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink
Bundesgeschäftsführer
meyer-spelbrink[ät]vafk.de

Bundesgeschäftsstelle
Herzogstr. 1a
60528 Frankfurt/M.
Tel. 069 – 13 39 62 90
eMail bgs[ät]vafk.de 

Beitrags- und Spendenkonto: 
Sozialbank Hannover IBAN   DE49 2512 0510 0008 4436 00

Infomöglichkeiten:
Hotline für Erstberatung:  01805 – 120 120
kostenloses Abo Newsletter: https://vaeteraufbruch.de/newsletter 


Lesen Sie zur Thematik „Gewalt von Frauen gegen Männer und Schutzbefohlene“ auch

Vom unheilvollen Funktionieren der Venusfalle

Geschwisterpaar Tanja B. und Carolin B.

Überfall auf das ARCHE-Gelände – Mahnmal zerstört

Wenn die Eltern an ihren Kindern trinken …

Treten Sie mit uns in Kontakt, wenn auch Sie betroffen sind !

Hinweis: Der Kommentar von ARCHE erfolgt in Kürze.

Abschlussbericht Vernetzungskongress 2022 in Oberotterbach

Zeichen der Zukunft: Selbstheilungskräfte erwecken

Das NEUE MITEINANDER hat begonnen

von Amélie Nussgarten

2022-06-26

Verschiedene Beinlängen bei Beckenschiefstand. Mentaltrainer Klaus Dieter Ritter demonstriert an einer Teilnehmerin die Selbstheilungskräfte durch Autosuggestion. Foto: Birgit Sommerschmied.


Oberotterbach/Keltern-Weiler. Der siebte Kongress der ARCHE wird dieses Jahr in Oberotterbach/Südpfalz ausgerichtet. Es ist ein Vernetzungskongress von und mit Menschen, Ideen, Plänen und unterschiedlicher Realisation des NEUEN MITEINANDER. Er steht unter der Frage: „Wie stellen wir uns unsere Zukunft vor und was können wir von unseren Vorstellungen verwirklichen ?“

Die ersten ARCHE-Kongresse beginnen im Jahr 2009 und enden zunächst im Jahr 2015.

Weit über 100 Referenten präsentieren sich zu den verschiedenen nachfolgenden Themenbereichen: 
„Das Leben“ im Jahr 2015 im LebeGut-Haus und 2013 auch im Kulturtreff in Waldbronn-Reichenbach mit Ausstellungen, FREE- Freier Energiearbeit, Friedensarbeit (Friedenspfähle), mit Handwerklichem, Workshops und Referaten zu Ökologie, Ökonomie, Handcraft, Gesundheitsthemen rund um Körper, Geist und Seele, Konzerte, Mantrensingen und Tönen, Piano und Stimme; im Jahr 2012 in Karlsbad-Ittersbach bei Michel vorwiegend mit Demonstrationen aus der natürlichen Heilarbeit; im Jahr 2011 in Keltern-Weiler und in Ittersbach mit alternativen Heilmethoden und Anwendungen, Konzerten, Tanz, Trommeln; 2009 in Karlsruhe im Kosmos-Forum mit der Gegenüberstellung von Familienstellen, Freiem Systemischen Aufstellen und FREE-Freier Energiearbeit u.a. und einem Konzert mit den Desafinados.

In den Jahren von 2015 bis 2022 wendet sich ARCHE dem Aufdecken des Menschenrechtsverbrechens „Kinderaub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, zu. Die Berichterstattung der ARCHE zu kid – eke – pas, wird präzise und akribisch vorgenommen seit: 2014 an den Deutschen Bundestag, an das Europäische Parlament in Brüssel; 2018 an die UNO in New York und Genf; 2018 an die Alliierten, an das amerikanische und russische Militär und an die amerikanische Kriminalpolizei, teilweise an die Botschaften der in Deutschland vertretenen Länder und an die Internationale Presse; 2020 an den Menschenrechtsrat in Genf (UNHRC) und Februar 2021 an NATO, Bundeskriminalamt und Landeskriminalamt, Polizei; Mai 2021an den INTERNATIONAL CRIMINAL COURT (ICC), deutsch: INTERNATIONALER STRAFGERICHTSHOF (IStGH) u.a.

Nachdem diese Arbeit vorübergehend abgeschlossen ist, nimmt ARCHE das Erstellen von Kongressen wieder auf, mit dem Ziel Menschen zu vernetzen, die das NEUE MITEINANDER in den Bereichen Ökonomie, Ökologie (Natürlicher Anbau), Technologie, Familie, Recht, Gesundheit von Körper, Geist und Seele, Natürliche Heilweisen und neue Lebensformen leben wollen.


Dies gelingt in Oberotterbach am dritten Juni-Wochenende und das Organisationsteam ist sich einig: Wir machen weiter. ARCHE ist die Plattform, um den Menschen ein Podest zu erschaffen, die an energetischem und geistigem Bewusstsein interessiert sind. Der Kongress dient zum gegenseitigen Kennenlernen, Austausch und zur Stärkung der Beziehung von Mensch zu Mensch.

Bildstrecke: Selbstheilungskräfte wecken durch Autosuggestion

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Wenn auch Sie der Meinung sind, dass Sie zu unserem Geist und zu unserem Konzept passen, nehmen Sie Kontakt auf über das Impressum von www.ARCHEVIVA.com und gestalten Sie das NEUE MITEINANDER mit uns gemeinsam.

Bleiben SIe online. Wir berichten.