Rückführung eines Kindes zu seinem Vater vorläufig ausgesetzt

Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 68/2022

Einstweilige Anordnung mit der Vollstreckung einer fachgerichtlichen Entscheidung zur Rückführung eines Kindes zu seinem in Spanien lebenden Vater wird vorläufig ausgesetzt 

2022-08-04
aktualisiert am 2022-08-05

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe im August 2020. Foto: Heiderose Manthey.



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Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht. Hierzu folgt der Kurztext der Pressemitteilung vom 04. August 2022.

„Mit am heutigen Tag veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der die Vollstreckung eines familiengerichtlichen Beschlusses, in dem festgestellt wird, dass die antragstellende Mutter verpflichtet ist, ihren im August 2013 geborenen Sohn an dessen in Spanien lebenden Vater herauszugeben, vorläufig ausgesetzt wird.

Der bereits vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung war erfolgreich, weil im Rahmen der hier eröffneten Folgenabwägung die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber denjenigen Nachteilen, die bei Ergehen der einstweiligen Anordnung aber späterem Misserfolg der Verfassungsbeschwerde einträten, deutlich überwiegen. Dies folgt vor allem aus der nachhaltigen Gefährdung des Kindeswohls, die bei einer Rückführung des Sohnes der Antragstellerin, der kein Spanisch spricht und seinen Vater kaum kennt, nach Spanien drohte.“

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